Das BVerwG hat 11 Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Bahnhof Niesky bis Bahnhof Knappenrode im Wesentlichen abgewiesen.Lärmschutz werde in ausreichendem Maße gewährleistet (Az. 3 A 5.15).
Recht
Das BVerwG hat 11 Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Bahnhof Niesky bis Bahnhof Knappenrode im Wesentlichen abgewiesen.Lärmschutz werde in ausreichendem Maße gewährleistet (Az. 3 A 5.15).
Das „Lollapalooza Festival 2016“ kann nach Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin am 10. und 11. September 2016 im Treptower Park stattfinden, da u.a. für die vom Lärm betroffenen Anwohner Ersatzunterkünfte bereitgestellt werden sollen (Az. VG 10 L 313 u. a.).
Nach Auffassung von Generalanwalt Mengozzi kann das geplante Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden. Mehrere Bestimmungen des Abkommensentwurfs verstoßen nämlich gegen Grundrechte der Union (Gutachtenantrag 1/15).
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Bundesteilhabegesetz vorgelegt. Das berichtet der Deutsche Bundestag. U. a. soll es laut dem Entwurf mit der Erhöhung der Vermögensfreibeträge und der Befreiung der Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht künftig möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten.
Der VGH Baden-Württemberg hat die Berufung eines schwerbehinderten Klägers gegen ein Urteil des VG Stuttgart zurückgewiesen, mit dem dessen Klage gegen seine Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen durch den Südwestrundfunk abgewiesen worden war (Az. 2 S 2168/14).
Stoßen ein vorausfahrendes und ein nachfahrendes Fahrzeug beim Rechtsüberholen des Nachfahrers auf der Gabelung einer Autobahnabfahrt zusammen, kommt eine hälftige Haftung beider Beteiligten für den Unfallschaden in Betracht, wenn der Vorausfahrer seiner Rückschaupflicht nicht genügt und der Nachfahrer verkehrswidrig rechts zu überholen versucht hat. So das OLG Hamm (Az. 7 U 14/16).
Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken, die ohne Erlaubnis des Urhebers auf einer anderen Website veröffentlicht wurden, stellt keine „öffentliche Wiedergabe“ dar, wenn dies ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke geschieht. So entschied der EuGH (Rs. C-160/15).
Das BVerwG hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen eine Kommune den Anschluss- und Benutzungszwang an eine Fernwärmeversorgung zum Zwecke des globalen Klimaschutzes nach § 16 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz anordnen darf. Es hat entschieden, dass die Gemeinde- und Stadträte vor Erlass einer solchen Satzung nicht immer ein aufwändiges Gutachten über die klimatischen Auswirkungen der Maßnahme einholen müssen (Az. 10 CN 1.15).
Die Einziehung von Vermögen, das durch Verbrechen erzielt wurde, sowie die Entschädigung von Verbrechensopfern soll grundlegend neu geregelt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/9525) beim Bundestag eingereicht.
Die erneute Veröffentlichung von bereits weit verbreiteten Informationen greift in geringerem Maße in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ein als eine erstmalige Veröffentlichung. Daher müssen die Adoptivtöchter eines Fernsehmoderators ihre Erwähnung in der Wortberichterstattung hinnehmen, wenn dieselbe Information bereits in mehreren, nicht beanstandeten Artikeln veröffentlicht worden war. So das BVerfG (Az. 1 BvR 335/14 u. a.).
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