Amtlich vorgeschriebenes Muster des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

Das BMF bestimmt mit diesem Schreiben im Einvernehmen mit dem BMAS und dem BMJV die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie die Einzelheiten der Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter im Internet (Az. IV C 3 – S-2220-a / 13 / 10004 :004).

 

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