Laut OVG Rheinland-Pfalz ist die Abstufung der Landesstraße L 335 im Stadtgebiet von Lahnstein zu einer Gemeindestraße ermessensfehlerfrei erfolgt, da dort nach einer Verkehrszählung weniger als 10 Prozent des täglichen Verkehrsaufkommens überörtlicher Durchgangsverkehr sei (Az. 1 A 10350/15.OVG).