Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Dezember 2025

Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland zeigt sich auf Basis der aktuell vorliegenden Daten zum Jahresende 2025 insgesamt stabil. Die jüngsten Stimmungs- und Frühindikatoren lassen für die verbleibenden Monate jedoch noch keine durchgreifende konjunkturelle Verbesserung erwarten. Das BMWE zeigt einen umfassenden Überblick.

BMWE, Pressemitteilung vom 15.12.2025

  • Die aktuellen Indikatoren zeigen einen robusten Start in das vierte Quartal 2025: In der Industrie deutet sich mit einem erneuten Anstieg der Produktion sowie spürbar gestiegenen Auftragseingängen aus dem Inland im Oktober eine Stabilisierung an. Auch die Warenausfuhren verblieben zuletzt dank einer dynamischeren Nachfrage aus der EU auf einem Sechs-Monats-Hoch. Die Stimmungs- und Frühindikatoren geben für die kommenden Monate jedoch ein uneinheitliches Bild ab; vor allem die Geschäftserwartungen und die Verbraucherstimmung haben sich zuletzt etwas eingetrübt. Die deutsche Wirtschaft befindet sich zum Jahresende weiterhin in einem Spannungsfeld zwischen einem herausfordernden außenwirtschaftlichen Umfeld einerseits und einer schrittweisen binnenwirtschaftlichen Stabilisierung andererseits.
  • Die Ausbringung im Produzierenden Gewerbe nahm im Oktober preis-, kalender- und saisonbereinigt mit einem Plus von 1,8 Prozent gegenüber dem Vormonat erneut zu. Im Dreimonatsvergleich entwickelte sie sich mit -1,5 Prozent jedoch weiterhin rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahresmonat wurde im Produzierenden Gewerbe insgesamt kalenderbereinigt 0,8 Prozent mehr produziert. In der Industrie lag das Produktionsvolumen in etwa auf Vorjahresniveau (-0,1 Prozent). Trotz schwacher Auslandsaufträge und Engpässen bei Vorprodukten aus dem Ausland ist angesichts zuletzt deutlicher Zuwächse der inländischen Investitionsgüternachfrage eine Stabilisierung der Industriekonjunktur zu erwarten.
  • Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (saisonbereinigt, ohne Kfz) sind im Oktober um 0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnete der Einzelhandel im Oktober ein Plus von 0,8 Prozent, wobei der Handel mit Lebensmitteln um 1,7 Prozent zulegte und der Umsatz mit Nicht-Lebensmitteln um +1,0 Prozent. Bei den PKW-Neuzulassungen durch Privatpersonen zeigt sich im November im Vormonatsvergleich ein Plus von 4,8 Prozent und in der Dreimonatsbetrachtung eine Zunahme um 9,3 Prozent. Das Stimmungsbild deutet am aktuellen Rand insgesamt auf eine eher verhaltene Konsumentwicklung im letzten Quartal 2025 und im wichtigen Weihnachtsgeschäft hin.
  • Die Inflationsrate lag im November weiter bei 2,3 Prozent. Der Preisauftrieb verlagerte sich weiter zu Dienstleistungen hin, die mit 3,5 Prozent erneut Haupttreiber waren. Die Kernrate sank leicht, blieb aber erhöht. Waren verteuerten sich nur um 1,1 Prozent, Nahrungsmittel um 1,2 Prozent. Energie dämpfte weiterhin, jedoch schwächer als im Sommer. Die Entwicklung entspricht dem erwarteten Inflationspfad; bis Jahresende ist weiter von einem Preisanstieg von knapp über 2 Prozent auszugehen.
  • Die Zahl der Arbeitslosen blieb im November mit einem saisonbereinigten Plus von ein Tausend Personen nahezu konstant. Auch die Erwerbstätigkeit stagnierte im Oktober mit minus 2 Tausend Personen nahezu, während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im September um 12 Tausend Personen anstieg. Angesichts der bislang schwachen konjunkturellen Entwicklung ist eine Belebung der Arbeitsnachfrage noch nicht absehbar.
  • Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach amtlicher Statistik im September um 2,0 Prozent gegenüber dem Monat August auf 1.940 beantragte Verfahren zurückgegangen; verglichen mit dem Vorjahresmonat lag sie 6,7 Prozent höher. Der IWH-Insolvenztrend für Personen- und Kapitalgesellschaften weist für November einen Rückgang von 17 Prozent gegenüber dem Vormonat aus.

Wirtschaftliche Stabilisierung zum Jahresende

Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland zeigt sich auf Basis der aktuell vorliegenden Daten zum Jahresende 2025 insgesamt stabil. So legte die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Oktober preis-, kalender- und saisonbereinigt um 1,8 Prozent im Vormonatsvergleich zu. Dabei erholte sich nicht nur die Industrieproduktion den zweiten Monat in Folge, auch das Baugewerbe und die Energieerzeugung stiegen zuletzt spürbar an. Gleichzeitig zeigt die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen mit einem Anstieg um 0,6 Prozent Stabilisierungstendenzen. Auch die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe legten deutlich zu, wobei rückläufigen Auslandsbestellungen eine kräftige Steigerung der Inlandsaufträge um knapp 10 Prozent gegenüberstand. Hierbei hat vor allem ein Großauftrag im Verteidigungsbereich zu dem Plus beigetragen.

Die jüngsten Stimmungs- und Frühindikatoren lassen für die verbleibenden Monate jedoch noch keine durchgreifende konjunkturelle Verbesserung erwarten: Laut ifo Geschäftsklima im Verarbeitenden Gewerbe waren die Unternehmen im November mit den laufenden Geschäften zwar etwas zufriedener, allerdings haben die Erwartungen einen Dämpfer erfahren, insbesondere in der bedeutsamen Automobilindustrie. Eine Ursache dafür sind sicherlich auch die erneut rückläufigen Ausfuhrerwartungen, die die Stimmung in der deutschen Exportwirtschaft belasten. Auch der S&P-Einkaufsmanagerindex schwächte sich im November ab, vor allem infolge einer ungünstigeren Auftragslage aus dem Ausland sowie einem Anstieg der Lieferzeiten, die sich den dritten Monat hintereinander verlängerten. Auch ifo-Umfragen zeigen zunehmende Schwierigkeiten der Unternehmen bei der Versorgung mit Vorprodukten. Für die Industrieproduktion im November deutet der jüngste Lkw-Maut-Fahrleistungsindex nach dem kräftigen Anstieg im Oktober eine Abschwächung an.

Bei den binnenwirtschaftlich orientierten Dienstleistungen zeigt sich ebenfalls ein uneinheitliches Bild: Während die Einzelhandelsumsätze im Oktober, vor allem infolge eines schwächeren Handels bei Nicht-Lebensmitteln, leicht rückläufig waren, haben die Kfz-Zulassungen von Privatpersonen erneut spürbar zugelegt. Die Stimmung im Handel weist aktuell keine klare Tendenz auf. Einerseits führt laut GfK-Konsumklima ein Anstieg der Anschaffungsneigung und ein erneuter Rückgang der Sparneigung im November zu einer leichten Verbesserung des Konsumklimas zum Jahresende. Andererseits sank die Konsumstimmung laut HDE-Konsumbarometer im Dezember auf das niedrigste Niveau seit Jahresbeginn und das ifo Geschäftsklima im Handel trübte sich im November wieder ein. Einer Umfrage des HDE zufolge zeigt sich der Einzelhandel mit dem für die Branche bedeutsamen Weihnachtsgeschäft bis zuletzt unzufrieden, was neben einer generell verhaltenen Konsumstimmung auch auf zunehmende Käufe bei ausländischen Online-Handelsplattformen zurückzuführen sein dürfte.

Insgesamt befindet sich die deutsche Wirtschaft weiterhin in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite dämpfen außenwirtschaftliche Belastungen in Form einer schwachen Auslandsnachfrage, nachlassender Wettbewerbsfähigkeit und vereinzelter Engpässe bei bestimmten Vorprodukten, auf der anderen Seite deutet sich eine schrittweise binnenwirtschaftliche Stabilisierung an, getragen auch von den zuletzt zunehmend spürbaren fiskalischen Impulsen.

Robuster Welthandel, aber regionale Unterschiede

Die weltweite Industrieproduktion ist im September nach einem vorübergehenden leichten Rückgang wieder um 1,0 Prozent gegenüber dem Vormonat ausgeweitet worden. Dabei wurde die Ausbringungsmenge insbesondere in Japan, China sowie in anderen asiatischen Volkswirtschaften gesteigert, während sie in den USA und im Euroraum in etwa stagnierte. Gegenüber September 2024 lag die globale Produktion damit zum Ende des dritten Quartals um 3,5 Prozent im Plus. Auch für die folgenden Monate stellt sich die Indikatorenlage derzeit robust dar: Der PMI von S&P Global für die Weltwirtschaft deutet trotz des leichten Rückgangs um 0,3 Punkte auf 52,7 im November weiterhin auf ein solides Wachstum hin. Im Dienstleistungsbereich signalisiert der Indikator dabei mit 53,3 Punkten nach wie vor eine höhere Aktivität als in der Industrie mit 50,5 Punkten. Die Stimmung unter Finanzinvestoren hat sich im Dezember mit Blick auf die Weltkonjunktur weiter aufgehellt. Mit einem Anstieg von 8,1 auf 10,4 Punkte lag der Indikator zum Jahresende auf seinem höchsten Niveau seit Juni 2024. Dabei schätzen die Anlegerinnen und Anleger die Konjunkturaussichten vor allem in Osteuropa, Lateinamerika und Asien (ohne Japan) positiv ein.

Der Welthandel hat sich bis zuletzt als überraschend widerstandsfähig erwiesen. Nach einem leichten Rückgang um 0,4 Prozent im August hat er im September wieder um 1,1 Prozent zugelegt und lag damit um über 5 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Allerdings verbergen sich hinter diesen Zahlen deutliche Disparitäten. Haupttreiber des weltweiten Güterhandels war die Dynamik in vielen asiatischen Schwellenländern. Dagegen stellte sich die Entwicklung in fortgeschrittenen Volkswirtschaften wie den USA, Europa und Japan schwächer dar. Ein ähnliches Bild zeichnen auch die Oktober-Daten des RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Zwar stieg der Gesamtindikator saisonbereinigt leicht von 136,8 auf 137,2 Punkte. Mit dem dritten Rückgang in Folge reduziert sich die Containerfracht in den deutschen und europäischen Häfen jedoch weiter deutlich. In den chinesischen Häfen ging der Umschlag dagegen nur leicht zurück. Da die höheren US-Zölle infolge von Lageraufbau, Umsetzungsverzögerungen oder auch Ausnahmen für schon auf See befindlicher Fracht noch nicht ihre volle Wirkung entfaltet haben dürften, rechnen Beobachter für die kommenden Monate mit einer Abschwächung der Welthandelsdynamik.

Ausfuhren zuletzt im Plus, Absatzperspektiven aber weiterhin herausfordernd

Zu Beginn des vierten Quartals waren die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen nach dem vorangegangenen Anstieg saison- und kalenderbereinigt mit +1,2 Prozent weiter aufwärtsgerichtet. Von Januar bis Oktober übertrafen sie das Vorjahresniveau damit um 1,1 Prozent, wobei vor allem nach China (-11,5 Prozent) und in die USA (-7,5 Prozent) deutlich weniger geliefert wurde, während das EU-Geschäft stützte (+3,8 Prozent). Die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen gingen im Oktober nach der vorangegangenen kräftigen Expansion um 0,4 Prozent gegenüber dem Vormonat zurück. Damit liegen sie vor allem infolge der allmählichen Erholung der inländischen Konsumgüternachfrage seit Jahresbeginn in Summe um 4,6 Prozent über dem Vergleichszeitraum 2024, wobei sowohl aus der EU (+3,2 Prozent) als auch aus Drittstaaten wie China (+8,3 Prozent) oder den USA (+2,6 Prozent) mehr Güter bezogen wurden. Der monatliche Außenhandelsüberschuss erhöhte sich infolge steigender Exporte und rückläufiger Importe im Oktober saisonbereinigt von 7,7 Milliarden Euro auf 10,1 Milliarden Euro. Von Januar bis Oktober fällt er aber im Vorjahresvergleich mit 100,4 Milliarden Euro nach wie vor deutlich um 48,2 Milliarden Euro geringer aus.

Die Einfuhrpreise sind im Oktober saisonbereinigt erneut um 0,1 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen. Während sich Energieimporte vergünstigten, kam gewisser Preisdruck vor allem von Vorleistungsgütern. Da die Ausfuhrpreise mit +0,2 Prozent im Vormonatsvergleich etwas stärker zunahmen, verbesserten sich die Terms of Trade geringfügig um 0,1 Prozent. In realer Rechnung dürfte der Zuwachs bei den Ausfuhren entsprechend etwas geringer und der Rückgang der preisbereinigten Einfuhren geringfügig höher ausgefallen sein. Trotz der nach wie vor recht resilienten Entwicklung der Weltwirtschaft senden die Frühindikatoren für den deutschen Außenhandel bislang kaum positive Signale. Die Auftragseingänge aus dem Ausland bleiben volatil. Nach dem vorangegangenen Anstieg sind sie im Oktober wieder um 4,0 Prozent gegenüber dem Vormonat zurückgegangen, wobei insbesondere die Nachfrage nach Investitions- und Vorleistungsgütern aus dem Nicht-Euroraum nachgab: Im Sonstigen Fahrzeugbau sowie bei den elektrischen Ausrüstungen kam es hier nach kräftigen Orderzugängen im September zuletzt zu einer Gegenbewegung. Ohne die stark schwankenden Großaufträge lagen die Bestellungen aus dem Ausland zuletzt insgesamt um 0,5 Prozent im Plus. Die ifo Exporterwartungen haben sich im November wieder deutlich eingetrübt, von +2,2 auf -3,4 Saldenpunkte. Nach zwei hoffnungsvollen Monaten rechnet die Automobilwirtschaft wieder mit rückläufigen Exporten. Auch im gewichtigen Maschinenbau wird lediglich eine Stagnation des Auslandsgeschäfts erwartet.

Die aktuelle Datenlage weist zu Beginn des Schlussquartals lediglich auf eine Stabilisierung, nicht aber auf eine durchgreifende Erholung der Exportwirtschaft hin. Basierend auf aktuellen Prognosen dürften die negativen Auswirkungen der Zollanhebungen auch um die Jahreswende 2025/26 noch deutlich spürbar sein. Damit bleiben die Absatzperspektiven für die deutschen Exporteure für die kommenden Monate herausfordernd.

Industriekonjunktur bleibt trotz positivem Starts ins Schlussquartal verhalten

Im Oktober ist die Ausbringung im Produzierenden Gewerbe erneut gestiegen. Preis-, kalender- und saisonbereinigt lag das Produktionsvolumen 1,8 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Für September wurde der Anstieg leicht von +1,3 Prozent auf 1,1 Prozent nach unten korrigiert. Kalenderbereinigt liegt der Ausstoß im Produzierenden Gewerbe im Oktober 2025 um 0,8 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Die Industrieproduktion verzeichnete gegenüber dem Vormonat einen Anstieg um 1,5 Prozent. Diese Ausweitung war erneut insbesondere auf spürbare Zuwächse in der Investitionsgüterproduktion (+2,1 Prozent) zurückzuführen. Nach vorherigen Rückgängen konnte die Bauproduktion mit einem Plus von 3,3 Prozent kräftig erhöht werden. Erstmals in der zweiten Jahreshälfte expandierte dabei auch der Hochbau wieder leicht um +0,9 Prozent. Gleichzeitig setzte die Energieproduktion ihren Aufwärtstrend mit +1,4 Prozent weiter fort. Innerhalb der Industrie entwickelten sich die einzelnen Wirtschaftszweige überwiegend positiv. Besonders deutlich wurde die Produktion von Datenverarbeitungsgeräten und optischen Erzeugnissen (+3,9 Prozent), von pharmazeutischen Produkten (+3,3 Prozent) sowie im Maschinenbau (+2,8 Prozent) ausgeweitet. Die Ausbringung von Kfz- und Kfz-Teilen (-1,3 Prozent) und chemischen Erzeugnissen (-0,3 Prozent) ging nach vorherigen Zuwächsen hingegen zurück.

Im Dreimonatsvergleich war der Ausstoß im Produzierenden Gewerbe mit -1,5 Prozent weiterhin rückläufig. Auch die Industrieproduktion fiel von August bis Oktober um 1,9 Prozent geringer aus als im Zeitraum Mai bis Juli. Lediglich die Bau- sowie die Energieproduktion verzeichneten im Dreimonatsvergleich leichte Zuwächse von jeweils +0,2 Prozent. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind im Oktober erneut spürbar gestiegen. So legte das Ordervolumen gegenüber September preis-, kalender- und saisonbereinigt um 1,5 Prozent zu. Im Vormonat war es schon zu einem aufwärtsrevidierten Plus von 2,0 Prozent gekommen (zuvor: +1,1 Prozent). Im weniger schwankungsanfälligen Dreimonatsvergleich liegen die Auftragseingänge dagegen um 0,5 Prozent unterhalb des Niveaus des Vergleichszeitraums. Auch gegenüber dem Oktober 2024 ergibt sich ein Minus von 0,7 Prozent.

Für das Plus im Vormonatsvergleich war eine gesteigerte Inlandsnachfrage ausschlaggebend, die um 9,9 Prozent anzog. Demgegenüber gingen die Bestellungen aus dem Ausland, vornehmlich aus dem Nicht-Euroraum, um 4,0 Prozent zurück. In der Gliederung nach Gütergruppen wird der Anstieg von Investitionsgütern getragen, die vor allem infolge eines Großauftrages aus dem Inland eine Steigerung um 4,9 Prozent verbuchen konnten. Dagegen wurden Konsum- und Vorleistungsgüter mit -2,2 Prozent bzw. -3,4 Prozent weniger stark nachgefragt.

Bei Betrachtung der einzelnen Wirtschaftszweige zeigt sich insbesondere eine deutliche Zunahme im Sonstigen Fahrzeugbau, der auch militärische Güter beinhaltet, um 87,1 Prozent. Auch die Metallerzeugung und -bearbeitung nahm mit +11,9 Prozent deutlich mehr Bestellungen entgegen. Daneben war der Orderverlauf in den übrigen Branchen teils deutlich abwärtsgerichtet, etwa bei elektrischen Ausrüstungen (-16,2 Prozent), EDV und Optik (-3,3 Prozent) oder dem Maschinenbau (-2,2 Prozent). Die Nachfrage nach Chemischen Erzeugnissen blieb stabil (+0,0 Prozent). Trotz wiederholt anziehender Produktions- und steigender Auftragszahlen bleibt der Ausblick für die Industriekonjunktur verhalten. Die Entwicklung der Auftragseingänge ist erneut von Großaufträgen vor dem Hintergrund verteidigungswirtschaftlicher Beschaffungen geprägt. Bereinigt um deren Einfluss ergibt sich für den Berichtsmonat Oktober eine moderate Zunahme von 0,5 Prozent. Zudem zeichnet sich zwar bei den Auftragseingängen aus dem Inland mittlerweile eine Aufwärtstendenz ab. Die Order aus dem Ausland – insbesondere von Drittländern – fallen jedoch angesichts der handels- und geopolitischen Unwägbarkeiten schwach aus. Diese verhaltene Nachfrageentwicklung insbesondere aus dem Ausland dürfte die Industrieproduktion auch weiterhin dämpfen.

Erlöse im Einzelhandel im Minus; Stimmungsindikatoren uneinheitlich

Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (saisonbereinigt, ohne Kfz) sind im Oktober um 0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat leicht gesunken. Während der Handel mit Lebensmitteln mit 1,2 Prozent im Vergleich zum Vormonat zulegte, gab der Umsatz mit Nicht-Lebensmitteln zum dritten Mal in Folge nach (-0,7 Prozent). Gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnete der Einzelhandel im Oktober ein Plus von 0,8 Prozent, wobei der Handel mit Lebensmitteln um 1,7 Prozent zulegte und der Umsatz mit Nicht-Lebensmitteln um 1,0 Prozent anstieg. Im Dreimonatsvergleich zeigte sich der Gesamtumsatz im Einzelhandel mit -0,3 Prozent rückläufig, wobei die Entwicklung der Umsätze mit Nicht-Lebensmitteln schwächer ausfiel als bei Lebensmitteln. Der Umsatz im Gastgewerbe sank im September ggü. dem Vormonat nominal um 0,4 Prozent und preisbereinigt um 1,3 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnete das Gastgewerbe einen nominalen Umsatzrückgang von 1,4 Prozent, in realer Rechnung von -4,9 Prozent. Die rückläufigen Ausgaben der privaten Haushalte für Gastronomie- und Beherbergungsdienstleistungen im dritten Quartal 2025 bremsten nach Angaben des Statistischen Bundesamts zudem die Entwicklung des privaten Konsums insgesamt.

Die Neuzulassungen von Pkw insgesamt sind im November im Vormonatsvergleich um 2,2 Prozent gesunken; in der Dreimonatsbetrachtung legten sie jedoch um 6,9 Prozent zu. Gegenüber November 2024 ergab sich ein Plus von 2,5 Prozent. Bei den PKW-Neuzulassungen durch Privatpersonen zeigt sich im Vormonatsvergleich ein Plus von 4,8 Prozent und in der Dreimonatsbetrachtung eine Zunahme um 9,3 Prozent. Im Vergleich zum November 2024 lagen die Neuzulassungen durch Privatpersonen um deutliche 10,3 Prozent höher. Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen reduzierten sich im November um 5,8 Prozent gegenüber dem Vormonat und stiegen in der Dreimonatsbetrachtung. Nachdem der private Konsum im dritten Quartal 2025 das erste Mal seit knapp zwei Jahren um 0,3 Prozent Vorquartalsvergleich zurückgegangen ist, zeigen die Frühindikatoren für die Entwicklung am aktuellen Rand ein eher gemischtes Bild. Laut Prognose der GfK wird sich das Konsumklima im Dezember mit einer Zunahme von 0,9 Zählern auf -23,2 Pt. leicht aufhellen, während es im November um 1,6 Pt. auf -24,1 Pt. sank. Dämpfende Effekte gingen von einem erneuten Rückgang bei den Einkommenserwartungen aus, auch die Konjunkturerwartungen sanken. Dagegen legte die Anschaffungsneigung zum zweiten Mal in Folge zu und die Sparneigung verringerte sich. Das HDE-Konsumbarometer trübte sich im Dezember allerdings ein und fiel auf den niedrigsten Wert seit Beginn des Jahres. Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel (inkl. Kfz) sank im November deutlich um 4,1 Zähler auf -27,4 Pt. und damit auf den niedrigsten Wert seit Februar 2024. Sowohl die Beurteilung der aktuellen Lage als auch die Erwartungen nahmen signifikant ab, obwohl die Indikatoren sich bereits zuvor spürbar im negativen Bereich bewegten.

Das Stimmungsbild deutet am aktuellen Rand insgesamt auf eine eher verhaltene Konsumentwicklung im letzten Quartal 2025 und im wichtigen Weihnachtsgeschäft hin. Teuerungen bei Lebensmitteln und Dienstleistungen in den zurückliegenden Monaten sowie grundlegende Sorgen um die zukünftige Preisentwicklung und Jobsicherheit schmälern die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher. Laut GfK ist jedoch angesichts der Konsolidierung des Konsumklimas auf dem Vorjahresniveau ein stabiles Weihnachtsgeschäft zu erwarten.

Stabile Preisentwicklung im November

Die Inflationsrate – der Verbraucherpreisanstieg im Vergleich zum Vorjahresmonat – lag im November bei 2,3 Prozent. Sie blieb damit unverändert ggü. Oktober, verlangsamte sich aber ggü. dem Sommer. Der Preisauftrieb verlagert sich weiter von Gütern zu Dienstleistungen. Während die Kernrate minimal sank, blieb das Wachstum der Dienstleistungspreise mit 3,5 Prozent der stärkste Preistreiber. Waren verteuerten sich um 1,1 Prozent, die Nahrungsmittelpreisinflation reduzierte sich auf 1,2 Prozent. Energiepreise bleiben zwar rückläufig, allerdings deutlich weniger deutlich als im Sommer. Dienstleistungen erklären den größten Teil des Preisanstiegs und kompensieren den weiterhin negativen Beitrag der Energie. Der Beitrag des Preisauftriebs von Waren zur Gesamtinflation schwächte sich weiter ab, da die Preissteigerungen zwar niedrig blieben, aber nicht mehr so deutlich nachließen wie zuvor. Lebensmittel lieferten nur noch einen marginalen Beitrag zur Gesamtinflation. Die Verbraucherpreisentwicklung wird damit zunehmend von Dienstleistungspreisen (z. B. bei Pflege oder sozialen Diensten) und weniger von Import- und Energiepreisen bestimmt. Die Verbraucherpreise dürften auch in den kommenden Monaten knapp oberhalb von zwei Prozent verbleiben, wobei die Dienstleistungspreise weiter überproportional steigen dürften, unter anderem wegen höherer Tarifabschlüsse vor allem in der Pflege. Die Preise auf den vorgelagerten Stufen (Erzeugerpreise) sind binnen Jahresfrist dagegen im Trend rückläufig, am deutlichsten bei den Agrarprodukten, aber auch in der Industrie.

Stagnation am Arbeitsmarkt setzt sich im Schlussquartal fort

Der Arbeitsmarkt zeigt zum Jahresende eine saisonübliche Entwicklung. So blieb die saisonbereinigte Arbeitslosigkeit im November mit einem Plus von ein Tausend Personen nahezu unverändert. Die Unterbeschäftigung nahm um acht Tausend Personen abermals leicht ab. Auch die Zahl der Erwerbstätigen stagnierte im Oktober gegenüber dem Vormonat mit einem Rückgang um zwei Tausend Personen in etwa. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung legte im September mit +12 Tausend Personen leicht zu und liegt damit in etwa auf Vorjahresniveau. Die Inanspruchnahme konjunktureller Kurzarbeit stieg im September mit einem Plus von 37 Tausend Personen erstmals seit Jahresbeginn. Dies entspricht jedoch dem üblichen Anstieg nach Ende der Sommerferien. Gleichzeitig bewegt sich die Zahl der Anzeigen von Kurzarbeit weiterhin in etwa auf dem Niveau der Vormonate. Die Frühindikatoren lassen bisher keine Belebung der Arbeitsnachfrage erkennen. Die Zahl der bei der Bundesagentur gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich im November zwar spürbar, dies ist jedoch auf eine gesammelte Erfassung der Meldung eines einzelnen Unternehmens zurückzuführen und deutet nicht auf eine Trendwende beim Arbeitskräftebedarf hin. Der anhaltende Stellenabbau zeigt sich auch am deutlichen Rückgang des ifo Beschäftigungsbarometers. So verschlechterten sich die Beschäftigungsperspektiven im Verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor abermals spürbar. Während der Stellenabbau auch im Handel anhält, zeichnet sich lediglich im Bauhauptgewerbe ein leicht steigender Arbeitskräftebedarf ab. Angesichts der anhaltend schwachen konjunkturellen Entwicklung ist eine Belebung der Arbeitsnachfrage daher bisher nicht absehbar

Unternehmensinsolvenzen weiterhin auf hohem Niveau

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach amtlicher Statistik im September um 2,0 Prozent gegenüber dem Vormonat auf 1.940 beantragte Verfahren zurückgegangen. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 wurden insgesamt 18.125 Unternehmensinsolvenzen gemeldet; das waren 11,7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Dies ist der höchste Stand seit 2014 (18.199). Die voraussichtlichen Forderungen gingen in den ersten drei Quartalen 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12,0 Prozent und die Zahl der betroffenen Beschäftigten um 11,9 Prozent zurück. Als Ursachen für die weiterhin dynamische Entwicklung des Insolvenzgeschehens sind mehrere Faktoren zu nennen, darunter die weiterhin gedämpfte gesamtwirtschaftliche Entwicklung, strukturelle Herausforderungen, gestiegene Kosten und geopolitische Unsicherheiten.

Der im Vergleich mit der amtlichen Statistik methodisch enger gefasste und zeitlich aktuellere IWH-Insolvenztrend für Personen- und Kapitalgesellschaften weist im November mit 1.293 Insolvenzen einen Rückgang von 17 Prozent gegenüber dem Vormonat sowie von 3 Prozent gegenüber November 2024 aus. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten nahm mit 9.000 Personen im Vergleich zum Oktober um 30 Prozent ab und lag damit 25 Prozent unter den Werten von November 2024. Auch für den Dezember erwartet das IWH ein weiterhin rückläufiges Insolvenzgeschehen, prognostiziert aber gleichzeitig wieder höhere Werte zu Jahresbeginn.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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Tariflöhne steigen 2025 nominal um durchschnittlich 2,6 Prozent – preisbereinigt ein leichter realer Zuwachs von 0,4 Prozent

Die Tariflöhne in Deutschland steigen im Jahr 2025 nominal gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 2,6 Prozent. Angesichts einer Zunahme der Verbraucherpreise von voraussichtlich 2,2 Prozent im Jahresdurchschnitt 2025 ergibt sich hieraus ein leichter realer Zuwachs von 0,4 Prozent. So das Ergebnis einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 15.12.2025

Die Tariflöhne in Deutschland steigen im Jahr 2025 nominal gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 2,6 Prozent. Angesichts einer Zunahme der Verbraucherpreise von voraussichtlich 2,2 Prozent im Jahresdurchschnitt 2025 ergibt sich hieraus ein leichter realer Zuwachs von 0,4 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in seiner heute vorgelegten vorläufigen Jahresbilanz für das Tarifjahr 2025.

Nominal war der Zuwachs bei den Tariflöhnen im Jahr 2025 deutlich geringer als in den beiden Vorjahren, in denen sie jeweils um 5,5 Prozent (2023) bzw. 5,4 Prozent (2024) anstiegen. „Nach den außergewöhnlichen Tarifrunden zur Hochinflationsphase hat sich die Tarifentwicklung in diesem Jahr wieder weitgehend normalisiert“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Mit 2,6 Prozent entspricht die Tariflohnerhöhung in diesem Jahr exakt der durchschnittlichen jährlichen Zuwachsrate in den 2010er Jahren.“

Preisbereinigt liegt das Niveau der Tariflöhne weiterhin unter dem Spitzenwert des Jahres 2020. „Noch immer konnten die realen Verluste bei den Tariflöhnen aus den Jahren 2021-2023 mit hohen Inflationsraten nicht vollständig ausgeglichen werden“, sagt Schulten. „Dies liegt auch daran, dass die in den Vorjahren gezahlten Inflationsausgleichsprämien in diesem Jahr wieder wegfielen und sich damit stark dämpfend auf die Tariflohnentwicklung ausgewirkt haben.“ In den Jahren 2023 und 2024 basierte ein erheblicher Anteil der Tariflohnzuwächse nicht auf dauerhaft wirksamen Lohnerhöhungen, sondern auf Einmalzahlungen, die von der Bundesregierung steuer- und abgabenfrei gestellt wurden. Ohne den Wegfall dieser Zahlungen wären die Tariflöhne 2025 rechnerisch mit 4,2 Prozent deutlich stärker angestiegen. „Auch wenn die Inflationsausgleichsprämien in der Krisenzeit vielen Beschäftigten sehr geholfen haben, zeigt sich nun ihre Kehrseite“, so Schulten.

Insgesamt profitierten rund 20 Millionen Beschäftigte von tarifvertraglichen Lohnerhöhungen, die entweder 2025 oder in vielen Fällen auch bereits früher vereinbart wurden. Mit neuen Tarifabschlüssen für rund 6,3 Millionen Beschäftigte stellte die Tarifrunde 2025 eine vergleichsweise kleine Tarifrunde dar. Wichtige große Tarifbranchen wie die Metall- und Elektroindustrie, die Chemische Industrie, das Bauhauptgewerbe oder der Einzelhandel haben in diesem Jahr nicht verhandelt. Zu den Tarifbranchen, die hingegen das Bild der Tarifrunde 2025 prägten, gehörten der Öffentliche Dienst (Bund und Gemeinden), die Deutsche Post AG, die Deutsche Bahn AG, die Kautschukindustrie und das Versicherungsgewerbe. Noch nicht abgeschlossen sind die Verhandlungen beim Öffentlichen Dienst der Länder, die sich nach einer ersten Verhandlungsrunde im Dezember 2025 ins neue Jahr vertagt haben.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Unternehmen in Deutschland investieren weniger, auch in den Klimaschutz

Die Unternehmen in Deutschland haben im vergangenen Jahr weniger für den Klimaschutz ausgegeben als ein Jahr zuvor. Das aggregierte Volumen ihrer inländischen Klimaschutzinvestitionen sank um 5,5 Prozent auf 80 Milliarden Euro, preisbereinigt lag das Minus sogar bei 7,8 Prozent. Das sind Ergebnisse des KfW-Klimabarometers.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 15.12.2025

  • Unternehmen reduzieren ihre Klimaschutzinvestitionen auf 80 Milliarden Euro, nach 85 Milliarden Euro ein Jahr zuvor
  • Rückgang auf ähnlichem Niveau wie bei den Gesamtinvestitionen
  • Mittelständische Unternehmen erhöhen ihre Klimaschutzinvestitionen preisbereinigt um 7,8 Prozent, Großunternehmen fahren sie um 18,5 Prozent zurück
  • Häufig Investitionen in die Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien, die energetische Sanierung von Gebäuden und die klimafreundliche Mobilität

Die Unternehmen in Deutschland haben im vergangenen Jahr weniger für den Klimaschutz ausgegeben als ein Jahr zuvor. Das aggregierte Volumen ihrer inländischen Klimaschutzinvestitionen sank um 5,5 Prozent auf 80 Milliarden Euro, preisbereinigt lag das Minus sogar bei 7,8 Prozent. Die Klimaschutzinvestitionen entwickelten sich damit ähnlich wie die Gesamtinvestitionen des deutschen Unternehmenssektors, sodass sie anteilig auf vergleichbarem Niveau blieben wie 2023: 16,5 Prozent aller Unternehmensinvestitionen entfielen 2024 auf den Klimaschutz, nach 17,0 Prozent im Jahr 2023. Trotz des volumenmäßigen Rückgangs liegt der Klimaschutzanteil damit weiterhin über den Werten der Jahre 2021 und 2022.

Das sind Ergebnisse des KfW-Klimabarometers, das KfW Research in diesem Jahr zum vierten Mal erhoben hat. Es liefert die bislang einzige repräsentative Datenbasis für das Investitionsverhalten deutscher Unternehmen, vom Kleinstunternehmen bis zum Großkonzern, im Bereich des Klimaschutzes. Unter Klimaschutzinvestitionen werden Investitionen in Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen im jeweiligen Unternehmen verstanden.

Der Rückgang der Klimaschutzinvestitionen ist auf die Großunternehmen zurückzuführen. Sie gaben im vergangenen Jahr nur 42 Milliarden Euro für treibhausgasmindernde Maßnahmen aus, nach 50 Milliarden Euro im Jahr 2023 – ein reales Minus von 18,5 Prozent. Die mittelständischen Unternehmen dagegen erhöhten ihre aggregierten Klimaschutzinvestitionen um drei Milliarden Euro auf 38 Milliarden Euro. Das entspricht einem beachtlichen realen Zuwachs um 7,8 Prozent und übertrifft damit die Entwicklung der gesamten Bruttoanlageinvestitionen dieses Segments (real minus 1,3 Prozent).

„Die schwierige weltwirtschaftliche Entwicklung und steigender internationaler Wettbewerbsdruck belasten viele Großunternehmen und reduzieren ihre Spielräume, in den Klimaschutz zu investieren. Mehr Großunternehmen als zuvor berichten, dass andere Themen Vorrang für sie haben vor dem Klimaschutz. Die Unternehmen nehmen auch wahr, dass ihre Kunden einen Beitrag zum Klimaschutz weniger stark von ihnen einfordern, und reagieren entsprechend“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

Erfreulich ist aber, dass auch bei den Großunternehmen der Anteil der in Klimaschutzmaßnahmen investierenden Unternehmen weiter gestiegen ist und im Jahr 2024 mit 86 Prozent einen Höchstwert erreicht hat (plus drei Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr). Dass das aggregierte Investitionsvolumen der Großunternehmen dennoch geschrumpft ist, liegt an einem deutlich gesunkenen durchschnittlichen Investitionsvolumen pro Unternehmen.

Auch im Mittelstand stieg die Zahl der aktiven Investoren: 15 Prozent investierten in den Klimaschutz und damit fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Zwar ging auch die durchschnittlich aufgebrachte Investitionssumme pro mittelständische Unternehmen von 146.000 im Jahr 2023 auf 91.000 Euro im Jahr 2024 zurück. Dennoch führte in diesem Unternehmenssegment die deutlich gestiegene Zahl der investierenden Unternehmen zu einem insgesamt höheren Investitionsvolumen.

Bei den Maßnahmen, die die Unternehmen umsetzten, dominieren solche zur Erzeugung oder Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Im Jahr 2024 hat mehr als jedes zweite (52 Prozent) der investierenden Unternehmen entsprechende Projekte umgesetzt – ein sprunghafter Anstieg um 17 Prozentpunkte zum Vorjahr.

An zweiter Stelle folgen Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in bestehenden Gebäuden, etwa durch Wärmedämmung oder die Installation von Wärmepumpen. 35 Prozent der investierenden Unternehmen waren in diesem Bereich aktiv, was einem deutlichen Anstieg um 11 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auf dem dritten Rang der beliebtesten Klimaschutzmaßnahmen steht die klimafreundliche Mobilität, etwa durch die Anschaffung von Elektrofahrzeugen oder den Aufbau der Ladeinfrastruktur. 32 Prozent der Unternehmen setzten entsprechende Projekte um – nach knapp 50 Prozent ein Jahr zuvor.

„Um die Klimaziele zu erreichen, sind deutlich höhere Investitionen als bislang erforderlich. Unsere Erhebung zeigt: Die Unternehmen brauchen für ihre Klimaschutzinvestitionen einen verlässlichen Rahmen. Auch sehen sie lange Planungs- und Genehmigungsverfahren als ein großes Hindernis für ihre Aktivitäten. Um mehr Klimaschutzinvestitionen im Unternehmenssektor anzuregen, sollten diese Hemmnisse von der Politik gezielt adressiert werden“, sagt Dr. Dirk Schumacher.

Für das KfW-Klimabarometer wurde abgefragt, welche politischen Maßnahmen zur Unterstützung von Klimaschutzinvestitionen sich die deutschen Unternehmen wünschen. An erster Stelle rangiert dabei eine Senkung der Strompreise, die für die wirtschaftliche Attraktivität der Elektrifizierung von Wärme und Mobilität von hoher Bedeutung ist – 70 Prozent der Unternehmen gaben dies an. 67 Prozent der Unternehmen plädierten für vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren, 65 Prozent für steuerliche Anreize für Klimaschutzinvestitionen und 63 Prozent für einen Ausbau der Energieinfrastruktur, wie zum Beispiel von Stromnetzen.

Quelle: KfW, KfW Research

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Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre, handelt es sich dabei um außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, die lt. FG Münster nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 EStG begünstigt zu besteuern sind (Az. 12 K 1853/23 E).

FG Münster, Mitteilung vom 15.12.2025 zum Urteil 12 K 1853/23 E vom 13.11.2025

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre, handelt es sich dabei um außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, die nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 EStG begünstigt zu besteuern sind. Dies hat der 12. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 13. November 2025 (Az. 12 K 1853/23 E) entschieden.

Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stand der Klägerin – nach einem Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht – ein Anspruch auf Abgeltung des bis zum Beendigungszeitpunkts noch zustehenden Erholungsurlaubs für die Jahre 2018, 2019 und 2020 zu. Daneben erhielt die Klägerin eine Abfindung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Für beide Zahlungen begehrte die Klägerin im Streitjahr die begünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG im Streitjahr 2020.

Das Finanzamt erkannte die gezahlte Urlaubsabgeltung hingegen nicht als außerordentliche Einkünfte für die Tarifermäßigung des § 34 EStG an. Mangels Schadens läge weder eine Entschädigung im Sinne von §§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG i. V. m. 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG noch eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG vor. Der Urlaubsanspruch sei jeweils in den Vorjahren separat entstanden und lediglich im Veranlagungszeitraum ausgezahlt worden.

Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat der Klage vollumfänglich stattgegeben. Die Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch stelle außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar, die gemäß § 34 Abs. 1 EStG begünstigt zu besteuern seien. Der Umstand, dass sich die zugeflossene Vergütung aus mehreren Beträgen zusammensetze, die jeweils einem bestimmten Einzeljahr zugerechnet werden könnten, stehe einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nicht entgegen. Da der Urlaubsanspruch von drei Jahren hier wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werde, sei dieser untrennbar an das bestehende Arbeitsverhältnis geknüpft und stelle bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein (zusätzliches) Entgelt für die geleistete „Mehrarbeit“ dar. Dies zeige auch die Berechnung anhand des durchschnittlichen Arbeitsentgelts. Diese Vergütung floss der Klägerin zusammengeballt im Streitjahr zu. Dass die Klägerin im abgegoltenen Zeitraum vom Arbeitgeber freigestellt war und die Tätigkeit damit nicht ausgeübt habe, stehe der Behandlung als außerordentliche Einkünfte nicht entgegen.

Der 12. Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Quelle: Finanzgericht Münster, Newsletter Dezember 2025

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Betrieblich genutzte Räume eines freiberuflichen Musikers können als häusliches Arbeitszimmer anzusehen sein

Das FG Münster hat entschieden, dass mehrere freiberuflich genutzte Räume eines Musikers im ansonsten privat genutzten Haus als ein häusliches Arbeitszimmer angesehen werden können, sodass der Betriebsausgabenabzug auf 1.250 Euro pro Jahr zu begrenzen ist (Az. 2 K 1243/20 E).

FG Münster, Mitteilung vom 15.12.2025 zum Urteil 2 K 1243/20 E vom 28.08.2024

Bereits mit Urteil vom 28. August 2024 (Az. 2 K 1243/20 E) hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass mehrere freiberuflich genutzte Räume eines Musikers im ansonsten privat genutzten Haus als ein häusliches Arbeitszimmer angesehen werden können, sodass der Betriebsausgabenabzug auf 1.250 Euro pro Jahr zu begrenzen ist.

Der Kläger war in den Streitjahren 2013 bis 2020 freiberuflich als Dirigent, Pianist, Vocal-Coach, musikalischer Leiter sowie Betreiber von zwei Musikschulen tätig. Seine Ehefrau arbeitete unentgeltlich in den Musikschulen mit. Im von beiden Eheleuten gemeinsam bewohnten Anwesen, das ein Hauptgebäude und eine hiermit durch Innentüren verbundene Einliegerwohnung umfasste, nutzte der Kläger verschiedene Räume für Arbeits-, Übungs-, Verwaltungs- und Lagertätigkeiten. Für diese Räume (je ein Arbeitszimmer der beiden Eheleute, Musikzimmer, Gästezimmer, Küche, Galerie, Garderobe, Lagerraum, drei WCs sowie zwei Flure), die insgesamt 226 m² und damit 45 % der insgesamt 500 m² umfassenden Gesamtwohnfläche des Anwesens umfassten, machte der Kläger einen Betriebsausgabenabzug von ca. 15.000 Euro bis 20.000 Euro jährlich geltend.

Das Finanzamt erkannte lediglich das Arbeitszimmer des Klägers und das Musikzimmer als einheitliches Arbeitszimmer an und begrenzte den jährlichen Betriebsausgabenabzug auf 1.250 Euro.

Dieser Beurteilung folgte der 2. Senat des Finanzgerichts Münster und wies die Klage ab.

Das Arbeitszimmer und das Musikzimmer stellten ein häusliches Arbeitszimmer dar, da beide Räume in die häusliche Sphäre eingebunden seien und vorwiegend der Erledigung gedanklicher und praktischer Arbeiten im Hinblick auf die freiberufliche Tätigkeit des Klägers dienten. Beide Räume seien auch nicht als betriebsstättenähnlich anzusehen, da sie nicht erkennbar für den Publikumsverkehr gewidmet und zugänglich gewesen seien. Aufgrund der nahezu identischen Nutzung bildeten beide Räume eine funktionale Einheit, sodass lediglich von einem häuslichen Arbeitszimmer auszugehen sei.

Das von der Ehefrau genutzte Arbeitszimmer sei nicht als Arbeitszimmer des Klägers zu qualifizieren. Eine einkommensteuerliche Berücksichtigung bei der Ehefrau komme nicht in Betracht, da diese keine Einkünfte erzielt habe.

Die übrigen Räume seien nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht dem Typus des Arbeitszimmers zuzurechnen, sondern dienten ihrer Art der Einrichtung nach erkennbar auch privaten Wohnzwecken. Sie wiesen auch kein betriebsstättenähnliches Gepräge auf und seien nicht dem Publikumsverkehr gewidmet gewesen.

Der Betriebsausgabenabzug sei nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 Halbsatz 2 EStG in der für die Streitjahre gültigen Fassung auf 1.250 Euro jährlich beschränkt, da das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung des Klägers gebildet habe. Die wesentlichen Handlungen seiner Tätigkeiten habe der Kläger an den jeweiligen Auftrittsorten oder in den Musikschulen erbracht. Im häuslichen Arbeitszimmer habe er diese Tätigkeiten lediglich vor- und nachbereitet, auch wenn dies einen erheblichen zeitlichen Umfang eingenommen habe.

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesfinanzhof die Revision zugelassen, die dort unter dem Az. VIII R 20/25 geführt wird. Für das Revisionsverfahren hat er mit Beschluss vom 18. November 2025 (Az. VIII S 27/24 (AdV)) teilweise Aussetzung der Vollziehung gewährt. Es sei nicht ausgeschlossen, dass auch das von der Ehefrau genutzte Arbeitszimmer der Ehefrau Bestandteil der funktionellen Einheit des Arbeitszimmers des Klägers sei. Zudem sei es möglich, dass der qualitative Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Klägers im häuslichen Arbeitszimmer liege und die Begrenzung auf 1.250 Euro daher nicht greife.

Quelle: Finanzgericht Münster, Newsletter Dezember 2025

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Der Anwendungsbereich des § 64 EStG ist nicht eröffnet, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde

Der Einzelrichter des 7. Senats des FG Münster hat entschieden, dass der Anwendungsbereich des § 64 EStG nicht eröffnet ist, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde (Az. 7 K 615/25 Kg, AO).

FG Münster, Mitteilung vom 15.12.2025 zum Urteil 7 K 615/25 Kg, AO vom 28.11.2025

Mit Urteil vom 28. November 2025 (Az. 7 K 615/25 Kg, AO) hat der Einzelrichter des 7. Senats entschieden, dass der Anwendungsbereich des § 64 EStG nicht eröffnet ist, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde.

Die Klägerin ist Mutter eines Kindes, welches nach der Trennung der Eltern zunächst im Haushalt der Klägerin lebte. In dem Zeitraum von Juli bis Dezember 2023 (Streitzeitraum) wechselte das Kind in den Haushalt seines Vaters. Den Antrag des Kindesvaters auf Gewährung von Kindergeld für den Streitzeitraum lehnte die Familienkasse im Jahr 2024 bestandskräftig ab. Im Jahr 2025 hob die Familienkasse sodann die Kindergeldfestsetzung gegenüber der Klägerin mit der Begründung auf, dass nach § 64 Abs. 1 EStG für jedes Kind nur einer Person Kindergeld gezahlt werde. Da der Vater das Kind in seinen Haushalt aufgenommen habe, sei er grundsätzlich vorrangig anspruchsberechtigt und schließe die Klägerin von der Kindergeldzahlung aus.

Das Gericht hat der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben. Bei leiblichen Kindern sei – im Gegensatz zu Kindern des Ehegatten oder Enkeln – die Haushaltsaufnahme eines Kindes keine Anspruchsvoraussetzung für einen Kindergeldanspruch. Treffen jedoch mehrere Ansprüche zusammen, werde das Kindergeld gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG demjenigen Berechtigten gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen habe. Dies solle eine Mehrfachzahlung verhindern (vgl. § 64 Abs. 1 EStG).

Im Streitfall sei der Anwendungsbereich des § 64 EStG jedoch nicht eröffnet. Zwar habe der Kindesvater das Kind ebenfalls in seinen Haushalt aufgenommen. Der Kindesvater sei aber nicht Berechtigter i. S. d. § 64 EStG. Einem möglichen Anspruch des Kindesvaters stehe die bestandskräftige Ablehnung seines Antrags durch die Familienkasse entgegen. Selbst wenn diese Ablehnung lediglich aus formalen Gründen erfolgt sei und dem Grunde nach ein Anspruch des Kindesvaters für den Streitzeitraum bestanden habe, könne dies nicht zu einem anderen Ergebnis führen. § 64 Abs. 1 EStG solle eine Doppelzahlung von Kindergeld verhindern. Bei einer bestandskräftigen Ablehnung gegenüber einem Elternteil bestehe im Regelfall aber überhaupt nicht die Gefahr einer Doppelzahlung.

Quelle: Finanzgericht Münster, Newsletter Dezember 2025

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Vordruck zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung

Das BMF gibt das überarbeitete Vordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz alte und neue Fassung sowie nach § 19 Absatz 3 InvStG und § 49 Absatz 5 InvStG bekannt (Az. IV B 5 – S 1369/00008/002/085).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 5 – S 1369/00008/002/085 vom 12.12.2025

ASt – Mitteilung nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) ggf. in Verbindung mit § 19 Absatz 3 oder § 49 Absatz 5 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit das überarbeitete Vordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nebst Erläuterungen hierzu bekannt gegeben:

  1. ASt – Mitteilung nach § 6 AStG ggf. in Verbindung mit § 19 Absatz 3 oder § 49 Absatz 5 InvStG
  2. Anleitung zur ASt – Mitteilung nach § 6 AStG ggf. in Verbindung mit § 19 Absatz 3 oder § 49 Absatz 5 InvStG.

Die mit vorgenanntem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Juli 2024 veröffentlichten Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG alte und neue Fassung wurden aufgrund der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach amtlichem Datensatz durch Datenfernübertragung überarbeitet und im Hinblick auf die durch das Jahressteuergesetz 2024 für Anteile an Investmentfonds (§ 19 Absatz 3 InvStG) und an Spezial-Investmentfonds (§ 49 Absatz 5 InvStG) eingeführte Wegzugsbesteuerung ergänzt.

Die Arbeiten zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Abgabe der genannten Mitteilungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle sind noch nicht abgeschlossen. Zur Erfüllung der Mitteilungspflichten nach § 6 AStG alte und neue Fassung sowie nach § 19 Absatz 3 InvStG und § 49 Absatz 5 InvStG ist daher spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I das mit diesem Schreiben neu bekanntgegebene Vordruckmuster nebst Anleitung zu verwenden.

Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen. Er steht voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbares Formular bereit.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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Bekanntmachung der Umsetzung der automationstechnischen Anpassung der Datensätze nach § 80a AO – Verwendung der neu gefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Ab sofort sind für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung gemäß § 80a AO die mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025 neu gefassten amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen zugrunde zu legen (Az. IV D 1 – S 0202/00038/003/105).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 1 – S 0202/00038/003/105 vom 12.12.2025

Mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025, BStBl I S. 954, wurden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung dieser Muster mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Angesichts der notwendigen programmtechnischen Anpassungen der amtlichen Datensätze nach § 80a der Abgabenordnung (AO) bestimmt das BMF-Schreiben vom 24. April 2025, BStBl I S. 986, dass die bis zum 26. März 2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die entsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten weiterhin zu verwenden sind, bis die automationstechnischen Anpassungen der Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a AO abgeschlossen sind.

Die automationstechnischen Anpassungen der amtlichen Datensätze sind mittlerweile umgesetzt.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird daher Folgendes bestimmt:

Ab sofort sind für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung gemäß § 80a AO die mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025, a. a. O., neu gefassten amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen zugrunde zu legen. Werden die Vollmachtsdaten nicht gemäß § 80a AO elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, ist die Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen wie bisher freigestellt.

Wie im BMF-Schreiben vom 27. März 2025 angekündigt, werden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung dieser in Kürze auch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (https://www.formulare-bfinv.de/) bereitgestellt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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Großhandelspreise im November 2025: +1,5 % gegenüber November 2024

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im November 2025 um 1,5 % höher als im November 2024. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatte die Veränderungsrate im Oktober 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat bei +1,1 % gelegen, im September 2025 bei +1,2 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.12.2025

Großhandelsverkaufspreise, November 2025
+1,5 % zum Vorjahresmonat
+0,3 % zum Vormonat

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im November 2025 um 1,5 % höher als im November 2024. Im Oktober 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +1,1 % gelegen, im September 2025 bei +1,2 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Großhandelspreise im November 2025 gegenüber dem Vormonat Oktober 2025 um 0,3 %.

Gestiegene Preise für Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren sowie für Nicht-Eisen-Erze, Nicht-Eisen-Metalle und Nicht-Eisen-Metallhalbzeug

Hauptursächlich für den Anstieg der Großhandelspreise insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat war im November 2025 der Preisanstieg bei Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren. Die Preise lagen hier im Durchschnitt 3,2 % über denen von November 2024. Gegenüber dem Vormonat Oktober 2025 fielen sie leicht (-0,2 %). Insbesondere Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze waren auf Großhandelsebene deutlich teurer als ein Jahr zuvor (+21,9 %). Zucker, Süßwaren und Backwaren kosteten ebenfalls erheblich mehr als im Vorjahresmonat (+12,3 %). Auch merklich mehr bezahlt werden musste binnen Jahresfrist für Fleisch und Fleischwaren (+7,3 %) sowie für lebende Tiere (+4,8 %).

Einen deutlichen Anstieg der Preise gegenüber dem Vorjahresmonat gab es auch im Großhandel mit Nicht-Eisen-Erzen, Nicht-Eisen-Metallen und Halbzeug daraus (+28,1 %). Gegenüber Oktober 2025 verteuerten sich die Preise hier ebenfalls (+3,5 %).

Niedriger als im November 2024 waren dagegen die Preise im Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (-5,9 %). Gegenüber Oktober 2025 stiegen diese Preise jedoch (+1,4 %).

Ebenfalls günstiger im Vorjahresvergleich waren auf Großhandelsebene Altmaterial und Reststoffe (-6,5 %). Auch gegenüber Oktober 2025 wurden diese Produkte billiger (-0,6 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Kann man Hygiene delegieren?

Wenn ein Krankenhaus bestimmte Behandlungen abrechnen will, benötigt es hierfür eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MD) über die Erfüllung sog. Strukturmerkmale. Zu den Prüfungsmaßstäben im gerichtlichen Verfahren hat das LSG Niedersachsen-Bremen Stellung bezogen (Az. L 16 KR 401/25 B ER).

LSG Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 15.12.2025 zum Beschluss L 16 KR 401/25 B ER vom 02.12.2025

Wenn ein Krankenhaus bestimmte Behandlungen abrechnen will, benötigt es hierfür eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MD) über die Erfüllung sog. Strukturmerkmale. Zu den Prüfungsmaßstäben im gerichtlichen Verfahren hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Beschluss Stellung bezogen.

Ausgangspunkt war ein Eilverfahren eines kleinen Fachkrankenhauses mit rund 50 Betten, das in geringem Umfang auch Komplexbehandlungen bei Infektionen erbringt. Der MD hatte hierzu bereits im Jahr 2023 mitgeteilt, dass die Strukturmerkmale dieser Behandlung nicht erfüllt seien, weil die Hygienefachkraft ein externer Dienstleister sei – erforderlich sei jedoch eigenes Personal.

Hiergegen wandte sich das Krankenhaus im Jahr 2025 mit einem Eilantrag. Es argumentierte, die Hygiene sei professionell und vorbildlich organisiert. Dies sei auch unter Einbindung von Kooperationspartnern möglich. Drohende Umsatzeinbußen bei Komplexbehandlungen seien wirtschaftlich nicht zu verkraften.

Das LSG hat klargestellt, dass Vergütungsfragen dem Eilverfahren wesensfremd sind und grundsätzlich im Hauptsacheverfahren zu klären sind. Eine Entscheidung „auf der Überholspur“ komme nur bei wirtschaftlicher Existenzgefährdung oder akutem Liquiditätsentzug in Betracht. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn die Behandlungserlöse selbst bei einer prognostischen Verdoppelung lediglich rund 2 % des Gesamtbudgets ausmachen würden. Es erscheine dem Gericht auch nicht schlüssig, nach der Mitteilung des MD über einen längeren Zeitraum zuzuwarten, um sich sodann auf Eilbedürftigkeit zu berufen – zumal das Krankenhaus selbst hätte tätig werden können, indem es das Strukturmerkmal zunächst erfüllt. Nur ergänzend hat das Gericht in der Sache auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) verwiesen, wonach das allgemeine Qualitätsgebot Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität der Behandlungen stellt und ökonomische Gründe nicht dazu führen sollten, Leistungen mit unzureichender technischer und personeller Ausstattung zu Lasten der Qualität zu erbringen.

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

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