Die Entscheidung des Familiengerichts entfaltet in einem einer Scheidung nachfolgenden Rechtsstreit zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsträger über die Höhe der durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Betriebsrente Bindungswirkung hinsichtlich des der Entscheidung zugrunde liegenden Berechnungswegs. Darauf wies das BAG hin (Az. 3 AZR 813/14).