IKT-Branche boomt: mehr Jobs und Innovatoren

Die Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche floriert. Durch ihre dynamische Entwicklung trägt die IKT-Branche überdurchschnittlich zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum und zur Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Dies ergibt das vom ZEW erstellte aktuelle IKT-Branchenbild 2023.

ZEW, Pressemitteilung vom 15.01.2024

ZEW-Studie zur Situation der IKT-Branche in Deutschland

Die Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche (IKT) floriert. Die Zahl der Erwerbstätigen steigt auf einen neuen Höchststand, die Gründungsrate und die Innovatorenquote sind spitze im Branchenvergleich und der nominale Umsatz liegt mit 315 Milliarden Euro so hoch wie nie zuvor. Durch ihre dynamische Entwicklung trägt die IKT-Branche überdurchschnittlich zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum und zur Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Dies ergibt das vom ZEW Mannheim im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte aktuelle IKT-Branchenbild 2023.

„Der Gesamtumsatz der Branche steigt im Vergleich zum Vorjahr um zwölf Prozent und klettert damit auf einen neuen Höchststand von knapp 315 Milliarden Euro, nachdem er sich im Vorjahr bereits teilweise von seinem pandemiebedingten Rückgang im Jahr 2020 erholen konnte. Allerdings treibt die allgemein hohe Inflation 2022 auch die Umsatzzahlen“, ordnet Studienautor Dr. Thomas Niebel, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“, die Ergebnisse der Studie ein.

So viele Jobs wie noch nie

Mit einem Anstieg der Erwerbstätigen um rund sechs Prozent wächst die Beschäftigung innerhalb der IKT-Branche im Jahr 2022 deutlich stärker als in allen Vergleichsbranchen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Selbstständigen steigt um knapp 83.000 auf annähernd 1,5 Millionen. „Über den gesamten Beobachtungszeitraum von 2009 bis 2022 hinweg legt die Zahl der Erwerbstätigen in der IKT-Branche um rund 59 Prozent zu – deutlich stärker als in allen Vergleichsbranchen“, so Niebel.

2022 gibt es rund 99.000 Unternehmen, was einen Anteil von 3,9 Prozent an der gesamten gewerblichen Wirtschaft in Deutschland ausmacht. Doch die IKT-Branche ist die einzige der betrachteten Industrien, in der die Anzahl der Unternehmen wächst.

„Über den ganzen Beobachtungszeitraum hinweg weist die Unternehmenszahl der IKT-Branche das dynamischste Wachstum unter allen untersuchten Branchen auf. Mit Ausnahme eines pandemiebedingten Dämpfers im Jahr 2020 wächst die Anzahl der Unternehmen zwischen 2009 und 2022 kontinuierlich an. Insgesamt steigt sie in diesem Zeitraum um knapp 23 Prozent, was einem Zuwachs von rund 18.300 Unternehmen entspricht“, sagt Ko-Autor Robin Sack aus dem ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“.

Höchste Gründungsrate, höchste Innovatorenquote

Mit einem Wert von gut 7,3 Prozent hat die IKT-Branche im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 mit Abstand die höchste Gründungsrate aller untersuchten Industrien, wobei das Gründungsgeschehen der untersuchten Vergleichsbranchen in Summe seit 2010 tendenziell rückläufig ist.

Die Spitzenposition nimmt die IKT-Branche erneut bei der sog. Innovatorenquote ein. Diese gibt den Anteil an Unternehmen an, die innerhalb der vergangenen drei Jahre, also dem Zeitraum 2019 bis 2021, mindestens ein neues Produkt oder einen neuen Prozess eingeführt haben. Mit 85 Prozent legt die IKT-Branche bei diesem Wert im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozentpunkte zu.

Die sog. Innovationsintensität – also der Anteil des Umsatzes, der in die Entwicklung und Einführung von Produkt- und Prozessinnovationen investiert wird – folgt zwar dem allgemeinen Trend und ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Mit 8,6 Prozent liegt die IKT-Branche dennoch auf dem zweiten Platz hinter dem Fahrzeugbau.

Quelle: ZEW

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Bürokratieentlastungsgesetz: Digitale Arbeitsverträge müssen einfacher werden

Das BMJ hat den Entwurf des BEG IV vorgelegt. Danach werden Schriftformerfordernisse in verschiedenen Gesetzen durch Textform ersetzt. Allerdings sollten die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses lt. Bitkom weiterhin schriftlich festgehalten und handschriftlich auf Papier unterzeichnet werden, ansonsten können Arbeitgeber für Arbeitsverträge nur die komplizierte „qualifizierte elektronische Signatur“ verwenden.

Bitkom, Pressemitteilung vom 15.01.2024

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes vorgelegt. Danach werden Schriftformerfordernisse in verschiedenen Gesetzen durch Textform ersetzt. Allerdings müssen die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses weiterhin schriftlich festgehalten und handschriftlich auf Papier unterzeichnet werden, ansonsten können Arbeitgeber für Arbeitsverträge nur die komplizierte „qualifizierte elektronische Signatur“ verwenden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Unternehmen haben mit Arbeitsverträgen künftig nicht weniger bürokratischen Aufwand als bisher, auch wenn die Bundesregierung mit ihrem Bürokratieentlastungsgesetz anderes verspricht. Man wird weiterhin viel Papier ausdrucken müssen, dies in der Regel hin und her schicken, handschriftlich unterschreiben, und die Dokumente in Aktenschränken aufbewahren. Denn die einzige nun vorgesehene Alternative zur Unterschrift auf Papier ist die sog. qualifizierte elektronische Signatur. Diese aber ist aufgrund des komplexen Verfahrens viel zu umständlich für die Bewerberinnen und Bewerber, verursacht unnötige Kosten und verlangsamt den Einstellungsprozess. Die qualifizierte elektronische Signatur hat sicherlich in anderen Anwendungsbereichen ihre Berechtigung, ist für Arbeitsverträge aber völlig überzogen. Auch in Deutschland wurden bis zum 1. August 2022 Arbeitsverträge mit einfacher elektronischer Signatur rechtsverbindlich abgeschlossen, ohne dass es zu Missbrauchsfällen kam. Die im Nachweisgesetz 2022 eingeführten Hürden werden nicht hinreichend abgebaut und damit bleibt die Praxis im analogen Zeitalter stehen.

Wenn die Bundesregierung ihr Versprechen des Bürokratieabbaus ernst meint, sollte sie an dieser Stelle den Gesetzentwurf nachbessern und die einfache Übermittlung von Arbeitsverträgen in Textform mit einem Übermittlungs- und Empfangsnachweis ermöglichen. Dies ist technisch einfach und kostengünstig umzusetzen, in der Praxis für Unternehmen und Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen bequem zu nutzen und entspricht den gesetzlichen Vorgaben der europäischen Arbeitsbedingungsrichtlinie.“

Quelle: Bitkom

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DBA Luxemburg: Verständigungsvereinbarung vom 11. Januar 2024

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburg haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 DBA-Luxemburg eine neue Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Dies teilt das BMF mit (Az. IV B 3 – S-1301-LUX / 23 / 10001 :001).

BMF, Schreiben IV B 3 – S-1301-LUX / 23 / 10001 :001 vom 15.01.2024

Konsultationsvereinbarung vom 11. Januar 2024 zur Anwendung des Abkommens vom 23. April 2012 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 6. Juli 2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburg haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 DBA-Luxemburg die in der Anlage beigefügte Konsultationsvereinbarung abgeschlossen.

Die Abschnitte III. und VI. der Konsultationsvereinbarung sind entsprechend Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe d) des Änderungsprotokolls vom 6. Juli 2023 ab dem 1. Januar 2024v anzuwenden. Im Übrigen ist die Konsultationsvereinbarung auf alle Fälle anzuwenden, die zum Zeitpunkt ihrer Anwendung noch nicht abgeschlossen oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind.

Die Konsultationsvereinbarung ersetzt die folgenden Vereinbarungen entsprechend der jeweils in Abschnitt VIII. Absätze 1 und 2 vereinbarten Anwendungszeitpunkte:

  • Verständigungsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern vom 26. Mai 2011;
  • Verständigungsvereinbarung betreffend die Besteuerung von Abfindungszahlungen, Abfindungen und Entschädigungen in Folge einer Kündigung und/oder eines Sozialplans sowie Arbeitslosengeld vom 7. September 2011;
  • Verständigungsvereinbarung betreffend die Besteuerung der Löhne von Berufskraftfahrern, Lokomotivführern und Begleitpersonal, die in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig und für ein in dem anderen Vertragsstaat ansässiges Unternehmen tätig sind vom 7. September 2011.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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Verpasste Gepäckaufgabe durch die Reisenden führt zu keiner Kündigung des Reisevertrages

Das AG München wies eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Rückerstattung des Reisepreises für eine Pauschalreise in Höhe von 3.998 Euro ab. Die Nichtbeförderung des Reisegepäcks führt bei verpasster Gepäckaufgabe nicht zur Kündigung des Reisevertrages auf Grund eines Reisemangels (Az. 158 C 4570/20).

AG München, Pressemitteilung vom 15.01.2024 zum Urteil 158 C 4570/20 vom 04.08.2021

Nicht ohne unser Gepäck

Das Amtsgericht München wies eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Rückerstattung des Reisepreises für eine Pauschalreise in Höhe von 3.998 Euro ab. Die Nichtbeförderung des Reisegepäcks führt bei verpasster Gepäckaufgabe nicht zur Kündigung des Reisevertrages auf Grund eines Reisemangels.

Die Klägerin hatte bei der Beklagten für sich und ihren Ehemann eine Pauschalreise nach Kuba von 08.02.2020 bis 23.02.2020 gebucht. In der Pauschalreise inbegriffen war ein Rail & Fly-Ticket für eine Bahnfahrt am Tag des Hinfluges zum Flughafen München.

Als die Klägerin und ihr Ehemann am Flughafen ankamen, hatte das Boarding für den Flug nach Kuba bereits begonnen. Eine Gepäckaufgabe war für die Reisenden nicht mehr möglich, weder am Gepäckautomaten noch am Check-in Schalter. Das Angebot der Fluggesellschaft, den Flug ohne Aufgabegepäck anzutreten, lehnten die Klägerin und ihr Ehemann ab.

Die Klägerin führt aus, sie sei gemeinsam mit ihrem Ehemann auf Grund einer Zugverspätung gegen 11:00 Uhr am Schalter der Fluggesellschaft eingetroffen. Da die Gepäckaufgabe bis 11:10 Uhr hätte möglich sein sollen, sei das bereits begonnene Boarding kein Grund gewesen, die Flugreise nach Kuba mit Aufgabegepäck zu verweigern.

Nach Sichtweise der Beklagten beruhe die Nichtbeförderung ausschließlich auf der Verletzung von Mitwirkungshandlungen der Reisenden. Entgegen wiederholter Hinweise hätten die Reisenden keine, allenfalls unangemessen kurze Zeitreserven für die mehr als 400 km lange Anreise zum Flughafen eingeplant.

Das Amtsgericht München wies die Klage auf Rückerstattung des Reisepreises gegen den Reiseveranstalter ab und führte in den Entscheidungsgründen wie folgt aus:

„Der Nichtantritt der Weiterbeförderung per Flugzeug durch die Klägerin trotz entsprechenden Angebotes der Beklagten bzw. ihres Beförderungsunternehmens stellt eine konkludente Kündigung des Reisevertrages dar. Die Kündigung war nicht wirksam, § 651l Abs. 1 Satz 1 BGB, da kein (erheblicher) Reisemangel vorlag. (…)

Einem Reisenden obliegen bei der Durchführung einer Reise grundsätzlich Mitwirkungsobliegenheiten, wie etwa bei Flugreisen die Pflicht, rechtzeitig am Flughafen zur Abfertigung zu erscheinen und bei vereinbarter Bahnanreise die Pflicht, die Zugverbindung so zu planen, dass der Reisende rechtzeitig am Flughafen erscheinen kann. (…) Vorliegend hat die Beklagte auf den von der Klägerin genutzten Rail & Fly-Tickets empfohlen, die Anreise so zu planen, dass der Reisende den Check-in Schalter zwei Stunden vor Abflug erreicht, und zusätzlich einen Zeitpuffer von 45 Minuten je 100 km Anreise einzuplanen. (…) Tatsächlich ist die Klägerin den Empfehlungen der Beklagten nicht gefolgt, indem sie eine Zugverbindung gewählt hat, die eine planmäßige Ankunft am Flughafen nicht einmal zwei Stunden vor Abflug um 11:50 Uhr vorsah. (…)

Der Hinweis des ausführenden Luftfahrtunternehmens auf der Boardkarte (…), eine Gepäckabgabe am Gepäckautomaten könne später als 11:10 Uhr nicht erfolgen, vermag an dem überwiegenden Verschulden der Klägerin an der Nicht-Beförderung ihres Gepäcks vorliegend nichts zu ändern. Denn zum einen handelt es sich insoweit lediglich um eine Erklärung der Erfüllungsgehilfin der Beklagten, auf welche die Klägerin angesichts der sich aus dem Rail & Fly-Ticket ergebenden entgegenstehenden Anreisehinweise der Beklagten als ihrer Vertragspartnerin nicht vertrauen durfte. Zum anderen durfte die Klägerin auch nicht davon ausgehen, dass sie tatsächlich bis zur buchstäblich letzten Minute Gelegenheit haben würde ihr Gepäck abzugeben. Darauf deutet bereits der Wortlaut des Hinweises „nicht später als“ (statt: „bis“) hin. Auch sind geringfügige Verschiebungen der Abflug- und Boardingzeiten vor und zurück aufgrund der Abläufe an einem großen Flughafen wie dem Münchner mit eng getakteten Zeitkorridoren und einer Vielzahl von Abflügen und Ankünften regelmäßig zu erwarten. (…).“

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Amtsgericht München

 

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IFAC: Literaturübersicht Sustainability & Education

Die International Federation of Accountants (IFAC) hat eine Literaturübersicht Sustainability & Education veröffentlicht, die zentrale Aspekte der Aus- und Fortbildung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung hervorhebt, mit denen der globale Berufsstand die Erwartungen an eine sachgerechte und zuverlässige Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen kann. Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 15.01.2024

Die International Federation of Accountants (IFAC) hat am 10. Januar 2024 eine Literaturübersicht Sustainability & Education veröffentlicht, die zentrale Aspekte der Aus- und Fortbildung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung hervorhebt, mit denen der globale Berufsstand die Erwartungen an eine sachgerechte und zuverlässige Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen kann.

Begleitend wird am 7. Februar 2024, 8:00 bis 9:30 Uhr EST, ein öffentlich zugängliches Webinar Educating Accountants for a Sustainable Future stattfinden (Anmeldung erforderlich), bei dem die Autorin der Literaturübersicht, Erica Neuman, ihre Erkenntnisse präsentieren wird.

Die IFAC verweist auf die in den letzten Jahren stark gestiegene Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihrer Prüfung. Aufgabe des Berufsstandes sei es, seine aktuellen und künftigen Mitglieder auf diese Anforderungen vorzubereiten. Die Literaturübersicht identifiziert vorhandene und neue Kompetenzen, um solche Aufgaben zu erfüllen, gibt Hinweise zu Ausbildungsstrategien, die zur Erlangung dieser Kompetenzen führen, und beschreibt Herausforderungen, die sich dem Berufsstand dabei stellen.

Überarbeitung der IES

Für das 2. Quartal 2024 wird die Überarbeitung der International Education Standards (IES) unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten sowie die Veröffentlichung entsprechender Entwürfe in Aussicht gestellt.

Quelle: WPK

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Januar 2024

Die wirtschaftliche Schwächephase hält lt. BMWK auch zum Jahreswechsel 2023/24 an. Nach einem preis-, saison- und kalenderbereinigten Rückgang des BIP um 1⁄4 % zum Jahresende 2023 deuten aktuelle Frühindikatoren noch nicht auf eine rasche konjunkturelle Erholung hin.

BMWK, Pressemitteilung vom 15.01.2024

  • Die wirtschaftliche Schwächephase hält auch zum Jahreswechsel 2023/241 an. Nach einem preis-, saison- und kalenderbereinigten Rückgang des BIP um 1⁄4 % zum Jahresende 2023 deuten aktuelle Frühindikatoren noch nicht auf eine rasche konjunkturelle Erholung hin. Mit einem rückläufigen Trend der Inflation, steigenden Reallöhnen und einer allmählichen Belebung der Weltwirtschaft dürften sich zentrale Belastungsfaktoren für die deutsche Wirtschaft aber im Verlauf dieses Jahres verringern und eine vor allem binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen.
  • Die Produktion im Produzierenden Gewerbe setzte ihren abwärts gerichteten Trend im November mit einem Rückgang um 0,7 %. fort. In der Industrie und im Baugewerbe kam es zu Rückgängen (-0,5 % bzw. – 2,9 %), während der Bereich Energie ein deutliches Plus meldete (+3,9 %). Bei den Auftragseingängen aus dem Inland deutet sich in zentralen Bereichen zuletzt eine Stabilisierung an; die schwache Auslandsnachfrage, vor allem aus dem Euroraum, belastet aber weiterhin. Mit einer Erholung der Industriekonjunktur ist erst im weiteren Verlauf des Jahres zu rechnen, wenn es zu einer binnenwirtschaftlichen Belebung und wieder anziehenden Exporten kommt.
  • Die realen Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz sind im November gegenüber dem Vormonat um 2,2 % merklich gesunken, nachdem sie im Oktober spürbar im Plus lagen (+1,3 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel im November ein reales Umsatzminus von 2,0 %. Frühindikatoren geben am aktuellen Rand ein uneinheitliches Bild: Während sich die Konsumstimmung bei den privaten Haushalten tendenziell verbessert, wird die Geschäftslage im Einzelhandel nach Umfragen von ifo und Handelsverband HDE eher als unbefriedigend bewertet.
  • Die Inflationsrate belief sich im Dezember voraussichtlich auf 3,7 %, während sie im November noch bei 3,2 % gelegen hatte. Maßgeblich hierfür war ein Basiseffekt aufgrund der sog. Dezember-Soforthilfe zum Jahresende 2022. Zu Beginn dieses Jahres dürfte die Inflationsentwicklung durch steuerliche und fiskalische Maßnahmen geprägt werden. Im weiteren Verlauf des Jahres dominieren aber weiterhin inflationssenkende Faktoren (sinkende Erzeuger- und Importpreise, straffe Geldpolitik der EZB, angemessene Tarifabschlüsse sowie Normalisierung Gewinnmargen).
  • Der Arbeitsmarkt wies zum Jahresende einen saisonüblichen Verlauf auf. Die Arbeitslosigkeit erhöhte sich in Ursprungszahlen wie im Dezember üblich, saisonbereinigt bedeutete das einen geringfügigen Anstieg um 5.000 Personen. Die Erwerbstätigkeit war im November weiterhin aufwärtsgerichtet. Die Frühindikatoren entwickelten sich durchweg besser, deuten aber noch nicht auf eine grundsätzliche Trendwende hin.
  • Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist nach endgültigen Ergebnissen im Oktober 2023 (1.481) um 4,9 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es einen Anstieg von 19,0 %. Nach wie vor bewegen sich die Unternehmensinsolvenzen etwas unter dem Vor-Corona-Niveau.

Anhaltende wirtschaftliche Schwäche im Winterhalbjahr 2023/24

Die gesamtwirtschaftliche Ausgangslage stellt sich zum Jahreswechsel 2023/24 im Zuge der Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen, insbesondere den erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs, der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung, der geopolitischen Krisen sowie den geldpolitischen Straffungen weiterhin sehr schwach dar: Das Bruttoinlandsprodukt ist zum Jahresende nach ersten, vorläufigen Informationen des Statistischen Bundesamtes preis-, saison- und kalenderbereinigt um rund 1⁄4 % gegenüber dem Vorquartal gesunken. Für das Gesamtjahr ergibt sich damit ein Rückgang des BIP um 0,3 %. Dieses Ergebnis war weitgehend erwartet worden. Insbesondere der private Konsum ist im vergangenen Jahr aufgrund der nachwirkenden Kaufkraftverluste und der Kaufzurückhaltung, auch im Zuge der erhöhten Unsicherheit infolge der geopolitischen Konflikte, preisbereinigt um 0,8 % zurückgegangen. Damit lag er immer noch etwas unter dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019. Auch die staatlichen Konsumausgaben waren mit -1,7 % gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Darin spiegelt sich die Normalisierung der Staatsausgaben nach der deutlichen Ausweitung während Corona-Pandemie. Die Bruttoanlageinvestitionen gingen mit -0,3 % etwas zurück, vor allem da die Bauinvestitionen infolge der gestiegenen Finanzierungs- und Materialkosten im Jahresdurchschnitt 2023 preisbereinigt erneut um rund zwei Prozent sanken. Dagegen konnten die Investitionen in Maschinen und Anlagen mit +3,0 % deutlich zulegen. Dazu dürften neben den immer noch hohen Auftragsbeständen und der guten Eigenkapitalausstattung der Unternehmen auch steigende – durch staatliche Maßnahmen gestützte – Investitionen in die Transformation beigetragen haben. Die Exporte nahmen infolge der schwachen Nachfrage aus dem Ausland um 1,8 % ab. Die Importe fielen im Zuge der schwachen Binnennachfrage mit -3,0 % sogar noch kräftiger, weshalb der Außenhandel rechnerisch +0,6 Prozentpunkte zum BIP-Wachstum beitrug.

Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der konjunkturellen Schwächephase robust; die Erwerbstätigkeit nahm im Jahresverlauf weiter zu (+0,7 %) und erreichte im Jahresdurchschnitt 2023 einen historischen Höchststand von knapp 46 Mio. Personen.

Ebenfalls positiv ist die Entwicklung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte zu werten, die im Jahr 2023 um +5,9 % spürbar zunahmen. Sowohl die Arbeitnehmerentgelte (+6,7 %) als auch die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (+6,5 %) lagen dabei deutlich im Plus. Gestützt wurde die Einkommensentwicklung neben spürbaren Lohnsteigerungen auch von staatlichen Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung des inflationsbedingten Kaufkraftverlustes wie den Energiepreisbremsen, der Möglichkeit zu steuerfreien Inflationsausgleichsprämien und Erhöhungen der Sozialleistungen (Wohngeld, Bürgergeld, Erhöhung Kindergeld). Diese Maßnahmen kamen insbesondere den unteren Einkommensgruppen zugute.

Angesichts der zuletzt weiter schwachen Frühindikatoren, anhaltender und neu hinzugekommener geopolitischer Krisen, die zu steigenden Transportkosten und Verzögerungen in Lieferketten führen können, sowie temporär administrativ erhöhter Verbraucherpreise zu Jahresbeginn ist auch für das erste Quartal dieses Jahres noch nicht mit einer konjunkturellen Trendwende zu rechnen. Bei einem Rückgang der Inflation, steigenden Reallöhnen und einer allmählichen Belebung der Weltwirtschaft dürften sich zentrale Belastungsfaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland aber im Verlauf dieses Jahres verringern und eine vor allem binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen.

Weltwirtschaft kommt zum Jahresende nur mühsam voran

Im Oktober bewegte sich die weltweite Industrieproduktion seitwärts, nach geringen Zuwächsen in den beiden Vormonaten. Die stark gestiegenen Zinsen und der noch nicht abgeschlossene Abbau der hohen Lagerhaltung im Nachgang der Lieferkettenstörungen lasteten weiterhin auf der Industriekonjunktur. Auch die globalen Einkaufsmanagerindizes verharrten im Dezember in vielen wichtigen deutschen Handelspartnerländern Deutschlands unterhalb der Wachstumsschwelle. Der Stimmungsindikator von S&P Global hat sich im Dezember weiter erholt und liegt nun mit 51 Punkten leicht über der Wachstumsschwelle. Während sich die Stimmung im Verarbeitenden Gewerbe von 49,3 auf 49,0 Punkte etwas eintrübte, verbesserte sie sich bei den Dienstleistern um einen Punkt auf 51,6 Zähler.

Der Welthandel legte im Oktober gegenüber dem Vormonat weiter leicht zu (+0,4 %) und auch für den November deutet der RWI/ISL-Containerumschlag-Index mit einem leichten (saisonbereinigten) Anstieg von 123,7 auf 124,5 Punkte auf eine verhaltene Expansion hin. Allerdings ging der Nordrange-Index für europäische Häfen gleichzeitig recht deutlich zurück (von 103,7 auf 101,0 Punkte). Für den Dezember signalisieren aktuelle Schiffsbewegungsdaten des Kiel Trade Indicators (KTI) dagegen insgesamt wieder eine rückläufige Welthandelsaktivität. Dazu haben auch die Angriffe auf Frachter im Roten Meer beigetragen, die infolge der Umleitung von Schiffen um Afrika zu einem Einbruch der Containertransporte durch das Rote Meer und deutlich längeren Transportzeiten führen.

Insgesamt ist gemäß den Prognosen internationaler Organisationen in diesem Jahr aber nach Abschluss der Lagerkorrekturen und damit wieder steigendem Neugeschäft mit einer moderaten Erholung des Welthandelsvolumens zu rechnen (2023: 0,5 %, 2024: 3,1 %) – auch wenn das Welt-BIP weiterhin mit einer Zuwachsrate von rund 3 % nur unterdurchschnittlich expandieren dürfte. In den westlichen Volkswirtschaften dürfte sich das Wirtschaftswachstum im Zuge der Abkühlung in den USA und der Erholung in den EU-Ländern nach der starken Betroffenheit durch die Energiepreiskrise annähern. Dagegen ist in Asien eine Divergenz zwischen den sich abschwächenden Expansionsraten in China und Japan einerseits und den recht kräftig wachsenden übrigen asiatischen Ländern andererseits, allen voran Indien, zu erwarten. Alles in allem dürfte die Nachfrage nach deutschen Exportgütern nach der ausgeprägten Schwäche im abgelaufenen Jahr in diesem Jahr wieder spürbar zunehmen.

Erster Lichtblick beim Außenhandel

Im November sind die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen ggü. dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt erstmals seit dem Frühjahr 2023 deutlich gestiegen (+1,9 %, Oktober: +0,1 %).

Auch im weniger schwankungsanfälligen Zweimonatsvergleich lagen sie mit 1,1 % im Plus. Dazu trugen insbesondere die Lieferungen in die EU-Länder außerhalb des Euroraums bei (+5,9 %). Die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen erholten sich mit einer Zunahme um 1,3 % ggü. dem Vormonat (Oktober: -0,1 %) ebenfalls spürbar. Im Zweimonatsvergleich drehten die Importe ebenfalls erstmals seit Juni 2023 ins Plus (+0,9 %).

Bei den Außenhandelspreisen machen sich nach wie vor die Preisrückgänge für Energieimporte bemerkbar. Während die Einfuhrpreise ggü. November 2022 mit -9,0 % merklich zurückgingen, haben sie ggü. dem Vormonat saisonbereinigt stagniert. Gleichzeitig gaben die Ausfuhrpreise im Vormonatsvergleich um 0,2 % etwas nach, vor allem aufgrund von rückläufigen Preisen der Exporte des Verarbeitenden Gewerbes. Die Terms of Trade verschlechterten sich insgesamt um 0,2 % ggü. dem Vormonat.

Der monatliche Handelsbilanzüberschuss ist im Zuge der stärkeren Ausweitung der Exporte im Vergleich zu den Importen von 16,4 Mrd. Euro im Oktober auf 17,6 Mrd. Euro im November gestiegen. Kumuliert ist der Handelsbilanzüberschuss im Zeitraum Januar bis November 2023 mit 159,8 Mrd. Euro mehr als doppelt so hoch wie der Vorjahreswert im gleichen Zeitraum (76,3 Mrd. Euro).

Die Frühindikatoren sind am aktuellen Rand volatil und senden gemischte Signale für die weitere Entwicklung: Die Auftragseingänge aus dem Ausland sind seit dem Sommer in der Tendenz abwärtsgerichtet, wobei zuletzt insbesondere die Nachfrage aus dem Euroraum weiter deutlich rückläufig war. Die ifo Exporterwartungen haben sich im Dezember wieder von -4,1 auf -6,7 Punkte verschlechtert, nachdem sie sich zuvor zwei Monate in Folge aufgehellt hatten. Neben den Unternehmen im Maschinenbau rechnen nun auch wieder die Automobilhersteller mit geringeren Aufträgen aus dem Ausland. Die Schiffbewegungsdaten des Kiel-Trade-Indikators signalisieren für den Berichtsmonat Dezember aktuell einen Rückgang der realen deutschen Exporte (-1,9 % ggü. Dem Vormonat).

Die November-Daten für den deutschen Außenhandel stellen zwar einen Lichtblick für die exportorientierte deutsche Industrie dar, mit einer raschen Trendwende ist angesichts der insgesamt noch schwachen Indikatorenlage aber nicht zu rechnen. Die Mehrzahl der vom ifo Institut befragten Unternehmen geht nach wie vor von rückläufigen Exporten in den kommenden Monaten aus und auch Containerumschlags- und Schiffsbewegungsdaten bleiben verhalten. Zudem sind die Risiken für den Welthandel infolge der Krisensituation im Roten Meer und damit verbundenen höheren Transport- und Frachtkosten zuletzt eher gestiegen.

Industrieproduktion setzt abwärtsgerichtete Tendenz fort

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ging nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im November gegenüber dem Vormonat um 0,7 % zurück. Damit setzte sich die seit Frühjahr letzten Jahres zu verzeichnende abwärtsgerichtete Tendenz weiter fort. Im November kam es in der Industrie und im Baugewerbe wieder zu Rückgängen (-0,5 % bzw. – 2,9 %), während der Bereich Energie erneut ein deutliches Plus meldete (+3,9 %).

Innerhalb der Industrie waren im November in den einzelnen Wirtschaftszweigen unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten: Die gewichtigen Bereiche Kfz und Kfz-Teile sowie elektrische Ausrüstungen meldeten Abnahmen ihrer Ausbringung um 0,6 % bzw. 3,3 %; auch bei pharmazeutischen Erzeugnissen (-3,8 %) sowie Datenverarbeitungsgeräten, elektrischen und optischen Erzeugnissen (-5,7 %) kam es zu Rückgängen. Bei dem gewichtigen Bereich Maschinenbau hingegen gab es eine Zunahme um +1,1 %, ebenso wie bei den energieintensiven Industriezweigen insgesamt (+3,1 %), die sich wie folgt auf die fünf Bereiche verteilte: chemische Erzeugnisse (+5,1 %), Kokerei und Mineralölverarbeitung (+3,2 %), Papier und Pappe (+2,6 %), Glas, Glaswaren und Keramik (+1,8 %) sowie Metallerzeugung und -bearbeitung (+0,5 %).

Die Industrieproduktion lag im November 1,9 % unter ihrem durchschnittlichen Niveau im dritten Quartal, sodass für das vierte Quartal insgesamt erneut ein spürbares Minus zu erwarten ist.

Die Auftragseingänge nahmen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im November gegenüber dem Vormonat leicht zu (+0,3 %), nachdem sie im Oktober merklich zurückgegangen waren (-3,8 %). Erneut stützte die Nachfrage aus dem Inland (+1,4 %) – insbesondere nach Investitionsgütern (+3,4 %) – während Bestellungen aus dem Ausland aufgrund der anhaltenden Orderrückgänge aus dem Euroraum weiter abwärtsgerichtet waren (-0,4 %). Auch der um Großaufträge bereinigte Auftragseingang war gegenüber dem Vormonat leicht rückläufig (-0,6 %). In den meisten Wirtschaftszweigen gingen mehr Aufträge ein, wobei insbesondere die gewichtigen Bereiche Kfz (+4,7 %), chemische Erzeugnisse (+ 3,7 %), elektrische Ausrüstungen (+4,8 %) und der Maschinenbau (+3,9 %) deutlich höhere Bestellungen als im Vormonat verzeichneten. Dagegen kam es beim volatilen sonstigen Fahrzeugbau nach dem starken Anstieg im Vormonat zu einem kräftigen Rückprall (-32,1 %). Auch die Bestellungen in den Bereichen Metallerzeugung (-7,1 %) und pharmazeutische Erzeugnisse (-4,7 %) fielen im Vergleich zum Vormonat geringer aus.

Während sich bei den Auftragseingängen aus dem Inland in zentralen Bereichen zuletzt eine Stabilisierung andeutet, belastet die schwache Auslandsnachfrage, insbesondere aus dem Euroraum, weiterhin die Industriekonjunktur. Frühindikatoren senden derzeit gemischte Signale, wobei sich die Stimmung in den Unternehmen zuletzt wieder etwas eingetrübt hat. Mit einer schnellen Trendwende der Industriekonjunktur kann daher nicht gerechnet werden. Im weiteren Jahresverlauf dürfte aber vor dem Hintergrund der erwarteten binnenwirtschaftlichen Belebung und wieder anziehender Exporte eine Erholung der Industrieproduktion einsetzen.

Noch keine Trendwende im Einzelhandel

Die realen Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz sind im November gegenüber dem Vormonat um 2,2 % deutlich gesunken, nachdem sie im Oktober spürbar im Plus lagen (+1,3 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel im November ein reales Umsatzminus von 2,0 %, wobei sich die hohen Preissteigerungen weiterhin bemerkbar machten. Der Handel mit Lebensmitteln ging im November im Vergleich zum Vormonat real um 0,4 % zurück. Infolge der starken Verteuerung von Lebensmitteln sind in dieser Sparte des Einzelhandels seit mehr als 2,5 Jahren im Vorjahresvergleich überwiegend reale Umsatzrückgänge zu verzeichnen, die sich zuletzt aber verringert haben. Preise für Nahrungsmittel steigen weiterhin überdurchschnittlich stark an, auch wenn sich ihr Preisauftrieb gegenüber dem Vorjahresmonat weiter abgeschwächt hat (Dezember: +4,5 %). Der Umsatz im Internet- und Versandhandel verringerte sich im November um 1,5 % (-1,8 % ggü. Vorjahr).

Bei den Pkw-Neuzulassungen ergab sich im Dezember im Vormonatsvergleich eine leichte Zunahme um 1,4 %; auch im aussagekräftigeren Zwei-Monatsvergleich haben sich die Neuzulassungen – nach hohen Schwankungen in den Vormonaten – stabilisiert (+0,2 %). Neuzulassungen von Pkw durch Privatpersonen sind im Dezember kräftig um 10,3 % gestiegen und auch in der Zwei-Monats-Betrachtung mit +7,3 % deutlich aufwärtsgerichtet. Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen sind dagegen im Dezember zum vierten Mal in Folge gesunken (-3,5 %). Gründe für diese volatile Entwicklung dürften vor allem Vorzieheffekte im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Umweltprämie sein, die für gewerbliche Zulassungen Ende August und für Privatpersonen am 18. Dezember beendet wurde.

Frühindikatoren für die Entwicklung des privaten Konsums geben aktuell ein uneinheitliches Bild: Laut Prognose der GfK wird sich das Konsumklima im Januar noch einmal verbessern, nachdem es sich zwischen September und November leicht verschlechtert hatte. Die ifo Geschäftserwartungen im Einzelhandel haben sich im Dezember eingetrübt (-2,8 Punkte) und liegen weiterhin im negativen Bereich. Auch die Beurteilung der aktuellen Lage hat sich verschlechtert. Das Weihnachtsgeschäft bewertete der Einzelhandel vor den Feiertagen zuletzt als enttäuschend.

Während sich die Konsumstimmung bei den privaten Haushalten also tendenziell verbessert, wird die Geschäftslage im Einzelhandel nach Umfragen von ifo und Handelsverband HDE eher als unbefriedigend bewertet. Bei weiter steigenden Einkommen und rückläufigen Inflationsraten dürfte aber mit einer Erholung des privaten Konsums im Verlauf dieses Jahres zu rechnen sein.

Inflation steigt zum Jahresende aufgrund eines Basiseffekts

Die Inflationsrate (Preisniveauanstieg binnen Jahresfrist) belief sich im Dezember voraussichtlich auf 3,7 %. Im November hatte die Rate noch bei 3,2 % gelegen. Maßgeblich für den Anstieg der Rate war ein Basiseffekt aufgrund der sog. Dezember-Soforthilfe zum Jahresende 2022, die vor einem Jahr dämpfend auf den Verbraucherpreisindex gewirkt hatte.

Die Kernrate (ohne Energie und Nahrung) ging im Dezember weiter zurück auf 3,5 % (Nov.: +3,8 %) und lag damit infolge des Basiseffekts bei Energie nur geringfügig unter der Inflationsrate. Im Jahresdurchschnitt 2023 betrug der Anstieg der Verbraucherpreise voraussichtlich 5,9 % (Kernrate: +5,1 %). Nahrungsmittel verteuerten sich im Dezember gegenüber dem Vorjahresmonat erneut überproportional (+4,5 %), allerdings ließ der Preisauftrieb hier ebenfalls weiter nach (Nov.: +5,5 %). Die Energiepreise sind nach zwei Rückgängen im Dezember gegenüber dem Vorjahresmonat infolge des Basiseffekts wieder um 4,1 % gestiegen (Nov.: -4,5 %; Okt: -3,2 %). Im Bereich der Dienstleistungen hat sich der Preisauftrieb mit +3,2 % weiter leicht abgeschwächt (Nov.: +3,4 %).

Auch auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen ist weiter eine nachlassende Preisdynamik zu beobachten. Die Erzeugerpreise sind im November 2023 um 7,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken. Im Oktober hatte die Rate bei -11,0 % gelegen. Ausschlaggebend war wie schon in den Vormonaten vor allem ein Basiseffekt durch die hohen Preissteigerungen im Vorjahr aufgrund der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine. Im Vergleich zum Vormonat nahmen die Erzeugerpreise im November um 0,5 % ab. Die Einfuhrpreise lagen im November um 9,0 % deutlich unter dem Vorjahresmonat (-0,1 % ggü. Vormonat). Die Verkaufspreise im Großhandel sind im November im Vorjahresvergleich um 3,6 % gefallen. Auch im Vergleich zum Vormonat kam es zu einer Abnahme (-0,2 %).

An den Spotmärkten entwickelten sich zuletzt die Preise für Erdgas wieder rückläufig. Aktuell liegt der TTF Base Load mit rd. 30 Euro/MWh etwa 55 % unter dem Niveau vom November 2022. Gegenüber dem Vormonat ist ein Rückgang von rd. 20 % zu verzeichnen. Die Markterwartungen deuten darauf hin, dass die Erdgaspreise in den kommenden Quartalen unter 50 Euro/MWh bleiben werden.

Zu Beginn dieses Jahres wird die Entwicklung der Inflation spürbar durch steuerliche und fiskalische Maßnahmen geprägt. Zum einen laufen temporäre Maßnahmen aus, die im Zuge der Corona- und Energiekrise zur Entlastung von privaten Haushalten implementiert worden waren (Absenkung Umsatzsteuersätze in Gastronomie und für Gas- und Fernwärme, Preisbremsen für Strom und Gas etc.). Zum anderen dürften Maßnahmen im Zuge der Konsolidierungserfordernisse der öffentlichen Haushalte preissteigernd wirken (Anhebung CO2-Bepreisung, Wegfall Zuschuss Netzentgelte bei Strom, Anhebung Luftverkehrssteuer). Im weiteren Verlauf des Jahres dominieren aber weiterhin inflationssenkende Faktoren wie Preisrückgänge auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen aufgrund gesunkener Energie- und Erzeugerpreise an den Märkten, geldpolitische Straffung der EZB, angemessene Tarifabschlüsse sowie Normalisierung der Gewinnmargen der Unternehmen.

Arbeitsmarkt mit saisonüblichem Verlauf zum Jahresende

Der Arbeitsmarkt wies zum Jahresende bei günstiger Witterung einen saisonüblichen Verlauf auf. Die registrierte Arbeitslosigkeit erhöhte sich in Ursprungszahlen wie im Dezember üblich gegenüber dem Vormonat um 31.000 Personen. Saisonbereinigt (sb) bedeutet das einen geringfügigen Anstieg um 5.000. Die Erwerbstätigkeit legte im letzten Berichtsmonat November gegenüber Vormonat merklich zu (sb +22.000 Personen). Ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamts zufolge erreichte sie im Jahresdurchschnitt 2023 mit 45,9 Mio. Personen einen neuen Höchststand. Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg im Oktober deutlich (sb +34.000). Die Kurzarbeit erhöhte sich im Oktober zwar leicht, die Anzeigen für Dezember waren aber erneut rückläufig. Frühindikatoren entwickelten sich durchweg etwas besser. Die Zahl der offiziellen gemeldeten Stellen stieg erstmals seit Mitte 2022 wieder an. Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland hat wieder leicht zugenommen, vor allem im Dienstleistungsbereich. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer verbesserte sich ebenfalls, auch wenn die Arbeitslosigkeit noch etwas steigen dürfte. Die günstigeren Frühindikatoren deuten noch nicht auf eine grundsätzliche Trendwende hin. Eine Besserung der Aussichten ist ab Frühjahr zu erwarten, wenn auch die Wirtschaft wieder Fahrt aufnehmen dürfte.

Anstieg der Unternehmensinsolvenzen pausiert

Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist nach endgültigen Ergebnissen im Oktober 2023 von 1.557 auf 1.481 bzw. um 4,9 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es einen Anstieg von 19,0 %. Von Januar bis Oktober 2023 lag die Anzahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen um 24,1 % höher als im Vergleichszeitraum 2022. Der vergleichsweise deutliche Anstieg ist auf Basiseffekte (historisch niedrige Insolvenzzahlen bis Mitte 2022 durch Corona-Sondereffekte) sowie ein wirtschaftlich herausforderndes Umfeld zurückzuführen. Dennoch bewegen sich die Insolvenzzahlen nach wie vor etwas unter dem Mittelwert der Jahre 2016-2019, der Abstand hat sich im Oktober 2023 wieder vergrößert (September: -4,4 %; Oktober: -9,5 % ggü. dem jeweiligen Monatsmittelwert 2016-2019). Auf erhöhtem Niveau bleibt die Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Beschäftigten, die im Oktober immer noch 54,3 % (September: +91 %) über dem Vorjahresmonat liegt. Bezogen auf den bisherigen Jahresverlauf (Januar bis Oktober) beträgt der Anstieg ggü. dem Vorjahreszeitraum sogar rd. 123 % sowie ggü. dem Vor-Corona-Mittelwert für Januar bis Oktober 46,2 %. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den gemeldeten Unternehmensinsolvenzen sind im Oktober 2023 um rd. 97 % ggü. dem Vorjahresmonat und im Jahresverlauf 2023 um 95 % ggü. 2022 gestiegen. Die Zahlen zeigen, dass aktuell größere Unternehmen stärker von Insolvenzen betroffen sind.

Der Frühindikator IWH-Insolvenztrend zeigt für Dezember 2023 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen von 10,3 % ggü. dem Vormonat November. Im Vorjahresvergleich ist ein Anstieg um 22,6 % zu verzeichnen (November: +20,9 %). Es ist der höchste Dezember-Wert seit Beginn der Datenerfassung im IWH-Insolvenztrend im Jahr 2016. Das vierte Quartal 2023 war damit voraussichtlich das insolvenzstärkste Quartal des vorigen Jahres, obwohl das vierte Quartal normalerweise die wenigsten Insolvenzen eines Jahres aufweist. Laut IWH dürfte sich der Anstieg der Insolvenzzahlen auch in diesem Jahr noch fortsetzen.

Fußnote

1 In diesem Bericht werden Daten genutzt, die bis zum 15. Januar 2024 (10 Uhr) vorlagen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preis-, kalender- und saisonbereinigter Daten.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Die Folgen der globalen Krisen belasten die deutsche Wirtschaft weiterhin.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.01.2024

Die Folgen der globalen Krisen belasten die deutsche Wirtschaft

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. „Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken“, sagte Ruth Brand bei der Pressekonferenz „Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland“ in Berlin. „Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort“, so Brand weiter. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher.

Die Bruttowertschöpfung im Produzierenden Gewerbe ging zurück, die meisten Dienstleistungsbereiche stützten die Wirtschaft

Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich: Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war im Jahr 2023 preisbereinigt ebenfalls im Minus (‑0,4 %). Positive Impulse kamen hier vorrangig aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Dagegen sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte.

Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %.

Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Der Anstieg fiel aber insgesamt schwächer aus als in den beiden vorangegangenen Jahren. Den größten preisbereinigten Zuwachs verzeichnete der Bereich Information und Kommunikation mit +2,6 % und knüpfte damit an seine langjährige, nur im ersten Corona-Jahr 2020 gebremste Wachstumsgeschichte an. Der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+1,0 %) und die Unternehmensdienstleister (+0,3 %) konnten ebenfalls leicht zulegen. Dagegen ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (-1,0 %) zurück. Das lag vor allem am Groß- und am Einzelhandel, die deutlich nachgaben, während der Kraftfahrzeughandel und der Verkehrsbereich zulegten. Insgesamt ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 leicht zurück (-0,1 %).

Private und staatliche Konsumausgaben sanken, Ausrüstungsinvestitionen sendeten positive Signale

Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab und entfernte sich damit wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-1,5 %). Dies dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein. Von Rückgängen waren vor allem die Bereiche betroffen, in denen die Preise im Jahresverlauf entweder auf dem hohen Niveau des Vorjahres verharrten oder sogar noch weiter anstiegen. Besonders stark sanken die preisbereinigten Ausgaben für langlebige Güter wie Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,2 %). Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (‑1,7 %). Das lag vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern. Durch solche Maßnahmen hatte der Staatskonsum in den Jahren ab 2020 die Wirtschaftsleistung gestützt.

Die Bauinvestitionen sanken im Jahr 2023 preisbereinigt um 2,1 %. Neben den hohen Baupreisen wirkten sich die spürbar gestiegenen Bauzinsen aus, die insbesondere den Wohnungsbau bremsten. Positive Signale kamen lediglich vom Ausbaugewerbe, was unter anderem an den stark nachgefragten energetischen Sanierungen gelegen haben dürfte. In Ausrüstungen – das sind vor allem Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge – wurde dagegen preisbereinigt deutlich mehr investiert als im Jahr 2022 (+3,0 %). Dazu trug vor allem der Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen bei, der durch den bis August 2023 geltenden Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich verstärkt wurde.

Die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik und die schwache inländische Nachfrage im Jahr 2023 machten sich auch beim Handel mit dem Ausland bemerkbar, der trotz sinkender Preise zurückging. Dabei sanken die Importe (preisbereinigt -3,0 %) kräftiger als die Exporte (preisbereinigt -1,8 %). Damit kam es im Saldo zu einem positiven Außenbeitrag, der das BIP stützte.

Arbeitsmarkt zeigte sich weiterhin robust

Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % oder 333 000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt.

Staat verringerte Finanzierungsdefizit trotz weiterer staatlicher Maßnahmen erneut

Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 82,7 Milliarden Euro. Das waren etwa 14 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2022 (96,9 Milliarden Euro). Vor allem der Bund konnte sein Finanzierungsdefizit gegenüber dem Vorjahr erheblich verringern. Im Jahr 2022 hatten die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Abmilderung der Energiekrise und Stabilisierung der Wirtschaft zu hohen Ausgaben geführt. Im Jahr 2023 erfolgten zwar ebenfalls umfangreiche Zahlungen für die Gas- und Strompreisbremse, es entfielen aber größtenteils die Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, zum Beispiel für Tests und Impfstoffe. Daneben zahlte der Bund auch weniger Transfers an Länder und Sozialversicherungen, deren Finanzierungssalden sich dadurch verschlechterten. Die anhaltende finanzielle Belastung durch die große Zahl an Geflüchteten machte sich vor allem bei den gestiegenen Ausgaben der Gemeinden bemerkbar, die ebenso wie Bund und Länder das Jahr 2023 mit einem Defizit abschlossen. Bezogen auf das BIP in jeweiligen Preisen ergibt sich für den Staat im Jahr 2023 eine Defizitquote von 2,0 %, die damit deutlich niedriger war als in den drei vorangegangenen Jahren. Sie liegt auch unterhalb des europäischen Referenzwertes von 3 % aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, der allerdings bis einschließlich 2023 ausgesetzt war.

BIP im 4. Quartal 2023 nach bisherigen Erkenntnissen rückläufig zum Vorquartal

Im aktuellen Ergebnis für das BIP 2023 ist eine erste sehr frühe Schätzung für das 4. Quartal 2023 enthalten. Diese basiert auf einer unvollständigeren Datenbasis als die reguläre Quartalsrechnung und ist daher mit einer höheren Unsicherheit behaftet. Auch die ersten drei Quartale des Jahres 2023 wurden überarbeitet. Nach bisherigen Erkenntnissen ging das BIP im 4. Quartal 2023 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal zurück, nachdem es im 3. Quartal stagnierte.

Die reguläre Schnellschätzung für das Bruttoinlandsprodukt im 4. Quartal 2023 wird das Statistische Bundesamt am 30. Januar 2024 veröffentlichen. Detaillierte Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen folgen am 23. Februar 2024.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Fast die Hälfte der Familienunternehmen steht vor der Übergabe an die nächste Generation

In den nächsten drei Jahren steht lt. ifo Institut/Stiftung Familienunternehmen bei 43 % der Familienunternehmen eine Unternehmens- oder Anteilsübertragung an.

ifo Institut/Stiftung Familienunternehmen, Pressemitteilung vom 15.01.2024

In den nächsten drei Jahren steht bei 43 % der Familienunternehmen eine Unternehmens- oder Anteilsübertragung an. „Vor allem die größeren Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern planen in den nächsten drei Jahren den Generationenwechsel, und zwar 50 % von ihnen“, sagt Annette von Maltzan vom ifo Institut. Diese Zahlen haben das Institut und die Stiftung Familienunternehmen 2023 mit Hilfe ihrer gemeinsamen Datenbank FamData per Umfrage ermittelt und in einem Aufsatz im aktuellen ifo Schnelldienst analysiert.

42 % aller befragten Unternehmen haben noch keinen Nachfolger für die Geschäftsleitung aus der Familie. Das geht aus einer anderen Umfrage mit dieser Datenbank hervor. Die Inhaber werden immer älter, und es bekommen immer weniger Familienunternehmen eine familieninterne Nachfolge hin: zuletzt nur 34 %, wie aus einer weiteren Umfrage hervorgeht.

Auch in den Aufsichtsräten ist Nachwuchs aus den eigenen Reihen rar: Nur ein Viertel der Unternehmen kann das Gremium mit Familienmitgliedern nachbesetzen. Das Ausscheiden der Babyboomer-Jahrgänge beeinflusst demnach nicht nur das Angebot an Fachkräften, sondern auch an Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern. Ein Stimmungsmonitor im Sommer 2023 zeigte zudem, dass für 61 % der Familienunternehmen die Erbschaft- oder Schenkungsteuer eine starke oder sehr starke Belastung ist.

Noch untermauern die Zahlen aus der Datenbank die Langlebigkeit von Familienunternehmen. Fast die Hälfte befindet sich in der zweiten und dritten Generation. Rund ein Fünftel schafft es darüber hinaus. Die ältesten Unternehmen in der FamData existieren bereits seit dem 14. Jahrhundert. Stolze 5 % sind vor 1900 gegründet worden, weitere 10 % in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Seit 2017 erhebt das ifo Institut für die Stiftung Familienunternehmen zentrale Gesellschafterdaten in Umfragen zu wirtschaftspolitischen Themen. Daran nehmen jedes Jahr 1.500 bis 2.000 Unternehmerinnen und Unternehmer teil: aus Familienunternehmen und Nicht-Familienunternehmen unterschiedlichster Größe aus verschiedensten Branchen. Inzwischen umfasst die Datenbank mehr als 12.000 Unternehmen, die Hälfte davon Familienunternehmen.

Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen: „Die FamData ist ein wertvolles Instrument in der Forschung – gerade auch rund um das Thema Nachfolge. Die kommende Unternehmergeneration hat großes Zutrauen in die Leistungs- und Innovationsfähigkeit ihrer Familienunternehmen. Doch die Rahmenbedingungen für Familienunternehmen müssen sich radikal verbessern. Bürokratie, Energiepreise, Fachkräftemangel und Steuerlast entmutigen die Nachfolgegeneration.“

Quelle: ifo Institut

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Großhandelspreise im Dezember 2023: -2,6 % gegenüber Dezember 2022

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Dezember 2023 um 2,6 % niedriger als im Dezember 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatte die Veränderung gegenüber dem Vorjahr im November 2023 bei -3,6 % und im Oktober 2023 bei -4,2 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat November 2023 fielen die Großhandelspreise im Dezember 2023 um 0,6 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.01.2024

Großhandelsverkaufspreise, Dezember und Jahr 2023
-2,6 % zum Vorjahresmonat
-0,6 % zum Vormonat
-0,5 % Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber 2022

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Dezember 2023 um 2,6 % niedriger als im Dezember 2022. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte die Veränderung gegenüber dem Vorjahr im November 2023 bei -3,6 % und im Oktober 2023 bei -4,2 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat November 2023 fielen die Großhandelspreise im Dezember 2023 um 0,6 %.

Stark gesunkene Preise für Mineralölerzeugnisse

Wie schon in den Vormonaten waren hauptsächlich Mineralölerzeugnisse für den Rückgang der Großhandelspreise im Vorjahresvergleich verantwortlich. Im Dezember 2023 fielen die Preise im Großhandel mit Mineralölerzeugnissen gegenüber Dezember 2022 um 9,8 %. Zum Vormonat November 2023 sanken diese Preise um 4,6 %. Niedriger als im Vorjahresmonat waren auch die Preise im Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (-19,7 %), mit chemischen Erzeugnissen (-19,0 %), mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug (-12,7 %) sowie mit Altmaterial und Reststoffen (-7,6 %).

Höher als im Dezember 2022 waren dagegen die Preise im Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln (+13,9 %) sowie mit Zucker, Süßwaren und Backwaren (+8,9 %). Auch für Getränke (+7,1 %) sowie für Tabakwaren (+5,8 %) musste auf Großhandelsebene mehr bezahlt werden als vor einem Jahr.

Großhandelspreise im Jahresdurchschnitt 2023 um 0,5 % gesunken

Im Jahresdurchschnitt 2023 fielen die Großhandelsverkaufspreise gegenüber 2022 um 0,5 %. Insbesondere die gesunkenen Preise im Großhandel mit Mineralölerzeugnissen (-14,3 %) hatten einen entscheidenden Einfluss auf die Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Erhebliche Preisrückgänge gab es auch im Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen (-24,8 %), sowie mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (-18,8 %).

Höher als im Jahresdurchschnitt 2022 waren im Jahr 2023 dagegen insbesondere die Preise im Großhandel mit lebenden Tieren (+20,2 %), mit Obst, Gemüse und Kartoffeln (+19,8 %) sowie mit Zucker, Süßwaren und Backwaren (+16,0 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Entgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchrecht stellt keine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG dar

Das FG Münster entschied, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts keinen Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 EStG, sondern einen von dieser Vorschrift nicht erfassten veräußerungsähnlichen Vorgang darstellt (Az. 6 K 2489/22 E).

FG Münster, Mitteilung vom 15.01.2024 zum Urteil 6 K 2489/22 E vom 12.12.2023

Mit Urteil vom 12. Dezember 2023 (Az. 6 K 2489/22 E) hat der 6. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts keinen Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 EStG, sondern einen von dieser Vorschrift nicht erfassten veräußerungsähnlichen Vorgang darstellt.

Der Klägerin wurde im Jahr 2008 im Wege eines Vermächtnisses ein Nießbrauchrecht an einem Grundstück zugewendet. Im Jahr 2012 überließ sie das Grundstück an eine Kommanditgesellschaft, an der sie selbst als Gesellschafterin beteiligt war. Die Mieteinnahmen stellten Sonderbetriebseinnahmen dar. Nachdem die Klägerin im Jahr 2018 aus der Kommanditgesellschaft ausgeschieden war, überführte sie das Nießbrauchrecht in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zu einem Wert von 0 Euro in ihr steuerliches Privatvermögen und erfasste die Mieteinnahmen fortan als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im November 2019 verzichtete die Klägerin sodann gegen eine Entschädigungszahlung auf ihr Nießbrauchrecht.

Im Rahmen der bei der Klägerin durchgeführten Betriebsprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass die Ablösung des Nießbrauchs zu Einkünften i. S. v. § 23 EStG geführt habe. Die Entnahme des Nießbrauchrechts aus dem Sonderbetriebsvermögen habe zu einer Anschaffung nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG geführt, sodass der entgeltliche Verzicht innerhalb der – aufgrund der Nutzung als Einkunftsquelle gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG verlängerten – zehnjährigen Veräußerungsfrist erfolgt sei. Die Klägerin vertrat demgegenüber u. a. die Auffassung, dass das Nießbrauchrecht nicht veräußert, sondern – als nicht übertragbares Recht – lediglich abgelöst worden sei.

Der 6. Senat hat der Klage vollumfänglich stattgegeben. Das Nießbrauchrecht stelle zwar als ein gegenüber dem Eigentum an der belasteten Sache verselbständigtes, dingliches Nutzungsrecht ein Wirtschaftsgut i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Auch seien Nießbrauchrechte einlage- und damit auch entnahmefähig, sodass die Klägerin das Nießbrauchrecht im Jahr 2018 gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG durch Entnahme ins Privatvermögen übernommen habe.

Durch den entgeltlichen Verzicht im Jahr 2019 sei das Nießbrauchrecht jedoch nicht veräußert worden. Unter Anschaffung bzw. Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten zu verstehen. Eine „Veräußerung“ setze somit nicht nur die Entgeltlichkeit des Übertragungsvorgangs, sondern auch einen Rechtsträgerwechsel an dem veräußerten Wirtschaftsgut voraus. Davon abzugrenzen seien sog. veräußerungsähnliche Vorgänge – also die Erbringung eines Entgeltes dafür, dass ein Vermögenswert in seiner Substanz endgültig aufgegeben werde. Da das Nießbrauchrecht gem. § 1059 BGB kraft ausdrücklich gesetzlicher Regelung nicht übertragbar sei, fehle es an einem Rechtsträgerwechsel. Der Verzicht auf das Nießbrauchsrecht führe nicht dazu, dass dieses Wirtschaftsgut an den Grundstückseigentümer (zurück) übertragen werde, sondern zu dessen Erlöschen. Insofern handele es sich um die endgültige Aufgabe eines Vermögenswertes in seiner Substanz und damit um einen veräußerungsähnlichen Vorgang.

Solche veräußerungsähnlichen Vorgänge seien von § 23 EStG nicht erfasst. Hierfür spreche neben dem Wortlaut auch der Charakter des § 23 EStG, der als Ausnahmevorschrift im Rahmen des Dualismus der Einkunftsarten nur ausgewählte Wertveränderungen des Privatvermögens der Besteuerung unterwerfe. Hätte der Gesetzgeber auch veräußerungsähnliche Vorgänge von § 23 EStG erfasst wissen wollen, hätte er eine entsprechende Erweiterung der Norm vorgenommen. In § 23 EStG fehle jedoch eine entsprechende Vorschrift zu § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG, durch die der Veräußerung verschiedene Ersatztatbestände gleichgestellt würden.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Quelle: Finanzgericht Münster, Newsletter Januar 2024

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