Die nachträgliche Anordnung eines 2. Rettungsweges für rechtmäßig errichtete Gebäude ist an strenge Voraussetzungen geknüpft; insoweit muss eine Gefahr für Leben und Gesundheit im konkreten Fall vorliegen. So das VG Trier (Az. 5 L 1703/15).
Recht
Die nachträgliche Anordnung eines 2. Rettungsweges für rechtmäßig errichtete Gebäude ist an strenge Voraussetzungen geknüpft; insoweit muss eine Gefahr für Leben und Gesundheit im konkreten Fall vorliegen. So das VG Trier (Az. 5 L 1703/15).
Laut OLG Hamm erfasst die im Insolvenzrecht geregelte Restschuldbefreiung auch Ansprüche gegen den Schuldner wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, die ein noch nicht 21 Jahre altes Tatopfer nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht hat (Az. 9 U 32/15). Continue reading
Laut OLG Hamm erfasst die im Insolvenzrecht geregelte Restschuldbefreiung auch Ansprüche gegen den Schuldner wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, die ein noch nicht 21 Jahre altes Tatopfer nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht hat (Az. 9 U 32/15).
Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz werden vor allem mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit. Existenzgründer werden später als bisher in der Wirtschaftsstatistik herangezogen. Das berichtet das BMWi.
Laut ArbG Hamburg kann die Entwendung geringwertiger Sachen grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Jedoch müsse bei der Entwendung von acht Brötchenhälften nach 23 Dienstjahren zunächst eine Abmahnung als milderes Mittel ausgesprochen werden (Az. 27 Ca 87/15).
Nach Widerruf des Auftrags durch Altbundeskanzler Kohl, seine Memoiren zu erstellen, war der beauftragte Journalist lt. BGH verpflichtet, alles in diesem Zusammenhang Erlangte, also auch die Tonbänder mit den Lebenserinnerungen herauszugeben. Auf das Eigentum an den Tonbändern komme es dabei nicht an (Az. V ZR 206/14).
Die Länder wollen einer Verschlechterung des bisherigen Datenschutzniveaus für Verbraucherinnen und Verbraucher entgegentreten. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen sollen Vorrang vor einer kommerziellen Weiterverwendung ihrer Daten erhalten.
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen verursachten Verschattung verlangen kann (Az. V ZR 229/14).
Der BGH hat der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft stattgegeben, die sich gegen die nächtliche Nutzung einer als „Laden“ ausgewiesenen Teileigentumseinheit als Gaststätte wendet (Az. V ZR 169/14).
Die Bundesländer wünschen in ihrer Stellungnahme sowohl für die Anerkennung von Verbraucherschlichtungsstellen als auch für die Universalschlichtung eine einheitlich auf Bundesebene angesiedelte Zuständigkeit.
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