Keine Mietminderung wegen Diebstahls einer vereinbarungsgemäß im Keller der Mietwohnung eingelagerten Einbauküche des Vermieters

Laut BGH rechtfertigt der Diebstahl einer vereinbarungsgemäß im Keller der Mietwohnung eingelagerten Einbauküche des Vermieters keine Mietminderung, da es im konkreten Fall nur auf die Absprache zwischen den Parteien ankomme, wonach die Einlagerung der Küche keinen Einfluss auf die Höhe der Miete habe (Az. VIII ZR 198/15).

 

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