Die BRAK hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf einer 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt.
Recht
Die BRAK hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf einer 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt.
Die BRAK informiert, dass Rechtsanwälte, die noch keine beA-Karte beantragt haben, dies zeitnah tun sollten. Die BNotK sei bemüht, eingehende Bestellungen so abzuarbeiten, dass die Karten noch vor dem angekündigten Starttermin für das beA am 29.09.2016 ausgeliefert werden können.
Zur flexibleren Organisation der Justiz sollen die Länder Aufgaben von Richtern auf Rechtspfleger und von Rechtspflegern auf Urkundsbeamte der Geschäftsstelle übertragen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates auf Initiative der Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein vor, der nun dem Bundestag zugeleitet wurde. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Behält sich der Arbeitgeber vertraglich vor, über die Höhe eines Bonusanspruchs nach billigem Ermessen zu entscheiden, unterliegt diese Entscheidung der vollen gerichtlichen Überprüfung. Entspricht die Entscheidung nicht billigem Ermessen, ist sie gemäß § 315 Abs. 3 BGB unverbindlich und die Höhe des Bonus durch das Gericht auf Grundlage des Vortrags der Parteien festzusetzen. So das BAG (Az. 10 AZR 710/14).
Ärzte oder Psychotherapeuten dürfen ihren Praxissitz nur verlegen, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen. Die Verlegung des Praxissitzes von einem nicht gut versorgten Stadtteil oder Bezirk in einen Bezirk mit einer bereits sehr hohen Überversorgung darf deshalb im Regelfall nicht genehmigt werden. So das BSG (Az. B 6 KA 31/15 R).
Laut VG Berlin kann ein Umspannwerk als „gewerblicher Kleinbetrieb“ im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein (Az. VG 19 K 192.14).
Das Ministerium für Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat wichtige Fragen und Tipps für Urlaubsreisen veröffentlicht.
Mit der Novellierung der Anreizregulierungsverordnung modernisiert die Bundesregierung den Investitionsrahmen für Verteilernetzbetreiber grundlegend.
Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen befreien. Sie sollen sich mehr mit ihren Geschäften, Innovationen, Arbeitsplätzen und Ausbildung beschäftigen können. Das Kabinett hat deshalb das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen insbesondere neue Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen EU-Vorgaben für einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet eingeführt werden.
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