Das VG Karlsruhe hat das Land Baden-Württemberg verpflichtet, dem Kläger des Verfahrens den von ihm begehrten Bauvorbescheid für den Neubau eines Zweifamilienhauses auf Gemarkung Karlsdorf zu erteilen. Im Ergebnis habe die Gemeinde gegen ihre Verpflichtung zur gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange verstoßen (Az. 4 K 3888/15).