Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte vorgelegt.
Recht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte vorgelegt.
Bestimmt ein Erbvertrag bereits vorhandene und auch künftige Kinder einer Erbin zu Nacherben, kann das Grundbuchamt bei der Umschreibung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks auf die mittlerweile 59 Jahre alte Erbin auch im Hinblick auf eine künftige Schwangerschaft der Erbin noch auf der Aufnahme eines Nacherbenvermerks in das Grundbuch zu bestehen haben. So das OLG Hamm (Az. 15 W 514/15).
Der in § 56 Abs. 1 Satz 1 Insolvenzordnung geregelte Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter ist mit dem Grundgesetz vereinbar. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 3102/13).
Das Bezirksamt Mitte von Berlin darf Sondernutzungen auf dem Potsdamer Platz nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin deutlich beschränken. Im Rahmen eines von ihm selbst als „Potsdamer Platz – Erlebte Geschichte“ bezeichneten Projekts stellte sich der Kläger wie ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat uniformiert vor ein Mauersegment am Potsdamer Platz (Az. VG 1 K 136.14).
Ein Journalist kann von einem privaten Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird, gem. § 4 des nordrhein-westfälischen Landespressegesetzes Auskunft über den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen mit Dienstleistern verlangen, um über verdeckte Wahlkampffinanzierungen zu recherchieren. So entschied das Hamm (Az. 11 U 5/14).
Laut VG Leipzig darf die Sächsische Staatskanzlei den Kauf einer Wohnung durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien wegen überhöhtem Kaufpreis beanstanden (Az. 1 K 1770/14).
Das AG München setzte gegen einen Musiklehrer aus Rosenheim eine Geldbuße in Höhe von 50 Euro wegen fehlender straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis fest (Az. 1125 OWi 247 Js 218141/15).
Das SG Leipzig hatte zu entscheiden, ob und in welchem rechtlichen Rahmen kranke Kinder einer Begleitung im Schulalltag bedürfen (Az. S 5 SO 38/15 ER, S 5 SO 66/15 ER).
Eine in Dresden geltende Regelung, dass Oberstufenschülern lediglich bei Schulwegen über 35 km Beförderungskosten erstattet werden, ist rechtswidrig. Das entschied das VG Dresden (Az. 5 K 697/15). Die Landeshauptstadt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken. Das hat das LG Potsdam nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundeverbands (vzbv) gegen E-Plus entschieden (Az. 2 O 148/14).
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