Der BMF teilt mit, dass im britischen Beschaffungsverfahren nach dem NATO-Truppenstatut die bisher verwendete GPC-VISA-Kreditkarte durch die Corporate Card (Mastercard) ersetzt wird.
BMF, Schreiben (koordinierter
Ländererlass) IV D 3 – S-7492 / 07 / 10006 vom 06.09.2011
Die britischen Truppen wenden ein
vereinfachtes Beschaffungsverfahren an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge
die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur
unmittelbaren Verwendung im Wert von bis zu 5 600 Euro erleichtern soll (vgl.
Tz. 64 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 (LEXinform 0578940
) und das
BMF-Schreiben vom 3. März 2011 (LEXinform 5233190
)). In
diesem Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle
durch die Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe
und ziviles Gefolge) übertragen. Zudem ersetzt in diesen Fällen die
GPC-VISA-Kreditkarte den in anderen Fällen erforderlichen schriftlichen
Beschaffungsauftrag.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen
mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. g.
BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 in der Fassung des o. g. BMF-Schreibens vom
3. März 2011 Folgendes:
Die bisher verwendete GPC-VISA-Kreditkarte wird
durch die Corporate Card (Mastercard) ersetzt. Die an britische Karteninhaber
ausgegebene Corporate Card (Mastercard) beginnt mit der Nummer 55275.
Quelle: BMF
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