Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland aktualisiert (Stand 24. September 2024)

Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 24. September 2024 den Fragen- und Antworten-Katalog zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland aktualisiert.

WPK, Mitteilung vom 14.10.2024

Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 24. September 2024 den Fragen- und Antworten-Katalog zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.

Mit der Überarbeitung wurden mehrere Fragen ergänzt, die sich vorrangig mit der Durchführung der Prüfung und der Registrierung befassen (Fragen 2.9. bis 2.10. sowie 3.10. bis 3.16.). Darüber hinaus wurden punktuelle Klarstellungen vorgenommen.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

Powered by WPeMatico

Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung wirksam zustande gekommen – eine Klageerhebung durch eine Steuerberatungsgesellschaft per Fax nach dem 1. Januar 2023 ist daher unzulässig

Das FG Düsseldorf hatte über die Wirksamkeit einer Klageerhebung durch eine Steuerberatungsgesellschaft per Fax zu entscheiden (Az. 14 K 463/23 E).

FG Düsseldorf, Mitteilung vom 14.10.2024 zum Urteil 14 K 463/23 E vom 04.07.2024 (nrkr)

Der 14. Senat hatte über die Wirksamkeit einer Klageerhebung durch eine Steuerberatungsgesellschaft per Fax zu entscheiden.

Die Kläger reichten im März 2023 vertreten durch eine Steuerberatungsgesellschaft eine Klage gegen Einkommensteuerbescheide per Fax und Brief ein. Das beklagte Finanzamt vertrat dazu die Auffassung, die Klage sei mangels formwirksamer Einreichung unzulässig.

Die Kläger dagegen argumentierten, dass die Steuerberatungsgesellschaft zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) registriert gewesen sei. Die Vertreterin der Gesellschaft habe den Registrierungsbrief zwar Ende Februar 2023 erhalten, sei aber wegen Erkrankung, technischer Probleme und Arbeitsüberlastung an der Einrichtung gehindert gewesen.

Der 14. Senat wies die Klage mit Urteil vom 4. Juli 2024 (14 K 463/23 E) als unzulässig ab. Die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) sei – entgegen der Ansicht der Kläger und der vom X. Senat des BFH angenommenen Zweifel – wirksam zustande gekommen. Aber auch bei unterstellter Unwirksamkeit der StBPPV bestehe nach § 52d Satz 2 FGO eine aktive Nutzungspflicht des beSt. Dieses stehe Steuerberatern seit dem 1. Januar 2023 als sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. Ob das Postfach tatsächlich eingerichtet wurde, sei unerheblich. Eine Ersatzeinreichung per Fax sei nur bei vorübergehender technischer Störung zulässig, nicht jedoch bei Verzögerungen bei der Einrichtung des Postfachs.

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand komme nicht in Betracht, da die Kläger nicht ohne Verschulden an der fristgerechten elektronischen Übermittlung gehindert gewesen seien. Dabei sei ihnen das Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten zuzurechnen. Diese habe den Registrierungsbrief für das beSt bereits vor Klageerhebung erhalten. Eine Arbeitsüberlastung stelle regelmäßig keinen Entschuldigungsgrund für die unterlassene rechtzeitige Einrichtung des beSt dar.

Die Entscheidung, zu der der Senat die Revision zugelassen hat, war bei Redaktionsschluss noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, Newsletter Oktober 2024

Powered by WPeMatico

Zweifel am Wild-Unfall

Das AG München wies die Klage gegen einen Kfz-Versicherer ab, obwohl ein Reh neben dem verunfallten Pkw lag (Az. 123 C 13553/23).

AG München, Pressemitteilung vom 14.10.2024 zum Urteil 123 C 13553/23 vom 22.08.2024 (rkr)

Gericht weist Klage gegen Kfz-Versicherer ab, obwohl ein Reh neben dem verunfallten Pkw lag.

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht München machte der Kläger gegen eine Münchener Versicherung nach einem behaupteten Wildunfall aus einem Kasko-Versicherungsvertrag eine Entschädigung in Höhe von 2.730 Euro sowie Abschleppkosten in Höhe von 223,23 Euro geltend. Der Kläger trägt vor, er sei im März 2021 gegen 21:30 Uhr auf einer abschüssigen, ländlichen Straße bei Roetgen in Nordrhein-Westfalen gefahren. In einem Kurvenbereich sei ihm plötzlich ein Reh auf die Motorhaube gesprungen. Er habe deshalb nichts mehr gesehen und die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und sei zweimal gegen die rechte Leitplanke gestoßen. Nach dem Stillstand sei das Reh von der Motorhaube gerutscht. Der Kläger habe nach dem Unfall die Polizei verständigt; in deren Anwesenheit lag das tote Reh noch an besagter Stelle. An dem Pkw sei ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden.

Die Versicherung verweigerte eine Regulierung des Schadens mit der Begründung, dass sich mit Ausnahme des toten Rehs keine Anzeichen für einen Wildunfall finden ließen. Das Gericht wies die Klage ab. Es sah nach Durchführung der Beweisaufnahme den Nachweis, dass das Reh für den Unfall ursächlich war, als nicht geführt an. Das unfallanalytische Sachverständigengutachten konnte zwar einzelne Schäden dem Kontakt mit einer Leitplanke vor Ort zurechnen, jedoch nicht alle insoweit maßgeblichen Beschädigungen an dem Fahrzeug. Anknüpfungspunkte, ob es zu einer Anstoßsituation mit einem Reh gekommen ist, haben sich aus technischer Sicht nicht ergeben.

Das Gericht führte weiter aus:

„Der Kläger hat keinen Zeugen, der den Unfallhergang beobachtet hat. Der Kläger hat auch keine Fotos am Unfallort gefertigt oder von den Polizeibeamten fertigen lassen. Außerdem hat der das Fahrzeug verkauft und dieses wurde anschließend verschrottet. Insofern hat er es vereitelt, dass ein Gerichtssachverständiger weitere Überprüfungen vornehmen konnte. […] Nachdem der Kläger Ansprüche gegen seine Versicherung geltend machen wollte, hätte es ihm oblegen, entsprechende Beweise zu sichern. Der Kläger hat nach eigenen Angaben innerhalb von 2-3 Jahren 10 Wildunfälle gehabt und Ansprüche gegenüber unterschiedlichen Versicherungen geltend gemacht, da er die Versicherungen gewechselt hat. Die Aussagen des Klägers waren in Anbetracht der oben geschilderten Ausführungen nicht ausreichend, um nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schaden darauf zurückzuführen ist, dass ein Reh auf seiner Motorhaube zum Liegen kam und er zweimal ohne sein eigenes Verschulden eine Leitplanke berührt hat.“

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Amtsgericht München

Powered by WPeMatico

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Oktober 2024

Die deutsche Wirtschaft dürfte sich lt. BMWK nach vorliegenden Indikatoren im dritten Quartal noch nicht aus ihrer Schwächephase gelöst haben. Vielmehr scheint ein erneuter, leichter Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung nicht ausgeschlossen.

BMWK, Pressemitteilung vom 14.10.2024

  • Die deutsche Wirtschaft dürfte sich nach vorliegenden Indikatoren im dritten Quartal noch nicht aus ihrer Schwächephase gelöst haben. Vielmehr scheint ein erneuter, leichter Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung nicht ausgeschlossen. Neben der weiterhin schwachen Industrieproduktion hat sich zuletzt auch die Stimmung in den Dienstleistungsbereichen, die zuvor das Wachstum gestützt haben, spürbar eingetrübt. In der zweiten Jahreshälfte 2024 hält die konjunkturelle Schwächephase somit voraussichtlich noch an.
  • Die Produktion im Produzierenden Gewerbe konnte den Verlust aus dem Vormonat teilweise wieder ausgleichen, während die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe nach zwei positiven Monaten erneut rückläufig waren. Im Produzierenden Gewerbe ist die Ausbringung im August preis-, kalender- und saisonbereinigt um 2,9 % gegenüber dem Vormonat gestiegen. Trotz der zuletzt positiven Entwicklung war die Produktion im aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich mit -1,3 % weiterhin rückläufig. Die Auftragseingänge hingegen haben im Dreimonatsvergleich mit +3,9 % merklich zugelegt. Mit dem nun im August eingetretenen Rückgang um 5,8 % sind aber die Hoffnungen darauf, dass die Bestellungen die Talsohle durchschritten haben könnten, wieder gesunken.
  • Die preisbereinigten Einzelhandelsumsätze (o. Kfz) sind im Juli um 1,5 % und im August um 1,6 % gegenüber dem Vormonat gestiegen. Hohe Zuwächse verzeichnete der Internet- & Versandhandel (+10,6 % ggü. Vorjahr). Bei den Neuzulassungen von Pkw durch Privatpersonen ergab sich im August im Vormonatsvergleich ein Plus von 4,5 %. Im Dreimonatsvergleich war jedoch ein Rückgang um 2,3 % zu verzeichnen. Frühindikatoren für die Entwicklung des privaten Konsums senden am aktuellen Rand uneinheitliche Signale, deuten in der Tendenz aber eine Stabilisierung an. Sorgen um Jobsicherheit und geopolitische Krisen stellen allerdings nach wie vor Risikofaktoren für eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas dar.
  • Die Inflationsrate ist im September auf +1,6 % gefallen und lag damit auf dem niedrigsten Wert seit Frühjahr 2021. Ausschlaggebend hierfür war ein temporärer preisdämpfender Effekt durch deutlich niedrigere Energiepreise, die gegenüber dem Vorjahr um 7,6 % gesunken sind. Angesichts des starken Rückgangs der Energiepreise im vierten Quartal 2023 dürften die negativen Vorjahresraten aber bald enden. Die Inflation insgesamt dürfte aber dennoch im weiteren Jahresverlauf moderat bleiben.
  • Die Herbstbelebung am Arbeitsmarkt bleibt bisher hinter den Erwartungen zurück. Die Arbeitslosigkeit hat sich im September ggü. dem Vormonat saisonbereinigt um 17.000 Personen erhöht. Unter Berücksichtigung saisonaler Effekte entwickelte sich die Erwerbstätigkeit mit ‑21.000 Personen im August zudem erstmals in diesem Jahr rückläufig. Auf Basis der Frühindikatoren haben sich die Aussichten auf eine Belebung am Arbeitsmarkt in der zweiten Jahreshälfte weiter eingetrübt.
  • Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stieg im Juli nach endgültigen Ergebnissen um 17,2 % gegenüber dem Vormonat auf 1.937 Fälle, nachdem im Juni ein stärkerer Rückgang von 14,5 % verzeichnet wurde. Im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug der Anstieg 22,1 %. Der IWH-Insolvenztrend zeigt im September 2024 mit 1.303 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften eine leichte Zunahme von 1,6 % gegenüber dem Vormonatswert.

Wirtschaftliche Schwäche dauert im dritten Quartal an

Aktuelle Konjunkturindikatoren deuten auf eine anhaltende Schwäche der deutschen Wirtschaft im abgelaufenen Quartal hin. Die Industrieproduktion lag im Durchschnitt des Julis und Augusts um 1,4 Prozent unter dem Niveau des zweiten Quartals und auch aktuelle Stimmungsindikatoren deuten noch keine Belebung an. So hat sich das ifo Geschäftsklima im September zum vierten Mal in Folge verschlechtert, wobei sich die Stimmung der Unternehmen sowohl hinsichtlich der laufenden Geschäfte als auch mit Blick auf die kommenden Monate eingetrübt hat. Vor allem im Verarbeitenden Gewerbe war dabei angesichts der anhaltend schwachen Auftragslage und rückläufiger Kapazitätsauslastung ein deutlicher Rückgang auf den niedrigsten Wert seit Juni 2020 zu verzeichnen.

Die konjunkturelle Schwäche schlägt sich zunehmend auch in der Stimmung der Dienstleister nieder – einem Bereich, dessen Dynamik bis zuletzt stabilisierend gewirkt hat. So hat sich das Geschäftsklima im Dienstleistungssektor vor allem hinsichtlich der aktuellen Lage verschlechtert, während die Erwartungen etwas weniger skeptisch ausfielen. Dabei hellte sich vor allem die Stimmung im Tourismus und im Gastgewerbe auf, während der Handel weiterhin von Pessimismus geprägt war.

Trotz der enttäuschenden Entwicklung der Verbraucherstimmung in den zurückliegenden Monaten deuten aktuelle Indikatoren auf eine Bodenbildung bei den Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland hin. So haben sich die Umsätze im Einzelhandel nach den jüngst wieder veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes im Juli und August spürbar erholt. Auch die Neuzulassungen von Kfz durch Privatpersonen nahmen im September spürbar zu, lagen im dritten Quartal saisonbereinigt jedoch noch gut 2 Prozent unter dem Vorquartal. Insgesamt dürfte aber vom privaten Konsum eine gewisse Stabilisierung ausgehen. Sorgen um Jobsicherheit und geopolitische Krisen stellen allerdings nach wie vor Risikofaktoren für eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas dar.

In ihrer Herbstprojektion geht die Bundesregierung von einem erneuten, leichten Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung im dritten Quartal aus, wobei nach dem leicht rückläufigen zweiten Quartal die Definition einer „technischen Rezession“ gegeben wäre. Damit dürfte die konjunkturelle Schwächephase voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 noch anhalten, bevor sich im kommenden Jahr die Wachstumsdynamik wieder allmählich verstärken dürfte. Die konjunkturelle Belebung dürfte zunächst insbesondere von einer Erholung des privaten Konsums getragen sein, bevor im weiteren Jahresverlauf im Zuge einer anziehenden Auslandsnachfrage die Ausfuhren zulegen und es zu einer Trendumkehr bei der Investitionsentwicklung kommt. Flankiert und verstärkt wird diese Erholung von den angebots- und nachfragepolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative, die zahlreiche Vorschläge für stärkere Arbeitsanreize, Bürokratieabbau sowie bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmen umfasst und Grundlage für eine verlässliche, investitions- und wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik bildet.

Weltwirtschaftliche Dynamik durchwachsen

Die globale Industrieproduktion entwickelt sich nach wie vor schleppend. Im Juli hat sie saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat stagniert, gegenüber Juli 2023 liegt sie aber nach wie vor mit 1,8 % im Plus. Frühindikatoren deuten für das dritte Quartal insgesamt eine schwache weltweite Produktionsentwicklung an. Der Stimmungsindikator von S&P Global lag im September über der Wachstumsschwelle, signalisiert aber mit einem Rückgang von 52,8 auf 52,0 Punkte ein etwas schwächeres Expansionstempo als im August. Die erneute Stimmungseintrübung in der Industrie deutet weiter auf eine rückläufige Produktion hin, während sich das Wachstum im Dienstleistungsbereich fortsetzen dürfte, allerdings mit geringerem Tempo. Internationale Organisationen erwarten für die kommenden Jahre eine robuste Entwicklung der Weltwirtschaft. Das Expansionstempo dürfte mit jahresdurchschnittlichen Wachstumsraten von gut 3 % aber geringer bleiben als vor der Pandemie beobachtet. Die geldpolitischen Lockerungen dürften ab dem kommenden Jahr über günstigere Finanzierungsbedingungen die Investitions- und Wirtschaftstätigkeit beleben.

Die schwache weltweite Nachfrage nach Industriegütern spiegelt sich weiterhin auch im internationalen Güterhandel wider. Dieser hat im Juli saisonbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vormonat nachgegeben und lag damit trotz der Schwächephase 2023 auch gegenüber dem Vorjahresmonat nur um 1,7 % höher. Neben konjunkturellen Faktoren machen sich hier nicht zuletzt strukturelle Effekte infolge protektionistischer Maßnahmen und latenter Handelskonflikte bemerkbar. Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index deutete im August mit einem saisonbereinigten Anstieg von 132,2 auf 134,4 Punkte zwar auf eine weitere Erholung des weltweiten Güterhandels hin, wobei sowohl der Containerumschlag in den chinesischen Häfen als auch im nördlichen Euroraum expandierte. Der Abstand zwischen dem Containerumschlag in Europa und dem Rest der Welt, der sich seit 2022 herausgebildet hat, bleibt aber nach wie vor groß.

Handelsbilanzüberschuss nimmt im August wieder zu

Das deutsche Auslandsgeschäft kommt nach wie vor nicht in Schwung. Im August sind die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen saison- und kalenderbereinigt ggü. dem Vormonat um 0,8 % zurückgegangen. Die Einfuhren von Waren und Dienstleistungen verringerten sich ggü. dem Vormonat mit -3,4 % noch stärker, wozu besonders die Rückgänge bei den Lieferungen aus dem Euroraum beitrugen. Vor dem Hintergrund der Wachstumsdifferenz zwischen Ex- und Importen nahm der monatliche Handelsbilanzüberschuss im August merklich von 10,8 auf 14,2 Mrd. Euro zu.

Die Einfuhrpreise sind im August saisonbereinigt mit -0,4 % ggü. dem Vormonat erneut gefallen und auch die Ausfuhrpreise gaben um -0,1 % nach. Insgesamt machten sich im Außenhandel Preisrückgänge im Verarbeitenden Gewerbe und bei Vorleistungsgütern bemerkbar. Die Terms of Trade verbesserten sich entsprechend um 0,3 % ggü. Juli. In realer Betrachtung dürften die Aus- und Einfuhren also etwas weniger abgenommen haben.

Auch für die kommenden Monate senden die Frühindikatoren verhaltene Signale für die Exporttätigkeit. Die Auftragseingänge aus dem Ausland sind im August nach den vorangegangenen Anstiegen saisonbereinigt um 2,2 % ggü. dem Vormonat gefallen. Dabei schrumpften die Bestellungen aus dem Euroraum mit -10,5 % deutlich, die Nachfrage aus den übrigen Ländern expandierte um 3,4 %. Ohne Großaufträge lagen die Auslandsorder um 5,6 % unter dem Vormonatswert. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich konnten die Auslandsbestellungen insgesamt dagegen mit +1,8 % erstmals seit Februar wieder zulegen. Laut PMI-Umfrage zu den Exportbedingungen bleiben die Aussichten für die deutschen Exporteure trotz des leichten Anstiegs des Index im August auf 50,7 Punkte verhalten. Auch wenn sich die Nachfrage aus den USA und Asien beschleunigte, signalisierte der Index für die Auftragseingänge aus dem Ausland im August merkliche Einbußen, besonders im Automobilsektor. Die ifo Exporterwartungen waren im September mit einem Rückgang auf -6,3 Saldenpunkte ebenfalls weiter im Sinkflug. Insbesondere die Automobil- und die Metallbranche erwarten bis zum Jahresende deutliche Exportrückgänge.

Die deutsche Außenwirtschaft leidet nach wie vor unter dem schleppenden globalen Produktion- und Investitionszyklus. Aber auch strukturell wird das Exportwachstum gedämpft, nicht zuletzt durch eine zunehmende Konkurrenz aus China in wichtigen Industriesektoren wie dem Automobil- und Maschinenbau. Insgesamt deuten die aktuellen Zahlen für das dritte Quartal einen weiteren Rückgang des Auslandsgeschäfts an.

Produktionsanstieg kann Vormonatsverluste teilweise kompensieren

Nachdem sich die Produktion im Juli auch infolge von ferienbedingten Sondereffekten rückläufig entwickelt hatte, konnte sie im August wieder aufholen. So stieg die Produktion im Produzierenden Gewerbe im August preis-, kalender- und saisonbereinigt um 2,9 % gegenüber dem Vormonat. Gemäß revidierter Daten war der Ausstoß im Juli noch um 2,9 % gesunken. Mit einem Plus von 3,4 % konnte die Industrieproduktion die Verluste des Vormonats wieder vollständig ausgleichen. Der Anstieg der Energieproduktion fiel mit 2,3 % etwas geringer aus. Die Ausbringung im Baugewerbe erhöhte sich mit 0,3 % nur leicht.

Innerhalb der Industrie stellt sich die Entwicklung nach einzelnen Wirtschaftszweigen im Vormonatsvergleich unterschiedlich dar: Produktionsrückgänge verzeichneten der gewichtige Maschinenbau (-0,9 %), die Hersteller von Nahrungs- und Futtermitteln (-3,8 %), von chemischen Erzeugnissen (-1,8 %) sowie aus dem Bereich Datenverarbeitungsgeräte, elektrische und optische Erzeugnisse (-0,9 %). Demgegenüber vermeldeten die Hersteller von Kfz und Kfz-Teilen (+19,3 %), Metallerzeugnissen (+1,3 %), elektrischen Ausrüstungen (+3,2 %) sowie Gummi und Kunststoffwaren (+2,2 %) zum Teil deutliche Anstiege.

Trotz der zuletzt positiven Entwicklung war die Produktion im Produzierenden Gewerbe insgesamt wie auch in der Industrie im aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich mit -1,3 % weiterhin rückläufig; im Baugewerbe belief sich der Rückgang auf 1,8 %. Der Energiebereich verzeichnete mit 0,4 % ein leichtes Plus und auch die Produktion in den energieintensiven Industrien konnte mit +0,7 % etwas zulegen.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe waren zuletzt wieder rückläufig, nachdem sie in den beiden Vormonaten auf niedrigem Niveau zugelegt hatten. Sie sind im August gegenüber dem Vormonat preis-, kalender- und saisonbereinigt um 5,8 % gesunken. Damit sind die Hoffnungen darauf, dass die Bestellungen die Talsohle durchschritten haben könnten, wieder gesunken. Vor allem aus dem Inland gingen weniger Bestellungen ein (-10,9 %), aber auch im Auslandsgeschäft war ein Rückgang zu verzeichnen (-2,2 %). Ohne die stark schwankenden Großaufträge war der Orderrückgang mit 3,4 % gegenüber dem Vormonat etwas weniger ausgeprägt.

In den einzelnen Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden Gewerbes fiel dabei die Entwicklung unterschiedlich aus: Während die Bereiche Pharmazeutische Erzeugnisse (+7,3 %), Maschinenbau (+6,9 %) und Metallerzeugung (+3,3 %) merkliche Zuwächse verbuchen konnten, mussten die Bereiche Kfz/Kfz-Teile (-0,5 %), Chemie (-3,2 %), Daten-, elektrische und optische Geräte (-5,0 %), elektrische Ausrüstungen (-6,6 %), Metallerzeugnisse (-14,1 %) und vor allem der stark von Großaufträgen geprägte sonstige Fahrzeugbau (-50,9 %) Odereinbußen hinnehmen.

Am aktuellen Rand zeichnet sich noch keine Belebung der Industriekonjunktur ab. Die Stimmungsindikatoren im Verarbeitenden Gewerbe sind weiterhin eingetrübt. Insbesondere die Auftragseingänge konnten ihren leichten Aufwärtstrend der letzten Monate im August nicht vorsetzen und befinden sich nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. Daher ist bis auf weiteres mit einer verhaltenen Entwicklung des Produzierenden Gewerbes in Deutschland zu rechnen.

Einzelhandelsumsätze insgesamt leicht im Plus

Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) sind im Juli um 1,5 % und im August um 1,6 % ggü. dem Vormonat gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel im August ein reales Umsatzplus von 2,0 %. Der Handel mit Lebensmitteln weist im August sowohl im Vormonats- als auch im Jahresvergleich wachsende Umsätze auf (+1,9 % bzw. +2,4 %).

Der Umsatz im Internet- und Versandhandel erhöhte sich im August sehr deutlich um 8,9 % (+10,6 % ggü. Vj). In den Jahren 2022 und 2023 hatte die Online-Branche noch starke Umsatzrückgänge infolge des Auslaufens der Corona-Maßnahmen sowie der hohen Inflation hinnehmen müssen.

Die Neuzulassungen von Pkw insgesamt sind im September geringfügig um 0,1 % gesunken, ihr Niveau vom Vorjahresmonat unterschritten sie allerdings erneut deutlich um 7,0 %. Im aussagekräftigeren Drei-Monatsvergleich nahmen die Zulassungen im September um 4,4 % ab. Bei den Pkw-Neuzulassungen von Privatpersonen ergab sich im September im Vormonatsvergleich eine Zunahme um 4,5 %. In der Drei-Monatsbetrachtung ist ein Minus von 2,3 % zu konstatieren. Die Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen verringerten sich im September um 2,3 %. In der Drei-Monatsbetrachtung ergab sich hier ein Rückgang von 5,4 %.

Die Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland zeigte sich beim HDE-Konsumbarometer und GfK-Konsumklima zuletzt uneinheitlich. Das HDE-Konsumbarometer ging im Oktober erneut zurück, während das GfK-Konsumklima um 0,7 Zähler auf 21,2 Punkte. stieg. Für September gab das GfK allerdings einen Rückgang von 3,3 Zählern auf -21,9 Punkte. an. Positive Effekte hatten laut Institut zuletzt verbesserte Einkommensaussichten, nachdem in den vorherigen Monaten dämpfende Faktoren in Folge der geopolitischen Krisen und einer gestiegener Arbeitsplatzunsicherheit dominierten.

Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel inklusive Kfz ist im September um 2,5 Zähler gesunken und liegt mit -25,6 Punkten weiterhin spürbar im negativen Bereich. Die Beurteilung der aktuellen Lage verschlechterte sich um 1,4 Zähler auf -17,2 Punkte. Die Erwartungen ließen um 3,4 Zähler nach und lagen bei -33,6 Punkten.

Nach der enttäuschenden Entwicklung in den zurückliegenden Monaten deuten die aktuellen Frühindikatoren auf eine Bodenbildung bei der Verbraucherstimmung in Deutschland. Sorgen um Jobsicherheit und geopolitische Krisen stellen allerdings nach wie vor Risikofaktoren für eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas dar.

Inflationsrate fällt auf 1,6 Prozent

Die Inflationsrate, d. h. der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus binnen Jahresfrist, ist im September auf +1,6 % gefallen, nachdem sie im August +1,9 % betragen hatte. Damit lag die Rate deutlich unter der EZB-Zielmarke für die gesamte Eurozone von 2 %.

Ausschlaggebend hierfür war ein temporärer preisdämpfender Effekt durch billigere Energie. Im September waren die Energiepreise mit -7,6 % gegenüber dem Vorjahr nochmals spürbar rückläufig. Die seit geraumer Zeit zu beobachtenden negativen Raten im Vorjahresvergleich dürften angesichts niedriger Energiepreise seit dem vierten Quartal 2023 bald entfallen (Basiseffekt). Bei Nahrungsmitteln hat sich der Preisauftrieb in den letzten Monaten stetig erhöht. Die Preise lagen hier um 1,6 % höher als im Vorjahresmonat.

Die Kernrate (ohne Energie und Nahrung) ging im September weiter leicht auf +2,7 % zurück. Maßgeblich dafür war der mit +3,8 % nach wie vor überdurchschnittlich hohe Preisdruck im Bereich der Dienstleistungen im Vorjahresvergleich.

Die Preise auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen tendieren zwar seit dem Frühjahr im Vormonatsvergleich wieder leicht aufwärts, wirken insgesamt aber tendenziell weiter dämpfend auf die Inflationsrate: Die Erzeugerpreise erhöhten sich im August gegenüber Juli leicht um 0,2 %. Im Vorjahresvergleich gingen sie jedoch um 0,8 % zurück. Ausschlaggebend waren nach wie vor Preisrückgänge bei Energie. Die Einfuhrpreise nahmen im August im Vormonatsvergleich um 0,4 % ab und lagen mit +0,2 % geringfügig über ihrem Vorjahresniveau. Die Verkaufspreise im Großhandel sanken im August gegenüber dem Vormonat um 0,8 % und gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,1 %.

An den Spotmärkten waren die Preise für Erdgas in den letzten Wochen weiterhin recht moderat; der TTF Base Load lag mit rd. 40 Euro/MWh aktuell etwa 24 % unter dem Niveau des Vorjahres. Gegenüber dem Vormonat sank er um rd. 11,5 %. Die Markterwartungen deuten darauf hin, dass sich die Erdgaspreise auch in den kommenden Quartalen unter der Marke von 40 Euro/MWh bewegen werden. Der Preis für Rohöl (Brent) erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um knapp 15 % und lag zuletzt bei 74 Euro/bl.; gegenüber dem Vorjahr ging er um fast 12 % zurück.

Die Inflation dürfte im weiteren Jahresverlauf trotz zukünftig wegfallender, dämpfender Effekte der Energiepreise dank geringer Preissteigerungen auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen, vergleichsweise niedriger Energiebörsenpreise, der geldpolitischen Reaktionen der EZB, maßvoller Tarifabschlüsse sowie der Normalisierung der Gewinnmargen der Unternehmen moderat bleiben.

Herbstbelebung am Arbeitsmarkt bleibt hinter Erwartungen zurück

Die wirtschaftliche Schwäche schlägt sich auch im September auf dem Arbeitsmarkt nieder. Registrierte Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nahmen im September saisonbereinigt mit +17.000 bzw. +14.000 Personen merklich zu. Während die konjunkturelle Kurzarbeit im Juli gegenüber Juni leicht abnahm, ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 105 Tsd. Personen gestiegen. Die Anzeigen von Kurzarbeit bei der BA haben nach Ende der Ferienzeit im September wieder zugenommen. Erstmals seit einem Jahr ist die Erwerbstätigkeit im August ggü. Juli mit -21.000 Personen saisonbereinigt gesunken, lag jedoch noch um 136 Tsd. Personen höher als vor einem Jahr. Nach einem Rückgang im Vormonat hat die SV-pflichtige Beschäftigung im Juli saisonbereinigt um 25.000 Personen zugelegt.

Die Frühindikatoren deuten auf eine weiterhin gedrückte Stimmung am Arbeitsmarkt hin: Das IAB-Arbeitsmarktbarometer hat sich im September leicht eingetrübt, wobei die Beschäftigungskomponente spürbar nachgegeben hat. Die Zahl der bei der BA gemeldeten Stellen ist zwar nur leicht gesunken, das ifo Beschäftigungsbarometer weist jedoch abermals auf eine deutlich abnehmende Einstellungsbereitschaft der Unternehmen, insbesondere in der Industrie und im Handel hin. Die Aussichten auf eine Belebung am Arbeitsmarkt im weiteren Jahresverlauf haben sich damit erneut eingetrübt.

Unternehmensinsolvenzen steigen nach Rückgang wieder an

Im Juli stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nach endgültigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes um 17,2 % gegenüber dem Vormonat bzw. 22,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat, nachdem im Juni ein stärkerer Rückgang (-14,5 %) verzeichnet wurde. Mit 1.937 Fällen wurde der bisherige Jahreshöchstwert im Mai leicht übertroffen. Zudem lagen die Insolvenzen 15,5 % über dem Juli-Mittelwert des Vor-Corona-Niveaus der Jahre 2016 bis 2019. Als Ursachen für das weiterhin dynamische Insolvenzgeschehen werden eine Reihe von Entwicklungen gesehen, darunter die immer noch verhaltene Konjunkturentwicklung, strukturelle Herausforderungen sowie Nachholeffekte aus der Zeit der durch Sonderregelungen geprägten Corona-Jahre mit historisch niedrigen Insolvenzzahlen.

Der IWH-Insolvenztrend zeigt im September mit 1.303 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften einen leichten Anstieg von 1,6 % gegenüber dem Vormonat bzw. +28,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Für die kommenden Monate rechnet das IWH auf Basis von Frühindikatoren mit weiter steigenden Insolvenzzahlen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Powered by WPeMatico

Arbeitsmarkt: Fast 20 Millionen Erwerbstätige gehen bis 2036 in Rente

Bis 2036 erreichen die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge das gesetzliche Renteneintrittsalter und zu wenige junge Erwerbstätige kommen auf den Arbeitsmarkt nach, zeigt eine neue Studie des IW Köln. Es drohen Verteilungskonflikte. Die Politik muss dringend handeln.

IW Köln, Pressemitteilung vom 14.10.2024

Bis 2036 erreichen die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge das gesetzliche Renteneintrittsalter und zu wenige junge Erwerbstätige kommen auf den Arbeitsmarkt nach, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Es drohen Verteilungskonflikte. Was die Politik tun muss.

Jahrzehntelang hat der deutsche Arbeitsmarkt von den geburtenstarken Jahrgängen zwischen 1954 und 1969 profitiert. Nun sind die ersten Babyboomer im Rentenalter angekommen. Im Jahr 2022 erreichten bereits mehr als drei Millionen Babyboomer das gesetzliche Renteneintrittsalter. Neue Auswertungen aus der IW-Bevölkerungsprognose zeigen jetzt, wie es in den kommenden Jahren weitergeht: Bis 2036 überschreiten demzufolge weitere 16,5 Millionen Babyboomer die Altersschwelle.

Es drohen verschärfte Verteilungskonflikte

Das hat empfindliche Folgen – für den Arbeitsmarkt genauso wie für die Sozialversicherung. Denn im gleichen Zeitraum strömen nur etwa 12,5 Millionen erwerbsfähige Personen auf den Arbeitsmarkt nach. Kamen im Jahr 2022 auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter nur knapp 30 Menschen über 67 Jahren, werden es nach IW-Berechnungen im Jahr 2040 etwa 41 sein. Deutschland drohen damit verschärfte Konflikte, etwa hinsichtlich der Verteilung von sozialen Leistungen. Auch das potenzielle Wirtschaftswachstum könnte für lange Zeit einbrechen, sofern nichts passiert.

Die Politik muss dringend handeln

Die Politik muss die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland intensivieren und stärken – etwa durch eine schnellere Visavergabe und einer leichteren Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Zudem sollte die Bundesregierung Anreize schaffen, damit mehr erwerbstätige Personen über das Renteneintrittsalter hinaus im Job bleiben. Auch die individuelle Arbeitszeit von Erwerbstätigen sollte erhöht werden, um das bestehende Potenzial besser auszuschöpfen.

„Die anstehende Welle der in Rente gehenden Babyboomer wird zu Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt führen“, sagt IW-Ökonom Holger Schäfer. Die Folgen seien womöglich nur schwer beherrschbar. „Die Politik muss nun Prioritäten setzen und geltende sowie neue Gesetze hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Arbeitskräfteangebot prüfen.“

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Powered by WPeMatico

(Entwurf) Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025

Das BMF hat den Entwurf zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025 und den Entwurf des Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung veröffentlicht (Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 :013).

BMF, Mitteilung vom 10.10.2024

Hiermit werden der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zum Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 und Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2025 sowie die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 bis 3) veröffentlicht.

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

Quelle Bundesministerium der Finanzen

Powered by WPeMatico

Unternehmen kommen schwerer an Kredite

Unternehmen kommen etwas schwerer an neue Kredite. 32,9 % jener Unternehmen, die Verhandlungen führen, berichteten im September von zurückhaltenden Banken (Juni: 27,1 %). Das ist lt. ifo Institut der höchste Wert seit sieben Jahren.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 14.10.2024

Unternehmen kommen etwas schwerer an neue Kredite. 32,9 % jener Unternehmen, die Verhandlungen führen, berichteten im September von zurückhaltenden Banken (Juni: 27,1 %). Das ist der höchste Wert seit sieben Jahren. „Da die Unternehmen in Deutschland aktuell wenig investieren, wäre es gut, wenn sie leichter an Kredite kämen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen.

Besonders stark stieg die Kredithürde bei den Dienstleistern (von 27,0 auf 35,7 %) und in der Industrie (von 26,2 auf 34,3 %). „Fehlende Aufträge in vielen Branchen lassen die Banken bei der Kreditprüfung genauer hinschauen“, ergänzt Wohlrabe.

Im Bauhauptgewerbe (von 32,2 auf 20,7 %), Großhandel (von 24,6 auf 23,2 %) und im Einzelhandel (von 30,0 auf 27,0 %) kamen die Unternehmen hingegen leichter an Kredite.

Quelle: ifo Institut

Powered by WPeMatico

Social Engineering: Wenn der Hacker sich als Kollege ausgibt

Social Engineering nennt sich die Methode, bei der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter manipuliert werden, damit sie vertrauliche Daten preisgeben. In fast jedem zweiten deutschen Unternehmen kam es lt. Bitkom innerhalb eines Jahres zu solchen Vorfällen.

Bitkom, Pressemitteilung vom 11.10.2024

  • In jedem zweiten Unternehmen wird versucht, Cyberangriffe durch Social Engineering vorzubereiten
  • Bitkom gibt 4 Tipps, die jedes Unternehmen beherzigen sollte

Ein Anrufer aus der IT-Abteilung, der das Passwort für ein PC-Update braucht, eine E-Mail aus der Vorstandsetage mit Link zu einer Website oder eine verzweifelte SMS der Kollegin, die nicht auf ihren Rechner zugreifen kann – dahinter können Cyberkriminelle stecken, die Informationen für einen Angriff sammeln. Social Engineering nennt sich die Methode, bei der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter manipuliert werden, damit sie vertrauliche Daten preisgeben. In fast jedem zweiten deutschen Unternehmen (45 Prozent) kam es innerhalb eines Jahres zu solchen Vorfällen. 30 Prozent berichten von vereinzelten Versuchen, 15 Prozent sogar von häufigen. Das sind Ergebnisse eine Befragung von 1.003 Unternehmen ab 10 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Durch Social Engineering versuchen Cyberkriminelle zum einen, sich Zugangsdaten zu IT-Systemen zu verschaffen. Zum anderen kann es zunächst einmal nur darum gehen, wichtige Informationen zu sammeln, etwa zu Namen der direkten Vorgesetzten oder eingesetzter Software. Auch solche Angaben können dabei helfen, einen weiteren Social-Engineering-Angriff vorzubereiten oder eine Cyberattacke durchzuführen“, sagt Felix Kuhlenkamp, IT-Sicherheitsexperte beim Digitalverband Bitkom.

Bitkom gibt vier Tipps, wie sich Unternehmen besser vor Social Engineering schützen können:

  1. Regelmäßige Schulungen durchführen: Unternehmen sollten regelmäßige Schulungen durchführen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gefahren von Social Engineering zu sensibilisieren. Dabei können sie lernen, verdächtige Nachrichten oder Anfragen zu erkennen und zu melden.
  2. Prozesse klar definieren und sicher gestalten: Unternehmen sollten Richtlinien festlegen, welche Informationen auf welchem Weg – etwa telefonisch oder per Mail – weitergegeben werden dürfen und welche zum Beispiel nie, etwa Passwörter. Zudem sollten doppelte Sicherheitsmechanismen, wie das Prüfen und Bestätigen von Überweisungen oder sensiblen Entscheidungen durch mindestens zwei oder mehr Personen in verschiedenen Unternehmensbereichen implementiert werden. So lassen sich die Risiken durch Manipulationen von Einzelpersonen oder unbefugte Zugriffe stark minimieren.
  3. Multi-Faktor-Authentifizierung verwenden: Eine Multi-Faktor-Authentifizierung, bei der neben dem Passwort zum Beispiel auch ein Code auf dem Smartphone oder eine Keycard benötigt wird, erschwert die Nutzung von Informationen, die durch Social Engineering erbeutet wurden. Angreifer können dadurch nicht so leicht in die IT-Systeme eindringen.
  4. Moderne IT-Sicherheitssoftware einsetzen: Grundsätzlich sollten Unternehmen Sicherheitssoftware wie Spam-Filter oder Anti-Phishing-Software nutzen, um zumindest einfache Angriffe herauszufiltern. Daneben können spezielle softwarebasierte Systeme eingesetzt werden, um ungewöhnliche Aktivitäten im eigenen Netzwerk zu entdecken, die auf Social-Engineering-Angriffe hindeuten. Künstliche Intelligenz und Anomalie-Erkennung bemerken in vielen Fällen verdächtiges Verhalten und lösen rechtzeitig Alarm aus.

Quelle: Bitkom

Powered by WPeMatico

Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens

Der BFH hat unter Berücksichtigung der EuGH-Urteile Meilicke I und Meilicke II Vorgaben für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die inländische Einkommensteuer eines Anteilseigners formuliert. Dieses Schreiben fasst die Vorgaben für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die inländische Einkommensteuer eines Anteilseigners zusammen (Az. IV C 2 – S 2700/21/10001 :003).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 2 – S 2700/21/10001 :003 vom 07.10.2024

Der EuGH hat mit Urteil vom 6. März 2007, C-292/04 „Meilicke“, entschieden, dass unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren auch eine ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen ist. „Im Hinblick auf das Ziel, die Doppelbesteuerung von Gesellschaftsgewinnen zu verhindern, die in Form von Dividenden ausgeschüttet werden“, muss im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen für Gewinnausschüttungen von im Inland nicht unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaften eine mit § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG (in der Fassung vor StSenkG vom 23. Oktober 2000, BGBl. I S. 1433) vergleichbare Anrechnung ausländischer KSt gewährt werden (C-292/04, Leitsatz).

Mit dem Urteil vom 30. Juni 2011, C-262/09 „Meilicke II“, hat der EuGH zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen Stellung genommen. Danach ist für eine Steuergutschrift der Nachweis der auf ausländischen Dividenden lastenden Körperschaftsteuer erforderlich.

Der BFH hat unter Berücksichtigung dieser EuGH-Urteile im Schlussurteil vom 15. Januar 2015, I R 69/12, BStBl II S. …, Vorgaben für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die inländische Einkommensteuer eines Anteilseigners formuliert.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Anwendung der vorgenannten Urteile die Vorgaben des neuen Schreibens.

(…)

Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen auf erhaltene Ausschüttungen anzuwenden, die noch nicht unter die Regelungen des Halbeinkünfteverfahrens (in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000, a. a. O.) fallen.

Das Schreiben ist auch auf Ausschüttungen von Drittstaaten-Gesellschaften anzuwenden.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Powered by WPeMatico

Geistiges Eigentum: Designschutzpaket endgültig vom Rat gebilligt

Der Rat der EU hat am 10.10.2024 zwei Gesetzgebungsakte des Designschutzpakets angenommen: die überarbeitete Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Designs und der geänderten Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Mit den angenommenen Texten werden die geltenden Rechtsvorschriften zu Designs aktualisiert, um den Schutz gewerblicher Designs im Zeitalter digitaler Designs und des 3D-Drucks zu verbessern.

Rat der EU, Pressemitteilung vom 10.10.2024

Der Rat hat am 10.10.2024 zwei Gesetzgebungsakte des Designschutzpakets angenommen: die überarbeitete Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Designs und der geänderten Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Mit den am 10.10.2024 angenommenen Texten werden die geltenden Rechtsvorschriften zu Designs aktualisiert, um den Schutz gewerblicher Designs im Zeitalter digitaler Designs und des 3D-Drucks zu verbessern.

Damit ist der Beschlussfassungsprozess abgeschlossen.

Besserer Schutz für Designs

Durch die heute angenommene Richtlinie und die heute angenommene Verordnung wird es einfacher und günstiger werden, Designs auf EU-Ebene registrieren zu lassen. Außerdem werden die Verfahren zwischen dem europäischen und den nationalen Systemen vereinheitlicht werden. Ferner wird eine „Reparaturklausel“ eingeführt, mit der Ersatzteile für die Reparatur komplexer Produkte vom Designschutz ausgenommen werden (z. B. Ersatzteile für die Reparatur von Autos). Es wird eine einheitliche Übergangsphase geben, um es zu ermöglichen, dass bestehende Designs von Bauelementen während des Übergangs vom bestehenden Rechtsrahmen zu den heute angenommenen Rechtsvorschriften geschützt sind.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Billigung durch den Rat ist der Rechtsakt angenommen.

Nach Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Designs im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Danach haben die Mitgliedstaaten 36 Monate Zeit, um die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zu ergreifen.

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie wird vier Monate später gelten.

Quelle: Rat der Europäischen Union

Powered by WPeMatico