Stand der Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung

Im Rahmen der Beiratssitzung der WPK am 1. Dezember 2017 beantworte WPK-Präsident Ziegler Fragen von Beiratsmitgliedern, u. a. zum Stand der Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten. Zudem wurde die Ausgabe 4/2017 des WPK Magazins veröffentlicht.

Stand der Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung

WPK, Mitteilung vom 20.12.2017

Im Rahmen der Beiratssitzung der WPK am 1. Dezember 2017 beantworte WPK-Präsident Gerhard Ziegler Fragen von Beiratsmitgliedern, unter anderem zum Stand der Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten (vgl. „Neu auf WPK.de“ vom 11. Dezember 2017). Ein vollständiges Bild der Umsetzung kann die EU-Kommission derzeit nicht geben, dem Vernehmen nach arbeite sie daran.

Einen aktuellen Überblick gibt die Internetseite von Accountancy Europe. Zudem bietet die Internetseite der European Contact Group, die Austauschplattform der sechs größten europäischen Prüfernetzwerke, eine EU Audit Legislation Implementation Database.

WPK Magazin 4/2017

Das WPK Magazin 4/2017 (Dezember) ist erschienen und steht im Volltext zum Herunterladen (PDF) zur Verfügung. Weiterführende Dokumente zu einzelnen Beiträgen sind ebenfalls online abrufbar.

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Was mit Ihren Daten im WPK-Berufsregister passiert

Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist oft ein sensibles Thema. Die WPK erläutert daher, was mit den Daten im WPK-Berufsregister geschieht.

Was mit Ihren Daten im WPK-Berufsregister passiert

Mitglieder können Weitergabe von Daten widersprechen

WPK, Mitteilung vom 13.12.2017

Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist oft ein sensibles Thema. Daher soll im Folgenden erläutert werden, was mit den Daten im WPK-Berufsregister geschieht. Vorab ist anzumerken: Die Kammer gibt die Mitgliederdaten auf gesetzlicher Basis, in einem vom Vorstand vorgegebenen und mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmten Verfahren weiter. Vor diesem Hintergrund erhebt und speichert sie Berufsregisterdaten und zudem freiwillige Angaben.

Öffentlichkeit kann Berufsregister einsehen

Die Öffentlichkeit kann in das Berufsregister mit seinen aktuellen Daten, ausgenommen Geburtstag und Geburtsort, im Internet einsehen (§ 37 Abs. 1 Satz 3 WPO). Zusätzlich werden im Berufsregister/Abschlussprüferregister freiwillige Angaben veröffentlicht, sofern das Mitglied nicht widerspricht (§ 37 Abs. 2, 3 WPO).

Versorgungswerke erhalten Daten

Über das Veröffentlichen hinaus übermittelt die Kammer auf gesetzlicher Grundlage personenbezogene Daten ihrer Mitglieder an die Versorgungswerke der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer, soweit die Daten für das Feststellen der Mitgliedschaft sowie für Art und Umfang der Beitragspflicht oder der Versorgungsleistung erforderlich sind (§ 36a Abs. 5 WPO).

Datenweitergabe an Dritte auf Anfrage

Außerdem werden Berufsregisterdaten und freiwillige Angaben auf Anfrage im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen zweckgebunden an folgende Dritte weitergegeben:

  • privatrechtliche Berufsorganisationen der prüfenden Berufe (zum Beispiel DBV, IDW, wp.net), damit diese die Mitglieder über die Facharbeit unterrichten können
  • Universitäten, Fachhochschulen und vergleichbaren Einrichtungen zu Forschungszwecken
  • Anbieter von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen zur Förderung der beruflichen Fortbildung des Berufsstandes (§ 57 Abs. 2 Nr. 10 WPO)
  • Mitglieder und privatrechtliche Berufsorganisationen der prüfenden Berufe zur Kandidateninformation im Rahmen von Beiratswahlen oder sonstiger Unterrichtung des Berufsstandes bei hinreichendem fachlichen Bezug
  • andere nichtöffentliche Stellen, soweit ein allgemein interessierender fachlicher Bezug gegeben und keine belästigende Wirkung für die Mitglieder zu erwarten ist.

Die Daten werden stets im Einzelfall und nur dann weitergegeben, wenn der Dritte den Verwendungszweck angibt und sich verpflichtet, die Daten nur zu diesem Zweck zu nutzen. Die Datenweitergabe unterbleibt, wenn das Mitglied widersprochen hat, oder wenn erkennbar schutzwürdige Interessen des Mitglieds entgegenstehen.

Das Verfahren zur Datenweitergabe ist seit langem etabliert. Es wurde im Jahr 2011 mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.

Mitglieder können Datenweitergabe widersprechen

Jedes Mitglied kann der Veröffentlichung seiner freiwilligen Angaben im elektronischen Mitgliederverzeichnis jederzeit widersprechen. Ebenso kann es jederzeit der Weitergabe seiner Berufsregisterdaten und seiner freiwilligen Angaben an Dritte widersprechen.

Nicht widersprochen werden kann der Übermittlung von Daten an die Versorgungswerke.

Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, erklären Sie Ihren Widerspruch bitte schriftlich gegenüber der

Wirtschaftsprüferkammer

Berufsregister

Rauchstraße 26

10787 Berlin

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Bekanntmachung von DRÄS 8

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Deutschen Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 8 im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 4. Dezember 2017 gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Darauf weist die WPK hin.

Bekanntmachung von DRÄS 8

WPK, Mitteilung vom 13.12.2017

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Deutschen Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 8 im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 4. Dezember 2017 gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht, nachdem dieser am 22. September 2017 vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) verabschiedet wurde.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen DRS 20 Konzernlagebericht und ergeben sich aus dem im April 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz führt neue Berichtspflichten ein, die einerseits die Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und andererseits die nichtfinanzielle Erklärung zum Gegenstand haben. Hierfür wurden im DRS 20 zwei zusätzliche, konkretisierende Abschnitte eingefügt. Darüber hinaus werden mit DRÄS 8 redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

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WPK erachtet vorgeschlagene Änderungen im IESBA Code of Ethics zum Thema „Anreize“ als wenig zielführend

Die WPK bewertet in ihrer Stellungnahme vom 8. Dezember 2017 die vorgeschlagenen Änderungen im IESBA Exposure Draft (ED) Proposed Revisions to the Code Pertaining to the Offering and Accepting of Inducements als wenig zielführend.

WPK erachtet vorgeschlagene Änderungen im IESBA Code of Ethics zum Thema „Anreize“ als wenig zielführend

WPK, Mitteilung vom 12.12.2017

Die WPK bewertet in ihrer Stellungnahme vom 8. Dezember 2017 die vorgeschlagenen Änderungen im IESBA Exposure Draft (ED) Proposed Revisions to the Code Pertaining to the Offering and Accepting of Inducements als wenig zielführend.

Der IESBA ED will einen Regelungsrahmen schaffen, der die Gewährung und Annahme von Anreizen erfasst und eine damit gegebenenfalls verbundene unangemessene Einflussnahme verhindern soll. Zu diesem Zweck wird ein sog. Intent Test eingeführt, nach dem zwischen der Absicht einer angemessenen oder unangemessenen Einflussnahme zu differenzieren ist.

Die WPK-Stellungnahme hinterfragt die vorgesehenen Änderungen kritisch. Die Einführung des Intent Test würde die Komplexität des Code unnötig erhöhen, obgleich die relevanten Konstellationen bereits durch eine sachgerechte Anwendung des derzeitigen Threats and Safeguards-Ansatzes erfasst werden können.

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Bericht über die Herbstsitzung des Beirates der WPK

Die WPK berichtet über die am 1. Dezember 2017 stattgefundene zweite Sitzung des Beirates und gibt darüber hinaus den Wirtschaftsplan 2018 und die 16. Änderung der Gebührenordnung bekannt.

Bericht über die Herbstsitzung des Beirates der WPK

WPK, Mitteilung vom 11.12.2017

Am 1. Dezember 2017 fand die zweite Sitzung des Beirates der WPK in diesem Jahr statt.

Bericht des Vorstandes

Präsident Gerhard Ziegler unterrichtete den Beirat über die wesentlichen Entwicklungen seit der letzten Beiratssitzung am 30. Juni 2017.

Er informierte über eine Konsultation zur Reform der internationalen Standardsetzung. Auf internationaler Ebene hat die Monitoring-Group, ein Gremium zur Überwachung der internationalen Standardsetzung durch IFAC, am 9. November 2017 ein Konsultationspapier zur Reform der internationalen Standardsetzung veröffentlicht. Die Reformvorschläge zielen darauf ab, das öffentliche Interesse im Prozess der internationalen Standardsetzung zu stärken und dadurch die Prüfungsqualität zu erhöhen. Dafür soll die Standardsetzung vom Berufsstand losgelöst werden. Präsident Ziegler fasste die Konsultation wie folgt kritisch zusammen: „Berufsfremde etablieren ein Verfahren, in dem Berufsfremde die Regeln festlegen, nach denen wir unseren Beruf ausüben sollen. Wir dürfen nicht mitspielen, sollen aber offenbar für alles bezahlen.“

Des Weiteren berichtete er über den Fortgang der Gesetzgebungsverfahren des EU-Dienstleistungspakets. Der Ausschuss für den Binnenmarkt (IMCO) hatte sich in seiner Sitzung am 21. November 2017 mit dem Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung auseinandergesetzt. Hierzu wurden Kompromissänderungsanträge beraten. Die WPK hatte im Vorfeld versucht als Rechtfertigungsgrund für „gute“ Regulierung den „Schutz des Rechtsverkehrs“ und den „Schutz des Kapitalmarktes“ aufnehmen zu lassen, was auch zunächst Erfolg hatte. Nicht berücksichtigt wurde die Forderung, die „Qualität der freiberuflichen Dienstleistung“ als Rechtfertigungsgrund für „gute“ Regulierung aufzunehmen. Nach den Beratungen im IMCO sieht es so aus, als wenn auch die bislang berücksichtigten Rechtfertigungsgründe des „Schutzes des Rechtsverkehrs“ und „Schutzes des Kapitalmarktes“ wieder entfallen sollen. Insoweit deckt sich die Einschätzung auch hier mit den Entwicklungen zum Notifizierungsverfahren, dass die Bemühungen des Berufsstandes, bürokratische Belastungen zu vermeiden, leider nicht gehört werden. Beide Berichte des IMCO-Ausschusses zu den Richtlinienentwürfen sollen am 4. Dezember 2017 final beraten werden. Zeitlich abgekoppelt sind die Beratungen zur elektronischen europäischen Dienstleistungskarte. Hier fand am 21. November 2017 die erste Beratung der Berichtsentwürfe zum Richtlinien- und Verordnungsentwurf im IMCO statt. Der Vorschlag der Kommission ist dort stark umstritten. Auch die Berichterstatter sehen Mängel der Richtlinienentwürfe und des Verordnungsentwurfs, versuchen aber mit ihren Änderungsvorschlägen das Projekt zu stützen. Im März 2018 soll über den Bericht des IMCO abgestimmt werden.

Zum Entwurf einer Verordnung zur Stärkung der nationalen europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) konnte Präsident Ziegler gute Nachrichten verkünden. Der Vorschlag aus dem Konsultationspapier, das Komitee der europäischen Prüferaufsichten CEAOB in die europäische Wertpapieraufsicht ESMA zu integrieren, ist jetzt offenbar erst einmal vom Tisch. Des Weiteren sind auch keine Ausführungen zur Änderung des Standardsetzungsverfahrens oder des Enforcements von Rechnungslegungs- oder Prüfungsstandards mehr enthalten. Allerdings sieht der Verordnungsentwurf für Abschlussprüfer in ausgesuchten Fällen direkte Auskunfts- und Mitteilungspflichten gegenüber der ESMA vor.

Auch das Thema PANA-Ausschuss und Paradise-Papers hat den Vorstand beschäftigt. Im PANA-Ausschuss des EU-Parlaments gibt es Bestrebungen, sich im Bereich der selbstverwaltenden Berufe für einen Wechsel von der Selbstverwaltung hin zu staatlicher Verwaltung durch eigenständige und unabhängige Behörden auszusprechen. Des Weiteren sind in den Empfehlungen des PANA-Ausschusses in der derzeit vorliegenden Fassung Textziffern enthalten, die eine Verschärfung der EU-Reform der Abschlussprüfung – und hier insbesondere der Aufsicht über Abschlussprüfer – fordern, zum Beispiel durch eine verpflichtende externe Rotation für sämtliche Abschlussprüfungen, also nicht nur für Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Das Plenum des EU-Parlaments wird über die Empfehlung am 12. Dezember 2017 abstimmen.

Zum Thema Syndikus-WP/vBP berichtete Präsident Ziegler, dass nach der Sommersitzung des Beirates, in der Eckpunkte für den Syndikus-WP/vBP vorgestellt wurden, der Ausschuss „Berufsrecht“ an einem Regelungskonzept gearbeitet hat. Der Vorstand wurde fortlaufend unterrichtet. In der Vorstandsitzung am 28. November 2017 wurde das Regelungskonzept gebilligt. Nach Anhörung des Berufsstandes sollen dem Beirat zur Junisitzung 2018 das Regelungskonzept und die Rückmeldungen der Mitglieder vorgelegt werden.

Beim Thema Modularisierung des Wirtschaftsprüfungesexamens habe sich das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) offen gezeigt. Hier müsse aber abgewartet werden, wie es nach der Regierungsbildung weitergehen könne. Zur Schaffung des Fortbildungsberufes Prüfungsfachwirt müsse ein sog. Berufsbildungsausschuss gebildet werden.

Präsident Ziegler ging zudem auf die Ergebnisse der verkürzten Prüfung zum WP für vBP nach § 13a WPO ein. Nach intensiven Gesprächen mit den Betroffenen, den Verbänden und mehreren Beratungen im Vorstand wurde den Kandidaten in Abstimmung mit der Widerspruchskommission und dem BMWi angeboten, die Aufsichtsarbeiten aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung“ neu zu schreiben, ohne dass dies eine Wiederholungsprüfung ist. 24 vBP haben dieses Angebot angenommen, ein vBP hat seinen Widerspruch zurückgenommen. Bis auf einen vBP, der die Klausuren erst im nächsten Jahr wiederholen wird, werden noch im Dezember 2017 die beiden Klausuren in Düsseldorf geschrieben. Am laufenden Herbsttermin haben fünf vBP teilgenommen, von denen vier die mündliche Prüfung erreicht und bestanden haben.

Auch auf die Stellung der vBP in der WPK ging Präsident Ziegler in seinem Bericht ein. Hintergrund ist die Tatsache, dass die gesetzlichen Regelungen es derzeit nicht zulassen, dass vBP in der Aufgaben- und Widerspruchskommission vertreten sind. Präsident Ziegler konnte berichten, dass der Vorstand gegenüber diesem Anliegen der vBP aufgeschlossen ist und eine Anpassung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung oder der WPO prüfen möchte.

Im Vorgriff auf drei Anträge zur Änderung der Beitragsordnung im Hinblick auf Senkung der Mitgliedsbeiträge zum 1. Januar 2018 beziehungsweise 2019 sprach Ziegler die negativen und unrealistischen wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Anträge an. Die Anträge gingen dahin, die Mitgliedsbeiträge um 10 % beziehungsweise 44 % zum 1. Januar 2018 zu senken beziehungsweise einen einheitlichen Grundbetrag für jedes Kammermitglied in Höhe von 250 Euro zum 1. Januar 2019 vorzusehen.

Weitere Beratungsthemen

Der Beirat behandelte die drei Anträge zur Änderung der Beitragsordnung zur Senkung der Mitgliedsbeiträge. Gegen eine Beitragssenkung wurde angeführt, dass die bereits im vergangenen Jahr beschlossene Beitragssenkung um 9 % bis zum Jahr 2020 zu Jahresfehlbeträgen und zur Aufzehrung des aufgelaufenen Bilanzgewinns führen werden sowie die vorhandene Liquidität für die künftige Bedienung der Pensionsverpflichtungen benötigt werden wird. Nach ausführlicher Beratung wurde der erste Antrag zur Senkung der Beiträge zum 1. Januar 2018 um 10 % abgelehnt. Die beiden anderen Anträge wurden sodann zurückgenommen. Der Vorstand wurde jedoch gebeten zu prüfen, ob die Beitragsstruktur künftig anders aufgestellt werden könne. Mögliches Kriterium für eine Anknüpfung an einen gesonderten Beitrag könnte beispielsweise die Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer sein, die in der WPK insbesondere für das Qualitätskontrollverfahren besondere Kosten verursacht. Über einen gesonderten Beitrag für diesen Bereich, unter Senkung des allgemeinen Beitragssatzes, könnte nachgedacht werden.

Auch der Wirtschaftsplan 2018 der WPK wurde ausführlich beraten und verabschiedet. Des Weiteren wurde in der Gebührenordnung ein Tatbestand für die Ausstellung eines Mitgliedsausweises verankert. Dieser soll auf Antrag gegen eine Gebühr von 20 Euro ausgestellt werden können. Er soll es WP/vBP ermöglichen, ohne Zugangskontrolle in Justizgebäude zu gelangen, wie es auch Rechtsanwälten und Steuerberatern möglich ist. Der Mitgliedsausweis soll eine unbegrenzte Laufzeit erhalten.

Des Weiteren beschäftigte sich der Beirat mit der Überarbeitung der Richtlinie für die Aufwandsentschädigung für die Ehrenamtsträger der WPK. Der Beirat hatte den Vorstand gebeten, diese im Sinne der Gleichstellung aller Ehrenamtsträger zu überarbeiten. Das Konzept des Vorstandes, das dieser dem Beirat vorlegte, fand mehrheitlich Zustimmung. Demnach werden Tagegelder und die Erstattung von Telefongebühren für Telefongespräche in WPK-Angelegenheiten gestrichen. Die Aufwandsentschädigung wird dafür auf 500 Euro erhöht, unabhängig von der Anzahl und Dauer einer Sitzung oder eines im Auftrag der WPK wahrgenommen Termins. Auch für Beiratssitzungen wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro gewährt. Die Aufwandsentschädigung beträgt maximal 500 Euro pro Tag. Ausgenommen von der Aufwandsentschädigung sind gesellschaftliche Veranstaltungen und Abendessen.

Der Beirat berief Mitglieder der Prüfungskommissionen und der Aufgaben- und Widerspruchskommission zum 1. Januar 2019.

Zum Ende der Sitzung ging Prof. Dr. Wienand Schruff für den Vorstand auf verschiedene Fragen ein, die aus der Mitte des Beirates an den Vorstand gestellt wurden. Gerhard Ziegler beantwortete die Frage, warum ein „zweigeteilter Bestätigungsvermerk“ aus der Sicht des Vorstandes nicht gegen § 322 HGB verstößt. Des Weiteren gab er unter anderem einen Überblick über die Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung in ausgewählten Mitgliedstaaten der EU (Frankreich, Niederlande, Österreich, Italien, Polen, Ungarn und Spanien), sofern die vorliegenden Informationen dies zulassen. Leider kann selbst die EU-Kommission derzeit keinen vollständigen Überblick über die Umsetzung der EU-Reform geben. Sie soll dem Vernehmen nach daran arbeiten. Derzeit geben „Accountancy Europe“ und die „European Contact Group“ Überblicke über den Umsetzungsstand.

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Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 28. November 2017

Der Vorstand der WPK hat Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 28. November 2017 zusammengefasst.

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 28. November 2017

WPK, Mitteilung vom 08.12.2017

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 28. November 2017 zusammengefasst.

EU-Dienstleistungspaket und EU-PANA-Ausschuss

Der Vorstand beriet die aktuellen Entwicklungen zum EU-Dienstleistungspaket sowie zum EU-PANA-Ausschuss und erörterte die von der WPK in diesem Zusammenhang entfalteten Aktivitäten in Form von Stellungnahmen, Änderungsanträgen und persönlichen Gesprächen. Der Vorstand stellte fest, dass trotz der Vielzahl an Aktivitäten seitens der Berufsorganisationen und Dritter die Belange der Freien Berufe und insbesondere des Berufsstandes bislang nur zurückhaltend berücksichtigt wurden.

Mit Blick auf die bereits für Anfang Dezember 2017 anstehende Abstimmung des IMCO-Ausschusses zum EU-Dienstleistungspaket sowie der für Mitte Dezember 2017 angesetzten Abstimmung des EU-Parlaments über die Empfehlungen des PANA-Ausschusses sprach sich der Vorstand der WPK dafür aus, die Brüsseler Projekte auch weiterhin intensiv zu begleiten.

Internationale Standardsetzung

Der Vorstand beriet das von der Monitoring Group (MG) veröffentlichte Diskussionspapier zur Reformierung der internationalen Standardsetzung von IFAC und hat sich für eine kritisch-konstruktive Begleitung des Reformvorhabens ausgesprochen.

Die Reformvorschläge zielen auf eine Stärkung des öffentlichen Interesses im Standardsetzungsprozess ab. Die Besetzung der Boards IAASB und IESBA soll reduziert, das für die Vor- und Zuarbeiten erforderliche fachliche Personal hingegen erheblich aufgestockt werden. Die beiden Standardsetzungsboards sollen dazu fusioniert und inklusive dem Personal aus der IFAC herausgelöst werden. Die mit den Reformvorschlägen verbundenen Kostensteigerungen sollen, ebenso wie die regulären Kosten der Standardsetzung, jedoch weiterhin vom Berufsstand getragen werden.

Zu dem Konsultationspapier der MG wird der Vorstand bis 9. Februar 2018 eine Stellungnahme abgeben.

Nachlese „WPK aktuell Mitgliederinformation“

Die Teilnehmer an der Veranstaltung „WPK aktuell Mitgliederinformation“ gaben vereinzelt Hinweise zur Optimierung des Veranstaltungsformats. Die Anregungen der WPK-Mitglieder wurden vom Vorstand erörtert und sollen soweit möglich zukünftig berücksichtigt werden.

Young Professionals im WPK-Dialog

Um den Kontakt zu jungen Berufsangehörigen zu pflegen und aus deren beruflichen Erfahrungen Erwartungen an und Handlungspotenzial für die WPK abzuleiten, fand am 8. November 2017 die Pilotveranstaltung „Young Professionals im WPK-Dialog“ statt. Dazu hatte die WPK insgesamt 40 junge Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen aus sämtlichen Segmenten des Berufsstands nach Berlin eingeladen.

Der Vorstand beriet im Rahmen seiner Sitzung die Anregungen und Denkanstöße, die die Dialog-Teilnehmer der WPK mit auf den Weg gegeben hatten. Der Vorstand bewertete die Veranstaltung aus WPK-Sicht insgesamt als Erfolg und sprach sich für eine regelmäßige Durchführung dieses Formats aus.

Vergütungsumfrage

Der Vorstand informierte sich über das Ergebnis der in Kooperation mit der Freien Universität Berlin im Herbst 2017 erstmals im Berufsstand durchgeführten Umfrage zur Vergütung von angestellten fachlichen Mitarbeitern.

Die Vergütungsumfrage richtete sich an alle in eigener Praxis oder in gemeinsamer Berufsausübung tätigen Mitglieder und an Berufsgesellschaften als Arbeitgeber und bezog sich auf angestellte WP/vBP, StB, RA und sonstiges akademisches Fachpersonal in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung.

Die Ergebnisse der Umfrage sollen dem Berufsstand zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Ausschuss Berufsexamen

Mit Blick auf die beabsichtigte Modularisierung des Berufsexamens beriet der Vorstand unter anderem die Möglichkeit einer zeitlichen Streckung der schriftlichen Prüfungen eines Prüfungstermins sowie die Verringerung der Prüfungstermine von derzeit zwei auf einen pro Kalenderjahr. Im Ergebnis sprach sich der Vorstand aus verschiedenen Erwägungsgründen gegen beide Überlegungen aus. Eine weitere Erörterung dazu solle aber erfolgen.

Syndikus-WP/vBP

Die vom Ausschuss Berufsrecht (ASBR) und vom Vorstand entwickelten Eckpunkte eines Regelungskonzeptes für den Syndikus-WP/vBP waren in der Sitzung des Beirates am 30. Juni 2017 auf breite Zustimmung gestoßen. Unter Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Beiratsmitglieder hat der ASBR daraufhin ein Regelungsvorschlag erarbeitet.

Der Vorstand beriet diesen Regelungsvorschlag im Rahmen seiner Sitzung und beschloss, im Januar 2018 eine Anhörung des Berufsstandes zur Einführung des Syndikus-WP/vBP durchzuführen.

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Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle – Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung

Ein neuer Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle beschreibt die Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Registrierung und soll die Prüfer für Qualitätskontrolle unterstützen. Als ergänzende Hilfe hat die WPK ein Muster zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt.

Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle – Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung

WPK, Mitteilung vom 06.12.2017

Seit der Änderung der WPO durch das APAReG am 17. Juni 2016 gelten auch neue Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle.

Prüfer für Qualitätskontrolle sollen als solche nur registriert bleiben, wenn sie während ihrer Registrierung in der gesetzlichen Abschlussprüfung tätig sind (§ 1 SaQK). Sind sie es nicht, ist die Registrierung zu widerrufen.

Wer bereits vor dem 16. Juni 2016 als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert war, hat bis zum 16. Juni 2019 nachzuweisen, dass er die neue Voraussetzung erfüllt.

Ein neuer Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle beschreibt die Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Registrierung und soll die Prüfer für Qualitätskontrolle unterstützen. Als ergänzende Hilfe steht ein Muster zum Ausfüllen zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an

  • Herrn Ass. jur. Rafael Rekowski, Telefon 030 726161-317
  • Frau Ass. jur. Susann Hampel, Telefon 030 726161-318

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DPR: Prüfungsschwerpunkte 2018

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat am 23. November 2017 ihre Prüfungsschwerpunkte 2018 wie folgt bekannt gegeben. Darauf weist die WPK hin.

DPR: Prüfungsschwerpunkte 2018

WPK, Mitteilung vom 24.11.2017

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat am 23. November 2017 ihre Prüfungsschwerpunkte 2018 wie folgt bekannt gegeben:

  1. Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr*
  2. Ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse*
  3. Ausgewählte Aspekte zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen*
  4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben

unter Berücksichtigung folgender Einzelaspekte:

  • Verzicht auf Ansatz wegen Unmöglichkeit einer verlässlichen Schätzung unter Beachtung der Angabepflichten (IAS 37.26 und 37.86)
  • Verzicht auf die reguläre Berichterstattung wegen Inanspruchnahme der Schutzklausel unter Beachtung der Mindestangaben (IAS 37.92)
  • Angaben zu Schätzungsunsicherheiten (IAS 37.85(b), IAS 1.125 und 1.129)
  • Gruppierung der Rückstellungen (IAS 37.87)
  • Angabe rückstellungsspezifischer Ertrags- und Aufwandsposten (IAS 1.97 und 1.98(b), (f) sowie (g))
  • Angabe rückstellungsspezifischer Ertrags- und Aufwandsposten (IAS 1.97 und 1.98(b), (f) sowie (g))

5. Konzernlagebericht und Konzernerklärungen

  • Berichterstattung über alternative Leistungskennziffern als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren (§ 315 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Darstellung potenzieller Auswirkungen des Brexit auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (§ 315 Abs. 1 HGB)
  • Vorhandensein der Angaben zum Diversitätskonzept im Rahmen der Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB i. V. m. § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) und Vorhandensein der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB)

* Fußnote

Für eine ausführliche Darstellung des Prüfungsschwerpunkts vgl. https://www.esma.europa.eu/

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IT-Sicherheit in Deutschland 2017

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen umfangreichen Bericht über die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2017 für den Berichtszeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

IT-Sicherheit in Deutschland 2017

WPK, Mitteilung vom 20.11.2017

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 8. November 2017 einen umfangreichen Bericht über die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2017 für den Berichtszeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 veröffentlicht. Darin wird auf eine weiterhin angespannte Gefährdungslage hingewiesen, wobei die bekannten Einfallstore für Cyber-Angriffe (zum Beispiel Qualitätsmängel, Sicherheitslücken, Botnetze, Ransomware) unverändert fortbestehen. Zur Verdeutlichung der Gefährdungslage analysiert der Bericht etliche Angriffsmethoden und -mittel.Zugleich lasse sich im Berichtszeitraum erneut beobachten, dass die mit der rasanten Technologieentwicklung einhergehende Digitalisierung aller Lebensbereiche Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen stellt. Sie führt beispielsweise zu Effizienzsteigerungen durch vereinfachte Prozesse und zu mehr Transparenz durch verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten. Jedoch steige das Bedrohungspotenzial deutlich, da sich die Anzahl der Angriffspunkte erhöht, die Kommunikationsinfrastrukturen immer komplexer werden und sich die zu verarbeitenden Datenmengen vervielfachen. Die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Angriffe auf digitalisierte Infrastrukturen werde damit größer. Der Bericht stellt Lösungsansätze zur Verbesserung der IT-Sicherheit dar.

Zudem verweist der Bericht auf den im Februar 2016 vorgestellten Anforderungskatalog Cloud Computing, der sich mit den Anforderungen an die Sicherheit, an die Transparenz und an die Prüfung von Cloud-Diensten befasst. Die darin genannten Sicherheitsanforderungen stellen Mindestanforderungen dar, die professionelle Cloud Services für geschäftsrelevante Daten und Prozesse erfüllen müssen. Der Nachweis, ob die Anforderungen des Anforderungskatalogs Cloud Computing erfüllt werden, wird laut BSI durch Wirtschaftsprüfer in Anlehnung an die internationalen Normen ISAE 3000, ISAE 3402 und SOC 2 erbracht, damit der Cloud-Kunde einen validen Inhalt für sein eigenes Risikomanagement hat.

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Wirtschaftsprüfer organisieren sich zunehmend in Netzwerken

Die Analyse des deutschen Wirtschaftsprüfermarktes für das Jahr 2016 der Wirtschaftsprüferkammer zeigt stetig steigende Zahlen der im Berufsregister der WPK eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen Wirtschaftsprüfungspraxen.

Wirtschaftsprüfer organisieren sich zunehmend in Netzwerken

WPK, Mitteilung vom 21.11.2017

Die Analyse des deutschen Wirtschaftsprüfermarktes für das Jahr 2016 der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zeigt stetig steigende Zahlen der im Berufsregister der WPK eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen Wirtschaftsprüfungspraxen. Ende 2016 waren 885 Wirtschaftsprüfungspraxen (2015: 811, 2014: 604) in 371 Netzwerken (2015: 320, 2014: 286) registriert.Darüber hinaus hat die WPK festgestellt, dass 434 Wirtschaftsprüferpraxen 2.550 Abschlussprüfungen bei dem Kapitalmarkt nahe stehenden Unternehmen übernahmen. 86 dieser Praxen prüften 1.047 Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Handelsgesetzbuch (HGB).

Der Gesamtumsatz der Wirtschaftsprüfungspraxen, die § 319a HGB-Unternehmen prüften, betrug circa 6,5 Mrd. Euro. Davon entfielen auf Abschlussprüfungsleistungen circa 1,9 Mrd. Euro. Bei den Prüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen sind etwa 464 Mio. Euro angefallen. Dabei entfielen etwa 95 % der Honorare für Abschlussprüfungsleistungen auf die „Big Four“-Gesellschaften Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers. Zwischen 2014 und 2016 ist dieser Anteil leicht angestiegen.

Weitere Untersuchungsergebnisse:

  • Die Bereitschaft zur Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer und damit die Teilnahme am Qualitätskontrollverfahren nimmt mit der Größe der WP-Praxis zu.
  • Die Zahl der kapitalmarktorientierten Unternehmen im Sinne von § 264d HGB ist weiterhin rückläufig.
  • Die Reihenfolge der 20 umsatzstärksten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erfuhr geringfügige Änderungen.

Die Analyse der WPK bietet Einblicke in die aktuelle Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarktes in Deutschland. Grundlage bilden Daten aus dem Berufsregister, die in dieser Form exklusiv der WPK vorliegen. Sie werden um weitere empirisch ermittelte Daten ergänzt.

Betrachtet werden die Größenstrukturen von Wirtschaftsprüfungspraxen und die Mandatsverteilungen bei Abschlussprüfungen von Unternehmen, die dem Kapitalmarkt nahe stehen. Außerdem werden Entwicklung und Struktur der Abschlussprüferhonorare und der Umsatzerlöse bei Abschlussprüfern der Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a HGB analysiert.

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