Das OLG Schleswig entschied, dass die Anforderung zusätzlicher Rettungsdienstleistungen durch den Kreis Schleswig-Flensburg von dem DRK Kreisverband im Jahr 2012 durch einen Mitbewerber im Jahr 2014 verspätet angegriffen wurde, so dass ein eventueller Verstoß gegen Vergaberecht vor Gericht nicht mehr überprüft werden kann (Az. 1 Verg 1/14).