Die Bundesregierung will die Rechtsstellung des Syndikusanwalts gesetzlich regeln. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am 19.06.2015 in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird.
Recht
Die Bundesregierung will die Rechtsstellung des Syndikusanwalts gesetzlich regeln. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am 19.06.2015 in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird.
Das BAG hat den EuGH um eine Vorabentscheidung zur Vereinbarkeit seiner Auslegung von § 613a Abs. 1 BGB mit Unionsrecht ersucht. Dabei geht es um die Wirkung einer zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Arbeitnehmer einzelvertraglich vereinbarten Klausel, die dynamisch auf einen Tarifvertrag verweist, im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber (Az. 4 AZR 61/14).
In Deutschland soll erneut eine Speicherpflicht für bestimmte Verkehrsdaten eingeführt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beriet der Bundestag vergangene Woche bereits in erster Lesung. Nun ist auch der gleichlautende Entwurf der Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet worden.
Der BGH entschied, ob ein Vermieter in der Verbraucherinsolvenz des Mieters eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach der „Freigabe“ des Mietverhältnisses seitens des Insolvenzverwalters/Treuhänders auf Mietrückstände stützen kann, die bereits vor der Insolvenzantragstellung entstanden sind (Az. VIII ZR 19/14).
Das OLG Hamm entschied, dass eine nach einer verzögerten Tumorbehandlung zurückbleibende dauerhafte Fuß- und Großzehenheberschwäche ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro rechtfertigen kann (Az. 3 U 166/13).
Der BGH hat zwei Urteile des Landgerichts Halle bestätigt, in denen es um die Frage ging, ob der Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann zu dulden hat, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat (Az. VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14).
Ab 01.07.2015 gelten erstmals bei Geld- und Wertdiensten bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Die neuen Regeln betreffen auch Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind.
Kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden. Außerdem dürfen kroatische Firmen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Die Nichtanerkennung eines Blutspendedienstes als karitativer Tendenzbetrieb ist mit der Verfassung vereinbar. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des BAG nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 2274/12).
Laut OVG Thüringen ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Schweinemastanlage nicht mehr gültig, weil die Errichtung der Anlage nicht fristgemäß begonnen wurde (Az. 1 KO 369/14).
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