Einem Zirkus, der bereits am 6. Oktober 2015 einen Standplatz in Düsseldorf beantragt hat, kann das von der Stadt Düsseldorf beschlossene Wildtierverbot nicht entgegengehalten werden. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 18 L 213/17).
Recht
Einem Zirkus, der bereits am 6. Oktober 2015 einen Standplatz in Düsseldorf beantragt hat, kann das von der Stadt Düsseldorf beschlossene Wildtierverbot nicht entgegengehalten werden. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 18 L 213/17).
Lt. VG Hannover verletzt die erteilte Genehmigung von zwei Windenergieanlagen die Antragstellerin nicht in ihren Rechten, da von ihnen keine unzumutbaren Lärmemissionen ausgingen. Die Genehmigung verletze die Antragstellerin auch nicht in ihren Rechten als Eigentümerin des Denkmals Guts Echtringhausen, weil das Erscheinungsbild des Gutes durch die geplanten Windenergieanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werde (Az. 12 B 6746/16).
Die Anwesenheit von Mitarbeitern der Verwaltung während der abschließenden Beratung und Beschlussfassung verletzt den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Beratungen des Kreisausschusses. Darauf wies das VG Gießen hin (Az. 8 L 3591/16.GI).
Die Landeshauptstadt Dresden darf eine Änderung ihrer städtischen Organisationsstruktur nur unter Beachtung der von der Landesdirektion Sachsen vorgebrachten Beanstandungen vornehmen. Die Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet durch eine Änderung der Hauptsatzung ist erst nach der kommenden Stadtratswahl möglich. Dies entschied das VG Dresden (Az. 7 K 4206/14).
Verabredet der Eigentümer die Beschädigung seines Fahrzeugs durch ein manipuliertes, mit einem Mietwagen ausgeführtes Unfallgeschehen, erhält er keinen Ersatz für den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden. Vielmehr schuldet er dann noch die Reparaturkosten für den beschädigten Mietwagen. So entschied das OLG Hamm (Az. 9 U 1/16).
Die Rentenversicherung ist nur unter engen Voraussetzungen dazu verpflichtet, eine neue Sozialversicherungsnummer auf der Basis eines späteren Geburtsdatums zu vergeben. So entschied das SG Mainz (Az. S 11 R 280/16).
Laut OVG Koblenz darf der in Germersheim geplante Neubau einer Moschee vorerst nicht errichtet werden, weil sich mangels hinreichender Bestimmtheit des Nutzungsumfangs in der hierzu erteilten Baugenehmigung nicht beurteilen lässt, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen Vorschriften vereinbar ist (Az. 8 B 11605/16.OVG).
Das EuG hat die Kommissionsentscheidung für nichtig erklärt, mit der diese die Registrierung des Vorschlags für eine europäische Bürgerinitiative namens „Minority SafePack – one million signatures for diversity in Europe“ abgelehnt hat. Die Kommission habe ihre Begründungspflicht verletzt, da sie weder angegeben habe, welche der im Anhang des Antrags genannten Maßnahmen nicht in ihre Zuständigkeit fallen, noch die Gründe, auf denen diese Schlussfolgerung beruhe (Az. T-646/13).
Ein Nutzer muss beim Befahren eines Parkplatzes stets mit ein- und ausparkenden bzw. -fahrenden Fahrzeugen rechnen und hat eine besondere Rücksichtnahmepflicht. Dies kann lt. AG München dazu führen, dass auch der Vorfahrtsberechtigte mit 50 Prozent haftet (Az. 333 C 16463/13).
Das ArbG Solingen hat der Klage einer Verkehrskontrolleurin („Politesse“) stattgegeben. Es stellte fest, dass die beklagte Stadt verpflichtet ist, der Klägerin eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA zu zahlen (Az. 2 Ca 1745/15).
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen