Lebensversicherung: Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2011/2012

Im Zusammenhang mit der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 kommt es zum 1. Januar 2012 laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft für Produkte der geförderten Altersvorsorge sowie für die Lebensversicherung zu wichtigen Änderungen.

GDV, Pressemitteilung vom
29.09.2011

Im Zusammenhang mit der schrittweisen
Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 kommt es zum 1. Januar
2012 für Produkte der geförderten Altersvorsorge sowie für die
Lebensversicherung zu wichtigen Änderungen:

Riester-Rente

Staatlich geförderte
Riester-Rentenverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen
als möglichen Auszahlungsbeginn der Riester-Rente frühestens das 62. Lebensjahr
vorsehen. Nur dann ist sichergestellt, dass der Riester-Kunde die volle
staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss. Wird der
Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, ist weiterhin das 60. Lebensjahr als
frühester Auszahlungsbeginn der Rente möglich.

Basisrente

Der geänderte Auszahlungsbeginn bei der
Riester-Rente ab dem 62. Lebensjahr gilt auch für die staatlich geförderte
Basisrente. Wer also erst nach dem Jahr 2011 eine Basisrente abschließen und
seine Altersvorsorgebeiträge mit einem Sonderausgabenabzug staatlich fördern
lassen möchte, muss ebenfalls auf den neuen frühestmöglichen Auszahlungsbeginn
(62. Lebensjahr) achten. Ansonsten ist keine steuerliche Förderung in Form des
Sonderausgabenabzugs möglich. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen,
kann die Basisrente schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt
werden.

Basisrente: Steuervorteile,
Sonderausgabenabzug

Der mögliche Sonderausgabenabzug bei
der Basisrente wird im Jahr 2012 wieder erhöht. 2012 beträgt dieser 74 Prozent
der für die Basisrente geleisteten Beiträge. Damit kann ein alleinstehender
Steuerzahler bis maximal 14.800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen,
wenn der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20.000 Euro in die Basisrente
eingezahlt wird. Verheiratete können maximal den doppelten Betrag = 29.600 Euro
vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgaben abziehen lassen. Der maximal
geförderte Beitrag für Verheiratete bei der Basisrente beträgt unverändert
40.000 Euro.

Berechnungsbeispiel, wenn ein Selbstständiger, der sonst
keinerlei staatlich geförderte Altersvorsorge betreibt, im Jahr 2012 eine Summe
von 20.000 Euro in eine Basisrente einzahlt: 20.000 Euro multipliziert mit 74
Prozent = 14.800 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen als Sonderausgaben
(für die Altersvorsorge) abgezogen werden können.

Wenn dieser
selbstständige Unternehmer verheiratet ist, kann das Ehepaar einen
Basisrenten-Beitrag in Höhe von insgesamt bis zu 40.000 Euro staatlich fördern
lassen. Bestehen bei dem Ehepaar keine anderen Sonderausgaben, die die maximale
staatliche Förderungshöhe (den Sonderausgabenabzug durch die Rürup-Rente)
reduziert: 40.000 Euro multipliziert mit 74 Prozent = 29.600 Euro, die vom zu
versteuernden Einkommen als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Änderung 2012 für die private
Lebensversicherung

Steuervorteile gibt es auch bei der
Lebensversicherung. Künftig werden Erträge aus privaten Lebensversicherungen,
die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden, nur zur Hälfte zur Besteuerung
herangezogen, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62.
Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt
wird. Erfolgt der Vertragsabschluss dagegen noch im Jahre 2011, ist die
Vollendung des 60. Lebensjahres maßgebend.

Quelle: GDV

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Quelle: DATEV eG