Geldwäscheprävention wird erst Ende November beraten

Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Geldwäscheprävention soll vom Finanzausschuss erst am 30.11.2011 abschließend beraten werden. In seiner Sitzung am 09.11.2011 setzte der Finanzausschuss die geplante Beratung von der Tagesordnung ab, weil angesichts zahlreicher vorgelegter Änderungsanträge noch Beratungsbedarf besteht.

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung
vom 09.11.2011

Der von der Bundesregierung vorgelegte
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Geldwäscheprävention (17/6804) soll vom Finanzausschuss erst am 30. November
abschließend beraten werden. In seiner Sitzung am 09.11.2011 setzte der
Finanzausschuss die geplante Beratung von der Tagesordnung ab, weil angesichts
zahlreicher vorgelegter Änderungsanträge noch Beratungsbedarf besteht. Damit
entfällt auch die für den 10.11.2011 vorgesehene Beratung im Deutschen
Bundestag.

Zur Verschärfung des Kampfes gegen die Geldwäsche sieht der
Entwurf unter anderem die Erweiterung von Sorgfalts- und Meldepflichten, die
Ausweitung bestimmter Pflichten auf den „Nichtfinanzsektor“ (unter anderem
Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) und die
schärfere Sanktionierung von Verstößen vor. Damit sollen Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und
Geschäftsbeziehungen „unter Einschaltung von wirtschaftlich Berechtigten, auch
im Rahmen von Treuhandverhältnissen“ erschwert werden. Verdachtsmeldungen sollen
ausgeweitet werden, „so dass eine Meldung auch zu erfolgen hat, wenn eine
Identifizierung des Vertragspartners oder des „wirtschaftlich Berechtigten“
nicht möglich ist. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sollen schärfer
sanktioniert werden. In einer öffentlichen Anhörung war die Pflicht zur
Ernennung von „Geldwäschebeauftragten“ selbst in kleinen Unternehmen von
Wirtschaftsverbänden scharf kritisiert worden.

Quelle: Deutscher Bundestag

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Quelle: DATEV eG