Ratsmitglied muss wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht Ordnungsgeld zahlen

Das VG Koblenz entschied, dass die Verhängung eines Ordnungsgelds in Höhe von 200 Euro gegen ein Ratsmitglied rechtmäßig war. Dieser habe seine Verpflichtung zur Verschwiegenheit verletzt. Beratungen und Beschlussfassungen zu Grundstücksangelegenheiten kommunaler Gremien unterlägen regelmäßig der Verschwiegenheitspflicht (Az. 1 K 645/16).

 

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Kein Anspruch des Insolvenzverwalters gegen die Ordensgemeinschaft der Armen Brüder

Das LG Düsseldorf hat die Forderung des Insolvenzverwalters der Future Business KGaA gegen die Ordensgemeinschaft der Armen Brüder des heiligen Franziskus Sozialwerke e.V. auf Rückzahlung von ca. 5,5 Mio. Euro abgewiesen. Die Future Business KGaA und die Ordensgemeinschaft hätten vereinbart, dass erst im Insolvenzverfahren das Darlehen der Ordensgemeinschaft nur nachrangig zurückgezahlt werden dürfe (Az. 10 O 308/15).

 

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Sitzverteilung im Ausschuss: Kein Anspruch auf Sainte-Laguё/Schepers anstelle von Hare/Niemeyer

Der BayVGH hat den Antrag der ÖDP/FDP-Fraktionsgemeinschaft im Kreistag von Mühldorf am Inn, die Berufung gegen ein Urteil des VG München zuzulassen, abgelehnt. Der BayVGH verneint einen Anspruch der Fraktionsgemeinschaft auf Anwendung des aus Sicht der Fraktionsgemeinschaft mathematisch vorzugswürdigen Verfahrens (Az. 4 ZB 16.1815).

 

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BGH bestätigt Adoptionsrechtsentscheidung des OLG Hamm

Bei unverheirateten und nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden Lebensgefährten kann der Mann die Kinder der Frau nicht so adoptieren, dass die Kinder gemeinschaftliche Kinder der beiden Lebensgefährten werden. Rechtlich möglich ist nur eine Adoption durch den Mann, bei der das Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zu der Frau erlischt. Das folgt aus dem im BGB geregelten Adoptionsrecht und kann von den Gerichten nicht im Wege der Rechtsanwendung „korrigiert“ werden. So das OLG Hamm, bestätigt durch den BGH (Az. XII ZB 586/15).

 

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