Betagter Anwalt klagt in eigener Sache: Trotzdem beA-Pflicht

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein nur noch in geringem Umfang beratend tätiger 71-jähriger Rechtsanwalt auch bei einer Klage in eigener Sache zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtet ist. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin (Az. 3 K 3179/24).

BRAK, Mitteilung vom 15.10.2025 zum Gerichtsbescheid 3 K 3179/24 des FG Berlin-Brandenburg vom 16.09.2025

Auch in eigener Sache ist ein Rechtsanwalt zur Nutzung des beA verpflichtet – so ein Finanzgericht – selbst wenn er nicht als solcher auftritt.

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein nur noch in geringem Umfang beratend tätiger 71-jähriger Rechtsanwalt auch bei einer Klage in eigener Sache zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtet ist – unabhängig davon, ob er in der Sache als Anwalt auftritt oder nicht. Weder Alter noch reduzierte anwaltliche Tätigkeit rechtfertigten eine Ausnahme (Gerichtsbescheid vom 16.09.2025, Az. 3 K 3179/24).

Technikpflicht trotz Ruhestand

Ein zugelassener Rechtsanwalt, der seine anwaltliche Tätigkeit weitgehend eingestellt hat, wandte sich im November 2024 gegen mehrere Grundsteuerwertbescheide zu seinen Eigentumswohnungen. Die Klage reichte er per Post beim FG Berlin-Brandenburg ein, ohne dabei auf seine Zulassung als Rechtsanwalt hinzuweisen. Sein Status wurde erst im Verlauf des Verfahrens (nach Ablauf der Klagefrist) durch das Gericht über die Adressierung der Bescheide und die Einsicht ins Anwaltsverzeichnis festgestellt. Erst dann wurde er auf die Möglichkeit der Unzulässigkeit seiner Klage hingewiesen.

Der Betroffene vertrat jedoch die Auffassung, dass er im vorliegenden Fall nicht der beA-Nutzungspflicht unterlegen habe. Er handele als Privatperson, führe keine Gerichtsverfahren mehr und habe sich mit dem beA bisher nicht befasst. Er fühle sich mit dem beA überfordert. Der BGH weise außerdem darauf hin, dass die beA-Nutzungspflicht für Anwältinnen und Anwälte darauf basiere, dass diese in ihrem Alltag ständig mit Gerichten kommunizierten. Diese Art der Kommunikation gehöre aber gerade nicht zu seinem beruflichen Alltag, weil er nur noch beratend tätig sei. Daher sei ihm die elektronische Einreichung nach § 52d FGO unzumutbar und nicht verpflichtend.

In einem späteren Schriftsatz ließ der Betroffene durch seinen Sohn als neuen Verfahrensbevollmächtigten die bisherigen Schriftsätze per Fax nachreichen. Vorsorglich wurde zudem Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt, mit Verweis auf einen unverschuldeten Rechtsirrtum.

Das FG wies die Klage dennoch als unzulässig ab. Der entscheidende Schriftsatz sei nicht fristgerecht auf elektronischem Weg eingereicht worden. Eine Wiedereinsetzung sei nicht geboten, da dem Rechtsanwalt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung bzw. die diesbezügliche Rechtsprechung auch des FG Berlin-Brandenburg bereits vor Klageerhebung hätte bekannt gewesen sein müssen.

Status- vs. Rollenverständnis in Literatur und Rechtsprechung

Die zentrale juristische Frage betraf die Auslegung von § 52d Satz 1 FGO: Gilt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung bei Klageerhebung durch einen Rechtsanwalt in eigener Sache auch dann, wenn dieser nicht explizit als Anwalt auftritt?

Der BFH habe sich zu dieser Frage noch nicht positioniert. Eine Entscheidung für eine beA-Nutzungspflicht gebe es nur für die Konstellation, in der ein Anwalt sowohl in seiner Funktion als auch zugleich in eigener Sache tätig geworden sei (Beschluss vom 23.08.2022, Az. VIII S 3/22). In einem anderen Fall habe der BFH nur entschieden, dass ein Steuerberater – gerade weil er gegenüber dem Gericht auch unter dieser der Berufsbezeichnung auftrat – zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet sei (Beschluss vom 02.02.2024, Az. VI S 23/23).

Der 3. Senat des FG Berlin-Brandenburg positionierte sich nun aber klar für ein statusbezogenes Verständnis der Norm: Ein Rechtsanwalt sei unabhängig vom konkreten Auftreten stets verpflichtet, das beA zu nutzen. Dies gelte auch, wenn keine anwaltliche Vertretung vorliege, sondern der Betroffene als natürliche Person selbst Klage erhebe. Der Zweck des § 52d FGO – die Etablierung eines durchgängigen elektronischen Rechtsverkehrs – verlange eine möglichst umfassende Nutzung durch alle professionellen Verfahrensbeteiligten. In der Literatur überwiege ebenfalls diese Auffassung, auch das FG Düsseldorf vertrete diese Auffassung (Beschluss vom 09.01.2023, Az. 4 V 1553/22 A(Erb)).

Der BGH habe sich zur parallelen Vorschrift des § 130d ZPO ebenfalls mehrfach deutlich geäußert: Ein Rechtsanwalt sei selbst bei eigenem Handeln zur Nutzung des beA verpflichtet, sofern ein Schriftsatz formgebunden bei Gericht eingereicht wird (Beschluss vom 04.04.2024, Az. I ZB 64/23; Beschluss vom 27.03.2025, Az. V ZB 27/24). Maßgeblich sei allein der berufsrechtliche Status, nicht die konkrete Rolle im Verfahren. Der Gesetzeszweck – die Vermeidung von Medienbrüchen, ein effizienter elektronischer Rechtsverkehr und die Entlastung der Justiz – erfordere eine solche Auslegung. Bislang hat der aber nur im Hinblick auf die Einlegung von Rechtsmitteln entschieden, worauf der klagende Anwalt in diesem Fall auch hinweist.

Demgegenüber vertrat das Hessische FG eine rollenbezogene Auslegung (Urteil vom 10.10.2024, Az. 10 K 1032/23). Die Nutzungspflicht solle nur dann greifen, wenn der Betreffende auch in der Rolle des Anwalts auftrete. Andernfalls müssten die Gerichte stets prüfen, ob ein Selbstvertretender möglicherweise (noch) zugelassener Rechtsanwalt sei – was nicht praktikabel sei und die mit der Einführung des beA beabsichtigte Verfahrensvereinfachung konterkariere.

Keine Ausnahmen für Technikferne oder wegen des Alters

Das FG Berlin-Brandenburg hatte in einem früheren Fall zwar gegenteilig entschieden und einem Anwalt erlaubt, eine Klage nicht per beA einzureichen (Urteil vom 11.06.2025, Az. 3 K 3005/23). Dies beruhte jedoch auf einer Ausnahme, die auf den hiesigen Fall nicht übertragbar sei: Der Kanzleipartner hätte andernfalls interne Kanzleiinformationen gegenüber beA-berechtigten Mitarbeitern offenlegen müssen, was mit vertraglichen Verschwiegenheitsverpflichtungen unvereinbar gewesen wäre.

Im nun entschiedenen Fall habe jedoch keine vergleichbare Unzumutbarkeit vorgelegen. Weder das hohe Alter noch eine eingeschränkte Berufsausübung rechtfertigten ein Absehen von der beA-Pflicht. Es bestehe – so der Senat – eine berufsrechtliche Verpflichtung aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die technische Infrastruktur zur Nutzung des beA vorzuhalten und sich mit deren Bedienung vertraut zu machen (§ 31a Abs. 6 BRAO).

Auch eine Wiedereinsetzung lehnte das Gericht ab. Der geltend gemachte Rechtsirrtum sei nicht unverschuldet. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung im November 2024 hätten bereits mehrere gerichtliche Entscheidungen sowie Stimmen in der Fachliteratur vorgelegen, die von einer statusbezogenen Auslegung des § 52d FGO ausgingen. Schon in einem Beschluss vom 08.03.2022 (Az. 8 V 8020/22) hat das FG Berlin-Brandenburg selbst diese Auffassung vertreten. Damit habe ein im Berufsrecht erfahrener Beteiligter die bestehende Pflicht erkennen können und müssen.

Ein weiterer Hinweis des Gerichts auf die beA-Nutzungspflicht innerhalb der Klagefrist sei nicht geboten gewesen. Der anwaltliche Status sei dem Gericht erst mit verspätet eingereichten Anlagen erkennbar geworden, sodass keine frühere Belehrungspflicht bestanden habe.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, da die Frage der beA-Nutzungspflicht von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in eigener Sache grundsätzliche Bedeutung besitze und eine höchstrichterliche Klärung bislang ausstehe.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer

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Hoffnung auf Aufschwung bleibt

Im Oktober 2025 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands lt. ZEW leicht an. Sie liegen mit plus 39,3 Punkten um plus 2,0 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage sinkt dagegen weiter.

ZEW, Pressemitteilung vom 14.10.2025

Im Oktober 2025 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands leicht an. Sie liegen mit plus 39,3 Punkten um plus 2,0 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage sinkt dagegen weiter. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 80,0 Punkten um minus 3,6 Punkte unter dem Vormonatswert.

„Die Hoffnung auf einen mittelfristigen Aufschwung bleibt bestehen. Trotz der Unklarheit um die Umsetzung des staatlichen Investitionsprogramms sowie der anhaltenden globalen Unsicherheiten nimmt der ZEW-Index im Oktober leicht zu“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD die aktuellen Ergebnisse.

Nach dem jüngsten Einbruch der Exporte nach China verbessern sich die Erwartungen für die exportintensiven Branchen im Oktober zum Teil deutlich, insbesondere für die Metallproduktion, Pharmaindustrie, Maschinenbau und Herstellung elektrischer Ausrüstungen. Eine Ausnahme bildet die Automobilbranche, deren Saldo sich gering verschlechtert.

Die Erwartungen für die Eurozone verschlechtern sich leicht, getrieben von Frankreichs Haushaltsstreit. Diese liegen aktuell mit plus 22,7 Punkten um minus 3,4 Punkte unter dem Vormonatswert. Die Bewertung der Lage sinkt im ähnlichen Ausmaß. Diese liegt mit minus 31,8 Punkten um minus 3,0 Punkte unter dem Vormonatswert.

Quelle: ZEW

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Oktober 2025

Die aktuellen Konjunkturindikatoren zeigen lt. BMWE noch keine wirtschaftliche Erholung im dritten Quartal. Vor allem die ungünstigeren außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dämpfen die deutschen Ausfuhren, insbesondere in die USA. Die Industrieproduktion wird von rückläufigen Auslandsaufträgen belastet. Die binnenwirtschaftlichen Bereiche zeigen dagegen Anzeichen einer Stabilisierung, insbesondere im Baugewerbe sowie bei konsum- und unternehmensnahen Dienstleistungen. Insgesamt bleibt die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland zu Beginn des zweiten Halbjahres jedoch schwach.

BMWE, Pressemitteilung vom 14.10.2025

  • Die aktuellen Konjunkturindikatoren zeigen noch keine wirtschaftliche Erholung im dritten Quartal. Vor allem die ungünstigeren außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen – eine nachlassende globale Dynamik, auch infolge der zunehmend spürbaren höheren US-Zölle – dämpfen die deutschen Ausfuhren, insbesondere in die USA. Die Industrieproduktion wird von rückläufigen Auslandsaufträgen belastet. Die binnenwirtschaftlichen Bereiche zeigen dagegen Anzeichen einer Stabilisierung, insbesondere im Baugewerbe sowie bei konsum- und unternehmensnahen Dienstleistungen. Insgesamt bleibt die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland zu Beginn des zweiten Halbjahres jedoch schwach.
  • Das Produzierende Gewerbe hat sein Produktionsvolumen im August preis-, kalender- und saisonbereinigt spürbar gesenkt – gegenüber dem Vormonat ergab sich ein Minus um 4,3 Prozent. Insbesondere in der Industrie kam es zu einer Drosselung um 5,6 Prozent. Der (auch werkferienbedingte) Einbruch im Bereich Kfz- und Kfz-Teile stach mit -18,5 Prozent besonders hervor. Die Produktion ging jedoch auf breiter Front der industriellen Wirtschaftszweige zurück. Der Ausstoß im Energiebereich verringerte sich um 0,5 und folgt damit seinem seit Juni anhaltenden rückläufigen Trend. Im Gegensatz dazu konnte das Baugewerbe mit einem Plus von 0,6 Prozent seinen dritten Anstieg in Folge verzeichnen.
  • Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (saisonbereinigt, ohne Kfz) sind im August nach einer Aufwärtsrevision des Vormonats erneut um 0,5 Prozent gegenüber Juli gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnete der Einzelhandel ein Plus von 1,5 Prozent, wobei der Handel mit Lebensmitteln sich um 0,9 Prozent verringerte und der Umsatz mit Nicht-Lebensmitteln um 3,1 Prozent zulegte. Bei den PKW-Neuzulassungen durch Privatpersonen ergab sich im September im Vormonatsvergleich ein Plus von 5,0 Prozent; in der Dreimonatsbetrachtung zeigt sich sogar eine Zunahme um 11,8 Prozent. Das Stimmungsbild deutet am aktuellen Rand insgesamt auf eine eher gedämpfte Konsumentwicklung im zweiten Halbjahr 2025 hin.
  • Die Inflationsrate ist im September leicht auf 2,4 Prozent gestiegen. Wesentlicher Treiber bleiben die Dienstleistungen; die Kerninflationsrate bleibt mit 2,8 Prozent auf erhöhtem Niveau. Dämpfend wirken dagegen weiterhin die Energiepreise, die im September im Vorjahresvergleich um 0,7 Prozent niedriger lagen. Bis zum Jahresende ist von einer stabilen Entwicklung der Inflation bei knapp über 2 Prozent auszugehen.
  • Die Zahl der Arbeitslosen hat im September saisonbereinigt um 14 Tausend Personen zugenommen. Die Erwerbstätigkeit nahm im August um acht Tausend Personen etwas ab, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzeichnete im Juli hingegen abermals ein leichtes Plus von ebenfalls acht Tausend Personen. Angesichts der zuletzt schwachen wirtschaftlichen Entwicklung und des eher gemischten Bildes der Frühindikatoren bleiben die Chancen auf eine spürbare Herbstbelebung am Arbeitsmarkt verhalten.
  • Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach amtlicher Statistik im Juli um 12,3 Prozent gegenüber dem Monat Juni auf 2.197 beantragte Verfahren gestiegen; verglichen mit dem Vorjahresmonat lag sie 13,4 Prozent höher. Der IWH-Insolvenztrend für Personen- und Kapitalgesellschaften weist für September einen Anstieg von 5,1 Prozent gegenüber dem Vormonat aus.

Anhaltende Wachstumsschwäche im dritten Quartal

Nachdem die seit Jahresbeginn trendmäßige Aufhellung der Stimmungsindikatoren im Unternehmenssektor – insbesondere mit Blick auf die Geschäftserwartungen – eine wirtschaftliche Erholung im zweiten Halbjahr erwarten ließ, deuten die aktuell vorliegenden Konjunkturindikatoren für das dritte Quartal noch nicht auf eine Belebung hin.

Eine deutliche Dämpfung geht dabei vor allem von den außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus: Nach dem kräftigen Impuls bei den Exporten zu Jahresbeginn im Vorfeld der erwarteten US-Zollerhöhungen waren die deutschen Warenausfuhren, insbesondere in die USA, vor dem Hintergrund der nachlassenden globalen Handelsdynamik zuletzt in der Tendenz rückläufig.

Die Abschwächung der globalen Nachfrage in den vergangenen Monaten, auch infolge der höheren US-Zölle, schlägt sich auch in einem deutlichen Rückgang der Auftragseingänge aus dem Ausland nieder, vor allem außerhalb des Euroraumes. Hiervon ist die stark exportorientierte deutsche Industrie besonders betroffen. Entsprechend hat sich die Produktionsentwicklung seit dem Frühjahr tendenziell abgeschwächt. Allerdings dürfte der im August zu beobachtende deutliche Einbruch der Industrieproduktion im Vormonatsvergleich teilweise auf Sondereffekte in Form einer in diesem Jahr späteren als sonst üblichen Lage der Werksferien von Automobilproduzenten sowie Produktionsumstellungen zurückzuführen sein. Der Lkw-Maut-Fahrleistungsindex, der eng mit der Industrieproduktion korreliert ist, deutet für den September zumindest wieder einen Anstieg an.

In den binnenwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsbereichen zeichnet sich im dritten Quartal bislang eine Stabilisierung ab. Die Bauproduktion nahm zuletzt leicht zu und lag saisonbereinigt leicht über dem Niveau des Vorquartals. Die Einzelhandelsumsätze waren im August zwar leicht rückläufig, der Produktionsindex für konsumnahe Dienstleistungen weist für Juli – nach einem spürbaren Rückgang im Vormonat – jedoch ein kräftiges Plus aus. Auch wenn sich das Geschäftsklima im Groß- und Einzelhandel zuletzt wieder etwas eingetrübt hat, deutet die jüngste Aufhellung der Konsumstimmung – gemessen am HDE-Konsumbarometer und dem GfK-Konsumklima – ausgehend von einem niedrigen Niveau auf eine gewisse Stabilisierung der privaten Konsumentwicklung hin. Bei den unternehmensnahen Dienstleistungen zeigt sich zu Quartalsbeginn ein Produktionsanstieg, der den vorangegangenen Rückgang zumindest teilweise ausgleicht.

Insgesamt deutet die aktuelle Indikatorenlage vor dem Hintergrund der anhaltenden außenwirtschaftlichen Nachfrageschwäche und der noch geringen binnenwirtschaftlichen Dynamik auf eine erneut schwache Entwicklung im dritten Quartal hin. Dies entspricht der Erwartung im Rahmen der Herbstprojektion der Bundesregierung. Im späteren Jahresverlauf dürften dann jedoch zunehmend die wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung spürbar werden und Impulse für eine schrittweise wirtschaftliche Erholung setzen.

Welthandel bleibt volatil, Abschwächung im weiteren Verlauf zu erwarten

Die weltweite Industrieproduktion stagnierte im Juli im Vormonatsvergleich angesichts leicht rückläufiger Ausbringung in den Industrieländern und moderat steigender Produktion in den Schwellen- und Entwicklungsländern; im ersten Quartal hatte die Industriekonjunktur angesichts zollbedingt vorgezogener Lieferungen an US-Unternehmen deutlich expandiert, im zweiten Quartal hatte die Dynamik erwartungsgemäß schon etwas nachgelassen. Frühindikatoren für die Weltwirtschaft bleiben volatil und senden nach wie vor uneinheitliche Signale: Der Einkaufsmanagerindex von S&P Global für die Weltwirtschaft hat im September um 0,5 auf 52,4 Punkte nachgegeben und signalisiert damit eine etwas schwächere Dynamik als im August. Während die Stimmung in der Industrie mit 50,8 Punkten in etwa stagnierte, verschlechterte sie sich unter den Dienstleistern gegenüber dem Vormonat von 53,3 auf 52,8 Punkte. Die Stimmung unter Finanzinvestoren hat sich laut Sentix-Konjunkturindex für die Weltwirtschaft dagegen im Oktober weiter verbessert, wozu sowohl optimistischere Erwartungen als auch eine verbesserte Lageeinschätzung beigetragen haben.

Auch der weltweite Warenhandel ist gemäß CPB World Trade Monitor weiterhin hohen Schwankungen unterworfen, die mit den angekündigten Zollanhebungen und anschließenden Verzögerungen oder Änderungen der Zollsätze in Verbindung stehen dürften. Nach dem durch Sondereffekte gestützten ersten Quartal und den anschließenden monatlichen Rückgängen hat die Handelsaktivität im Juli mit + 1,3 Prozent gegenüber dem Vormonat wieder deutlich zugenommen. Grund hierfür waren insbesondere kräftig steigende Importe in die USA. Für den August weist der RWI/ISL-Containerumschlag-Index mit einem geringfügigen Rückgang von 138,5 auf 138,3 Punkte auf eine Seitwärtsbewegung hin. Während die Aktivität in den chinesischen Häfen etwas zunahm, ging sie in den europäischen Häfen zurück. Bisher zeigt sich der Welthandel also recht robust, die Zolleffekte dürften aber noch nicht vollständig sichtbar sein. Laut RWI dürfte sich der Containerumschlag in den kommenden Monaten abschwächen. Dazu passt die Einschätzung internationaler Organisationen wie der Welthandelsorganisation, die ihre Prognose für den weltweiten Warenhandel für 2025 zwar zuletzt infolge des deutlichen Anstiegs der US-Importe vor der Erhöhung der Zölle sowie eines lebhaften Handels mit KI-bezogenen Produkten auf 2,4 Prozent angehoben hat. Für 2026 wird aber angesichts der Zollanhebungen und Unsicherheiten mit lediglich +0,5 Prozent eine deutlich reduzierte Handelsdynamik erwartet.

Außenhandel im August weiter im Rückwärtsgang

Vor dem Hintergrund gestiegener Handelshemmnisse und anhaltend hoher Unsicherheiten hat sich das Auslandsgeschäft deutscher Unternehmen weiter abgeschwächt. Im August sind die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen saison- und kalenderbereinigt gegenüber dem Vormonat um 1,7 Prozent erneut zurückgegangen. Seit Jahresbeginn 2025 liegen die Exporte, auch angesichts der zollbedingt vorgezogenen Lieferungen in die USA, aber noch um 0,7 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Während in die EU und abermals auch in die USA weniger als im Vormonat geliefert wurde, stützte ein deutliches Plus im Exportgeschäft mit China. Auch die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen gaben im August saison- und kalenderbereinigt mit -2,1 Prozent gegenüber dem Vormonat deutlich und auf breiter Front nach; die Einfuhren aus den USA nahmen nach dem kräftigen Rückgang im Juli dagegen zuletzt wieder zu. Insgesamt liegen die Importe damit seit Jahresbeginn immer noch spürbar um 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau im Plus. Der monatliche Außenhandelsüberschuss expandierte infolge des stärkeren Rückgangs der Importe im Vergleich zu den Exporten im August zwar saisonbereinigt von 8,8 Milliarden Euro auf 9,1 Milliarden Euro. Damit hat er sich aber im Vorjahresvergleich von Januar bis August betrachtet um knapp 37 Milliarden Euro verringert.

Die Einfuhrpreise sind vor allem angesichts geringerer Preise für Energie und Rohstoffe im August saisonbereinigt weiter um 0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat zurückgegangen. Gleichzeitig stagnierten die Ausfuhrpreise, sodass sich die Terms of Trade gegenüber Juli um 0,3 Prozent verbesserten. Preisbereinigt dürfte der Rückgang der Einfuhren von Waren und Dienstleistungen entsprechend etwas geringer ausgefallen sein.

Die Frühindikatoren bleiben angesichts der Zollanhebungen und -änderungen volatil und zeigen nach wie vor ein uneinheitliches Bild: Die Neuaufträge aus dem Ausland haben ihre Abwärtsbewegung im August mit einem Rückgang um -4,1 Prozent gegenüber dem Vormonat fortgesetzt. Dabei verringerten sich insbesondere die Auslandsbestellungen von Konsumgütern (-13,3 Prozent), aber auch Investitions- (-4,1 Prozent) und Vorleistungsgüterproduzenten (-1,2 Prozent) verzeichneten eine geringere Nachfrage aus dem Ausland. Auch im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lagen die Auftragseingänge erstmals seit März mit -2,6 Prozent wieder im Minus. Die ifo Exporterwartungen haben sich im September dagegen merklich von auf -3,0 auf +3,5 Saldenpunkte aufgehellt und liegen damit erstmals seit April 2023 wieder im positiven Bereich. Eine nachhaltige Belebung kann daraus aber noch nicht abgeleitet werden. Während die Automobilbranche deutlich optimistischer auf ihr Auslandsgeschäft blickt, rechnet der Maschinenbau mit rückläufigen Exporten in den kommenden drei Monaten. Höhere Zölle, anhaltende handels- und geopolitische Unsicherheiten sowie eine geringere (preisliche) Wettbewerbsfähigkeit lasten auf dem Auslandsgeschäft der deutschen Unternehmen, insbesondere auch des Mittelstands. Da sich die Auswirkungen der US-Zollpolitik nach der Korrektur der deutlichen Vorzieheffekte zu Jahresbeginn erst nach und nach in einer geringeren Welthandelsaktivität niederschlagen dürften, ist auch in den kommenden Monaten insgesamt mit einer schwachen Exportentwicklung zu rechnen.

Sondereffekt dämpft Industriekonjunktur

Das Produzierende Gewerbe hat sein Produktionsvolumen im August preis-, kalender- und saisonbereinigt spürbar gegenüber dem Vormonat um 4,3 Prozent gedrosselt. Insbesondere die Industrieproduktion verzeichnete im Vormonatsvergleich einen deutlichen Einbruch um 5,6 Prozent. Der Ausstoß im Energiebereich verringerte sich nur um 0,5 Prozent, folgt damit allerdings seinem seit Juni anhaltenden rückläufigen Trend. Im Gegensatz dazu konnte das Baugewerbe mit +0,6 Prozent seinen dritten Anstieg in Folge verzeichnen.

Die Mehrheit der Wirtschaftsbereiche weist im August eine rückläufige Entwicklung auf: Am deutlichsten war diese bei Kfz und Kfz-Teilen (-18,5 Prozent), aber auch andere gewichtige Branchen haben ihre Produktion zurückgefahren: So kam es im Maschinenbau nach der kräftigen Ausweitung im Juli zu einem deutlichen Rückprall (-6,2 Prozent).

Produktionsdrosselungen wurden auch bei den Metallerzeugnissen (-1,1 Prozent), bei der Herstellung chemischer Erzeugnisse (-1,0 Prozent) sowie der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (-2,3 Prozent) vorgenommen.

Im Dreimonatsvergleich fällt der Produktionsrückgang des Produzierenden Gewerbes weniger stark aus (-1,3 Prozent). Auch in der Industrie mildert sich das Minus deutlich ab (- 1,7 Prozent). Für den Bausektor zeigt sich trotz des positiven Trends der vergangenen Monate ein leichter Rückgang aufgrund des starken Einbruchs im Mai (-0,7 Prozent). Der Energiebereich kann hingegen eine Zunahme verbuchen (+1,4 Prozent).

Ursachen für den starken Rückgang der Kfz-Produktion waren laut Statistischem Bundesamt die diesjährige Lage der Werksferien, die in diesem Jahr anders als sonst üblich überwiegend im August stattgefunden haben, sowie Produktionsumstellungen.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind im August zum vierten Mal in Folge gesunken. Das Ordervolumen sank preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,8 Prozent gegenüber Juli. Im Juli war es revidiert zu einem Rückgang um 2,7 Prozent gekommen. Ohne Berücksichtigung von Großaufträgen gingen die Auftragseingänge der Industrie insgesamt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vormonat zurück. Im Dreimonatsvergleich nahmen die Order um 2,3 Prozent ab.

Während die Inlandsaufträge mit einem Zuwachs von 4,7 Prozent kräftig anzogen, gingen die Bestellungen aus dem Ausland um 4,1 Prozent zurück. Besonders schwach zeigten sich die Auftragseingänge außerhalb des Euroraums mit -5,0 Prozent; die Order aus dem Euroraum gingen jedoch ebenfalls um 2,9 Prozent zurück. Damit trug die Inlandsnachfrage zuletzt die Auftragseingänge.

Nach Gütergruppen zeigten die Bestellungen von Konsumgütern einen Rückgang um 10,3 Prozent gegenüber Juli ein, während die Auftragseingänge für Investitionsgüter um 1,5 Prozent sanken. Bei Letzteren stiegen die Bestellungen aus dem Inland (+3,7 Prozent), während sie aus dem Ausland um 4,1 Prozent fielen.

In der Branchenbetrachtung verzeichneten die insbesondere die Pharmaindustrie (-13,5 Prozent), Daten-, elektrische und optische-Geräte (-11,5 Prozent) sowie Kfz und -teile (-6,4 Prozent) deutliche Rückgänge. Zuwächse meldeten hingegen der sonstige Fahrzeugbau (+17,1 Prozent), die Metallerzeugnisse (+15,4 Prozent), elektrische Ausrüstungen (+7,2 Prozent), die chemische Industrie (+0,4 Prozent) sowie der Maschinenbau (+0,9 Prozent).

Vor allem die wieder anziehende Inlandsnachfrage deutet auf eine Bodenbildung in der Industrie hin, während die zuletzt schwache Auslandsnachfrage noch dämpft. In dem erneut hohen Anteil inländischer Großaufträge von Investitionsgütern könnten sich die zunehmenden Aufträge im Rüstungsbereich widerspiegeln.

Erlöse im Einzelhandel nach Aufwärtsrevision im Vormonat leicht im Minus; Stimmungsindikatoren uneinheitlich

Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (saisonbereinigt, ohne Kfz) sind im August um 0,5 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken. Die Zahlen für Juli erfuhren dabei jedoch eine Aufwärtsrevision um 0,2 Prozentpunkte. Während der Handel mit Lebensmitteln um 0,2 Prozent leicht im Vergleich zum Vormonat zulegte, gab der Umsatz mit Nicht-Lebensmitteln um 1,4 Prozent nach. Gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnete der Einzelhandel im August ein Plus von 1,5 Prozent, wobei der Handel mit Lebensmitteln sich um 0,9 Prozent verringerte und der Umsatz mit Nicht-Lebensmitteln um 3,1 Prozent zulegte. Im Dreimonatsvergleich stagnierte der Einzelhandel mit +0,1 Prozent nahezu. Die Neuzulassungen von Pkw insgesamt sind im September im Vormonatsvergleich leicht um 0,4 Prozent gesunken; in der Dreimonatsbetrachtung legten sie jedoch um 7,8 Prozent zu. Gegenüber September 2024 kam es sogar zu einem Plus von 12,8 Prozent. Bei den PKW-Neuzulassungen durch Privatpersonen ergab sich im Vormonatsvergleich ein Plus von 5,0 Prozent; in der Dreimonatsbetrachtung zeigt sich eine Zunahme um 11,8 Prozent. Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen reduzierten sich um 3,1 Prozent gegenüber dem Vormonat. Der Umsatz im Gastgewerbe stieg im Juli gegenüber dem Vormonat nominal um 1,0 Prozent und preisbereinigt um 0,8 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnete das Gastgewerbe hingegen einen nominalen Umsatzrückgang von 0,6 Prozent, in realer Rechnung von 3,7 Prozent. Nach der spürbaren Belebung des privaten Konsums im ersten Quartal 2025 und einer Stagnation im zweiten zeigen die Frühindikatoren für die Entwicklung am aktuellen Rand ein uneinheitliches Bild. Laut Prognose der GfK wird sich das Konsumklima im Oktober mit einer Zunahme von 1,2 Zählern auf -22,3 Pt. nach drei Rücksetzern in Folge stabilisieren. Im September nimmt die Verbraucherstimmung laut dem Marktforschungsinstitut ab und verbleibt mit -23,5 Pt. deutlich im negativen Bereich. Positiv wirkte sich ein deutlicher Anstieg der Einkommenserwartungen aus, von der die Anschaffungsneigung jedoch nicht profitieren konnte. Das HDE-Konsumbarometer zeigt sich in der Tendenz aufwärtsgerichtet und konnte im Oktober nach Verlusten in den beiden Vormonaten leicht zulegen. Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel (inkl. Kfz) legte nach drei Rückgängen in Folge leicht um 0,3 Zähler auf -23,7 Saldenpunkte zu. Während sich die Beurteilung der aktuellen Lage verbesserte, nahmen die Erwartungen ab. Beide Indikatoren bewegen sich weiterhin spürbar im negativen Bereich.

Das aktuelle Stimmungsbild deutet insgesamt auf eine eher verhaltene Konsumentwicklung im zweiten Halbjahr 2025 hin. Ängste in Hinblick auf die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands, die Arbeitsplatzsicherheit und geopolitische Spannungen sorgen für eine anhaltende Kaufzurückhaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Inflationsrate im September auf 2,4 Prozent gestiegen

Die Inflationsrate, also der Anstieg des Preisniveaus binnen Jahresfrist, erhöhte sich im September leicht auf +2,4 Prozent nach +2,2 Prozent im August. Im Vergleich zum Vormonat stieg das Verbraucherpreisniveau saisonbereinigt ebenfalls leicht um +0,2 Prozent. Von den Energiepreisen geht weiterhin ein preisdämpfender Effekt aus, allerdings hat dieser mit einer Rate von zuletzt -0,7 Prozent deutlich nachgelassen (August: -2,4 Prozent). Preistreibend wirken mit +3,4 Prozent vor allem die Dienstleistungen. Die rückläufige Teuerungsdynamik ist bei den Dienstleistungen damit vorerst zum Erliegen gekommen (August: +3,1 Prozent). Die Kernrate – ohne Energie und Nahrungsmittel – lag im September bei 2,8 Prozent weiterhin auf erhöhtem Niveau. Bis zum Jahresende ist von einer stabilen Entwicklung der Inflation bei knapp über 2 Prozent auszugehen.

Arbeitsmarkt startet schwunglos ins Schlussquartal

Die Herbstbelebung am Arbeitsmarkt fällt bislang vergleichsweise schwach aus. Die Zahl der Arbeitslosen hat im September saisonbereinigt um 14 Tausend Personen zugenommen. Dieser Anstieg geht insbesondere auf eine weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit im konjunkturreagiblen Rechtskreis des SGB III zurück, während die Arbeitslosigkeit im SGB II leicht zurückging. Die Unterbeschäftigung verblieb am aktuellen Rand in etwa auf Vormonatsniveau. Die Beschäftigung entwickelte sich ebenfalls weitgehend unverändert. Die Erwerbstätigkeit nahm im August um acht Tausend Personen ab, die SV-pflichtige Beschäftigung verzeichnete im Juli hingegen abermals ein leichtes Plus von ebenfalls acht Tausend Personen. Die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit blieb im Juli mit knapp 200 Tsd. Personen nahezu unverändert, wobei sich die Anzeigen von Kurzarbeit im Trend weiter rückläufig entwickelten.

Mit Blick auf die weitere Entwicklung zeigen die Frühindikatoren zu Beginn des vierten Quartals ein gemischtes Bild. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer verzeichnete im September den sechsten Anstieg in Folge, die Beschäftigungsaussichten haben sich nach Einschätzung der vom ifo Institut befragten Unternehmen jedoch spürbar eingetrübt und bewegten sich im September auf dem niedrigsten Wert seit Juni 2020. Der deutlichste Rückgang war dabei im Dienstleistungssektor zu verzeichnen. Während sich in der Industrie und im Handel ein weiterer Stellenabbau abzeichnet, deutet sich lediglich beim Bau ein leichter Beschäftigungsaufbau an. Die Chancen auf eine spürbare Herbstbelebung am Arbeitsmarkt bleiben daher verhalten.

Unternehmensinsolvenzen steigen weiter

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach amtlicher Statistik im Juli um 12,3 Prozent gegenüber dem Monat Juni auf 2.197 beantragte Verfahren gestiegen. Ein höherer Monatswert wurde zuletzt im Oktober 2013 registriert. Verglichen mit dem Vorjahresmonat nahmen die Insolvenzen 13,4 Prozent zu. Während die Zahl der betroffenen Beschäftigten (11.320) im Monatsvergleich zum dritten Mal in Folge gesunken ist (-15,8 Prozent) und auch unter dem Vorjahresmonat liegt, sind die voraussichtlichen Forderungen nach dem Rückgang im Juni wieder angestiegen (+48,3 Prozent). Als Ursachen für die weiterhin dynamische Entwicklung des Insolvenzgeschehens sind mehrere Faktoren zu nennen, darunter die weiterhin gedämpfte gesamtwirtschaftliche Entwicklung, strukturelle Herausforderungen, gestiegene Kosten und geopolitische Unsicherheiten.

Der im Vergleich mit der amtlichen Statistik methodisch enger gefasste und zeitlich aktuellere IWH-Insolvenztrend für Personen- und Kapitalgesellschaften weist im September mit 1.481 Insolvenzen einen Anstieg von 5,1 Prozent gegenüber dem Vormonat sowie von 14,1 Prozent gegenüber September 2024 aus. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten (19.990) nahm im Vergleich zum August um 62 Prozent zu. Für die nächsten Monate erwartet das IWH, dass der Trendanstieg der Insolvenzen vorerst gestoppt ist und eine Konsolidierung der Insolvenzzahlen auf hohem Niveau stattfindet.

Hinweis: In diesem Bericht werden Daten genutzt, die bis zum 13. Oktober 2025 vorlagen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preis-, kalender- und saisonbereinigter Daten.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien wurde vereinbart, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis längstens zum 31. Dezember 2035 zu verlängern. Durch die Gesetzesänderung ist das Halten reiner Elektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden.

BMF, Mitteilung vom 14.10.2025

Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein, um Klima- und Umweltbelastungen des Verkehrssektors nachhaltig zu reduzieren. Durch einen weiteren Anstieg des Anteils von reinen Elektrofahrzeugen am Fahrzeugbestand kann eine spürbare Reduktion der direkt vom Straßenverkehr ausgehenden CO2- und Schadstoffemissionen bewirkt werden. Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien wurde vereinbart, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis längstens zum 31. Dezember 2035 zu verlängern. Durch die Gesetzesänderung ist das Halten reiner Elektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten. Mit dem sukzessiven Erreichen der Ziele der Elektromobilität im Verkehrssektor und der damit verbundenen weitergehenden Marktdurchdringung der reinen Elektrofahrzeuge ist eine weitere Aufrechterhaltung der langjährigen Förderdauer von reinen Elektrofahrzeugen in der Kraftfahrzeugsteuer zukünftig nicht mehr geboten.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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Klagen gegen Restabfallgebühren der Stadt Göttingen haben Erfolg

Das VG Göttingen hat mehreren Klagen gegen die Erhebung von Restabfallentsorgungsgebühren durch die Stadt Göttingen stattgegeben (Az. 3 A 75/23, 3 A 49/24).

VG Göttingen, Pressemitteilung vom 14.10.2025 zu den Urteilen 3 A 75/23 und 3 A 49/24 vom 22.09.2025

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat am 22.09.2025 mehreren Klagen gegen die Erhebung von Restabfallentsorgungsgebühren durch die Stadt Göttingen stattgegeben (Az. u. a. 3 A 75/23 und 3 A 49/24).

Die Kläger sind Eigentümer verschiedener Grundstücke im Stadtgebiet und wandten sich Anfang 2023 und 2024 gegen die Festsetzung der Entsorgungsgebühren für Restabfall. Die Spannbreite der angefochtenen Müllgebühren reichte von 128,80 Euro (für einen 80 l Restabfallbehälter mit 14-tägiger Leerung im Jahr 2023) bis zu 3.844,98 Euro (für einen 1.100 l Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung in 2024). In allen Verfahren hatte das Gericht die Rechtmäßigkeit des Gebührensatzes zu überprüfen. Dieser wird vom Rat der Beklagten jährlich durch Satzung auf Grundlage einer Kalkulation festgelegt.

Die zahlreichen Einwände gegen die von der Beklagten in die Kalkulation eingestellten Kosten überzeugten das Gericht zunächst nicht. Zwar sei eine Umlage, die von der Beklagten an den Abfallzweckverband Südniedersachsen gezahlt werde, von diesem eigentlich durch Satzung (und nicht durch Bescheid) festzulegen. Dies führe jedoch nicht zur Rechtswidrigkeit der Kalkulation, weil die Kosten des Abfallzweckverbandes tatsächlich für die jeweilige Kalkulationsperiode angefallen seien und eine Geltendmachung des Rechtsfehlers lediglich den Zeitpunkt der Begleichung durch die Beklagte verzögert hätte.

Dennoch wurden die Gebührenbescheide letztlich aufgehoben. Die Kammer habe anhand der vorgelegten Kalkulation nämlich nicht nachvollziehen können, ob Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren in der rechtlich gebotenen Weise ausgeglichen worden seien. Der Über- und Unterdeckungsausgleich diene der Bereinigung von prognosebedingten Unrichtigkeiten in der Festlegung des Gebührensatzes. Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes, der sich die Kammer angeschlossen habe, seien hierfür die tatsächlichen mit den geplanten Kosten sowie die tatsächliche mit der geplanten Inanspruchnahme zu vergleichen. Die hierfür maßgeblichen Größen hätten auf Grundlage der Kalkulationen für 2023 und 2024 auch unter Hinzuziehung von Kalkulationen aus weiteren Jahren nicht ermittelt werden können.

Gegen die Urteile kann jeweils innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen

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„Einfacher, schneller, digitaler“ – Echte Fortschritte beim Bürokratieabbau durchsetzen

Die deutsche Wirtschaft stagniert seit mehr als drei Jahren. Neben hohen Energiekosten und Steuern sowie dem Fachkräftemangel gilt die wachsende Bürokratie als eines der größten Investitionshemmnisse. Laut einer aktuellen DIHK-Umfrage sehen 95 Prozent der Unternehmen den Abbau bürokratischer Belastungen als Priorität an, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken.

DIHK, Mitteilung vom 13.10.2025

Die deutsche Wirtschaft stagniert seit mehr als drei Jahren. Neben hohen Energiekosten und Steuern sowie dem Fachkräftemangel gilt die wachsende Bürokratie als eines der größten Investitionshemmnisse. Laut einer aktuellen DIHK-Umfrage sehen 95 Prozent der Unternehmen den Abbau bürokratischer Belastungen als Priorität an, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken.

Für die Betriebe ist klar: Deutschland braucht bei der Bürokratie endlich eine wirksame Entlastung. Unzählige Berichts-, Dokumentations-, Genehmigungs- und Statistikpflichten hindern die Wirtschaft daran, das zu tun, was sie am besten kann: gute Produkte und Dienstleistungen für Menschen entwickeln. Das würde die Produktivität erhöhen, für Wachstum sorgen und letztendlich staatliche Einnahmen steigern, die wiederum für die Erfüllung staatlicher Aufgaben entscheidend sind.

Belastungen nehmen jedoch weiter zu

Ob Green Deal, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, EU-Verpackungsverordnung oder Energieeffizienzgesetz: Viele neue Vorgaben aus Brüssel und Berlin haben in den vergangenen Jahren eine Rekordflut an bürokratischen Pflichten ausgelöst. Und es scheint nicht aufzuhören, wie man aktuell am Beispiel des sog. Tariftreuegesetzes sehen kann. Zudem kommt eine echte Entlastung nicht bei den Unternehmen an – etwa bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zwar sind voraussichtlich nur noch große Unternehmen zur direkten Berichterstattung verpflichtet, doch diese fordern von den kleineren, mittelständischen Zulieferern Nachweise und Informationen für die Berichte ein, was letztlich die Zulieferer doch erheblich belastet.

Laut Schätzungen der Bundesregierung kommen allein durch die nationale Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung jährlich eine halbe Milliarde Euro an Kosten auf die deutschen Unternehmen zu. Solche Belastungen sorgen dafür, dass Entlastungen an anderer Stelle von den Unternehmen kaum wahrgenommen werden.

Bundesregierung stellt ambitionierte Agenda vor

Es gab durchaus gute Ansätze: So wurden mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) Schriftformerfordernisse gestrichen, digitale Lösungen akzeptiert, elektronische Arbeitszeugnisse ermöglicht und steuerliche Aufbewahrungsfristen verkürzt. Diese Schritte entlasten die Wirtschaft jedes Jahr um immerhin 1,3 Milliarden Euro.

Die Agenda der aktuellen Bundesregierung ist hier noch deutlich ambitionierter. Mit dem neuen Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erhoffen sich viele Unternehmen einen Kulturwandel in der Gesetzgebung – von weniger Vorgaben hin zu mehr Vertrauen und Freiräumen. Minister Karsten Wildberger hat vor kurzem die Modernisierungsagenda der Bundesregierung vorgestellt. Mit den angekündigten Maßnahmen werden auch langjährige Vorschläge der IHK-Organisation und Unternehmen aufgegriffen. Durch konsequente Praxischecks sollen Gesetze bereits schon im ersten Entwurf unternehmensfreundlicher werden. Unnötige Bürokratie könne so erst gar nicht entstehen.

Mit der Einrichtung eines digitalen Bürokratiemeldeportals will die Bundesregierung zudem schneller auf die Belastungen der Unternehmen reagieren. Und bei vielen Verwaltungsleistungen soll das Tempo deutlich erhöht werden. So sollen beispielsweise Unternehmensgründungen zukünftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Entscheidend ist aus Sicht der Unternehmen nun eine konsequente, verbindliche und transparente Umsetzung – mit klarem Monitoring, verbindlichen Zielwerten und echter Wirkung in der Praxis. Das Ziel, die gesamten Bürokratiekosten der Wirtschaft um 25 Prozent zu reduzieren – was einer Entlastung von etwa 16 Milliarden Euro entspricht –, dürfte sonst kaum erreichbar sein.

Deutschland braucht einen Wirtschaftsneustart

Eine Wirtschaft in Wartestellung investiert nicht – und gibt im schlimmsten Fall den Standort langfristig auf. Deshalb ist es Zeit für einen „Reset-Button“: Alles stoppen, was belastend ist. Positivbeispiele wie die zügige Genehmigung für den Bau von LNG-Terminals oder die Beschleunigungen bei der Beschaffung im Verteidigungsbereich haben gezeigt, dass ein höheres „Deutschland-Tempo“ möglich ist. Jetzt gilt es, diesen Pragmatismus auf die gesamte Wirtschaft zu übertragen. Es braucht eine klare Strategie und einen verbindlichen Fahrplan: entlasten, Hürden abbauen, Prioritäten setzen. Die Leitlinie sollte dabei lauten: einfacher, schneller, digitaler. Nur dann wird Bürokratieabbau vom Versprechen zur Realität – und Deutschland gewinnt an Wettbewerbsfähigkeit zurück.

Auf der DIHK-Konferenz „Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ am 10. Oktober in Berlin wurden diese Forderungen von den Unternehmen an die Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, der EU-Kommission und an Mitglieder des Bundestags herangetragen. Die Wirtschaft hat dabei zugesagt, der Politik bei zukünftigen Prozessen beratend zur Seite zu stehen. Bürokratieabbau muss jetzt gelingen. Die Politik sollte den Ankündigungen nun Taten folgen lassen.

Quelle: DIHK

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Inflationsrate im September 2025 bei +2,4 %

Die Inflationsrate in Deutschland legt erneut zu, insbesondere aufgrund überdurchschnittlich steigender Dienstleistungspreise. Im September 2025 lag sie bei +2,4 %. Im August 2025 hatte sie +2,2 % betragen, nach jeweils +2,0 % im Juli und Juni 2025. Nach der abnehmenden Teuerung seit Jahresbeginn stieg die Inflationsrate nun im zweiten Monat in Folge.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14.10.2025

Inflationsrate legt erneut zu, insbesondere aufgrund überdurchschnittlich steigender Dienstleistungspreise

Verbraucherpreisindex, September 2025:
+2,4 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
+0,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, September 2025:
+2,4 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
+0,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im September 2025 bei +2,4 %. Im August 2025 hatte sie +2,2 % betragen, nach jeweils +2,0 % im Juli und Juni 2025. „Nach der abnehmenden Teuerung seit Jahresbeginn stieg die Inflationsrate nun im zweiten Monat in Folge“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). „Die Preise für Dienstleistungen stiegen weiterhin überdurchschnittlich. Zudem hat sich der Preisrückgang bei Energie weiter deutlich abgeschwächt und wirkte weniger inflationsdämpfend als in der jüngeren Vergangenheit.“ Gegenüber dem Vormonat August 2025 stiegen die Verbraucherpreise im September 2025 um 0,2 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 0,7 % gegenüber September 2024

Die Preise für Energieprodukte lagen im September 2025 um 0,7 % niedriger als im Vorjahresmonat. Der Preisrückgang für Energie schwächte sich damit im fünften Monat in Folge ab und fiel deutlich niedriger aus als im August 2025 (-2,4 % gegenüber August 2024). Die Preise für Kraftstoffe (+1,1 %) stiegen im September 2025 erstmals seit Mai 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Preise für Haushaltsenergie (-1,9 %) gingen im gleichen Zeitraum zurück. Insbesondere konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigeren Preisen für Fernwärme (-2,2 %), Brennholz, Holzpellets oder andere Brennstoffe (-1,8 %) und Strom (-1,6 %) profitieren. Etwas teurer als ein Jahr zuvor war hingegen Erdgas (+0,7 %) und erstmals seit Juli 2024 auch leichtes Heizöl (+0,1 %).

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 2,1 %

Die Preise für Nahrungsmittel waren im September 2025 um 2,1 % höher als im Vorjahresmonat und lagen damit erstmals seit Januar 2025 wieder unter der Gesamtteuerung. Im August 2025 hatte der Preisauftrieb für Nahrungsmittel noch bei +2,5 % gelegen. Von September 2024 bis September 2025 verteuerten sich vor allem Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+6,5 %) sowie Obst (+5,1 %). Auch für Molkereiprodukte und Eier (+3,6 %) sowie Fleisch und Fleischwaren (+3,2 %) fiel die Preiserhöhung deutlich aus. Günstiger als ein Jahr zuvor wurden hingegen Speisefette und Speiseöle (-3,2 %) sowie Gemüse (-2,1 %). Im Einzelnen standen auffälligen Preiserhöhungen (zum Beispiel Schokoladen: +21,2 %) auch auffällige Preisrückgänge (zum Beispiel Olivenöl: -22,6 %) gegenüber.

Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie bei +2,8 %

Im September 2025 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +2,7 %, geringfügig höher als in den Vormonaten Juni bis August 2025 (je +2,6 %). Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, stieg im September 2025 ebenfalls leicht auf +2,8 % an (Juni bis August 2025: je +2,7 %). Beide Kenngrößen verdeutlichen, dass die Teuerung in anderen wichtigen Güterbereichen weiterhin überdurchschnittlich hoch war.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 3,4 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im September 2025 um 3,4 % höher als im Vorjahresmonat, nach +3,1 % im August und Juli 2025. Von September 2024 bis September 2025 erhöhten sich Preise vor allem für kombinierte Personenbeförderung (+11,2 %) und Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+8,2 %). Deutlich teurer als ein Jahr zuvor waren unter anderem auch stationäre Gesundheitsdienstleistungen (+6,5 %), Versicherungen (+6,5 %), Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+5,4 %) sowie Wasserversorgung und andere Dienstleistungen für die Wohnung (+3,8 %). Bedeutsam für die Preisentwicklung insgesamt blieben auch im September 2025 die Nettokaltmieten mit +2,0 %. Dagegen waren nur wenige Dienstleistungen günstiger als im Vorjahresmonat, zum Beispiel internationale Flüge (-5,9 %).

Waren verteuerten sich gegenüber September 2024 um 1,4 %

Waren insgesamt verteuerten sich von September 2024 bis September 2025 um 1,4 % (August 2025: +1,3 %). Die Preise für Verbrauchsgüter stiegen dabei um 1,8 % und für Gebrauchsgüter um 1,1 %. Neben dem Preisanstieg bei Nahrungsmitteln (+2,1 %) wurden einige andere Waren deutlich teurer, insbesondere alkoholfreie Getränke (+8,2 %, darunter Kaffee, Tee und Kakao: +17,8 %) sowie gebrauchte Pkw (+5,6 %). Für die meisten Waren wurde eine moderate Preiserhöhung ermittelt, zum Beispiel für Möbel und Leuchten (+1,3 %) sowie für Bekleidungsartikel (+1,1 %). Preisrückgänge waren hingegen außer bei der Energie (-0,7 %) unter anderem bei Geräten der Unterhaltungselektronik (-2,7 %) und der Informationsverarbeitung (-1,2 %) zu verzeichnen.

Preise insgesamt stiegen gegenüber dem Vormonat um 0,2 %

Im Vergleich zum August 2025 stieg der Verbraucherpreisindex im September 2025 um 0,2 %. Sowohl die Preise für Dienstleistungen als auch für Nahrungsmittel blieben binnen Monatsfrist nahezu stabil (je +0,1 %). Waren verteuerten sich gegenüber dem Vormonat um +0,4 %, insbesondere stiegen die Preise für Bekleidungsartikel (+5,3 %). Die Preise für Energie insgesamt sanken dagegen geringfügig um 0,1 % gegenüber dem Vormonat, insbesondere wurde hier Kraftstoff günstiger (-0,4 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Mitgliedstaaten aktualisieren EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

Der Rat der EU hat die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ohne Änderungen bestätigt. Die letzte Aktualisierungsrunde der Liste weist zwar positive Entwicklungen auf, sie umfasst jedoch weiterhin dieselben elf Länder und Gebiete wie zuvor.

Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 10.10.2025

Der Rat hat heute die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ohne Änderungen bestätigt. Die Liste umfasst dieselben elf Länder und Gebiete wie zuvor:

  • Amerikanisch-Samoa
  • Anguilla
  • Fidschi
  • Guam
  • Palau
  • Panama
  • Russland
  • Samoa
  • Trinidad und Tobago
  • die Amerikanischen Jungferninseln
  • Vanuatu

Die aufgeführten Länder fallen unter das Überprüfungsverfahren der EU.

Die letzte Aktualisierungsrunde der Liste weist zwar positive Entwicklungen auf, der Rat bedauert jedoch, dass diese Länder und Gebiete in Steuerfragen noch nicht in jeder Hinsicht kooperativ sind, und ersucht sie, ihren Rechtsrahmen zu verbessern, um die offenen Fragen zu klären.

Dokument zum Sachstand (Anhang II)

Zusätzlich zur Liste nicht kooperativer Steuergebiete hat der Rat das übliche Dokument zum Sachstand (Anhang II) gebilligt, in dem die laufende Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Partnern und die Zusagen dieser Länder wiedergegeben sind, ihre Rechtsvorschriften zu reformieren, um die vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten.

Damit soll die laufende konstruktive Arbeit im Steuerbereich anerkannt und der positive Ansatz kooperativer Länder und Gebiete bei der Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich gefördert werden.

Eines der Gebiete (Vietnam) hat seine Verpflichtungen bezüglich der Umsetzung von Standards für die länderbezogene Berichterstattung für multinationale Unternehmen, die in dem Land tätig sind, erfüllt, und wird nun aus dem Dokument zum Sachstand gestrichen.

Grönland, Jordanien und Marokko wiederum haben sich verpflichtet, die Umsetzung bezüglich desselben Kriteriums zu verbessern. Montenegro verpflichtete sich, seinen automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zu verbessern und auf Anfrage steuerliche Informationen auszutauschen. Diese Verpflichtungen werden in das Dokument über den Sachstand aufgenommen.

Hintergrund

Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke wurde im Dezember 2017 eingeführt. Sie ist Teil der externen Strategie der EU für Besteuerung und somit der Bemühungen, weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern.

Länder und Gebiete werden auf der Grundlage einer Reihe vom Rat festgelegter Kriterien bewertet. Dazu gehören Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards, mit denen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen.

Der Vorsitz der Gruppe „Verhaltenskodex“ führt bei Bedarf politische und verfahrenstechnische Dialoge mit einschlägigen internationalen Organisationen sowie Ländern und Gebieten.

Die Arbeit an der Liste ist ein dynamischer Prozess. Seit 2020 wird sie zweimal im Jahr vom Rat aktualisiert. Die nächste Überarbeitung der Liste ist für Februar 2026 geplant.

Die Liste ist in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke enthalten. In Anhang II (Dokument zum Sachstand) sind die kooperativen Länder und Gebiete aufgeführt, die ihre Steuerpolitik oder die diesbezügliche Zusammenarbeit weiter verbessert haben.

Die Beschlüsse des Rates bezüglich der Liste werden von der Ratsgruppe „Verhaltenskodex“ vorbereitet, die auch für die Überwachung steuerlicher Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zuständig ist. Die Gruppe „Verhaltenskodex“ arbeitet eng mit internationalen Gremien wie etwa dem OECD-Forum über schädliche Steuerpraktiken (Forum on Harmful Tax Practices – FHTP) zusammen, um verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit zu fördern.

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Rat billigt Schlussfolgerungen zur Nutzung von steuerlichen Anreizen zur Unterstützung sauberer Technologien und einer sauberen Industrie

Der Rat der EU hat Schlussfolgerungen zu steuerlichen Anreizen zur Förderung sauberer Technologien und einer sauberen Industrie im Rahmen des EU-Deals für eine saubere Industrie gebilligt. Die Schlussfolgerungen sind eine Antwort auf eine diesbezügliche Empfehlung der Kommission vom 2. Juli 2025.

Rat der EU, Pressemitteilung vom 10.10.2025

Der Rat hat heute Schlussfolgerungen zu steuerlichen Anreizen zur Förderung sauberer Technologien und einer sauberen Industrie im Rahmen des EU-Deals für eine saubere Industrie gebilligt. Die Schlussfolgerungen sind eine Antwort auf eine diesbezügliche Empfehlung der Kommission vom 2. Juli 2025.

Der Deal für eine saubere Industrie ist eine Leitinitiative des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, dem Fahrplan der EU zur Erleichterung und Beschleunigung des unternehmerischen Handelns und zur Sicherung des Wohlstands Europas. Ziel des Deals ist es, die Dekarbonisierung der Industrie zu unterstützen und die EU durch die Förderung von sauberen Technologien und kreislauforientierten Geschäftsmodellen als wettbewerbsfähigen und attraktiven Produktionsstandort zu positionieren.

In ihrer Empfehlung schlägt die Kommission steuerliche Anreize vor, die zur Förderung einer sauberen Industrie in der EU genutzt werden könnten, nämlich gezielte Steuergutschriften und beschleunigte Abschreibungen. Zudem empfiehlt die Kommission, steuerliche Anreize auf bestimmte allgemeine Grundsätze zu stützen, um sicherzustellen, dass solche Maßnahmen kosteneffizient sowie leicht und zeitnah umzusetzen sind.

In seinen Schlussfolgerungen betont der Rat, dass die wirtschaftliche Dynamik in Europa neu belebt und die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz gestärkt werden müssen. In diesem Sinne werden in den Schlussfolgerungen die Empfehlung der Kommission und die darin enthaltenen politischen Optionen begrüßt, die als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Deals für eine saubere Industrie dienen sollen.

Gleichzeitig unterstreicht der Rat, dass steuerliche Anreize für Unternehmen und Steuerbehörden einfach zu verstehen und anzuwenden sein müssen, insbesondere angesichts der unterschiedlichen Steuersysteme innerhalb der EU. Der Rat weist darauf hin, dass steuerliche Anreize als eines der möglichen Elemente in einem sich weiterentwickelnden Policy-Mix zur Unterstützung der Entwicklung sauberer Energie, der Dekarbonisierung der Industrie und sauberer Technologien betrachtet werden sollten, die jeder Mitgliedstaat berücksichtigen sollte.

Darüber hinaus unterstreicht der Rat in den Schlussfolgerungen, dass Flexibilität bei der Anwendung steuerlicher Anreize von entscheidender Bedeutung ist. Er betont, dass es den Mitgliedstaaten – von denen einige bereits ähnliche Maßnahmen eingeführt haben – freisteht, steuerliche Anreize entsprechend ihrer jeweiligen Situation und unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf den Haushalt zu konzipieren, umzusetzen und anzuwenden.

Schließlich ermutigt der Rat die Mitgliedstaaten, mit Unterstützung der Kommission gegebenenfalls die Wirksamkeit der von ihnen umgesetzten steuerlichen Anreize zu bewerten und bewährte Verfahren mit den anderen Mitgliedstaaten auszutauschen.

Quelle: Rat der Europäischen Union (deutsche Fassung erst ab 13.10.2025 verfügbar)

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Digitale Steuerbescheide – Was ab 2026 gilt

Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme. Der DStV fasst die Änderungen zusammen und zeigt, worauf Sie achten sollten.

DStV, Mitteilung vom 13.10.2025

Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme. Der DStV fasst die Änderungen zusammen und zeigt, worauf Sie achten sollten.

Bereits im Herbst 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag Neuerungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf. Ziel ist es, die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens voranzutreiben. Die mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) beschlossenen Änderungen schaute sich der Steuerrechtsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) genauer an. Ebenso befasste er sich mit den daraus resultierenden Anpassungen von Kanzleiprozessen. Die klare Empfehlung: Auf die Änderungen sollten Sie sich und Ihr Kanzleiteam jetzt vorbereiten.

Digitale Bescheide ohne Einwilligung

Die Neufassung von § 122a AO erlaubt den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Steuerbescheide, die Finanzbehörden auf Grundlage elektronisch eingereichter Steuererklärung erlassen, sollen grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage ist hierfür keine Einwilligung mehr erforderlich.

Widerspruch möglich

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden soll künftig der Regelfall sein. Dennoch bleibt die Papierform weiterhin möglich. Die neue Rechtslage räumt ein Antragsrecht ein. Damit kann der elektronischen Bekanntgabe widersprochen und eine einmalige oder dauerhafte Zusendung von Bescheiden per Post verlangt werden. Der Antrag ist formlos und ohne Begründung möglich. Wichtig ist jedoch: Er gilt nur für die Zukunft.

Neues zur Einspruchsfrist

Ein zum Abruf bereitgestellter elektronischer Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben. Damit beginnt auch die Einspruchsfrist. Liegt der Bescheid zum Abruf bereit, versendet die Finanzverwaltung eine Benachrichtigung. Im Gegensatz zur noch geltenden Rechtslage erfüllt diese Benachrichtigung nur noch eine Hinweisfunktion. Für die Bestimmung des Zeitpunktes der Bekanntgabe des Bescheides ist sie grundsätzlich irrelevant.

Anpassung von Prozessen prüfen

Die Umstellung auf den elektronischen Datenabruf von Steuerbescheiden bietet die Chance, Abläufe zu verschlanken und effizienter zu gestalten. Damit dies gelingt, sollten Steuerpflichtige und ihre Steuerberaterinnen und Steuerberater noch im laufenden Jahr die etablierten Prozesse prüfen und anpassen. Auf folgende Aspekte sollten Sie dabei achten:

  • Prüfung der bisherigen Kommunikationswege zum Erhalt von Steuerbescheiden,
  • Einrichtung von Nutzerkonten,
  • Überprüfung und Aktualisierung bestehender Vollmachten sowie der in der Vollmachtsdatenbank hinterlegten E-Mailadresse,
  • Entscheidung über einen Antrag auf Bekanntgabe der Steuerbescheide in Papierform,
  • Einführung eines regelmäßigen Datenabrufs in Kanzleien, der Urlaube, Ausfälle und den Schulungsbedarf der Mitarbeitenden berücksichtigt.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. –

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