Das VG Köln entschied, dass die Stadt Bonn im Rahmen ihrer Kalkulation der Abwassergebühren auch Mehrkosten für Ökostrom berücksichtigen darf. Die damit verbundene Erhöhung der Gebühren müsse vom Gebührenzahler hingenommen werden (Az. 14 K 502/13).
Recht
Das VG Köln entschied, dass die Stadt Bonn im Rahmen ihrer Kalkulation der Abwassergebühren auch Mehrkosten für Ökostrom berücksichtigen darf. Die damit verbundene Erhöhung der Gebühren müsse vom Gebührenzahler hingenommen werden (Az. 14 K 502/13).
Das VG Arnsberg wies darauf hin, dass mit dem Betrieb eines Hospizes, das sich der Sterbebegleitung widme, typischerweise nur sehr geringe Auswirkungen auf die nähere Umgebung verbunden seien. Durch das Hospiz in der hier genehmigten Größe würden auch keine gebietsunverträglichen Verkehrsimmissionen ausgelöst (Az. 4 K 3587/13).
Das ArbG Berlin entschied, dass ein Mann bei Besetzung einer Stelle wegen seines Geschlechts in unzulässiger Weise benachteiligt worden ist. Es sei nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen. Auch sei die Maßnahme nicht geeignet, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, da es lediglich um die Besetzung einer Volontariatsstelle gehe (Az. 42 Ca 1530/14).
Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 06.06.2014 informell auf Maßnahmen geeinigt, die besondere Verfahrensgarantien für Kinder in Strafverfahren gewährleisten werden.
Um die mehr als 217 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU besser vor arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen zu schützen, hat die EU-Kommission einen neuen strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 vorgestellt.
Das AG Hannover hat die Klage des Betreibers einer Seniorenwohnanlage wegen Zahlung rückständiger Miete nach dem Ableben einer Mieterin gegen die Erben abgewiesen. Es sei hier das allgemeine Mietrecht anzuwenden, wonach ein Sonderkündigungsrecht mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gelte (Az. 518 C 6612/13).
Das BSG entschied, dass bei sog. „Aufstockern“, die neben den SGB II-Leistungen Betriebseinnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen, neben dem auch für abhängig Beschäftigte geltenden Pauschbetrag in Höhe von 100 Euro von den Einnahmen zusätzlich auch Betriebsausgaben abzusetzen sind (Az. B 4 AS 31/13 R).
Das LAG Düsseldorf hat die Klage eines rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers auf Wiedereinstellung abgewiesen. Die Wiedereinstellung folge nicht automatisch aus einem festgestellten Verstoß gegen die EMRK und dessen Fortwirkung (Az. 11 Sa 1484/13).
Die wiederholte Verhängung von Sanktionen gegen eine psychisch behinderte Hartz IV-Empfängerin ist unverhältnismäßig, wenn besondere Betreuungsleistungen erforderlich sind. Das Jobcenter kann in diesem Fall nicht auf die gewöhnlichen Mittel der Massenverwaltung zurückgreifen. So das SG Dresden (Az. S 12 AS 3729/13).
Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten, gilt auch gegenüber Beamten. Das BEM ist aber keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für eine Verfügung, mit der ein Beamter wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. So das BVerwG (Az. 2 C 22.13).
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