Das Laden von Elektrofahrzeugen wird einfacher. Der Bundesrat hat der Änderung der Ladesäulenverordnung zugestimmt, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hatte.
Recht
Das Laden von Elektrofahrzeugen wird einfacher. Der Bundesrat hat der Änderung der Ladesäulenverordnung zugestimmt, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hatte.
Vollautomatisierte Autos könnten bald zum Alltag auf deutschen Straßen gehören. Der Bundesrat hat einem Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 30. März 2017 zugestimmt, der die Nutzung dieser Technik regelt.
Der Bundesrat möchte Kindern mehr Möglichkeiten geben, Sport auf innerstädtischen Anlagen zu treiben. Sportplätze, die von Kindern genutzt werden, sollen künftig lärmschutzrechtlich mit Kinderspielplätzen oder Kitas gleichgestellt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat beschlossen hat.
Der Mutterschutz gilt künftig auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Das sieht eine umfassende Novelle des Mutterschutzgesetzes vor, der der Bundesrat zugestimmt hat. Es ist die erste Reform dieses Gesetzes seit 65 Jahren.
Der Bundesrat möchte Verbraucher besser vor schnellen Vertragsabschlüssen am Telefon schützen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter.
Der Bundesrat hat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern gebilligt. Danach erhalten Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig einen Auskunftsanspruch zu ihren Entgeltstrukturen.
Faule Immobilienkredite können Banken bis an den Rand der Zahlungsunfähigkeit belasten. Um dies in Deutschland zu verhindern, hat der Bundesrat das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz gebilligt. Es enthält ein Maßnahmenbündel zur Abwehr von Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich.
Der Bundesrat billigte einen Gesetzesbeschluss des Bundestages, der Parkprivilegien beim Carsharing vorsieht (sog. Carsharinggesetz – CsgG).
Der BGH hatte im April 2016 der VG Wort die Aufteilung der gesetzlichen Vergütungen aus der Privatkopieabgabe zwischen Autoren und ihren Verlegern untersagt. Demnach steht die Vergütung ausschließlich den Autoren zu. Die Bundesregierung teilt mit, dass durch das VGG „zeitgemäßer Rechtsrahmen“ für die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften bzgl. der Rückabwicklung geschaffen worden ist.
Der Bebauungsplan, mit dem auf einem bisher für kirchliche und schulische Zwecke genutzten Gelände in Trier Wohnbebauung ermöglicht werden soll, ist im Wesentlichen wirksam. Die dem Bebauungsplan zugrundeliegende Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange lasse keine Mängel erkennen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 8 C 11681/16).
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