Kommunale GmbH kann Vorsteuern aus der Erschließung eines Gewerbegebiets abziehen

Das FG Münster entschied, dass einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Vorsteuerabzug aus der im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übernommenen Erschließung eines Gewerbegebietes zusteht (Az. 15 K 871/22).

FG Münster, Mitteilung vom 16.10.2023 zum Urteil 15 K 871/22 vom 29.08.2023

Der 15. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 29. August 2023 (Az. 15 K 871/22 U) entschieden, dass einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Vorsteuerabzug aus der im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übernommenen Erschließung eines Gewerbegebietes zusteht.

Die Klägerin ist eine GmbH, an der eine Stadt zu 85 % und eine Bank zu 15 % beteiligt sind. Ihr Zweck besteht darin, im Gebiet der Stadt neue Gewerbegebiete zu erschließen und deren Baureife herzustellen. Hierzu brachte die Stadt in ihrem Eigentum stehende Grundstücke in die Klägerin unter der Bedingung ein, dass diese die Grundstücke als Gewerbeflächen erschließt. In einem im Jahr 2010 abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag übertrug die Stadt die Erschließung des Baugebiets nach § 124 des Baugesetzbuchs auf die Klägerin. Nach der durchgeführten Erschließung veräußerte die Klägerin die Grundstücke an verschiedene Unternehmer, wobei sie zur Umsatzsteuerpflicht optierte.

Das Finanzamt versagte der Klägerin den Vorsteuerabzug für die in den Streitjahren 2014 bis 2016 hergestellten Erschließungsanlagen (insbesondere Straßen und Entwässerungsanlagen), da diese durch die öffentliche Widmung unentgeltlich auf die Stadt übertragen worden seien. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Grundstücksverkäufen bestehe insoweit nicht. Anderenfalls läge eine Wettbewerbsverzerrung vor, da die Stadt die Grundstücke auch selbst hätte erschließen und veräußern können, ohne einen Vorsteuerabzug zu bekommen.

Die Klägerin machte demgegenüber geltend, dass die Herstellung der Erschließungsanlagen mit den steuerpflichtigen Grundstücksveräußerungen zusammenhinge, weil die Veräußerungen ohne die Erschließung nicht möglich gewesen wären.

Der 15. Senat des Finanzgerichts Münster hat der Klage stattgegeben. Die Klägerin habe einen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Kosten der Erschließungsanlagen, da sie diese für umsatzsteuerpflichtige Leistungen verwendet habe. Sie habe die Durchführung der Erschließung als Gegenleistung für die Übertragung der Grundstücke von der Stadt im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes erbracht. Hierfür komme es nicht darauf an, dass nach den schriftlichen Verträgen keine Gegenleistung vereinbart worden sei, sondern vielmehr auf den materiellen Gehalt der eingegangenen Verpflichtungen. Danach habe sich die Klägerin als Auflage verpflichtet, die Erschließung des Baugebiets durchzuführen. Zwischen dieser Auflage und der Grundstücksübertragung von der Stadt habe ein unmittelbarer Zusammenhang bestanden. In welcher Höhe dieser tauschähnliche Umsatz auf Seiten der Klägerin Umsatzsteuer ausgelöst hat, ließ der Senat offen, da die Grundstücksübertragung bereits im Jahr 2010 und damit außerhalb der Streitjahre erfolgt sei.

Selbst wenn man nicht von einem tauschähnlichen Umsatz ausginge, sei jedenfalls im Hinblick auf einen Großteil der Kosten ein Vorsteuerabzug zu gewähren, weil diese als allgemeine Kostenelemente ihrer umsatzsteuerpflichtig an die Gewerbetreibenden gelieferten Grundstücke anzusehen seien. Die Erschließung des Gewerbegebiets sei für die wirtschaftliche Tätigkeit der Klägerin unerlässlich gewesen. Dabei sei die hypothetische Überlegung des Finanzamts, dass die Stadt die Erschließung selbst hätte durchführen können, irrelevant, da nur die konkrete wirtschaftliche Tätigkeit der Klägerin zu beurteilen sei. Die Erschließungskosten seien auch in die Bemessung der Kaufpreise eingeflossen. Deshalb stelle die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen an die Stadt und deren öffentliche Widmung auch keine für den Vorsteuerabzug schädliche unentgeltliche Zuwendung dar.

Der 15. Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Quelle: FG Münster, Newsletter Oktober 2023

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Wachstumschancengesetz im Parlament beraten

Der Bundestag hat am 13.10.2023 erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (BT-Drs. 20/8628) beraten.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.10.2023

Der Bundestag hat am Freitag, 13. Oktober 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz, 20/8628) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse, die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der Finanzausschuss. (…)

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Großhandelspreise im September 2023: -4,1 % gegenüber September 2022

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im September 2023 um 4,1 % niedriger als im September 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist das der stärkste Preisrückgang gegenüber einem Vorjahresmonat seit Mai 2020 (-4,3 % gegenüber Mai 2019).

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16.10.2023

Großhandelsverkaufspreise, September 2023

  • -4,1 % zum Vorjahresmonat
  • +0,2 % zum Vormonat

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im September 2023 um 4,1 % niedriger als im September 2022. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das der stärkste Preisrückgang gegenüber einem Vorjahresmonat seit Mai 2020 (-4,3 % gegenüber Mai 2019). Ausschlaggebend für den aktuellen Rückgang ist wie schon in den Vormonaten vor allem ein Basiseffekt durch die hohen Preissteigerungen im Vorjahr aufgrund des Kriegs in der Ukraine. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Großhandelspreise im September 2023 um 0,2 %.

Stark gesunkene Preise für Mineralölerzeugnisse sowie für Altmaterialien und Reststoffe

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung im September 2023 im Vergleich zum September 2022 hatte der Preisrückgang im Großhandel mit Mineralöl­erzeugnissen in Höhe von 19,8 %. Ursächlich hierfür ist vor allem ein Basiseffekt durch das hohe Preisniveau im Vorjahreszeitraum. Gegenüber August 2023 stiegen die Preise bei Mineralölerzeugnissen allerdings um 2,9 %. Günstiger als im Vorjahresmonat waren auch die Preise im Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen (-22,7 %), mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (-21,9 %), mit chemischen Erzeugnissen (-20,8 %) sowie mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug (-14,9 %).

Höher als im September 2022 waren dagegen die Preise für Obst, Gemüse und Kartoffeln mit +19,7 % sowie für Zucker, Süßwaren und Backwaren mit +13,4 %. Auch für lebende Tiere (+10,5 %) sowie für Getränke (+8,4 %) musste auf Großhandelsebene mehr bezahlt werden als vor einem Jahr.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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G7-Leitprinzipien für künstliche Intelligenz – Umfrage der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat eine Umfrage gestartet zum Entwurf internationaler Leitprinzipien für Organisationen, die fortgeschrittene KI-Systeme entwickeln.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 13.10.2023

Die Europäische Kommission hat eine Umfrage gestartet zum Entwurf internationaler Leitprinzipien für Organisationen, die fortgeschrittene KI-Systeme entwickeln. EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová sagte: „Mit diesen Grundsätzen werden die EU und gleichgesinnte Demokratien über die ersten internationalen Leitlinien verfügen, die eine ethische und sichere Nutzung fortgeschrittener KI-Systeme fördern und sicherstellen, dass die universellen Menschenrechte uneingeschränkt geachtet werden.“Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt, wies darauf hin, dass die EU mit dem KI-Gesetz weltweit Vorreiter bei der innovationsfreundlichen KI-Regulierung ist. „Ich freue mich, dass sich wesentliche Elemente des KI-Gesetzes in den internationalen Leitprinzipien der G7 wiederfinden, die für alle KI-Akteure weltweit gelten sollten.“

Die Grundsätze fortgeschrittene KI-Systeme werden derzeit von den G7-Mitgliedern entwickelt, um Leitplanken auf globaler Ebene festzulegen. Die elf im Entwurf vorliegenden Leitprinzipien, die auch Grundmodelle und generative KI abdecken, sollen die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Technologie fördern. Auf dieser Grundlage wollen die G7-Mitglieder einen Verhaltenskodex entwickeln, der Organisationen, die KI-Tools entwerfen, entwickeln, einsetzen und nutzen, als Orientierungshilfe dienen soll.

Alle interessierten Parteien sind eingeladen, bis zum 20. Oktober an der Umfrage teilzunehmen. Die eingegangenen Rückmeldungen werden an die anderen G7-Mitglieder weitergeleitet und tragen zu den Diskussionen über den Abschluss der Verhandlungen über einen freiwilligen internationalen Verhaltenskodex für KI-Entwickler bei, der von den Staats- und Regierungschefs der G7 bis Ende dieses Jahres gebilligt werden soll.

Quelle: EU-Kommission

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Übergangsregelung für Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU hat die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Abschlussprüfern übertragen. Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen ihre Befähigung zukünftig im Wirtschaftsprüfungsexamen nachweisen.

WPK, Mitteilung vom 13.10.2023

Wichtige Information für (zukünftige) Examenskandidaten und ehemalige WP/vBP

Die Europäische Union hat die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Abschlussprüfern übertragen. Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen ihre Befähigung zukünftig im Wirtschaftsprüfungsexamen nachweisen. Davon befreit sind

  • alle vor dem 1. Januar 2024 bestellten WP/vBP (Art. 14a Abs. 1 Richtlinie 2006/43/EG – Abschlussprüferrichtlinie – AP-RL),
  • alle Personen, die am 1. Januar 2024 das in der AP-RL vorgesehene Zulassungsverfahren durchlaufen (Art. 14a Abs. 2 AP-RL) und dieses Verfahren bis zum 1. Januar 2026 abschließen. An die Stelle des Nachweises im Wirtschaftsprüfungsexamen tritt in diesen Fällen ein Fortbildungsnachweis (Art. 14a Abs. 3 AP-RL).

Wie der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umsetzt, ist noch nicht bekannt. Spielraum gewährt ihm die CSRD kaum.

(Wieder-) Bestellung als WP oder Zulassungsantrag zum Examen noch im Jahr 2023

Vor diesem Hintergrund kann es sich empfehlen, eine Bestellung oder Wiederbestellung – soweit deren Voraussetzungen im Einzelnen gegeben sind – noch in diesem Jahr zu erreichen (Art. 14a Abs. 1 AP-RL).

Ist dies nicht möglich, kann es sich empfehlen, das in der AP-RL vorgesehene Zulassungsverfahren durch einen Antrag auf Zulassung zum Examen aufzunehmen. Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen können derzeit für den 2. Prüfungstermin 2024 gestellt werden. Bestandsschutz besteht in diesem Fall nur, wenn der Zulassungsantrag vor dem 1. Januar 2024 gestellt wird – entscheidend ist der fristgemäße Eingang bei der WPK – und die Bestellung bis zum 1. Januar 2026 erreicht ist (Art. 14a Abs. 2 AP-RL).

Hinweise zum Wirtschaftsprüfungsexamen und zur Antragstellung sind unter „Nachwuchs > Prüfungsstelle > Hinweise zur Durchführung des Examens“ verfügbar.

Quelle: WPK

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Startschuss für „Mein Justizpostfach“ – die Justiz wird für Bürgerinnen und Bürger leichter digital erreichbar

Ab 13.10.2023 können Bürger „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen. Der Dienst ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation mit der Justiz. Bürger können damit z. B. Klagen bei Gericht rechtswirksam einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide auf sichere Weise elektronisch an ihre Anwältin oder ihren Anwalt übermitteln.

BMJ, Pressemitteilung vom 13.10.2023

Die BundID ermöglicht die kostenlose und rechtswirksame Kommunikation mit der Justiz

Ab 13.10.2023 können Bürgerinnen und Bürger „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen. Der Dienst ermöglicht ihnen eine digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation mit der Justiz. Bürgerinnen und Bürger können damit zum Beispiel Klagen bei Gericht rechtswirksam einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide auf sichere Weise elektronisch an ihre Anwältin oder ihren Anwalt übermitteln.

Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu: „Wir haben bei der Digitalisierung der Justiz schon viele Fortschritte erreicht. Doch die Bürgerinnen und Bürger spüren bisher davon zu wenig – die Hürden für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr sind für sie immer noch zu hoch. Heute machen wir ihnen den Einstieg in die digitale Kommunikation mit der Justiz erheblich leichter. Mit dem Dienst ‘Mein Justizpostfach‘ stellen wir ihnen erstmals einen kostenfreien und einfachen Weg zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung. Damit die digitale Justiz auch tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir machen unseren Staat Schritt für Schritt digitaler. Justiz und Verwaltung bieten nun erstmals gemeinsam einen für Bürgerinnen und Bürger hilfreichen digitalen Service an. Für die notwendige Sicherheit und Vertraulichkeit sorgen wir mit dem digitalen Bürgerkonto BundID, dessen Bedeutung mit dem neuen Angebot weiter steigt. Über 3,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben ihre BundID für sich schon eingerichtet. Seit heute gibt es einen weiteren guten Grund, sich für die BundID zu entscheiden.“

Mit ihrer kostenlosen BundID können sich Bürgerinnen und Bürger online identifizieren und digitale Verwaltungsleistungen sicher, einfach und flexibel von zu Hause erledigen. Das Nutzerkonto des Bundes wird auf der Internetseite https://id.bund.de/de eingerichtet.

Auch für den Dienst „Mein Justizpostfach“ benötigen Bürgerinnen und Bürger ihre BundID. Mit dieser können sie auf der Internetseite von „Mein Justizpostfach“ ihr persönliches Postfach für die Kommunikation mit der Justiz einrichten und nutzen.

Die BundID wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 2019 bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt. Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen können die BundID kostenfrei für ihre digitalen Verwaltungsleistungen verwenden. Aktuell sind mehr als 100 Onlinedienste auf allen föderalen Ebenen angebunden. Dazu zählen Unterstützungsleistungen für Familien sowie Menschen in Aus- und Weiterbildung, zum Beispiel ElterngeldDigital, BAföGdigital und AFBG Digital. Weitere Behörden bereiten ihre Anbindung an die BundID vor.

Der neue Dienst „Mein Justizpostfach“ wird zunächst im Pilotbetrieb gestartet. Im Rahmen dieser Testphase wird der Dienst weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt.

„Mein Justizpostfach“ ist über diese Internetseite erreichbar:
https://mein-justizpostfach.bund.de/

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Oktober 2023

Die deutsche Wirtschaft löst sich nur langsam aus den Belastungen infolge des Energiepreisschocks, der geldpolitischen Straffungen und der weltwirtschaftlichen Abschwächung. Dies verzögert die allgemein erwartete wirtschaftliche Erholung. Für das dritte Quartal ist lt. BMWK erneut mit einem leichten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zu rechnen.

BMWK, Mitteilung vom 13.10.2023

  • Die deutsche Wirtschaft löst sich nur langsam aus den Belastungen infolge des Energiepreisschocks, der geldpolitischen Straffungen und der weltwirtschaftlichen Abschwächung. Dies verzögert die allgemein erwartete wirtschaftliche Erholung. Für das dritte Quartal ist erneut mit einem leichten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zu rechnen.
  • Die Produktion in der Industrie ist im August gegenüber dem Vormonat leicht gestiegen (+0,5 %), während sowohl im Baugewerbe (-2,4 %) als auch im Bereich Energie (-6,6 %) spürbare Rückgänge verzeichnet wurden. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe erhöhten sich um 3,9 %. Die wieder anziehende Nachfrage und eine vorsichtige Stabilisierung einige Stimmungsindikatoren deuten darauf hin, dass die Industrieproduktion an der Talsohle ankommt und zum Jahreswechsel wieder Fahrt aufnehmen könnte.
  • Die realen Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz haben sich im August im Vormonatsvergleich um 1,2 % verringert, aber gleichzeitig sind die Neuzulassungen von Kfz durch Privatpersonen deutlich um 12,1 %, gestiegen. Insgesamt dürften damit die realen Einzelhandelsumsätze einschließlich Kfz – eine wichtige Komponente der privaten Konsumausgaben – besser ausgefallen sein.
  • Die Inflationsrate hat sich im September deutlich auf 4,5 % verringert, was vor allem auf einen Basiseffekt durch den Wegfall des 9-Euro-Tickets und des sog. Tankrabatt im September 2022 zurückzuführen ist. Mit Blick auf den nachlassenden Preisdruck auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen ist in den kommenden Monaten mit einer weiter langsam abflauenden Preisdynamik zu rechnen.
  • Die konjunkturelle Schwäche hat auf dem Arbeitsmarkt zu einer nur schwachen Herbstbelebung geführt. Die Arbeitslosigkeit erhöhte sich im September saisonbereinigt (sb) um 10.000 Personen. Die Frühindikatoren von IAB und ifo trübten sich merklich ein. Eine Erholung am Arbeitsmarkt ist erst mit der wirtschaftlichen Belebung im kommenden Frühjahr zu erwarten.
  • Stimmungsindikatoren (Geschäftserwartungen, Einkaufsmanagerindex) deuten darauf hin, dass die deutsche Wirtschaft im dritten Quartal die Talsohle erreicht haben könnte und voraussichtlich um die Jahreswende wieder an Fahrt aufnimmt.

Konjunkturelle Talsohle durchschritten

Die deutsche Wirtschaft befand sich auch im dritten Quartal 2023 in einer wirtschaftlichen Schwächephase: Die Industrieproduktion war vor dem Hintergrund der nachlassenden weltwirtschaftlichen Dynamik und rückläufiger Exporte abwärtsgerichtet. Die Produktion im Baugewerbe ist nach der witterungsbedingt positiven Entwicklung zu Jahresbeginn im Zuge der drastisch gestiegenen Material- und Finanzierungskosten zuletzt deutlich eingebrochen. Binnenwirtschaftlich dämpften zudem die anhaltenden, wenn auch deutlich nachlassenden Kaufkraftverluste sowie die zunehmende Wirkung der geldpolitischen Straffung den privaten Konsum. Aktuelle Frühindikatoren lassen vor diesem Hintergrund einen erneuten, leichten Rückgang des deutschen Bruttoinlandsprodukts im dritten Quartal erwarten.

Allerdings deuten jüngste Stimmungsindikatoren wie der Einkaufsmanagerindex, die ifo Lagebeurteilungen und die ZEW-Konjunkturerwartungen – wenn auch ausgehend von einem niedrigen Niveau – darauf hin, dass sich das Tempo der konjunkturellen Talfahrt verringert hat und zur Jahreswende 2023/24 eine moderate Erholung einsetzen dürfte. Diese Einschätzung, die sich in der kürzlich veröffentlichten Herbstprojektion der Bundesregierung widerspiegelt, wird auch von den Wirtschaftsforschungsinstituten in ihrer jüngsten Gemeinschaftsdiagnose bestätigt. Wachstumsimpulse dürften dabei vor allem vom privaten Verbrauch ausgehen: Die inflationsbedingten Kaufkraftverluste der privaten Haushalte werden zunehmend überwunden und führen in Verbindung mit deutlich anziehenden Löhnen und einer insgesamt robusten Beschäftigungssituation zu einer Belebung des privaten Konsums. Die Ausrüstungsinvestitionen in Maschinen und Anlagen dürften auch vor dem Hintergrund des hohen Investitionsbedarfs im Zuge der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft weiter zulegen, wohingegen die Bauinvestitionen angesichts des deutlich gestiegenen Zinsniveaus zunächst noch weiter zurückgehen dürften.

Trotz der derzeitigen konjunkturellen Schwäche bleibt der Arbeitsmarkt bis zuletzt robust. Die Arbeitsnachfrage ist angesichts des Fachkräfte- und allgemeinen Arbeitskräftemangels nach wie vor auf hohem Niveau. Aufgrund der schwachen Konjunktur hat die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen zuletzt zwar abgenommen, dies dürfte sich mit der erwarteten konjunkturellen Belebung jedoch wieder umkehren.

Aussichten für Weltkonjunktur weiterhin gedämpft

Die weltweite Industrieproduktion ging im Berichtsmonat Juli im Vergleich zum Vormonat etwas zurück (-0,1 %) und auch der Welthandel lag erneut im Minus (-0,6 %). Die Frühindikatoren deuten eine verhaltene Entwicklung des Welthandels an. Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index ist im Berichtsmonat August (saisonbereinigt) von 123,4 auf 124,7 Punkte etwas gestiegen, was insbesondere mit dem Containerumschlag in chinesischen Häfen begründet wird. Der Nordrange-Index, der die Handelsaktivität im nördlichen Euroraum widerspiegelt, ging dagegen deutlich zurück (107,8 auf 103,1 Punkte). Laut Schiffsbewegungsdaten des Kiel Trade Indikators (KTI) dürfte der Welthandel im September leicht expandiert haben. Auch für den Berichtsmonat Oktober zeigt der KTI aktuell ein kleines Plus an.

Die Aussichten für die Weltwirtschaft bleiben aber laut dem Stimmungsindikator von S&P Global noch schwach. Der Index ist im September erneut etwas gefallen (auf 50,5 Punkte), blieb damit aber weiter knapp über der Wachstumsschwelle. Die Stimmung im Verarbeitenden Gewerbe stagnierte zuletzt in etwa und verharrte unter der 50-Punkte Marke. Bei den Dienstleistern trübte sie sich erneut leicht ein (von 51,1 auf 50,8).

Insgesamt dürfte die weltwirtschaftliche Dynamik – und damit auch die Nachfrage nach Produkten aus Deutschland – in den kommenden Monaten nur verhalten expandieren, denn die weltweite Industriekonjunktur bleibt schwach und die restriktive Geldpolitik bremst die Nachfrage. Im kommenden Jahr erwarten die Wirtschaftsforschungsinstitute aber eine schrittweise Erholung in wichtigen Handelspartnerländern Deutschlands, vor allem in der EU und in mittel- und osteuropäischen Ländern, die in den vergangenen Jahren weiter an Bedeutung für den deutschen Außenhandel gewonnen haben. Von China sind geringere Impulse zu erwarten als bisher, während sich die US-Konjunktur robust zeigt und die Wahrscheinlichkeit für ein „soft landing“ im Zuge der fallenden Inflation erhöht hat.

Schwache Weltwirtschaft bremst Außenhandel

Die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen sind im August gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt erneut gefallen (-2,6 %, Juli: -2,6%). Damit liegen sie um 4,5 % niedriger als im Durchschnitt des zweiten Quartals. Auch die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen setzten im August ihren Abwärtstrend fort (-1,3 %, Juli: -1,9 %). Gegenüber dem zweiten Quartal liegen sie um 3,7 % im Minus. Durch die stärker rückläufigen Exporte im Vergleich zu den Importen ist der monatliche Handelsbilanzüberschuss von 13,6 Mrd. Euro im Juli auf 11,4 Mrd. Euro im August zurückgegangen.

Bei den Außenhandelspreisen wirken sich nach wie vor die hohen Preissteigerungen für Einfuhren im Vorjahr durch den Krieg in der Ukraine aus. Die Einfuhrpreise gingen ggü. August 2022 erheblich, um 16,4 %, zurück. Im Vormonatsvergleich legten sie dagegen erstmals seit August 2022 etwas zu (+0,4%), vor allem aufgrund der Preissteigerungen bei importierter Energie. Dagegen stiegen die Ausfuhrpreise nur um 0,1 %, sodass sich die Terms of Trade mit -0,3 % ggü. dem Vormonat etwas verschlechterten. In realer Betrachtung dürfte der Rückgang sowohl der Exporte als auch der Importe damit etwas stärker ausgefallen sein.

Die Frühindikatoren senden bislang kaum positive Signale für die Exportentwicklung: Die ifo Exporterwartungen liegen seit Juni deutlich im Minus und haben sich im September weiter eingetrübt (von -6,6 auf -11,3 Punkte). Für die (realen) deutschen Exporte deutet der Kiel Trade Indikator nach einem überraschend hohen Plus im August für September einen Rückgang an. Die jüngsten Daten zur Außenhandelsentwicklung und auch die aktuellen Indikatoren spiegeln die weltwirtschaftliche Schwächephase wider und lassen keine spürbaren Impulse aus dem Außenhandel in den kommenden Monaten erwarten.

Industrieproduktion weiterhin verhalten

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe hat sich im August gegenüber dem Vormonat zum vierten Mal in Folge verringert (-0,2 %). Dabei verzeichnet die Industrie einen leichten Zuwachs um 0,5 %, während es sowohl im Baugewerbe (-2,4 %) als auch im Bereich Energie (-6,6 %) zu spürbaren Rückgängen gekommen ist.

In den Wirtschaftszweigen der Industrie verlief die Entwicklung differenziert: Der gewichtige Bereich Kfz und Kfz-Teile meldete diesmal ein deutliches Plus von 7,6 %, allerdings nach spürbaren Rückgängen in den beiden Vormonaten. Im Vergleich zum Vormonat deutlich zulegen konnten auch die beiden kleineren Bereiche Möbel (+11,5 %) und Textilien (+6,4 %). Der Maschinenbau hingegen hat seinen Ausstoß im Vormonatsvergleich um 2,3 % zurückgefahren. Die besonders energieintensiven Industriezweige verzeichneten insgesamt einen Zuwachs um 0,9 %. Die Herstellung von chemischen Erzeugnissen wurde hier ausgeweitet (+1,8 %), wie auch die Metallerzeugung und -bearbeitung (+1,8 %) sowie die Kokerei und die Mineralölverarbeitung (+7,1 %). Der Ausstoß von Papier und Pappe ging dagegen um 0,7 % zurück.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe erhöhten sich im August gegenüber dem Vormonat um 3,9 %, nachdem sie im Juli auch aufgrund eines Sondereffekts infolge von Großaufträgen eingebrochen waren (-11,3 %). Die Bestellungen aus dem In- und Ausland nahmen zuletzt annähernd gleichermaßen zu (+4,0 % bzw. +3,9 %). Im Gegensatz zu den vorherigen Monaten, in denen Großaufträge zu erheblichen Schwankungen geführt haben, nahmen die Bestellungen ohne Großaufträge ebenfalls um 3,9 % zu. Eine Erholung der Auftragseingänge war insbesondere im Bereich EDV und optische Geräte (+37,9 %) zu beobachten. Die Bestellungen elektrischer Ausrüstungen (+8,7 %), pharmazeutischer Erzeugnisse (+4,0 %) sowie chemischer Erzeugnisse (+1,7 %) erhöhten sich ebenfalls. Allerdings mussten auch Orderrückgänge verzeichnet werden, etwa in gewichtigen Sektoren wie Kfz und Kfz-Teile (-0,7 %) und Metallerzeugung (-2,0 %). Die Nachfrage im Maschinenbau stagnierte unterdessen (±0,0 %).

Die konjunkturelle Lage in der Industrie hat sich zuletzt etwas gefestigt. Die Industrieproduktion ist im August wieder leicht gestiegen, im aussagekräftigeren Zweimonatsvergleich ergab sich aber immer noch weiterhin ein Minus von 1,7 %. Die wieder anziehenden Auftragseingänge und die Stabilisierung einzelner Stimmungsindikatoren deuten jedoch darauf hin, dass die Industrieproduktion an der Talsohle angekommen sein könnte und zum Jahreswechsel wieder Fahrt aufnehmen sollte.

Einzelhandelsumsatz erneut schwach; aber Pkw-Neuzulassungen legen deutlich zu

Die realen Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz sind im August gegenüber dem Vormonat um 1,2 % gefallen, nachdem sie im Juli unverändert geblieben waren. In den Mehrmonatsvergleichen sind die Umsätze ebenfalls rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel ein reales Umsatzminus von 2,3 %, vor allem aufgrund der hohen Preissteigerungen. Der Handel mit Lebensmitteln ging im August im Vergleich zum Vormonat real um 1,2 % zurück (+1,5 % ggü. Vj.). Vor allem aufgrund der starken Verteuerung von Lebensmitteln waren in dieser Sparte des Einzelhandels seit gut zwei Jahren im Vorjahresvergleich Umsatzrückgänge zu verzeichnen, die sich zuletzt aber verringert haben. Nach wie vor sind die Nahrungsmittel ein starker Treiber der Verbraucherpreise, auch wenn sich ihr Preisauftrieb gegenüber dem Vorjahresmonat weiter abgeschwächt hat (September: +7,5 %, August: +9,0 %). Der Umsatz im Internet- und Versandhandel reduzierte sich im August um 8,7 % (-1,9 % ggü. Vj.).

Die Neuzulassungen von Pkw durch Privatpersonen sind im September leicht gefallen (-0,4 %), im August waren sie mit +12,1 % kräftig gestiegen. Damit könnte der reale Umsatz im Einzelhandel (inkl. Kfz) damit im August besser ausgefallen sein als in enger Abgrenzung. Bei den Pkw-Neuzulassungen insgesamt waren der Anstieg (August: +23,7 %) und Rückgang (September: -20,2 %) noch stärker. Ein Grund dafür dürfte u. a. ein Vorzieheffekt im Zusammenhang mit dem Auslaufen der E-Auto-Förderung für gewerbliche Zulassungen Ende August sein.

Die Frühindikatoren für die Stimmung unter den Verbraucherinnen und Verbrauchern senden weiterhin gedämpfte Signale: Laut Prognose der GfK trübt sich die Konsumstimmung im Oktober erneut etwas ein. Zwar verbesserten sich die Konjunktur- und Einkommenserwartungen im September, die Sparneigung nahm aber auch deutlich zu. Alles in allem hat sich das Konsumklima nach einer Erholungsphase im Winterhalbjahr 2022/2023 seit dem Frühjahr bei leichten monatlichen Schwankungen auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im September zum fünften Mal verschlechtert und liegt unverändert im negativen Bereich, auch wenn sich die Geschäftserwartungen im September den zweiten Monat in Folge auf einem niedrigen Niveau etwas verbessert haben. Insgesamt sprechen die Frühindikatoren am aktuellen Rand für eine zunächst verhaltene Entwicklung der privaten Konsumausgaben. Bei steigenden Löhnen und rückläufigen Inflationsraten ist im weiteren Verlauf aber mit einer Erholung des privaten Konsums zu rechnen.

Inflationsrate verringert sich spürbar

Die Inflationsrate (Preisniveauanstieg binnen Jahresfrist) belief sich im September voraussichtlich auf 4,5 %. Das ist der niedrigste Wert seit Februar 2022, vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine, was vor allem auf einen Basiseffekt (9-Euro-Ticket und Tankrabatt) zurückzuführen ist. Im August hatte die Rate noch bei 6,1 % gelegen. Die Kernrate (ohne Energie und Nahrung) lag im September bei 4,6 % (Aug.: +5,5 %) und damit diesmal höher als die Inflationsrate. Nahrungsmittel verteuerten sich im September gegenüber dem Vorjahresmonat erneut überproportional (+7,5 %), allerdings ließ der Preisauftrieb hier ebenfalls weiter nach (Aug.: +9,0 %). Der Anstieg der Energiepreise lag dagegen im September mit +1,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich unter der Inflationsrate insgesamt (Aug.: +8,3 %). Maßgeblich hierfür ist vor allem ein Basiseffekt aufgrund des Auslaufens des Tankrabatts im September 2022. Im Bereich der Dienstleistungen wirkte sich ein weiterer Basiseffekt durch den Wegfall des 9-Euro-Tickets aus. Der Preisauftrieb bei Dienstleistungen hat sich dadurch im September mit +4,0 % ebenfalls merklich abgeschwächt (Aug.: +5,1 %).

An den Spotmärkten steigen die Preise für Erdgas seit Mitte Juli wieder an. Aktuell liegt der TTF Base Load mit 39 Euro/MWh aber noch 81 % unter dem Niveau vom August 2022. Die Markterwartungen deuten allerdings darauf hin, dass die Erdgaspreise in den kommenden Quartalen wieder auf etwa 50 Euro/MWh steigen könnten. Erst 2027 dürften sie sich gemäß der Future-Preise beim Vorkrisenniveau einpendeln. Auch auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen ist weiter eine nachlassende Preisdynamik zu beobachten.

Die Erzeugerpreise sind im August 2023 um 12,6 % gegenüber August 2022 gesunken (Jul.: -6,0 %). Das war der stärkste Rückgang der Erzeugerpreise seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949, der auf einen Basiseffekt aufgrund des hohen Preisniveaus im Vorjahr zurückzuführen ist. Infolge des Kriegs in der Ukraine waren die Erzeugerpreise im August 2022 so stark gestiegen wie noch nie zuvor (+46 % ggü. Aug. 2021). Im Vergleich zum Vormonat nahmen die Erzeugerpreise um +0,3 % zu. Die Einfuhrpreise gingen im August mit -16,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat so stark zurück wie seit November 1986 nicht mehr (+0,4 % ggü. Vormonat). Die Verkaufspreise im Großhandel sind im August im Vormonatsvergleich zwar gestiegen (+0,2 %), aber im Vorjahresvergleich um -2,7 % gefallen. Für die nächsten Monate ist – auch mit Blick auf die Preiserwartungen der Unternehmen – von einer weiter erhöhten, aber langsam abflauenden Preisdynamik auszugehen. Der Preisdruck vergangener Kostensteigerungen und Lieferkettenstörungen ist weitgehend überwälzt worden. Die Energiepreise liegen auf moderaterem Niveau. Die geldpolitische Straffung wirkt dämpfend auf die Nachfrageseite. Vor diesem Hintergrund liegt die aktuelle Prognose der Bundesregierung für die Inflationsrate im Jahr 2023 bei 6,1 % und für die Jahre 2024 und 2025 bei +2,6 % bzw. 2,0 %. Zu beachten ist, dass es im Oktober zu einem Preisniveau-steigernden Basiseffekt kommt: Im Zeitraum Oktober 2023 bis März 2024 dürfte sich die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Gas und Fernwärme ein Jahr zuvor bemerkbar machen.

Herbstbelebung am Arbeitsmarkt schwächer als üblich

Die gedämpfte Konjunktur schlägt sich in einer schwachen Herbstbelebung am Arbeitsmarkt nieder. Die Arbeitslosigkeit ging zwar wie im September üblich zurück, der Rückgang fiel allerdings schwächer aus als im Durchschnitt der letzten Jahre. Saisonbereinigt (sb) kam es zu einem Anstieg um 10.000 Personen. Die Erwerbstätigkeit nahm im August gegenüber dem Vormonat um (sb) 35.000 Personen zu. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg im Juli nur leicht (sb: +8.000 Personen). Die Kurzarbeit ging im Juli weiter zurück. Die Anzeigen für September erhöhten sich zwar, dies ist allerdings vor allem auf einzelne Kfz-Hersteller zurückzuführen, deren Produktion von Lieferengpässen infolge eines Hochwassers in Slowenien betroffen war. Frühindikatoren von IAB und ifo trübten sich im September merklich ein, auch der Bestand an gemeldeten Stellen ging zurück. Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen nimmt ab, Arbeitslosen fällt es schwerer, eine Beschäftigung aufzunehmen. In Gastronomie und Handel gab es mehr Entlassungen. Der Aufbau der Erwerbstätigkeit hält aber bis August an, getragen vor allem von ausländischen Beschäftigten. Die Zahl der erwerbstätigen Deutschen geht Demographie-bedingt zurück. Eine Erholung am Arbeitsmarkt ist erst mit einer wirtschaftlichen Belebung im Frühjahr zu erwarten. (…)

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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19,5 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im September 2023 als im September 2022

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im September 2023 um 19,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im August 2023 hatte sie bereits um 13,8 % gegenüber August 2022 zugenommen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 13.10.2023

  • 37,4 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Juli 2023 als im Juli 2022
  • 6,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Juli 2023 gegenüber Juli 2022

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2023 um 19,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im August 2023 hatte sie bereits um 13,8 % gegenüber August 2022 zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Juli 2023 um mehr als ein Drittel gestiegen

Im Juli 2023 haben die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.586 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 37,4 % mehr als im Juli 2022. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Juli 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,1 Milliarden Euro. Im Juli 2022 hatten die Forderungen bei rund 0,8 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei sowie bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen am höchsten

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Juli 2023 in Deutschland insgesamt 4,7 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf die Wirtschaftsabschnitte Verkehr und Lagerei sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 8,0 Fällen. Dann folgte das Baugewerbe mit 7,1 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 0,6 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.

6,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Juli 2023 als im Juli 2022

Im Juli 2023 gab es 5.668 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Der digitale Produktpass – nur bürokratiearm eine Chance auf mehr Kreislaufwirtschaft

Der Rohstoffhunger der deutschen Wirtschaft ist groß und auch riskant. Der „digitale Produktpass“ soll helfen, gegenzusteuern, indem er etwa Reparatur- oder Recycling-Optionen aufzeigt. Damit bietet dieser „Ausweis für ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit“ Chancen, aber er birgt lt. DIHK auch Herausforderungen.

DIHK, Mitteilung vom 12.10.2023

Die deutsche Wirtschaft benötigt große Mengen an Rohstoffen. Gleichzeitig machen die jüngsten Krisen deutlich, wie riskant eine hohe Importabhängigkeit in diesem Bereich ist. Auch bei wachsendem Bedarf kann die Resilienz zunehmen, wenn die Rückgewinnung von Rohmaterialien über eine funktionierende Kreislaufwirtschaft gelingt. In den letzten Jahrzehnten gab es bereits signifikante Verbesserungen, dennoch sind Rohstoffströme bei vielen deutschen Unternehmen noch nicht durchgängig auf Wiederverwendung oder Recycling ausgelegt. Nach Daten des europäischen Statistikamtes Eurostat liegt der Anteil der recycelten Materialien am gesamten Rohstoffverbrauch in Deutschland bei ca. 13 Prozent. Im Vergleich beispielsweise mit den Niederlanden (29 Prozent) besteht hier deutliches Aufholpotenzial. Die Bundesregierung will nun die weitere Transformation hin zu einem ressourceneffizienten und zirkulären System voranbringen. Das soll den Rohstoffkonsum verringern und zum vermehrten Einsatz von Recycling führen. Eine zentrale Rolle bei den Überlegungen spielt dabei der digitale Produktpass (DPP).

Ein „Ausweis“ für ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit

Der DPP ist ein Ansatz im Rahmen der grundlegenden Überarbeitung der Regelungen im Bereich Ökodesign – als Teil des Europäischen Green Deal soll der DPP nachhaltigere Produkte fördern. Der digitale Produktpass soll den elektronischen Abruf produktspezifischer Daten und Informationen ermöglichen, unter anderem Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung, Reparatur- und Demontagemöglichkeiten, einschließlich Optionen zum Recycling oder zur Entsorgung am Ende der Lebensdauer. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch Unternehmen fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Zusätzlich will man Behörden verschiedene Prüfungen und Kontrollen erleichtern. Aktuell verhandeln die europäischen Institutionen über die genaue Ausgestaltung.

Risiken – Herausforderungen für KMU

Der Umbau des Wirtschaftssystems hin zu einem nachhaltigeren und kreislauforientierten Modell bringt enorme Herausforderungen mit sich. Für den Übergang sind bahnbrechende Innovationen, Investitionen in Milliardenhöhe und ein Umdenken speziell beim Management von Lieferketten nötig. Allerdings existiert ein digitaler Produktpass bislang nur auf dem Papier. Die digitale Entwicklung befindet sich in einem frühen Stadium, und viele Fragen zur praktischen Umsetzung sind ungeklärt. Laut einer Studie des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie aus dem Jahr 2022 gibt es derzeit europaweit 76 verschiedene Initiativen zum DPP. Befürchtungen, dass mit der Einführung eines solchen Passes neue und hohe bürokratische Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entstehen, sind daher nicht von der Hand zu weisen.

Chance – Zentrales Instrument einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft

Es bedarf deshalb eines ganzheitlichen Konzepts für den DPP, mit dem jeder Marktteilnehmende auf die jeweils relevanten Informationen zugreifen kann. Geplant ist, dass Informationen in ein übergreifendes System eingebettet werden. Schnittstellen zwischen bereits bestehenden Datenbanken sollen verhindern, dass Dopplungen entstehen. Auch überbordende Bürokratie, Überladung und Fragmentierung will die Kommission vermeiden.

Falls dies gelingt, bietet der Produktpass den Unternehmen Potenzial für gesteigerte Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit. Durch den DPP erhalten die Betriebe Einblick in den kompletten Lebenszyklus eines Produkts. Das kann das Vertrauensverhältnis zwischen den Betrieben in der Lieferkette sowie zwischen Endkunden und Produzenten verbessern. Der DPP bietet sich auch als Werkzeug an, um Lieferketten effizienter zu gestalten. Zudem ermöglicht er eine nachhaltigere Produktions- und Konsumpraxis sowie eine bessere Planung und Umsetzung von Recycling und Wiederverwertung. Dass das Europäische Komitee für Normung an der Entwicklung einer DPP-Norm arbeitet, gibt insofern Anlass zur Hoffnung. Dennoch wird ein Erfolg des DPP ganz entscheidend davon abhängen, dass die Perspektiven und Möglichkeiten von KMU bei der Entwicklung berücksichtigt werden. Mit diesem Ziel sucht die DIHK aktiv den Austausch mit der EU-Kommission.

Beitrag zur Transformation

Durch eine möglichst lange Ressourcennutzung und eine gesteigerte Kreislaufführung kann die deutsche Wirtschaft grundsätzlich Schritt für Schritt unabhängiger von Rohstoffimporten werden. Eine erste Blaupause bei der Entwicklung des DPP bietet der in der Entstehung befindliche „Battery Pass“. Die Entwicklung soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein und ab 2027 zur Anwendung kommen. Für eine erfolgreiche Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft stellt dabei jedoch das Bereitstellen von Informationen für Stakeholder mit Hilfe des Produktpasses nur eine Maßnahme dar. Gleichzeitig sollte dringend der Einsatz von Sekundärrohstoffen gefördert werden – die Infrastruktur für ihre Gewinnung ebenso wie die Märkte, die sie auch wieder einsetzen.

Quelle: DIHK

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DStV-Präsident für die Entlastung von Berufsstand und Mandant in Brüssel

Die German Tax Advisers mit DStV-Präsident StB Torsten Lüth tauschten sich anlässlich des neuen KMU-Entlastungspakets der EU-Kommission mit der Generaldirektorin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW) aus. Dabei standen Entlastungen für den Berufsstand und für KMU sowie die Vermeidung neuer Belastungen im Fokus des Gesprächs.

DStV, Mitteilung vom 12.10.2023

Die German Tax Advisers mit DStV-Präsident StB Torsten Lüth tauschten sich anlässlich des neuen KMU-Entlastungspakets der EU-Kommission mit der Generaldirektorin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW) aus. Dabei standen Entlastungen für den Berufsstand und für KMU sowie die Vermeidung neuer Belastungen im Fokus des Gesprächs.

Das neue KMU-Entlastungspaket der EU-Kommission setzt sich aus 19 vorgeschlagenen und sich teils bereits in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen zusammen. Es bildet damit den Rahmen für das hehre Ansinnen, künftig die Belastungen von Kleinstunternehmen, kleinen- und mittelständischen Unternehmen (KMU) in der EU-Gesetzgebung besser zu koordinieren. Das KMU-Entlastungspaket enthält auch das Vorhaben, zeitnah erste Vorschläge zur Rationalisierung von Berichtspflichten vorzulegen. Dies soll sich als Teil eines systematischen und wiederkehrenden Zyklus wiederholen, um das Ziel einer Verringerung der Berichtspflichten um 25 % zu erreichen.

Die German Tax Advisers (germantaxadvisers.eu) nahmen das Vorhaben zum Anlass, um dazulegen, dass der Berufsstand von bürokratischen Hindernissen grundsätzlich gleich mehrfach betroffen ist. Schließlich müssen neben eigenen Melde- und Berichtspflichten regelmäßig auch bürokratische Verpflichtungen der Mandanten bewältigt werden. Deshalb ist der Berufsstand auch häufig erster Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte von KMU.

Trotz des späten Zeitpunkts der Veröffentlichung des KMU-Entlastungspakets zum Ende der Legislatur begrüßte DStV-Präsident StB Torsten Lüth ausdrücklich die neuen Maßnahmen. Zugleich mahnte er jedoch, dass die darin enthaltenen Vorschläge nun auch konsequent umgesetzt und damit geeignete Strukturen für eine dauerhafte Bürokratiebremse in der EU geschaffen werden müssten.

Frau Jorna erwies sich als aufgeschlossene Gesprächspartnerin und aufmerksame Zuhörerin, der die Entlastung von Unternehmen sichtlich am Herzen liegt. Sie erläuterte, dass die EU-Kommission einen neuen Ansatz verfolge, der die Unternehmen und ihr Geschäftsmodell in den Vordergrund stellen soll. Zudem zeigte sich Kerstin Jorna erfreut über die Unterstützung der German Tax Advisers und bat ihrerseits um Rat, wie die Belastung von Unternehmen durch EU-Gesetzgebung am besten quantifiziert werden könne.

Zuletzt übergaben die German Tax Advisers ihrer Gastgeberin eine Auflistung konkreter Entlastungsvorschläge für Berufsstand und Mandant. Die Liste enthält etwa Vorschläge zur Einschränkung verschiedener Berichtspflichten, wie den Meldepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungsmodelle. Kerstin Jorna versprach die Vorschläge an die jeweils zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Der DStV sieht die Umsetzung des KMU-Entlastungspakets als einen wichtigen Baustein, damit der Berufsstand künftig wieder mehr Zeit für sein Kerngeschäft, für und zugunsten der Mandanten einsetzen kann. Aus diesem Grund setzt sich der DStV auch für eine konsequente Anwendung des One-in-One-out-Prinzips in der EU-Gesetzgebung ein.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de

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