Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde die Abschaffung der eTIN mit dem Ende des VZ 2022 beschlossen. Für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen ist daher lt. BMF ab dem Veranlagungszeitraum 2023 zwingend die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer notwendig (Az. IV C 5 – S-2295 / 21 / 10001 :001).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2295 / 21 / 10001 :001 vom 22.01.2024

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Vorgriff auf eine gesetzliche Ergänzung des § 39 Absatz 3 EStG zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen nach § 41b Absatz 1 Satz 2 EStG Folgendes:

1 Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I 2019, S. 2451) wurde die Abschaffung der elektronischen Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN) mit dem Ende des Veranlagungszeitraums 2022 beschlossen. Für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen nach § 41b Absatz 1 Satz 2 EStG ist daher ab dem Veranlagungszeitraum 2023 zwingend die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer notwendig.

2 Hat der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer für das Jahr 2022 eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt und versichert der Arbeitgeber, dass das Dienstverhältnis nach Ablauf des Jahres 2022 fortbestanden und der Arbeitnehmer trotz Aufforderung pflichtwidrig seine Identifikationsnummer bisher nicht mitgeteilt hat, teilt das zuständige Finanzamt die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers auf formlose schriftliche Anfrage des Arbeitgebers mit. Die Anfrage hat den Namen, das Geburtsdatum sowie die Anschrift des Arbeitnehmers zu enthalten. Von einer Pflichtwidrigkeit ist auch auszugehen, wenn der Arbeitnehmer der Aufforderung ohne Begründung nicht nachkommt. Eine Mitteilung erfolgt bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen auch dann, wenn die Identifikationsnummer dem Arbeitnehmer erstmals zuzuteilen ist. Einer Bevollmächtigung oder Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf es insoweit nicht.

3 Unabhängig davon kann der Arbeitgeber generell die Zuteilung bzw. die Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer des Arbeitnehmers beim zuständigen Finanzamt beantragen, wenn ihn der Arbeitnehmer hierzu nach § 80 Absatz 1 AO bevollmächtigt hat (vgl. § 39 Absatz 3 Satz 2 und 4 EStG).

4 Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer schuldhaft nicht vor und kann der Arbeitgeber diese entsprechend den Verfahren nach Rn. 2 oder Rn. 3 nicht erhalten, hat er regelmäßig die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln (§ 39c Absatz 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 EStG). Dies gilt insbesondere für

  • Betriebsrentner und Versorgungsempfänger, die im Ausland ansässig sind und denen die Unterlagen zur Erteilung einer steuerlichen Identifikationsnummer zugeschickt wurden, diese jedoch bisher noch nicht beantragt haben,
  • Arbeitnehmer – insbesondere auch aus dem Ausland -, die nur für kurze Zeit vom Arbeitgeber beschäftigt werden und die dem Arbeitgeber ihre steuerliche Identifikationsnummer bisher nicht mitgeteilt haben (mit Ausnahme der im BMF Schreiben vom 7. November 2019, BStBl I S. 1087 unter Abschnitt 3 bezeichneten Fälle),
  • Zahlungen an Sterbegeldempfänger sowie
  • Arbeitnehmer, die sich weigern, dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer mitzuteilen.

5 Nur in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer die fehlende Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer nicht zu vertreten hat oder der Arbeitgeber aufgrund von technischen Störungen die steuerliche Identifikationsnummer nicht abrufen kann, kann der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die voraussichtliche Steuerklasse längstens für drei Kalendermonate zu Grunde zu legen (vgl. § 39c Absatz 1 Satz 2 EStG).

Dieses BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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Fachkräftemangel: Personalsuche bei den Freien Berufen dauert bis zu 10 Monate

Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Freie Berufe schätzen das aktuelle Geschäftsklima etwas besser als im Vorjahr ein, schauen jedoch keineswegs optimistisch in die Zukunft. Das ergab die Winter-Konjunkturumfrage 2023 des Bundesverbands Freier Berufe, auf die die BRAK hinweist.

BRAK, Mitteilung vom 23.01.2024

Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Freie Berufe schätzen das aktuelle Geschäftsklima etwas besser als im Vorjahr ein, schauen jedoch keineswegs optimistisch in die Zukunft. Das ergab die Winter-Konjunkturumfrage 2023 des Bundesverbands Freier Berufe.

Die repräsentative Konjunkturumfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB) wurde im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) vom 4. Oktober bis 6. November 2023 unter knapp 1.600 Freiberuflerinnen und Freiberuflern zur Einschätzung ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage, der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung in den kommenden sechs Monaten, ihrer Personalplanung und Kapazitätsauslastung. Im Sonderteil wurde der Fachkräftemangel in den Blick genommen. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist Mitglied des BFB und unterstützt die Konjunkturumfragen regelmäßig.

Aktuelle Geschäftslage

Ihre aktuelle Geschäftslage schätzen 38,1 Prozent der befragten Freiberuflerinnen und Freiberufler als gut ein, 43,6 Prozent als befriedigend und 18,3 Prozent als schlecht. Verglichen mit den Vorjahreswerten verbessert sich die Stimmung leicht: Im Winter 2022 beurteilten 37,7 Prozent der Befragten ihre Lage als gut, 40,9 Prozent als befriedigend und 21,4 Prozent als schlecht. Die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Freien Berufe sind noch am zuversichtlichsten, gefolgt von den technisch-naturwissenschaftlichen Freien Berufen und den freien Kulturberufen. Die Freien Heilberufe bewerten ihre aktuelle Lage schlechter.

In Summe fehlen den Freien Berufen rund 160.000 Fachkräfte, 53.000 angestellte Berufsträgerinnen und Berufsträger sowie 50.200 Auszubildende. Das sind rund 263.200 offene Stellen. 82,2 Prozent der Befragten gaben an, dass es einfach an Bewerberinnen und Bewerbern fehlt und im Mittel es etwa 10 Monate dauert, die Stelle zu besetzen. Aber nicht nur das belastet die Branchen.

Gründe und Auswirkungen

„Ein hohes Kostenniveau, ein kritisches Marktumfeld auch aufgrund der steigenden Gesamtzahl von Insolvenzen sowie innenpolitische Unwägbarkeiten dämpfen die Zuversicht der Freiberuflerinnen und Freiberufler. Überdies arbeiten mehr und mehr von ihnen gemeinsam mit ihren Teams über Anschlag“, so BFB-Präsident Friedemann Schmidt zur aktuellen BFB-Konjunkturumfrage. Im Vergleich zur Umfrage 2022 (Vorwinter) schätzt nur rund jede/r dritte Befragte, seine aktuelle Geschäftslage als gut ein. „Und nicht einmal jede, jeder Zehnte erwartet im kommenden Halbjahr eine günstigere Entwicklung. Selbst dieser im Vorjahresvergleich leicht zuversichtlichere Ausblick ist mit Unsicherheiten behaftet, was sich am Geschäftsklima ablesen lässt“, so der BFB-Präsident.

Diese vielfältigen Belastungen gehen auf Kosten der Angebotsportfolios und der Beziehungen zu Kunden, Mandanten oder Patienten. So mussten auf Grund der Überlastung gut zwei Drittel der Befragten Aufträge, Behandlungen, Mandate etc. bereits ablehnen. Und schlimmer noch: Mehr als jede/r Vierte der Befragten erwartet, das vertraute Spektrum höchstens noch ein Jahr erbringen zu können.

Gegenmaßnahmen

Die Top 10 der von den Befragten geforderte Gegenmaßnahmen waren:

  1. Ressourcenverbrauch (z. B. Zeit) durch Bürokratie verringern: 64,8 Prozent
  2. Schulische Berufsorientierung stärken: 55,2 Prozent
  3. Bessere schulische Qualifikation fördern: 52,9 Prozent
  4. Flexible Arbeitszeitmodelle: 42,6 Prozent
  5. Arbeit über die Altersgrenze hinaus attraktiver gestalten: 40,9 Prozent
  6. Qualifizierte Migration fördern: 40,7 Prozent
  7. Förderung von Weiterbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 34,9 Prozent
  8. Mobilitätsunterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 30,9 Prozent
  9. Verlängerung der Lebensarbeitszeit: 21,4 Prozent

In der Pressemitteilung des BFB vom 16.01.2024 finden Sie alle Umfrageergebnisse im Detail.

Quelle: BRAK

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EnEfG: Wie Rechenzentren klimafreundlicher werden

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt weitreichende Anforderungen an Rechenzentren. Ein neuer Bitkom-Leitfaden gibt Praxishilfe für betroffene Unternehmen.

Bitkom, Pressemitteilung vom 22.01.2024

  • Verstärkte Abwärmenutzung, mehr Energieeffizienz, neue Reporting-Pflichten: Das Energieeffizienz-Gesetz stellt weitreichende Anforderungen an Rechenzentren
  • Neuer Bitkom-Leitfaden gibt Praxishilfe für betroffene Unternehmen

Rechenzentren in Deutschland müssen klimafreundlicher werden. Das legt das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fest, das seit einigen Wochen in Kraft ist. Auf viele Betreiber kommerzieller Rechenzentren und größere Unternehmen mit eigenen Rechenzentren kommt damit eine Reihe an Verpflichtungen zu, die sie künftig beachten müssen, insbesondere zu Energieeffizienz, Nutzung von Abwärme und Reporting. Der Digitalverband Bitkom hat daher jetzt einen Leitfaden veröffentlicht, in dem betroffene Unternehmen Hilfestellung finden. „Das Energieeffizienzgesetz stärkt verbindlich die Nachhaltigkeit der digitalen Infrastruktur, stellt die Branche aber auch vor große Herausforderungen. Wichtig ist, dass sich alle betroffenen Unternehmen mit den Vorgaben vertraut machen“, betont Kilian Wagner, Referent für nachhaltige digitale Infrastrukturen beim Bitkom. „Für den Erfolg des Gesetzes braucht es eine praxisnahe Umsetzung im Austausch mit Behörden und Politik. Der Leitfaden kann dabei eine Diskussionsgrundlage für dieses gemeinsame Ziel darstellen.“

Im Leitfaden wird zunächst definiert, welche Art Rechenzentren vom Gesetz betroffen sind und welche nicht. Danach folgen in separaten Kapiteln Vorgaben für vor Juli 2026 in Betrieb genommene Rechenzentren – und für Rechenzentren, die erst nach dieser Frist ihren Betrieb aufnehmen. Die spezifischen Vorgaben fallen jeweils anders aus. Ein besonderes Augenmerk wird danach auf die Abwärmenutzung gelegt. „Damit die Abwärme von Rechenzenten erfolgreich genutzt werden kann, braucht es geeignete Abnehmer. Die kommunale Wärmeplanung muss die Potenziale von Rechenzentren in Zukunft stärker einbeziehen“, betont Wagner.

Die Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie Reporting-Pflichten werden im Leitfaden ebenfalls ausführlich behandelt. Der Leitfaden wurde vom Arbeitskreis Rechenzentren des Bitkom erarbeitet und wird im Zuge sich verändernder Rahmenbedingungen durch die EU künftig aktualisiert werden.

Der Leitfaden steht hier zum Download bereit: Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren | Leitfaden 2024 | Bitkom e. V.

Quelle: Bitkom

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Gesetz für Erneuerbares Heizen: Für mehr klimafreundliche Heizungen

Seit dem 01.01.2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Der Heizungstausch wird umfassend staatlich gefördert. Die Bundesregierung gibt dazu Hinweise (u. a. einen Heizungswegweiser).

Bundesregierung, Mitteilung vom 22.01.2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Der Heizungstausch wird umfassend staatlich gefördert.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung.

Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudeenergiegesetz im September beschlossen. Es wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

Mit beiden Gesetzen will die Bundesregierung die Wärmewende in Deutschland schneller voranbringen. Denn noch immer werden hierzulande rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben.

Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Denn diese neue Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt. (…)

Quelle: Bundesregierung

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Konzept der Stadt Leipzig zu den Bedarfen für Unterkunft für Ein-Personen-Haushalte im Grundsatz bestätigt

Das LSG Sachsen hat in unterschiedlichen Verfahren über die Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft einschließlich Betriebskostenvorauszahlungen in der Stadt Leipzig entschieden.

LSG Sachsen, Pressemitteilung vom 22.01.2024

Der 10. Senat und der 4. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts haben mit Urteilen vom 15. Dezember 2023 und vom 19. Dezember 2023 in unterschiedlichen Verfahren über die Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft einschließlich Betriebskostenvorauszahlungen in der Stadt Leipzig entschieden.

Gegenstand der Prüfung waren die inzwischen durch teilweise geänderte Folgekonzepte abgelösten sog. KdU-Richtlinien von 2014 (10. Senat) und 2018 (4. Senat), die auf den vom Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossenen Konzepten beruhten.

Während die Rechtsprechung des Sozialgerichts Leipzig uneinheitlich war und einige Kammern die Richtlinien für nicht schlüssig i. S. d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hielten und daher nicht anwandten, hat das Sächsische Landessozialgericht nunmehr entschieden, dass die Konzepte dem Grunde nach schlüssig sind und im Einzelnen festgestellte Mängel durch rechnerische Korrekturen und Preisanpassungen behoben werden können. Auch das Ergebnis der Verfügbarkeitsprüfung sei nicht zu beanstanden.

Um anerkannte mathematisch-statistische Grundsätze der Datenauswertung vollständig einzuhalten, ist die Berücksichtigung eines Konfidenzintervalls erforderlich. Dieser Mangel konnte durch Neubestimmung der angemessenen Nettokaltmiete unter Berücksichtigung des Konfidenzintervalls beseitigt werden.

Hinsichtlich der KdU-Richtlinie 2018 war nicht hinreichend aktuelles Datenmaterial verwendet worden. Insbesondere die erkennbare Preisentwicklung zwischen Erhebungszeitpunkt und Anwendungszeitraum des Konzeptes hätte eine Aktualisierung erforderlich gemacht. Auch insoweit konnte das Konzept unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes für die Jahre 2016 und 2017 fortgeschrieben werden. Dasselbe gilt für die zu niedrig angesetzten Werte für kalte Betriebskosten.

Für die KdU-Richtlinie 2014 war die Fortschreibung ab 1. Januar 2017 nachzuholen, die sich sowohl hinsichtlich der Nettokaltmiete als auch der kalten Betriebskosten an den zwischenzeitlich erhobenen Daten und nicht am Verbraucherpreisindex zu orientieren hatte.

Nach Korrektur durch das Sächsische Landessozialgericht ergeben sich für Ein-Personen-Haushalte in Leipzig folgende Werte:

Zeitraum: 12/2014 bis 12/2016 – Nettokaltmiete pro Quadratmeter: 4,72 Euro – Betriebskosten pro Quadratmeter: 1,3902 Euro – Summe (ohne Heizkosten): 6,1102 Euro

Zeitraum: 1/2017 bis 12/2017 – Nettokaltmiete pro Quadratmeter: 4,8921 Euro – Betriebskosten pro Quadratmeter: 1,4244 Euro – Summe (ohne Heizkosten): 6,3165 Euro

Zeitraum: 4/2018 bis 3/2019 – Nettokaltmiete pro Quadratmeter: 4,99 Euro – Betriebskosten pro Quadratmeter: 1,46 Euro – Summe (ohne Heizkosten): 6,45 Euro

Die Senate haben die Revision jeweils nicht zugelassen.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen den Beteiligten im Verfahren des 4. Senates vor.

Quelle: Sächsisches Landessozialgericht

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Die Antrags- und Bewilligungspause für KTF-Förderprogramme des BMWK ist aufgehoben

Das BMWK hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 01.12.2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Die Antragstellung für diverse Energieförderprogramme ist ab sofort wieder möglich.

BMWK, Pressemitteilung vom 22.01.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 1. Dezember 2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich. Damit können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.

Dies betrifft im Einzelnen die Förderprogramme folgender Titel:

  • Nationale Klimaschutzinitiative
  • Beratung Energieeffizienz
  • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
  • Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und
  • Energieinfrastruktur
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe
  • Serielle Sanierung
  • Transformation Wärmenetze
  • Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
  • Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
  • Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
  • DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff
  • Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation
  • Wasserstoff
  • Dekarbonisierung der Industrie
  • Mikroelektronik für die Digitalisierung
  • Klimaneutrales Schiff
  • Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher

Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Kirchenapparat ist von der Zahlung von Gerichtsgebühren gesetzlich befreit

Das OLG Frankfurt entschied, dass sämtliche zum evangelischen Kirchenapparat zu zählende Stellen von der Entrichtung von Gerichtsgebühren befreit sind (Az. 26 Sch 4/23).

OLG Frankfurt, Pressemitteilung vom 22.01.2024 zum Beschluss 26 Sch 4/23 vom 05.01.2024

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden, dass sämtliche zum evangelischen Kirchenapparat zu zählende Stellen von der Entrichtung von Gerichtsgebühren befreit sind.

Der Antragsteller ist ein hessischer evangelischer Regionalverband. Er wendet sich gegen eine Kostenrechnung des OLG, mit dem ihm eine Verfahrensgebühr über 140 Euro in Rechnung gestellt wurde. Vorausgegangen war eine mietrechtliche Streitigkeit.

Auf seinen Rechtsbehelf hin hat das OLG die Kostenrechnung aufgehoben. Zur Begründung hat es darauf hingewiesen, dass der Antragsteller sich mit Erfolg auf eine Gebührenbefreiung berufen könne. Art. 22 Satz 2 des Vertrags der evangelischen Landeskirchen in Hessen mit dem Land Hessen verweise auf das Hessische Justizkostengesetz aus dem Jahr 1958. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Justizkostengesetzes a. F. nehme der Antragsteller an der Gebührenbefreiung der Kirchen, mit denen ein Staatsvertrag bestehe, teil. Dieser Befreiungstatbestand umfasse den „gesamten Kirchenapparat, jedenfalls wenn und soweit dieser öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist und auftritt“, führte das OLG aus. Die Regelung aus dem Jahr 1958 sei zwar zwischenzeitlich nicht mehr in Kraft. Art. 22 Satz 2 des Vertrages enthalte insoweit indes eine sog. statische Verweisung und nehme damit weiterhin diese Vorschrift wirksam in Bezug.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt

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Wirtschaft erkennt in KI eine Chance für das Klima

79 Prozent sehen in Künstlicher Intelligenz eine Chance für das Klima, 19 Prozent sehen in der Technologie ein entsprechendes Risiko. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigten, die im Auftrag des Bitkom durchgeführt wurde.

Bitkom, Pressemitteilung vom 22.01.2024

  • 79 Prozent sehen in KI das Potenzial, dem Klimawandel zu begegnen
  • Zwei Drittel fordern verstärkte Forschung in diesem Bereich

Künstliche Intelligenz benötigt viel Rechenpower – doch kann sie auch Lösungen zur Bekämpfung des Klimawandels liefern und die Menschheit bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen? Ja, sagt eine große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland. 79 Prozent sehen in Künstlicher Intelligenz eine Chance für das Klima, 19 Prozent sehen in der Technologie ein entsprechendes Risiko. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigten, die im Auftrag des Bitkom durchgeführt wurde. 41 Prozent sind demnach sogar der Ansicht, die Menschheit werde ihre Klimaprobleme überhaupt nur mithilfe von Künstlicher Intelligenz lösen können. „Künstliche Intelligenz hat für den Klimaschutz ein riesiges Potenzial. Sie kann den Energieverbrauch von Fabriken entscheidend senken, Gebäude auf CO2-Sparkurs bringen, Lebensmittelverschwendung verringern oder in der Landwirtschaft den Einsatz von Dünger minimieren“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

84 Prozent der Unternehmen in Deutschland trauen KI außerdem zu, Klimarisiken besser vorhersagen zu können. 69 Prozent fordern, es solle stärker daran geforscht werden, wie KI gegen den Klimawandel helfen kann. Demgegenüber stehen aber auch Bedenken: Drei Viertel (75 Prozent) betrachten den hohen Energieverbrauch als ein großes Problem bei der Entwicklung von KI. „Je grüner der Strom und je höher die Effizienz von Hard- und Software, desto klimafreundlicher die KI“, betont Rohleder. „Rechenzentren müssen in Deutschland von 2027 an CO2-neutral betrieben werden, und das wirkt sich sehr positiv auf den Klima-Footprint der Digitalisierung aus.“

Kann KI ein Schlüssel zur ökologischen Revolution sein? Welchen Beitrag kann die Digitalisierung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit leisten? Wie lässt sich der CO2-Fussabdruck von KI reduzieren? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich der Digital Sustainability Summit des Bitkom am 10. April 2024 in Berlin. Der Summit bringt Innovatorinnen und Innovatoren der Digitalbranche, Nachhaltigkeitscommunity, Wissenschaft und Verantwortliche aus der Politik zusammen. Gemeinsam werden konkrete Lösungsansätze für Unternehmen und Staat diskutiert.

Quelle: Bitkom

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Wirtschaftsstandort Bayern – Exportstärke schwindet spürbar

Kräftige Exportüberschüsse als Ausdruck der wirtschaftlichen Stärke Bayerns gehören nach einer neuen Studie des ifo Instituts der Vergangenheit an. Das Bundesland muss sich damit von einem wesentlichen Markenzeichen seines rasanten Wirtschaftsaufschwungs der Nachkriegszeit verabschieden.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 22.01.2024

Kräftige Exportüberschüsse als Ausdruck der wirtschaftlichen Stärke Bayerns gehören nach einer neuen Studie des ifo Instituts der Vergangenheit an. Das Bundesland muss sich damit von einem wesentlichen Markenzeichen seines rasanten Wirtschaftsaufschwungs der Nachkriegszeit verabschieden. Bereits seit 2019 ist Bayern kein Nettoexporteur von Gütern mehr, das heißt, es bezieht mehr Waren aus dem Ausland als es exportiert. Bis zum Jahr 2022 stieg das Exportdefizit auf einen Jahreswert von 34,2 Milliarden Euro, auch getrieben durch hohe Energiepreise. Die Daten für 2023 liegen noch nicht vollständig vor, bis einschließlich November beträgt das Defizit im Güterhandel aber 9,5 Milliarden Euro. Das ifo Institut geht von einem dauerhaften Trend zu Exportdefiziten in Bayern aus.

„Zwar sind Exportüberschüsse oder -defizite für sich genommen weder gut noch schlecht. Aber hohe Exporte sind ein Ausdruck von Wettbewerbsfähigkeit und dafür, dass Güter ‚Made in Bavaria‘ gefragt sind“, sagt Oliver Falck, Leiter des ifo Zentrums für Industrieökonomik und neue Technologien und Mitautor der Studie. Auftraggeber war die IHK für München und Oberbayern.

Auch fällt die Industrieproduktion in Bayern ebenso wie in Deutschland insgesamt seit 2018 zurück. Im selben Zeitraum haben Österreich und der Euroraum teils Zuwächse verzeichnet. Zudem liegen die Anlageinvestitionen in Deutschland dauerhaft auf einem niedrigen Niveau. „Das sind deutliche Anzeichen für Belastungen am Industriestandort Bayern: Zu diesen gehören fehlende Fachkräfte, hohe Energiepreise und Defizite bei der Digitalisierung. Besonders betroffen sind die Automobilbranche und die chemische Industrie“, sagt der Volkswirt weiter. Als weitere Erklärung für die Industrieschwäche in Bayern werden auch Hemmnisse im freien Welthandel und Subventionsprogramme im Ausland genannt. Diese Faktoren beschleunigen ebenfalls Produktionsverlagerungen bayerischer Hersteller nach Asien und in die USA.

Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern, sagt, dass sich der Industriestandort Bayern nicht vom noch stärkeren gesamtdeutschen Abwärtssog lösen könne. Eine tiefgehende Anpassung stehe bevor. „Der strukturelle Wandel ist voll im Gange. Politik und Wirtschaft sollten das Beste aus ihm machen, ihn offensiv und schöpferisch annehmen. Die Hightech-Agenda Bayern ist eine richtige und wichtige Antwort. Die Grundausrichtung muss heißen: auf Forschung und Entwicklung setzen, auf Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz“, sagt Gößl.

„Gleichzeitig braucht die Wirtschaft insgesamt unbedingt Rückenwind durch steuerliche Anreize für Investitionen, weniger Bürokratie, schnelle Genehmigungen, moderne Infrastruktur, sichere Energieversorgung sowie erstklassige Aus- und Weiterbildung. Nicht zu vergessen ist die Stärkung des Welthandels mit neuen Freihandelsabkommen, um bestehende Hemmnisse abzubauen und die nötige Diversifizierung voranzutreiben“, sagt der IHK-Chef. Gößl verweist auch auf das große Potenzial der bayerischen Wirtschaft im Dienstleistungsexport, insbesondere bei digitalen Dienstleistungen. Derzeit, so die vorliegende ifo-Analyse, ist Bayern allerdings auch bei Dienstleistungen ein Nettoimporteur.

Quelle: ifo Institut

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Exporte in Nicht-EU-Staaten im Dezember 2023: voraussichtlich -4,0 % zum November 2023

Die deutschen Exporte in die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) sind im Dezember 2023 gegenüber November 2023 um 4,0 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, wurden im Dezember 2023 Waren im Wert von 57,2 Mrd. Euro dorthin exportiert.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 22.01.2024

Exporte in Drittstaaten (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Dezember 2023
57,2 Milliarden Euro
-4,0 % zum Vormonat
-1,7 % zum Vorjahresmonat

Exporte in Drittstaaten (Originalwerte Warenausfuhren), Dezember 2023
53,0 Milliarden Euro
-9,2 % zum Vorjahresmonat

Die deutschen Exporte in die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) sind im Dezember 2023 gegenüber November 2023 kalender- und saisonbereinigt um 4,0 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, wurden im Dezember 2023 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 57,2 Milliarden Euro dorthin exportiert.

Nicht kalender- und saisonbereinigt wurden im Dezember 2023 nach vorläufigen Ergebnissen Waren im Wert von 53,0 Milliarden Euro in Drittstaaten exportiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2022 sanken die Exporte um 9,2 %.

Wichtigster Handelspartner für die deutschen Exporteure waren auch im Dezember 2023 die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden Waren im Wert von 11,2 Milliarden Euro exportiert. Damit sanken die Exporte in die Vereinigten Staaten gegenüber Dezember 2022 um 9,9 %. In die Volksrepublik China wurden Waren im Wert von 7,2 Milliarden Euro exportiert, das waren 12,7 % weniger als im Vorjahresmonat. Die Exporte in das Vereinigte Königreich nahmen im Vorjahresvergleich um 19,7 % auf 6,0 Milliarden Euro zu.

Exporte nach Russland gegenüber dem Vorjahresmonat um 32,3 % gesunken

Die deutschen Exporte in die Russische Föderation sanken im Dezember 2023 gegenüber Dezember 2022 um 32,3 % auf 0,6 Milliarden Euro. Im Dezember 2023 lag Russland damit auf Rang 20 der wichtigsten Bestimmungsländer für deutsche Exporte außerhalb der EU. Im Februar 2022, dem Monat vor dem Angriff auf die Ukraine, hatte Russland noch Rang 5 belegt.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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