Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im März 2025: +3,6 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im März 2025 gegenüber Februar 2025 saison- und kalenderbereinigt um 3,6 % gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.05.2025

Auftragseingang ohne Großaufträge: +3,2 %

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe:
März 2025 (real, vorläufig):
+3,6 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
+3,8 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Februar 2025 (real, revidiert):
0,0 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-0,2 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2025 gegenüber Februar 2025 saison- und kalenderbereinigt um 3,6 % gestiegen. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang um 3,2 % höher als im Vormonat. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang im 1. Quartal 2025 um 2,3 % niedriger als im 4. Quartal 2024, ohne Großaufträge stieg er um 0,5 %. Im Februar 2025 blieb der Auftragseingang nach Revision der vorläufigen Ergebnisse gegenüber Januar 2025 unverändert (0,0 %; vorläufiges Ergebnis bestätigt).

Zum Anstieg der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im März 2025 trugen viele Wirtschaftszweige bei, vor allem die Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (saison- und kalenderbereinigt +14,5 % zum Vormonat), der Maschinenbau (+5,3 %), der Sonstige Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge; +13,0 %) sowie die Automobilindustrie (+2,5 %) und die Pharmaindustrie (+17,3 %).

Bei den Investitionsgütern stieg der Auftragseingang im März 2025 um 3,7 % gegenüber dem Vormonat. Auch bei den Vorleistungsgütern (+2,5 %) und den Konsumgütern (+8,7 %) legten die Auftragseingänge zu.

Die Auslandsaufträge stiegen um 4,7 %. Dabei stiegen die Aufträge aus der Eurozone um 8,0 % und die Aufträge von außerhalb der Eurozone um 2,8 %. Die Inlandsaufträge nahmen um 2,0 % zu.

Umsatz im März 2025 um 2,2 % höher als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im März 2025 saison- und kalenderbereinigt 2,2 % höher als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2024 war der Umsatz kalenderbereinigt 0,4 % geringer. Für Februar 2025 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Anstieg von 0,3 % gegenüber Januar 2025 (vorläufiger Wert: 0,2 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Abmahnung gegen Nutzung von Daten für KI-Training durch Meta

Die Verbraucherzentrale NRW geht gegen die Verwendung personenbezogener Nutzerdaten aus Instagram und Facebook für KI-Trainingszwecke vor.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 06.05.2025

Verbraucherzentrale NRW geht gegen die Verwendung personenbezogener Nutzerdaten aus Instagram und Facebook für das Training Künstlicher Intelligenz vor

  • Vorgehen verstößt aus Sicht der Verbraucherschützer gegen europäisches Datenschutzrecht
  • Verbraucherzentrale NRW hat Meta abgemahnt und prüft weitere juristische Schritte, sollte das Unternehmen nicht reagieren
  • Verbraucher:innen sollten bis 27. Mai aktiv widersprechen, wenn sie die Nutzung ihrer Daten für KI-Trainingszwecke ablehnen

Mitte April hat Meta Platforms Ireland Limited (kurz: Meta) angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 alle jemals in seinen Diensten Facebook und Instagram veröffentlichten Beiträge europäischer Nutzer:innen für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Meta stützt sich dabei gegenüber den Nutzer:innen auf ein „berechtigtes Interesse“ und nutzt die Daten, sofern die Kund:innen nicht aktiv widersprechen. Meta hatte die Nutzer:innen von Instagram und Facebook über das Vorhaben per InApp-Mitteilung oder E-Mail informiert. Die Verbraucherzentrale NRW hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens und hat Meta deshalb abgemahnt.

„Wir haben Meta per Abmahnung am 30. April 2025 dazu aufgefordert, ihre Pläne für Instagram und Facebook zu stoppen“, sagt Christine Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Sollte Meta dieser Aufforderung nicht freiwillig nachkommen, werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen. Es ist Eile geboten, denn alle Daten, die einmal in die KI eingeflossen sind, können nur schwer wieder zurückgeholt werden.“

Vorgehen widerspricht vermutlich Datenschutzrecht

Die Verbraucherschützer beanstanden unter anderem, dass das konkrete Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der pauschale Verweis auf das berechtigte Interesse reiche nicht aus. Nutzer:innen müssten nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden. „Außerdem ist nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible Informationen, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt sind, für KI-Trainingszwecke verwendet werden“, erläutert Steffen. „Dann reicht ein so genanntes Opt-out – so wie es Meta anbietet – nicht aus, sondern Betroffene müssten dem aktiv zustimmen.“

Nutzer:innen sollten der Verwendung rechtzeitig widersprechen

Verbraucher:innen, die die Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke ablehnen, können laut Metas Ankündigung noch vor dem 27. Mai 2025 widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet auf ihrer Internetseite eine ausführliche Anleitung dazu an. Der Widerspruch muss nicht begründet werden, erforderlich ist jedoch die Angabe einer E-Mail-Adresse.

Anleitung zum Widerspruch gegen die Nutzung der Daten für KI-Trainingszwecke bei Instagram und Facebook: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/95646

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

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Leitlinien der ESMA zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen (Enforcement)

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 29. April 2025 ihre finalen Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Das teilt die WPK mit.

WPK, Mitteilung vom 06.05.2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 29. April 2025 ihre finalen Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen (Guidelines on Enforcement of Sustainability Information – GLESI) veröffentlicht.

Die auch in deutscher Sprache verfügbaren Leitlinien gelten für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen, die ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht werden. Sie richten sich an alle zuständigen Aufsichtsbehörden, die im Rahmen der Transparenzrichtlinie mit der Beaufsichtigung von Nachhaltigkeitsinformationen (Enforcement) betraut sind – in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zugleich legen sie zentrale Grundsätze für die Überwachung fest, benennen Anforderungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden, beschreiben Auswahl- und Prüfmethoden sowie mögliche Durchsetzungsmaßnahmen und erläutern die Koordinierung der Aktivitäten auf europäischer Ebene durch die ESMA.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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DStV zeigt klare Kante: EU-Mittel für hochwertige Berufsrechte einsetzen

In seiner Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) fordert der DStV die Verwendung von Finanzmitteln für eine effektivere Verwaltung und Besteuerung. Zudem will er hohe berufsrechtliche Standards in den Steuerberufen der Mitgliedstaaten. Schließlich soll eine Vereinfachung komplexer Bestimmungen bei Abschlussprüfung und Rechnungslegung gefördert werden.

DStV, Mitteilung vom 06.05.2025

In seiner Stellungnahme zum MFR fordert der DStV die Verwendung von Finanzmitteln für eine effektivere Verwaltung und Besteuerung. Zudem will er hohe berufsrechtliche Standards in den Steuerberufen der Mitgliedstaaten. Schließlich soll eine Vereinfachung komplexer Bestimmungen bei Abschlussprüfung und Rechnungslegung gefördert werden.

„Am Gelde hängts – zum Gelde drängts.“

Das leicht abgewandelte Zitat aus Goethes Faust ist eine politische Binsenweisheit, die auch für die EU ihre Gültigkeit besitzt. Schließlich sind es die zur Verfügung gestellten Finanzmittel, die die Umsetzung der EU-Politik erst ermöglichen. Mit ihren Programmen/Fonds unterstützt die EU deshalb etwa Behörden, Unternehmen oder NGOs. Grundlage dieser Finanzmittel ist der sog. Mehrjährige Finanzrahmen (MFR), der den langfristigen Haushalt der EU festlegt.

Für die Mittelverwendung im Bereich Binnenmarkt und der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden hat der DStV (Deutscher Steuerberaterverband e.V.) im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum kommenden MFR seine Position eingereicht.

Forderungen des DStV zum MFR

Der DStV fordert etwa, dass Finanzmittel künftig dafür eingesetzt werden, dass Abläufe der öffentlichen Verwaltung beschleunigt werden. Außerdem sollen die zur Verfügung stehenden Mittel zur Förderung einer einfachen und bürokratiearmen Besteuerung eingesetzt werden.

Gleichzeitig befürwortet der DStV die Mittelverwendung zur Verringerung von Steuerlücken. Solche Maßnahmen dürfen aber nicht zu mehr Bürokratie für Steuerpflichtige und der Beraterschaft führen.

Als weiteren Punkt setzt der DStV sich für die Förderung berufsrechtlicher Standards von Steuerberufen in den Mitgliedstaaten ein, insbesondere in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Zulassung und Compliance. Dies würde die Finanzbehörden entlasten, zu ordnungsgemäßen Deklarationen in den Mitgliedstaaten führen und die Berufsrechte in den Mitgliedstaaten auf einem hohen Niveau harmonisieren.

Schließlich soll die Vereinfachung komplexer Bestimmungen in den Bereichen Rechnungslegung, Non-Financial l-Reporting und Abschlussprüfung gefördert werden.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. –

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WPK: Bericht über die Sitzung am 30. April 2025

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 30. April 2025.

WPK, Mitteilung vom 06.05.2025

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Nachfolgend sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 30. April 2025 zusammengefasst.

Tätigkeitsbericht 2024 der Kommission für Qualitätskontrolle

WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll stellte als Vorsitzender der Kommission für Qualitätskontrolle deren Tätigkeitsbericht 2024 vor. Der Vorstand hat den Bericht zur Kenntnis genommen.

Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2024 der WPK

Der Vorstand hat den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2024 und Lagebericht der WPK beraten. Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden im Mai 2025 im Haushaltsausschuss beraten und dem Beirat auf der kommenden Sitzung im Juni 2025 zur Genehmigung vorgelegt.

Jahresbericht 2024 der WPK

Der Vorstand hat die Beratung zum Jahresbericht 2024 der WPK fortgesetzt und nach den redaktionellen Arbeiten die nun zur Veröffentlichung vorgesehene Fassung besprochen. Die Veröffentlichung ist für Juni 2025 geplant.

Wirtschaftsprüfungsexamen

Der Vorstand hat über eine Aktualisierung der Prüfungsinhalte des Wirtschaftsprüfungsexamens beraten. Außerdem wurde über die Zulassungsvoraussetzungen zum Examen und die Dauer des Prüfungsverfahrens beraten.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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KI-Nutzung boomt – aber die Angst vor Abhängigkeit vom Ausland ist groß

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz hat in Deutschland in den vergangenen Monaten rasant zugenommen. Inzwischen verwenden zwei Drittel der Bundesbürger ab 16 Jahren zumindest hin und wieder generative KI wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Google Gemini. Im vergangenen Sommer waren es erst 40 Prozent. Zugleich gibt es lt. Bitkom eine weit verbreitete Sorge vor einer zu großen Abhängigkeit von ausländischen KI-Anbietern.

Bitkom, Pressemitteilung vom 05.05.2025

  • Inzwischen nutzen 67 Prozent der Deutschen generative KI
  • Zwei Drittel sehen bei KI zu große Abhängigkeiten von USA und China
  • Über die Hälfte der Berufstätigen wünschen sich KI-Unterstützung im Job – 10 Prozent nutzen sie ohne Wissen des Arbeitgebers

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz hat in Deutschland in den vergangenen Monaten rasant zugenommen. Inzwischen verwenden zwei Drittel (67 Prozent) der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 16 Jahren zumindest hin und wieder generative KI wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Google Gemini. Im vergangenen Sommer waren es erst 40 Prozent. Zugleich gibt es eine weit verbreitete Sorge vor einer zu großen Abhängigkeit von ausländischen KI-Anbietern. So sagen 68 Prozent, dass Deutschland im Bereich KI von den USA und China zu stark abhängig ist. 60 Prozent wollen, dass Deutschland unabhängiger von US-amerikanischen KI-Unternehmen wird. Und 53 Prozent fordern, dass die neue Bundesregierung KI zum Schwerpunkt ihrer Wirtschaftspolitik macht, unter anderem sollte die Regulierung von KI gelockert werden, damit Deutschland wettbewerbsfähiger wird (56 Prozent). Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Noch nie hat sich eine neue Technologie so schnell verbreitet wie Künstliche Intelligenz. KI hat Deutschland im Sturm erobert und wurde von den Menschen in der Breite der Gesellschaft angenommen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Umso wichtiger ist, dass wir bei KI nicht in neue digitale Abhängigkeiten rutschen. Wir müssen jetzt schnell die Voraussetzungen für eine souveräne deutsche und europäische KI-Industrie schaffen.“

Bitkom schlägt dazu unter anderem die Fortschreibung der nationalen KI-Strategie vor, ergänzt um eine KI-Anwendungsstrategie, die messbare Ziele enthält. Mindestens 10 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen müssten deshalb in den kommenden fünf Jahren zur Förderung des KI-Standorts bereitgestellt werden. Darüber hinaus seien massive Investitionen in hochleistungsfähige nationale KI-Rechenzentren und eine deutsche AI Gigafactory notwendig, verbunden mit einem leichteren Zugang für Unternehmen und Startups. „Es geht bei KI nicht nur um Technologie, es geht mindestens ebenso um die Menschen, die sie entwickeln und einsetzen. Wir müssen KI-Talente fördern und gewinnen“, sagt Wintergerst. Dazu brauche es ein ganzes Bündel an Maßnahmen, von einem Pflichtfach Informatik an Schulen über mehr englischsprachige KI-Studiengänge bis zur Förderung von KI-Weiterbildungsprogrammen für Beschäftigte. Und schließlich plädiert Bitkom für eine innovationsfreundliche Ausgestaltung des Regulierungsrahmens. „Dabei geht es um neue Regulierungen wie den AI Act, aber auch um die Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung mit Blick auf KI-Anwendungen“, so Wintergerst. „Wir dürfen uns im weltweiten Wettbewerb bei KI nicht selbst ein Bein stellen, die Unternehmen brauchen mehr Freiheit für KI-Innovationen.“

Zwei Drittel halten KI für die wichtigste Zukunftstechnologie

Für eine deutliche Mehrheit von 67 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ist KI die wichtigste Zukunftstechnologie (2024: 63 Prozent). 28 Prozent sehen KI dagegen als massiv überschätzt und einen Hype an (2024: 32 Prozent). Zugleich überwiegt bei KI in der Bevölkerung die Chancenperspektive: 20 Prozent sehen KI ausschließlich als Chance, 54 Prozent eher als Chance. Eher eine Gefahr in KI sehen 18 Prozent, ausschließlich eine Gefahr nur 5 Prozent.

Geht es nach dem Willen der Menschen, sollte KI in einer Vielzahl von Lebensbereichen genutzt werden. So wünschen sich 82 Prozent KI in der Verwaltung, 81 Prozent in der Cybersicherheit, 79 Prozent im Gesundheitswesen und 78 Prozent im Verkehr. Dahinter folgen eine KI-Nutzung für Umwelt und Nachhaltigkeit (74 Prozent), bei der Polizei (71 Prozent), in der Schule (60 Prozent), im Online-Handel (58 Prozent), in der Justiz (56 Prozent) sowie bei Banken und Versicherungen (51 Prozent). Keine Mehrheit für die KI-Nutzung gibt es dagegen beim Militär (48 Prozent), in der Politik (46 Prozent), im Sport (41 Prozent), in Rechtsabteilungen (40 Prozent) sowie in Kunst und Kultur (36 Prozent). „KI kann heute schon eine Vielzahl von Aufgaben schnell und effizient erledigen, insbesondere dann, wenn es um große Text- und Datenmengen geht. Angesichts der demographischen Entwicklung, die zu einem Rückgang der erwerbstätigen Bevölkerung führen wird, brauchen wir KI wirklich überall: in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft“, so Wintergerst.

Bei KI geht es um Vertrauen in die Anbieter – und ums Herkunftsland

Bei der Auswahl einer KI ist für eine deutliche Mehrheit (62 Prozent) das Vertrauen in den Anbieter ein ausschlaggebendes Kriterium, für 48 Prozent zudem sein Herkunftsland. Erst dahinter folgen die Qualität der Ergebnisse (39 Prozent), die einfache Bedienbarkeit (35 Prozent) und die Leistungsfähigkeit wie zum Beispiel die Geschwindigkeit (27 Prozent). Die geringste Rolle spielen die Kosten: Sie sind für lediglich 19 Prozent bei der Anbieterauswahl entscheidend.

Entsprechend gibt es einen großen Wunsch nach KI-Angeboten aus Deutschland. Zwei Drittel (69 Prozent) würden einen KI-Anbieter aus Deutschland nutzen, deutlich dahinter folgen Frankreich (49 Prozent), Südkorea und Japan (48 Prozent bzw. 45 Prozent) sowie die übrigen EU-Länder und die USA (jeweils 41 Prozent). Einen KI-Anbieter aus Israel würden 31 Prozent nutzen, aus China 30 Prozent und gerade einmal 1 Prozent würde KI-Dienste aus Russland nutzen. „Deutschland hat die Chance, zu einer KI-Nation zu werden. Es gilt jetzt, dem Interesse der Menschen entsprechend leistungsstarke, deutsche Angebote gegenüberzustellen“, sagt Wintergerst.

In der Praxis dominieren bei generativer KI allerdings die drei großen US-amerikanischen Anbieter. Sie teilen den Großteil des Marktes unter sich auf. So nutzen 43 Prozent der Menschen in Deutschland ChatGPT, 39 Prozent Microsoft Copilot und 28 Prozent Gemini von Google. Weitere 43 Prozent kennen ChatGPT, nutzen es aber nicht, für 43 Prozent gilt das bei Gemini und für 35 Prozent beim Copilot. Andere Dienste sind aktuell weit abgeschlagen. DeepSeek und Claude nutzen jeweils nur 2 Prozent, 9 Prozent kennen sie zumindest. 1 Prozent verwendet Perplexity, 4 Prozent kennen es. Und weniger als 1 Prozent verwendet Grok, gerade einmal 2 Prozent kennen den Dienst, der zu Elon Musks Unternehmen xAI gehört. Andere generative KI-Dienste verwendet 1 Prozent.

Wer KI nicht nutzt, dem fehlen vor allem Interesse und Vertrauen. Jeweils 77 nennen diese beide Faktoren als Grund, weshalb sie keine generative KI verwenden. Dahinter folgen fehlendes technisches Wissen (64 Prozent) und fehlender Bedarf (48 Prozent). 32 Prozent kennen keine passenden Anwendungen, 16 Prozent fehlt die Zeit und 14 Prozent ist KI zu teuer. Bei denen, die bereits generative KI einsetzen, ist fehlendes Vertrauen mit 33 Prozent der meistgenannte Grund, warum sie KI nicht häufiger verwenden. 30 Prozent kennen keine passenden Anwendungen, 29 Prozent fehlt technisches Wissen, 26 Prozent ist KI zu teuer, 22 Prozent fehlt Zeit, 19 Prozent sehen dafür keine Notwendigkeit und 10 Prozent haben schlicht kein Interesse an einer häufigeren Nutzung. 18 Prozent geben an, dass sie KI bereits häufig verwenden.

Mehrheit: KI wird unsere Gesellschaft spätestens in 5 Jahren spürbar verändern

Rund ein Drittel (32 Prozent) der Deutschen ist der Meinung, dass Künstliche Intelligenz unsere Gesellschaft bereits spürbar verändert hat. Weitere 11 Prozent rechnen damit bis zum kommenden Jahr, 24 Prozent in den nächsten zwei bis fünf Jahren. Einen längeren Zeitraum von sechs bis zehn Jahren erwarten 14 Prozent, 16 Prozent rechnen mit mindestens zehn Jahren. Nur jede und jeder Hundertste (1 Prozent) geht davon aus, dass KI die Gesellschaft auch künftig nicht verändern wird. „Wir müssen KI in Deutschland nutzen, wir müssen KI aber vor allem auch gestalten und voranbringen. Bei KI geht es darum, unsere Werte nicht über Bord zu werfen, wir müssen sie in dieser Schlüsseltechnologie verankern“, so Wintergerst.

KI im Beruf: 6 von 10 wollen Künstliche Intelligenz nutzen, 4 von 10 lehnen das ab

Bei der KI-Nutzung im Beruf sind die Erwerbstätigen gespalten. 56 Prozent wünschen sich grundsätzlich, dass sie eine KI bei der Arbeit unterstützt, 43 Prozent lehnen das dagegen ab. Schon heute nimmt KI 17 Prozent der Erwerbstätigen Aufgaben ab, 22 Prozent gehen davon aus, dass das möglich wäre, nutzen aber noch keine KI. Rund ein Viertel (27 Prozent) sieht dafür aktuell noch keine Möglichkeiten, glaubt aber, dass eine KI in Zukunft Aufgaben übernehmen könnte. Und 30 Prozent halten das heute und in Zukunft für ausgeschlossen. „KI hat in jüngster Zeit rasante Fortschritte gemacht und kann jetzt zum Beispiel neben Texten, Bildern und Videos auch Software-Code oder CAD-Anweisungen für die Konstruktion erstellen. Künftig wird KI in durch die Bank allen Berufen eine zumindest unterstützende Rolle einnehmen“, so Wintergerst.

Das zeigt auch ein Blick auf die Nutzung generativer KI unter den Erwerbstätigen. 74 Prozent nutzen generative KI für private Zwecke, im vergangenen Jahr lag der Anteil erst bei 39 Prozent. Erstmals setzt mehr als jede und jeder Zweite KI auch im Job ein, nicht selten ohne Wissen des Arbeitgebers. So hat sich der Anteil der Erwerbstätigen, die KI im Beruf mit Wissen des Arbeitgebers einsetzen, von 22 Prozent auf 45 Prozent verdoppelt. Ebenfalls verdoppelt hat sich die Zahl derer, die KI ohne Wissen des Arbeitgebers im Job verwenden, von 5 Prozent auf 10 Prozent. „Unternehmen sollten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern KI zur Verfügung stellen – auch um eine Schatten-KI zu vermeiden, die eine Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Probleme mit sich bringen kann“, so Wintergerst. „Dabei geht es nicht nur darum, ein technisches KI-Angebot zu schaffen, sondern auch um ein verbindliches Regelwerk und Schulungen.“

KI wird im Job eher als Assistent für Routineaufgaben gesehen, nicht als Experte

Fragt man die Erwerbstätigen nach den Vorteilen von KI am Arbeitsplatz, so dominieren aktuell die klassischen Assistenz-Funktionen. 59 Prozent sagen, KI spart Arbeitszeit, für 56 Prozent entstehen so Freiräume für wichtigere Aufgaben und 47 Prozent geben an, dass KI Fehler reduziert. Dahinter folgen die Erleichterung von Routineaufgaben (41 Prozent) und Kostenersparnis (36 Prozent). 31 Prozent sagen, KI steigere die eigene Motivation, für 28 Prozent erhöht sie die eigene Leistungsfähigkeit und 24 Prozent sehen beschleunigte Prozesse. Weniger bedeutend sind die Vermittlung von Expertenwissen durch KI (23 Prozent), die Förderung von Kreativität (13 Prozent) und eine verbesserte Qualität der eigenen Arbeitsergebnisse (12 Prozent). Nur 7 Prozent sehen überhaupt keine Vorteile von KI am Arbeitsplatz. „KI kann viel mehr, als uns einfache Routineaufgaben abzunehmen und Zeit zu sparen. Wer eine KI nutzt, hat immer einen Experten an seiner Seite und einen Sparringspartner für die Diskussion eigener Überlegungen“, so Wintergerst.

Ein eindeutiges Bild ergibt sich, wenn man nach den Nachteilen von KI am Arbeitsplatz fragt. Hier dominieren drei Themen: Es ist unklar, an wen die Daten gehen (66 Prozent) und wer für Fehler verantwortlich ist (57 Prozent) – und es fehlt der menschliche Kontakt (64 Prozent). Mit deutlichem Abstand dahinter wird die Sorge geäußert, dass man sich zu sehr auf die KI verlässt und Kompetenzen verliert (29 Prozent), die Nutzung zu kompliziert sei (25 Prozent), KI-Einsatz die eigene Arbeit weniger wertvoll mache (24 Prozent) oder sogar den eigenen Arbeitsplatz wegfallen ließe (22 Prozent). Ein Fünftel (21 Prozent) hat Angst, durch KI kontrolliert zu werden, 15 Prozent befürchten, der Arbeitgeber gebe zu viel Geld für KI aus und 13 Prozent fühlen sich durch KI unter Druck gesetzt. 3 Prozent sorgen sich, dass KI gerade jene einfachen Routineaufgaben übernimmt, die einem selbst Zeit zum Verschnaufen geben. Nur 2 Prozent sehen gar keine Nachteile. Wintergerst: „Die Sorgen der Menschen rund um KI müssen ernst genommen werden. Hier sind nicht nur die Unternehmen in der Pflicht, die KI-Tools einsetzen, sondern auch die KI-Anbieter. Das Vertrauen der Menschen ist entscheidend für den Erfolg von KI.“

Wer KI verwendet, hat einen anderen Blick auf die Technologie

Die Einschätzung von KI klafft weit auseinander, je nachdem ob man die Perspektive der Nutzer oder der Nicht-Nutzer einnimmt. So sagen 73 Prozent derjenigen, die keine KI verwenden, dass sie sich durch KI abgehängt fühlen (KI-Nutzende: 40 Prozent), 70 Prozent haben Angst vor KI (KI-Nutzende: 22 Prozent) und 67 Prozent fühlen sich von KI überfordert (KI-Nutzende: 41 Prozent). 68 Prozent würden sogar gänzlich lieber in einer Welt ohne KI leben (KI-Nutzende: 25 Prozent).

Umgekehrt sagen 70 Prozent derjenigen, die selbst KI einsetzen, dass Künstliche Intelligenz ihr Leben leichter macht (Nicht-Nutzende: 22 Prozent), 65 Prozent wünschen sich einen KI-Assistenten für alltägliche Aufgaben (Nicht-Nutzende: 38 Prozent), 64 Prozent geben an, dass ihnen KI Spaß macht (Nicht-Nutzende: 11 Prozent), 58 Prozent meinen, dass dadurch langwierige Internet-Recherchen entfallen (Nicht-Nutzende: 24 Prozent) und 50 Prozent sind überzeugt, dass sie durch KI schlauer werden (Nicht-Nutzende: 25 Prozent). „Wir sollten bei KI einer Spaltung der Gesellschaft vorbeugen und alle Menschen mit KI vertraut machen. Wer KI einsetzt, hat einen ganz anderen Blick auf diese Technologie. Viele Menschen sind nach den ersten Schritten in der KI-Welt absolut begeistert“, so Wintergerst. (…)

Quelle: Bitkom

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Brillengläser: Jobcenter als Ausfallbürge der Krankenkasse

Wird ein tatsächlich bestehender, medizinischer Bedarf von der Krankenkasse nicht gedeckt, ist der Grundsicherungsträger für eine entsprechende Leistungsgewährung verantwortlich. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 12 AS 116/23).

LSG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 05.05.2025 zum Urteil L 12 AS 116/23 vom 19.02.2025 (rkr)

Wird ein tatsächlich bestehender, medizinischer Bedarf von der Krankenkasse nicht gedeckt, ist der Grundsicherungsträger für eine entsprechende Leistungsgewährung verantwortlich.

Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in seinem mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 19.02.2025 entschieden (Az. L 12 AS 116/23).

Die Klägerin bezieht Bürgergeld vom beklagten Jobcenter Köln. 2019 kaufte sie eine Gleitsichtbrille. Bei einem Sturz 2020 wurden die Gläser beschädigt. Den Antrag der Klägerin auf Übernahme der Kosten für zwei neue Brillengläser (780 Euro) lehnte der Beklagte ab. Ihre Klage wies das SG Köln ab.

Das LSG hat das Urteil auf die Berufung der Klägerin hin geändert und den Beklagten zur Zahlung von 256 Euro verurteilt. Die Reparaturkosten der Brille seien nicht vom Regelbedarf umfasst. Bedarfe für die Reparatur von therapeutischen Geräten würden nach § 24 Abs. 3 Satz 2 SGB II gesondert erbracht. Der grundsätzlich vorrangige Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung sei ausgeschlossen gewesen, weil die Klägerin den Beschaffungsweg nicht eingehalten habe. Für den vorliegenden Fall, dass ein tatsächlich bestehender, medizinischer Bedarf von einer Krankenkasse nicht gedeckt werde, sei der Beklagte für eine entsprechende Leistungsgewährung verantwortlich und damit Ausfallbürge der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sozialrechtlich zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art 20 Abs. 1 GG umfasse auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Die Stellung des Grundsicherungsträgers als „Ausfallbürge“ komme nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann in Betracht, wenn mangels anderer gesetzlicher Ansprüche insoweit die Verpflichtung bestehe, das menschenwürdige Existenzminimum von Verfassungs wegen durch andere Rechtsansprüche zu gewährleisten. Der Grundsicherungsträger sei daher verpflichtet, das medizinische Existenzminimum durch Übernahme der Kosten für die Brillenreparatur für den Fall sicherzustellen, dass diese tatsächlich nicht von der Krankenkasse übernommen würden.

Der Anspruch der Klägerin sei der Höhe nach jedoch auf das medizinisch Notwendige begrenzt. Eine Kostenbeteiligung i. H. v. 256 Euro für Gläser aus Standardmaterial wäre als Sachleistung der Krankenkasse möglich gewesen. Es bestehe kein Anspruch auf eine Versorgung mit den gewählten Gläsern aus höherbrechendem Material.

Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

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DStV zum Koalitionsvertrag: Steuerfreiheit bei der Aktivrente

Die Auswirkungen des demografischen Wandels mindern die Verfügbarkeit von Fachkräften und belasten das Gedeihen der Volkswirtschaft. Die Koalitionspartner möchten diesem Trend entgegenwirken. Ihr Lösungsangebot: Die Aktivrente. Was hat es damit auf sich? Der DStV nimmt dazu Stellung.

DStV, Mitteilung vom 05.05.2025

Die Auswirkungen des demografischen Wandels mindern die Verfügbarkeit von Fachkräften und belasten das Gedeihen der Volkswirtschaft. Die Koalitionspartner möchten diesem Trend entgegenwirken. Ihr Lösungsangebot: Die Aktivrente. Was hat es damit auf sich? Und wie steht der DStV dazu?

Aktivrente: Lust auf Arbeit im Alter?

Um das Arbeiten im Alter attraktiver zu machen, sieht der Koalitionsvertrag steuerliche Anreize vor. Konkret: Bis zu 2.000 Euro monatlich sollen vom Gehalt steuerfrei bleiben, wenn Beschäftigte mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten. Zur Vermeidung von Fehlanreizen und Mitnahmeeffekten prüfen die Koalitionspartner jedoch Einschränkungen. So überlegen sie, die Steuerfreiheit auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu beschränken.

Gleichbehandlung erforderlich

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) erkennt das positive Ziel der Koalitionspartner an. Steuerliche Anreize können helfen, ältere Menschen in Arbeit zu halten. Unternehmen bekommen damit ein Instrument an die Hand, um gerade schwer ersetzbare Fachkräfte über den Renteneintritt hinaus beschäftigen zu können.

Die Politik sollte hierbei jedoch nicht zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Selbstständigen auf der einen und abhängig Beschäftigten auf der anderen Seite differenzieren. Der demografische Wandel belastet alle gleichermaßen. Auch Selbstständige und Unternehmer haben immer mehr Schwierigkeiten, eine geeignete Nachfolge zu organisieren. Gelingt dies nicht, arbeiten viele bis ins hohe Alter weiter und verschieben den Ruhestand. Positiver Nebeneffekt für die Gesellschaft und den Staat: Sie sichern den Fortbestand des Unternehmens, Arbeitsplätze und Fachwissen. Und: Bestenfalls sprudeln die Steuereinnahmen weiter.

Verzahnung der Regelungen sinnvoll

Ebenso wollen die Koalitionspartner die Nichtanwendbarkeit der Steuerfreiheit bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersgrenze prüfen. Das heißt: Wer nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente geht, muss erst das gesetzliche Rentenalter erreichen, bevor er von der Steuerfreiheit profitieren kann. Auch hier sollte die Politik nochmal genau hinschauen, ob diese Beschränkung dem Ziel, Fachkräfte in Arbeit zu halten, wirklich dienlich ist.

Fazit

DStV-Präsident StB Torsten Lüth fordert: „Anreize für die Weiterbeschäftigung im Alter können den Fachkräftemangel abmildern. Dabei sollte die Politik aber auch an die vielen Unternehmer und Selbstständigen denken, die weit über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten. Auch sie werden dringend gebraucht und sollten daher die steuerlichen Anreize in Anspruch nehmen können. Dadurch sichern sie das Unternehmen, Arbeitsplätze, Fachwissen und Steuereinnahmen. Diese Gleichbehandlung ist daher angebracht und fair.“

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de

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Stimmung im Mittelstand tritt auf der Stelle

Im März hatte sich die Stimmung im deutschen Mittelstand noch stark aufgehellt, im April nun stagnierte das Geschäftsklima nahezu. Damit liegt das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer weit unter dem langjährigen Durchschnitt, der durch die Nulllinie markiert wird.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 05.05.2025

  • KfW-ifo-Geschäftsklima stagniert
  • Unternehmen bewerten Zukunftsaussichten negativer als im Vormonat
  • Exporterwartungen im industriellen Mittelstand und in der Großindustrie geben deutlich nach

Im März hatte sich die Stimmung im deutschen Mittelstand noch stark aufgehellt, im April nun stagnierte das Geschäftsklima nahezu. Der Index stieg um vernachlässigbare 0,2 Zähler auf minus 17,4 Punkte. Damit liegt das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer weit unter dem langjährigen Durchschnitt, der durch die Nulllinie markiert wird. Unter den Mittelständlern stach im April lediglich der Bau positiv hervor.

Zwar beurteilten die Unternehmen ihre aktuelle Lage etwas besser als im Vormonat und so gut wie seit August letzten Jahres nicht mehr. Allerdings sanken die Geschäftserwartungen auf Sicht von sechs Monaten.

„Im März hatte die Reform der Schuldenbremse die Hoffnung auf einen starken Fiskalimpuls geweckt und für einen sprunghaften Anstieg der Erwartungen gesorgt. Diese neue Hoffnung wurde aber bereits im April von dem eskalierenden Handelskonflikt zumindest teilweise wieder konterkariert“, sagt Dr. Klaus Borger, Konjunkturexperte bei KfW Research.

Im KfW-ifo-Mittelstandsbarometer wertet KfW Research Ergebnisse der Konjunkturumfragen des ifo Instituts aus, unterteilt nach Größenklassen der Unternehmen und Hauptwirtschaftsbereichen.

Bei den Großunternehmen fiel die Stimmungsaufhellung im April mit einem Plus von 1,0 Punkten auf nun minus 23,2 Punkte insgesamt etwas größer aus als im Mittelstand, vor allem dank eines besseren Geschäftsklimas bei den Dienstleistern und im Einzelhandel. Aber auch bei den großen Unternehmen verbesserten sich lediglich die Beurteilungen der aktuellen Geschäftslage, während sie ihre Zukunftsaussichten negativer einschätzten als im Vormonat.

In der stark exportorientierten Großindustrie für sich genommen ist das Geschäftsklima allerdings gesunken – um 2,4 Zähler auf jetzt minus 35,1 Punkte. Die enormen Sorgen und Befürchtungen infolge des eskalierenden Zollstreits werden an deren spezifischen Exporterwartungen besonders gut sichtbar. Diese fielen um 11,8 Zähler auf minus 18,8 Punkte und damit um das 3,1 – Fache einer üblichen Monatsveränderung. Das ist noch etwas mehr als im industriellen Mittelstand, wo die Exporterwartungen um das 2,9 – Fache sanken.

„Die deutschen Unternehmen schwanken zwischen Hoffen und Bangen. Die Veränderungen des Geschäftsklimas variieren stark zwischen den Wirtschaftsbereichen, aber auch zwischen Mittelständlern und Großunternehmen ein- und desselben Wirtschaftsbereichs. Ein derart diffuses Bild ist typisch für eine Wirtschaft, die nach einer Richtung sucht“, sagt Dr. Klaus Borger.

Quelle: KfW

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Equal-Pay: Klage der ehemaligen Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos erfolgreich

Die Gemeinde Todtmoos muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe sowie Entschädigung zahlen. Dies hat das VG Freiburg entschieden (Az. 5 K 2541/23).

VG Freiburg, Pressemitteilung vom 02.05.2025 zum Urteil 5 K 2541/23 vom 29.04.2025

Die Gemeinde Todtmoos muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin (im Folgenden Klägerin) die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe sowie Entschädigung zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil auf die mündliche Verhandlung vom 29.04.2025 (Az. 5 K 2541/23) entschieden.

Der Klägerin war vom 18.09.2014 bis zum 17.09.2022 Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos. Der Gemeinderat beschloss zunächst ihre Einweisung in die Besoldungsgruppe A 14. Später erging ein Gemeinderatsbeschluss, mit dem sie mit Wirkung ab dem 01.07.2018 in die Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen wurde. Der Amtsnachfolger der Klägerin, dessen Amtszeit am 18.09.2022 begann, wurde mit Beschluss des Gemeinderats sogleich in die Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen.

Im November 2022 machte die Klägerin Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegenüber der Gemeinde Todtmoos geltend. Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens erhob sie im August 2023 Klage mit dem Ziel, ihr die Differenz der Bezüge zwischen A 14 und A 15 in Höhe von 36.529,75 Euro zu zahlen, außerdem eine immaterielle Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG. Zur Begründung machte sie im Wesentlichen geltend, dass ihr (männlicher) Vorgänger bereits mit Beginn seiner ersten Amtszeit im September 1990 in die Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen worden sei. Gleiches gelte hinsichtlich ihres (männlichen) Nachfolgers. Zudem bezog sich die Klägerin auf ein – ebenfalls stattgebendes – Urteil des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der früheren Müllheimer Bürgermeisterin (siehe dazu die Pressemitteilung des Gerichts vom 28.03.2023).

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat dieser Klage im Wesentlichen stattgegeben. Die Gemeinde Todtmoos muss daher der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 36.529,75 Euro (Differenz der Bezüge zwischen A 14 und A 15) sowie eine Entschädigung in Höhe von 7.000 Euro zuzüglich vorgerichtlicher Anwaltskosten zahlen.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen. Die Beteiligten können innerhalb von einem Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils Berufung einlegen.

Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg

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