Die EU-Kommission hat einen EU-Haushalt für 2016 vorgeschlagen, der den Aufschwung der europäischen Wirtschaft beschleunigen und die Lebensbedingungen in Europa und außerhalb Europas verbessern soll.
Recht
Die EU-Kommission hat einen EU-Haushalt für 2016 vorgeschlagen, der den Aufschwung der europäischen Wirtschaft beschleunigen und die Lebensbedingungen in Europa und außerhalb Europas verbessern soll.
Das BVerfG hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das zum 1. Juni 2015 vorgesehene Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt, da die Antragsteller keinen schwerwiegenden Nachteil für die Gesamtheit der Wohnungsvermittler bzw. für sich selbst dargelegt hätten (Az. 1 BvQ 9/15).
Das Arbeitsgericht Bonn hat die Anträge von ver.di im einstweiligen Verfügungsverfahren, während der aktuellen Tarifauseinandersetzung Beamte nicht mit Tätigkeiten streikender Arbeitnehmern zu beauftragen, zurückgewiesen (Az. 3 Ga 18/15).
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie eingebracht, um die Wirtschaft kurzfristig von Bürokratie zu entlasten. U. a. enthält der Gesetzentwurf drei Maßnahmen im Steuerrecht: Reduzierung von Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete, Anhebung der Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte auf 68 Euro und Vereinfachung von Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern.
Oberirdische Versorgungsleitungen für Kirmesbetriebe müssen mit möglichst geringem Stolper- und Sturzrisiko für Kirmesbesucher und Anlieger verlegt werden. Stürzt ein Besucher oder ein Anlieger über eine unzureichend gesicherte Versorgungsleitung, kann er den verantwortlichen Kirmesbetrieb aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. So das OLG Hamm (Az. 9 U 114/14).
Der BayVGH entschied, dass ein ausgeschiedenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde keine anteiligen Kosten für den Erwerb des Lkw-Führerscheins zurückerstatten muss (Az. 4 BV 13.2391).
Erhält ein Hartz-IV-Empfänger aufgrund eines „Cash-statt-Handy-Geschäfts“ anstelle der subventionierten Handy-Kaufoption eine Sofortauszahlung, so ist diese bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Sofortauszahlung geringer ist, als die Gebühren, die der Hartz-IV-Empfänger ohne Telefonie an das Mobilfunkunternehmen zahlt (Az. L 6 AS 828/12).
Laut LSG Hessen ist die Begründung und Durchführung einer weltweiten Auslandskrankenversicherung keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Betriebskrankenkassen dürfen daher nicht mit privaten Versicherungsunternehmen den Auslandskrankenversicherungsschutz ihrer Mitglieder vertraglich regeln (Az. L 1 KR 337/12 KL, L 1 KR 17/14 KL).
Das EU-Parlament hat eine Entschließung zum Mutterschaftsurlaub verabschiedet, in der die Abgeordneten den Rat auffordern, die Arbeiten an dem Dossier wiederaufzunehmen.
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