Eingliederungsverwaltungsakt des Jobcenters allein zur Wohnungssuche ist rechtswidrig

Laut LSG Baden-Württemberg muss ein sog. Eingliederungsverwaltungsakt einen deutlichen Bezug zum Arbeitsmarkt, d. h. zum Ziel der Eingliederung in das Arbeitsleben erkennen lassen. Dies sei nicht der Fall, wenn das Jobcenter einem SGB-II-Leistungsempfänger ohne festen Wohnsitz als Eigenbemühung nur aufgebe, sich eine Wohnung zu suchen. Außerdem müssten die Vorgaben an den Arbeitsuchenden hinreichend bestimmt sein (Az. L 9 AS 4164/15).

 

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