Der BGH verbietet der Betreiberin des Reiseportals opodo.de, Verbrauchern durch bestimmte Voreinstellungen bei der Buchung die freie Entscheidung gegen eine Reiseversicherung zu erschweren und Zusatzkosten zu verschleiern. Der vzbv hatte geklagt und bis zur letzten Instanz gewonnen (Az. I ZR 160/15).