Bekanntmachung: Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 18. Änderung der Gebührenordnung der WPK

Der Vorstand der WPK hat beschlossen, dem Beirat eine Änderung der Gebührenordnung vorzuschlagen. Damit soll die neue Fortbildungsprüfung zum Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK) bzw. zur Fachwirtin Wirtschaftsprüfung (WPK) berücksichtigt werden.

Bekanntmachung: Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 18. Änderung der Gebührenordnung der WPK

WPK, Mitteilung vom 10.10.2019

Der Vorstand der WPK hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2019 beschlossen, dem Beirat eine Änderung der Gebührenordnung vorzuschlagen. Damit soll die neue Fortbildungsprüfung zum Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK) bzw. zur Fachwirtin Wirtschaftsprüfung (WPK) berücksichtigt werden.

Die Wirtschaftsprüferkammer ist zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes für die neu geschaffene Fortbildungsprüfung zum bzw. zur Fachwirt/-in Wirtschaftsprüfung (WPK). Nach derzeitiger Planung sollen im Jahr 2020 die ersten Prüfungen stattfinden.

Für die Deckung der mit der Organisation und Durchführung dieser Prüfungen verbundenen Aufwendungen muss die WPK eine Zulassungs- und eine Prüfungsgebühr erheben. Die Gebührenordnung der WPK muss daher um diese beiden Tatbestände ergänzt werden. Der Vorstand der WPK schlägt hierzu folgende Regelung vor:

  • § 3 Gebührentatbestände/Gebührenhöhe
    …

    (10) Die Wirtschaftsprüferkammer erhebt für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK)

    1. für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zu der Prüfung eine Gebühr in Höhe von 250 Euro

    2. für die Durchführung des Prüfungsverfahrens eine Gebühr in Höhe von 750 Euro.

    Wird der Antrag nach Satz 1 Nr. 1 zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr auf die Hälfte. Gleiches gilt für die Prüfungsgebühr nach Satz 1 Nr. 2, sofern der Bewerber bis zum Ende der Bearbeitungszeit für die letzte Klausur von der Prüfung zurücktritt.

Für die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Ihre Stellungnahme erbitten wir bis zum 11. November 2019 per E-Mail (pruefungsstelle@wpk.de), Telefax (+49 30 726161‑260) oder Post (Postfach 301882, 10746 Berlin). Vorstand und Beirat der WPK werden über alle eingehenden Hinweise unterrichtet.

Die formelle Beschlussfassung des Beirates zur Änderung der Gebührenordnung ist in der Sitzung des Beirates am 4. Dezember 2019 vorgesehen.

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Zum Eckpunktepapier zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin

Die WPK hat gegenüber dem BMJV und dem BMF zu deren Eckpunktepapier zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Stellung genommen.

Zum Eckpunktepapier zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin

WPK, Mitteilung vom 26.09.2019

Die WPK hat mit Schreiben vom 11. September 2019 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen zu deren Eckpunktepapier zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Stellung genommen.

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BaFin: Rundschreiben zur Prüfungspflicht von Kapitalverwaltungsgesellschaften

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 16. September 2019 das Rundschreiben 10/2019 (WA) zur Befreiung von der Prüfungspflicht nach § 38 Absatz 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

Prüfung

BaFin: Rundschreiben zur Prüfungspflicht von Kapitalverwaltungsgesellschaften

WPK, Mitteilung vom 26.09.2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. September 2019 das Rundschreiben 10/2019 (WA) zur Befreiung von der Prüfungspflicht nach § 38 Absatz 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) veröffentlicht. Es skizziert die Voraussetzungen, nach denen Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Antrag von der Pflicht befreit werden können, eine gesonderte Prüfung von erbrachten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen durch den Abschlussprüfer durchführen zu lassen.Ein Befreiungstatbestand könnte beispielsweise vorliegen, wenn keine allgemeinen Ausschlusskriterien vorliegen und die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihre Dienstleistungen und Nebendienstleistungen ausschließlich gegenüber professionellen Kunden erbringt, oder wenn das „beratene“ Anlagevolumen sowie die für die Privatkunden verwahrten Anteilscheine in der Summe den Betrag von 5 Mio. Euro nicht überschreiten. Hingegen kommt eine Befreiung regelmäßig nicht in Betracht, wenn noch keine Erstprüfung der Kapitalverwaltungsgesellschaft stattgefunden hat oder wenn bei der letzten Prüfung Mängel festgestellt wurden.

Das Rundschreiben 10/2019 (WA) ersetzt das bisherige Rundschreiben 16/2009 (WA) vom 22. September 2009. Es steht auf der Internetseite der BaFin zur Verfügung.

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WPK Magazin 3/2019

Die WPK hat die neue Ausgabe 3/2019 des WPK Magazins veröffentlicht.

WPK Magazin 3/2019

WPK, Mitteilung vom 18.09.2019

Das WPK Magazin 3/2019 ist erschienen und steht zum Herunterladen als PDF sowie in der kostenlosen WPK Magazin App zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen ergänzende Inhalte zu einzelnen Beiträgen des Hefts zum Download bereit.

Aus der Arbeit der WPK

  • S.39 – Internationales – IAASB-Standardentwürfe zum Qualitätsmanagement der Prüfungspraxen und bei der Prüfung von Abschlüssen
  • S.40 – Internationales – IAASB Konsultation Extended External Reporting Assurance
  • S.48 – Stellungnahmen der WPK – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie
  • S.50 – Stellungnahmen der WPK – Organisatorische Änderungen im Versorgungswerk NRW – WPK begrüßt Anpassung der Organisationsregelungen an moderne Governance-Grundsätze

Aus der Rechtsprechung

  • S.58 – Haftungsrecht – Prospekthaftung des Abschlussprüfers (BGH)
  • S.60 – Haftungsrecht – Prospekthaftung des Abschlussprüfers (OLG Dresden)

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WPK und BStBK zu „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ für das Bezugsjahr 2019

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben WPK und BStBK gegenüber der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zum Entwurf einer Aktualisierung der „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ für das Bezugsjahr 2019 Stellung genommen.

Berufspolitik

WPK und BStBK zu „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ für das Bezugsjahr 2019

WPK, Mitteilung vom 10.09.2019

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben WPK und BStBK mit Schreiben vom 3. September 2019 gegenüber der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zum Entwurf einer Aktualisierung der „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ für das Bezugsjahr 2019 Stellung genommen.

Im Übersendungsschreiben zur Anhörung betont die ZSVR die Wichtigkeit der Einhaltung der Prüfleitlinien und benennt häufige Verstöße gegen die Prüfleitlinien im Rahmen der bisherigen Prüfungen.

Die Verstöße beziehen sich vor allem auf folgende Sachverhalte:

  • Die in der Prüfleitlinie im Kapitel C 2.2 Unterpunkt 2.2.15 als Anlage zum Bericht geforderte Mengenbestätigung der dualen Systeme im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 VerpackG ist nicht als Anlage des Prüfberichts enthalten.
  • Die Registrierungsnummern der als Anlage zum Bericht hinzugefügten Mengenbestätigungen der dualen Systeme stimmen nicht durchgängig mit der Registrierungsnummer überein, auf die sich die Vollständigkeitserklärung bezieht.
  • Die in den Mengenbestätigungen der dualen Systeme aufgeführten Mengen stimmen nicht mit den in der Herstellererklärung aufgeführten Mengen überein.

Die ZSVR mahnt die Einhaltung der Prüfleitlinien an und erinnert an die möglichen Konsequenzen bei wiederholten und grob pflichtwidrigen Verstößen gegen die Richtlinie. Es droht eine bis zu dreijährige Entfernung aus dem Prüferregister (vgl. § 27 Abs. 4 VerpackG).

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WPK lehnt die im Code of Ethics geplanten Einschränkungen bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen ab

Die WPK hat zu den von IESBA geplanten Änderungen des Code of Ethics im Bereich der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (Non-Assurance Services – NAS) Stellung genommen.

Allgemeines Berufsrecht

WPK lehnt die im Code of Ethics geplanten Einschränkungen bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen ab

WPK, Mitteilung vom 06.09.2019

Die WPK hat zu den von IESBA geplanten Änderungen des Code of Ethics im Bereich der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (Non-Assurance Services – NAS) Stellung genommen.

Die WPK-Stellungnahme bezieht sich auf die öffentlichen Dokumente zur bevorstehenden September-Sitzung des IESBA . Mit der Stellungnahme sollen problematische Punkte von besonderer Bedeutung bereits vor der Sitzung angesprochen werden, damit diese noch in dem Konsultationspapier (Exposure Draft – ED) berücksichtigt werden können, das in der Sitzung verabschiedet werden soll.

Die WPK kritisiert insbesondere:

  • Falsches Timing des ED NAS: Dieser sollte zusammen mit dem für Dezember 2019 vorgesehenen ED Gebühren (Fees) verabschiedet werden.
  • Zahlreiche redaktionelle Änderungen nur wenige Wochen nach Inkrafttreten des sprachlich überarbeiteten und restrukturierten Code (15. Juni 2019).
  • Die Aufgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit ist unverhältnismäßig und führt zu einer nicht gerechtfertigten Einschränkung der Zulässigkeit der Erbringung von NAS sowohl im PIE- als auch im Nicht-PIE-Bereich.
  • Die vorgesehenen Einschränkungen treffen besonders kleine und mittlere Praxen, führen zu Wettbewerbsnachteilen und zu einer Erhöhung der Marktkonzentration.
  • IESBA liefert keinerlei Belege oder Anhaltspunkte für die Notwendigkeit der Überarbeitung der NAS-Vorschriften.

Die WPK wird die weitere Entwicklung aktiv begleiten.

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Zugangsdaten für den geschützten Bereich der FIU-Internetseite für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz

Die WPK hatte die Zugangsdaten für den geschützten Bereich der FIU-Internetseite für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (darunter WP/vBP) bislang in den Mitgliederbereich „Meine WPK“ ihrer Internetseite eingestellt.

Bekämpfung der Geldwäsche

Zugangsdaten für den geschützten Bereich der FIU-Internetseite für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz

WPK, Mitteilung vom 04.09.2019

Die WPK hatte die Zugangsdaten für den geschützten Bereich der FIU-Internetseite für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (darunter WP/vBP) bislang in den Mitgliederbereich „Meine WPK“ ihrer Internetseite eingestellt. Nach einer Änderung hatte die WPK die FIU um Übermittlung aktueller Zugangsdaten gebeten. Im Zuge dessen bat die FIU um vertrauliche Behandlung; der Informationsservice der FIU sei den in goAML registrierten Verpflichteten vorbehalten. Die Zugangsdaten sollen den Mitgliedern der WPK daher nicht mehr pauschal zur Verfügung gestellt, sondern nur noch individuell nach Registrierung in goAML bei der FIU angefordert werden.

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Gute Gründe Wirtschaftsprüfer/in zu werden

Seit dem 30.09.2019 ist der neue Erklärfilm der WPK zum Beruf des Wirtschaftsprüfers online. Der rund dreiminütige animierte Film erklärt für potenziellen Berufsnachwuchs und Interessierte kurze und prägnant, warum es sich lohnt in der heutigen Zeit Wirtschaftsprüfer zu werden. Abrufbar ist der Film auf dem YouTube-Kanal der WPK.

Gute Gründe Wirtschaftsprüfer/in zu werden

Erklärfilm zum Berufsbild des Wirtschaftsprüfers

WPK, Mitteilung vom 30.09.2019

Seit dem 30.09.2019 ist der neue Erklärfilm der WPK zum Beruf des Wirtschaftsprüfers online. Der rund dreiminütige animierte Film erklärt für potenziellen Berufsnachwuchs und Interessierte kurze und prägnant, warum es sich lohnt in der heutigen Zeit Wirtschaftsprüfer zu werden. Abrufbar ist der Film auf dem YouTube-Kanal der WPK .„Es ist ein sehr wichtiges Ziel des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer für die Amtszeit 2018-2022, für den beruflichen Nachwuchs des Wirtschaftsprüfers zu werben und die Attraktivität des Berufsbildes noch stärker zu verdeutlichen als bisher“, so Dr. Reiner Veidt, Geschäftsführer der WPK.

Der animierte Erklärfilm „Gute Gründe Wirtschaftsprüfer/in zu werden“ informiert darüber, welche Studienrichtungen besonders vorteilhaft sind für die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer. Er erläutert welche interessanten und vielseitigen Tätigkeitsgebiete und beruflichen Einsatzfelder auf Wirtschaftsprüfer nach bestandenem Wirtschaftsprüfungsexamen warten und warum Wirtschaftsprüfer Partner der Chefetage sind. Und schließlich blickt er kurz auf die spannenden Herausforderungen in einem sich permanent verändernden Umfeld, mit denen Wirtschaftsprüfer konfrontiert sein werden.

„Auch persönliche und fachliche Voraussetzungen werden benannt, ebenso wie die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zur Ausbildung“, so Veidt. „Das Wirtschaftsprüfungsexamen und der Weg dahin sind und bleiben sehr anspruchsvoll. Es ist nicht ganz einfach, aber es lohnt sich“, so Veidt abschließend.

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Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 27.08.2019

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Die WPK hat die wichtigsten Beratungen aus der Sitzung am 27.08.2019 zusammengefasst.

Qualitätskontrolle

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 27.08.2019

WPK, Mitteilung vom 28.08.2019

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungen aus der Sitzung am 27. August 2019 zusammengefasst. Aufgrund des überschaubaren Umfangs fand die Sitzung in Form einer Telefonkonferenz statt.

Änderung der Satzung für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat die vom Vorstand der WPK beabsichtigten Änderungen der Satzung für Qualitätskontrolle beraten. Die Änderungen sehen vor, die Verhältnismäßigkeit sowie den risikoorientierten Prüfungsansatz stärker hervorzuheben; ferner sind Klarstellungen und Verschlankungen des Satzungstextes vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission für Qualitätskontrolle die bisher veröffentlichten Hinweise überarbeiten beziehungsweise anpassen.

Die Änderungen der Satzung für Qualitätskontrolle werden dem Beirat der WPK in seiner nächsten Sitzung am 4. Dezember 2019 zum Beschluss vorgelegt. Zuvor wird die Stellungnahme der APAS nach § 66a Abs. 1 Satz 2 WPO eingeholt.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Weiterer Gegenstand der Sitzung waren die Beratungen der Auswertungen von Qualitätskontrollberichten von drei gemischten Praxen, deren Qualitätskontrollen damit abgeschlossen werden konnten. Daneben wurde die Qualitätskontrolle einer gemischten Praxis nach Auswertung des Sonderprüfungsberichts abgeschlossen. In einem Fall werden der geprüften Praxis Auflagen erteilt und eine Sonderprüfung angeordnet.

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Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 15./16. August 2019

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 15./16. August 2019.

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 15./16. August 2019

WPK, Mitteilung vom 21.08.2019

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 15./16. August 2019 zusammengefasst.

Vergütungsumfrage

Im Jahr 2017 hatte die WPK eine Umfrage zur Vergütung im Berufsstand durchgeführt (Ergebnisse veröffentlicht im WPK Magazin 4/2017 , Seite 20 ff.). Der Vorstand sprach sich für die Durchführung einer weiteren Umfrage im Jahr 2020 aus. Er hofft, dass die Ergebnisse der Umfrage dazu beitragen, die Attraktivität des Berufes noch weiter zu stärken.

Zusammenführung der Prüferberufe

Der Vorstand beriet abschließend über Rückmeldungen zu dem Projekt der Zusammenführung der Prüferberufe aus der Anhörung der Berufsverbände, aus der Kammerversammlung 2019 sowie aus der Beiratssitzung am 27. Juni 2019 (siehe dazu „Neu auf WPK.de“ vom 4. Juli 2019 ).

Vorgesehen ist, dass die Berufe Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer durch eine gesetzliche Fiktion vollumfänglich zusammengeführt werden sollen. Davon unberührt bleiben die unterschiedlichen Prüfungsbefugnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht. Es soll eine einheitliche Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ geführt werden, eine differenzierte Kundmachung soll die Überleitung jedoch erkennbar werden lassen. Der Vorstand beschloss daneben ein ergänzendes Papier zur Erläuterung der Motivation und der Eckpunkte der Zusammenführung.

Projektausschuss „Evaluierung der Umsetzung der EU-Regulierung“

In fünf Sitzungen hatte der Projektausschuss „Evaluierung der Umsetzung der EU-Regulierung“ die Implementierung der Vorgaben aus der europäischen Abschlussprüferrichtlinie in deutsches Recht überprüft und auf dieser Grundlage Änderungsvorschläge zur Klarstellung und Präzisierung der Satzung für Qualitätskontrolle erarbeitet. Damit soll der risikoorientierten Vorgehensweise und der Verhältnismäßigkeit im Rahmen von Qualitätskontrollen noch stärker Rechnung getragen werden.

Der Vorstand beriet die Änderungsvorschläge abschließend. In der Folge ist nun die fachliche Stellungnahme der Abschlussprüferaufsichtsstelle einzuholen. Die Änderungsvorschläge sollen dem Beirat der WPK zu seiner kommenden Sitzung vorgelegt werden.

WPO-Änderungsbedarf

Der Vorstand befasste sich mit der vom Ausschuss Berufsrecht der WPK erarbeiteten Zusammenstellung von aktuellem Änderungsbedarf in der Wirtschaftsprüferordnung. Nach weiterer Beratung im Ausschuss Berufsrecht wird sich der Vorstand der WPK am 9. Oktober 2019 erneut mit dem Thema befassen.

Besetzung der Kommission für Qualitätskontrolle der WPK für die Amtszeit 2020 bis 2024

Der Vorstand sprach sich dafür aus, die Anzahl der Mitglieder der Kommission für Qualitätskontrolle auch in der Amtszeit 2020 bis 2024 bei 15 zu belassen. Die endgültige personelle Besetzung soll ebenfalls ein Thema der Vorstandssitzung am 9. Oktober 2019 sein.

Prüfungsfachwirt

Der bei der WPK eingerichtete Berufsbildungsausschuss hatte eine Fortbildungsprüfungsregelung (Prüfungsordnung) erarbeitet, die dem Vorstand zur Beratung vorlag. Die Hinweise des Vorstandes dazu werden dem Berufsbildungsausschuss übermittelt.

WPK-Mitgliedschaft bei Accountancy Europe

Die Mitgliederversammlung der europäischen Berufsstandsvereinigung Accountancy Europe stimmte am 19. Juni 2019 einstimmig für die Aufnahme der WPK als neues Mitglied zum 1. Januar 2020 (siehe dazu „Neu auf WPK.de“ vom 19. Juni 2019 ).

In der Vorstandssitzung stellte die stellvertretende Geschäftsführerin Hilde Blomme aktuelle Projekte von Accountancy Europe vor und stand den Vorstandsmitgliedern der WPK für Fragen und Antworten zur Verfügung.

Kammerversammlung 2020

Nach der positiven Resonanz der beiden letzten Jahre sprach sich der Vorstand auch mit Blick auf 2020 für die Durchführung einer zentralen Kammerversammlung in Berlin mit dem bewährten Konzept aus. Als Termin wurde der 15. Mai 2020 festgelegt, mit Get-together am Abend des 14. Mai 2020.

Weiterentwicklung des Digitalisierungsangebotes der WPK

Aufgrund der hohen Zugriffszahlen auf den WPK-Digitalisierungskompass und wegen der positiven Mitglieder-Resonanz im Rahmen der Kammerversammlung sprach sich der Vorstand der WPK dafür aus, eine Reihe von Workshops zur Digitalisierung in der Wirtschaftsprüferpraxis für die WPK-Mitglieder durchzuführen.

Dabei sollen einzelne Wirtschaftsprüferpraxen ihre Erfahrungen und Vorgehensweisen im Rahmen der Digitalisierung der eigenen Praxis vorstellen. Ergänzend soll erläutert werden, wie der WPK-Digitalisierungskompass den Berufsstand in diesem Prozess unterstützen kann. Die WPK wird dazu im Internet und im WPK Magazin informieren.

Erklärfilm „Gute Gründe Wirtschaftsprüfer zu werden“

Der Erklärfilm der WPK zur Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens erfährt positive Resonanz. Vor diesem Hintergrund beschloss der Vorstand die Veröffentlichung eines weiteren Films, der sich insbesondere an den potenziellen Berufsnachwuchs richtet und in rund drei Minuten auf eingängige Weise die Vorzüge des Wirtschaftsprüferberufsnahebringt.

Maßnahmenplan Öffentlichkeitsarbeit 2020 der WPK

Der Vorstand verabschiedete den Maßnahmenplan Öffentlichkeitsarbeit 2020 der WPK. Unter anderem ist die vorgenannte Reihe von Workshops zur Digitalisierung geplant, wie auch eine Reihe WPK aktuell Mitgliederinformation zu Einzelfragen für die WP-/vBP-Praxis und zur Erläuterung der geänderten Satzung für Qualitätskontrolle.

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