Wird jemand grundlos in die Flucht geschlagen und verletzt dieser sich dabei, liegt ein sog. „Herausforderungsfall“ vor, der einen Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen kann. So entschied das AG München (Az. 173 C 15615/16).
Recht
Wird jemand grundlos in die Flucht geschlagen und verletzt dieser sich dabei, liegt ein sog. „Herausforderungsfall“ vor, der einen Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen kann. So entschied das AG München (Az. 173 C 15615/16).
Das VG Koblenz entschied, dass die Verhängung eines Ordnungsgelds in Höhe von 200 Euro gegen ein Ratsmitglied rechtmäßig war. Dieser habe seine Verpflichtung zur Verschwiegenheit verletzt. Beratungen und Beschlussfassungen zu Grundstücksangelegenheiten kommunaler Gremien unterlägen regelmäßig der Verschwiegenheitspflicht (Az. 1 K 645/16).
Das VG Koblenz hat der Klage eines Polizeibeamten auf Probe, mit der dieser gegen seine dienstliche Beurteilung und die darauf gründende Entlassung vorgegangen ist, teilweise stattgegeben. Die Entlassungsverfügung sei aus formellen Gründen aufzuheben (Az. 5 K 1339/16).
Das VG Cottbus hat dem Eilantrag eines Anwohners gegen die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle in Zeuthen teilweise stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts erweist sich der Betrieb der Tankstelle in der Nachtzeit als zu laut und damit als „rücksichtslos“ gegenüber den Anwohnern (Az. 3 L 340/16).
Eine Baulast vermittelt dem begünstigten Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kein subjektiv-öffentliches Recht, sodass er sich mangels Verletzung eigener Rechte in der Regel auch nicht gegen den Verzicht und die Löschung einer Baulast zur Wehr setzen kann. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 617/16).
Das LG Düsseldorf hat die Forderung des Insolvenzverwalters der Future Business KGaA gegen die Ordensgemeinschaft der Armen Brüder des heiligen Franziskus Sozialwerke e.V. auf Rückzahlung von ca. 5,5 Mio. Euro abgewiesen. Die Future Business KGaA und die Ordensgemeinschaft hätten vereinbart, dass erst im Insolvenzverfahren das Darlehen der Ordensgemeinschaft nur nachrangig zurückgezahlt werden dürfe (Az. 10 O 308/15).
Der BayVGH hat den Antrag der ÖDP/FDP-Fraktionsgemeinschaft im Kreistag von Mühldorf am Inn, die Berufung gegen ein Urteil des VG München zuzulassen, abgelehnt. Der BayVGH verneint einen Anspruch der Fraktionsgemeinschaft auf Anwendung des aus Sicht der Fraktionsgemeinschaft mathematisch vorzugswürdigen Verfahrens (Az. 4 ZB 16.1815).
Dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. fehlt die Befugnis, von der BOGESTRA AG die Unterlassung zu verlangen, Fahrgästen mit E-Scootern in ihren Fahrzeugen die Beförderung zu verweigern. So entschied das OLG Hamm (Az. 12 U 104/16).
Bei unverheirateten und nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden Lebensgefährten kann der Mann die Kinder der Frau nicht so adoptieren, dass die Kinder gemeinschaftliche Kinder der beiden Lebensgefährten werden. Rechtlich möglich ist nur eine Adoption durch den Mann, bei der das Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zu der Frau erlischt. Das folgt aus dem im BGB geregelten Adoptionsrecht und kann von den Gerichten nicht im Wege der Rechtsanwendung „korrigiert“ werden. So das OLG Hamm, bestätigt durch den BGH (Az. XII ZB 586/15).
Über einen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie (18/11495) hat der Bundestag am 23.03.2017 in erster Lesung debattiert. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss im Bundestag überwiesen.
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