Mehrheit der Experten für englischsprachige Kammern für internationale Handelssachen

Die Mehrheit der eingeladenen Sachverständigen teilt die Meinung des Bundesrates, der bei deutschen Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einrichten will. Bei denen soll das Verfahren dann in englischer Sprache ablaufen.

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung
vom 09.11.2011

Die Mehrheit der eingeladenen
Sachverständigen teilt die Meinung des Bundesrates (17/2163), der bei deutschen Landgerichten Kammern für
internationale Handelssachen einrichten will. Bei denen soll das Verfahren dann
in englischer Sprache ablaufen. Das zeigte sich am 09.11.2011 bei einer Anhörung
des Ausschusses. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) begrüßte
die Initiative. Seine Vertreterin, Julia Hoecht, sagte, dass englischsprachige
Verfahren vielleicht künftig möglich wären, nehme der BDI positiv auf. Die
Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen könnte die
Attraktivität des Justizstandstandorts Deutschland steigern und es ausländischen
Vertragspartnern erschweren, Sprachprobleme als Argument gegen den deutschen
Gerichtsstandort anzuführen. Professor Hanns Prütting, Direktor des Instituts
für Verfahrensrecht der Universität in Köln, beurteilte den vorliegenden Entwurf
ebenfalls positiv: Als ein für die allgemeine Rechtsentwicklung durch deutsche
Gerichte ausgesendetes „wichtiges Signal“ gegen die absolute Dominanz von
Schiedsgerichten in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten sei der
vorliegende Entwurf nachdrücklich zu begrüßen.

Das Gesetz sollte umgehend
verabschiedet und den interessierten Bundesländern die Chance zur Einrichtung
von Kammern für internationale Handelssachen gegeben werden, vor denen auch auf
Englisch prozessiert werden könne. Dieser Meinung war Professor Hanns-Christian
Salger, Rechtsanwalt aus Frankfurt. Johannes Riedel, Präsident des
Oberlandesgerichts Köln, sagte, die Grundtendenz des Entwurfes sei
uneingeschränkt zu begrüßen. Brigitte Kamphausen, Vorsitzende Richterin am
Landgericht Duisburg, plädierte ebenfalls dafür, Englisch an Kammern für
internationale Handelssachen zuzulassen. Martin IIImer vom Max-Planck-Institut
für ausländisches und internationales Privatrecht aus Hamburg sagte, der Entwurf
verfolge ein berechtigtes Anliegen und sei daher in seiner jetzigen Form an sich
zu begrüßen. Er greife jedoch vom Grundansatz her zu kurz: Englisch sei als
Verfahrenssprache auch in Schiedsgerichtsverfahren denkbar.

Englisch als
Gerichtssprache bringe einer englischsprachigen Partei in einem Zivilprozess vor
einem deutschen Gericht keinen nennenswerten Vorteil. Dieser Ansicht war
Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof. Die Gerichtssprache
Englisch sei nur dann sinnvoll, wenn sie über den gesamten Instanzenweg
gewährleistet wäre. Daran fehle es jedenfalls für die dritte und letzte Instanz.
Und der ehemalige Lehrstuhlinhaber für Deutsches, Europäisches und
Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Berliner
Humboldt-Universität, Professor Axel Flessner, stellte der Gesetzentwurf massiv
in Frage. Unter anderem warf er die These auf, wenn das Grundgesetz auf Deutsch
sei, sei es befremdlich, wenn eine Gerichtsverhandlung auf Englisch abgehalten
würde.

Quelle: Deutscher Bundestag

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