Das EU-Parlament hat mit einer Resolution zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) gegenüber der EU-Kommission Empfehlungen über die weitere Verhandlungsführung abgegeben.
Recht
Das EU-Parlament hat mit einer Resolution zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) gegenüber der EU-Kommission Empfehlungen über die weitere Verhandlungsführung abgegeben.
Das EU-Parlament hat zur Überarbeitung der Aktionärsrechterichtlinie und der Rechnungslegungsrichtlinie Stellung genommen.
Die Beschäftigung ihrer Arbeitnehmer an den kommenden Sonntagen ist der Deutschen Post AG und der DHL zum Abbau des streikbedingten Arbeitsrückstandes auch nicht ausnahmsweise erlaubt. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 15 L 2301/15).
Der BGH entschied, dass der Betreiber einer Internetseite keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechteinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des „Framing“ in seine eigene Internetseite einbindet (Az. I ZR 46/12).
Der Bundestag hat erneut zum Vorschlag für eine Änderung der EU-Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der EU-Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens Stellung genommen.
Der Bundestag hat einen Antrag von CDU/CSU und SPD angenommen, der sich auf die Bewertung nationaler Reglementierungen des Berufszugangs durch die EU-Kommission bezieht.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung angenommen.
Das LG Detmold hat den Abiturjahrgang eines Gymnasiums zur Zahlung von 90,00 Euro an eine Band verurteilt, da dieser – vertreten durch die Schüler – wirksam im Rechtsverkehr aufgetreten sei und somit gültige Verträge geschlossen habe (Az. 10 S 27/15).
Die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung darf jedoch nicht unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden. So der EuGH (Rs. C-153/14).
Der EuGH wies die Klage der Kommission aus Mangel an Beweisen ab. Sie habe eine Vertragsverletzung Irlands bei der Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie in Bezug auf noch nicht voll ausgebildete Krankenhausärzte nicht nachgewiesen (Rs. C-87/14).
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