Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die elektronische Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten freigeschaltet. Ab sofort ist es möglich, auch über das Internet Einsicht in Aktenbestandteile zu erhalten.
Recht
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die elektronische Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten freigeschaltet. Ab sofort ist es möglich, auch über das Internet Einsicht in Aktenbestandteile zu erhalten.
Laut BGH haftet der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht (Az. I ZR 169/12).
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob eine Untervermietungserlaubnis einen Mieter zur Überlassung der Wohnung an Touristen berechtigt (Az. VIII ZR 210/13).
Ab 1. Januar 2014 wird das „Geschmacksmuster“ – entsprechend den internationalen Gepflogenheiten – als „eingetragenes Design“ bezeichnet; das Geschmacksmustergesetz heißt jetzt „Designgesetz“.
Die EU-Kommission hat eine Reihe von Standards zur Verbesserung von Konsultation, Beteiligung und Dialog im Zusammenhang mit Partnern bei der Planung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der aus den Europäischen Struktur- und Investmentfonds (ESIF) finanzierten Projekte verabschiedet.
Das BMJ informiert über wichtige Neuregelungen ab 2014. U. a. ist im Recht der Beratungshilfe nun klargestellt, dass auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rentenberater im bestimmten Rahmen Rechtsrat erteilen dürfen.
Die BRAK hat ihre Kritik gegen die Vorratsdatenspeicherung bekräftigt und begrüßt die Entscheidung des neuen Bundesjustizministers Heiko Maas, die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung bis zum Urteil des EuGH über die von Irland und Österreich gegen die entsprechende EU-Richtlinie erhobenen Bedenken „auf Eis zu legen“.
Das OLG Hamm entschied, dass Gutscheine von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge bei der Reparatur eines Kaskoschadens mit Selbstbeteiligung des Kunden wettbewerbswidrig sein können (Az. 4 U 31/13).
Das ArbG Berlin hat einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt worden sei (Az. 54 Ca 6322/13).
Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass die Evangelische Kirchengemeinde in Gingen einer deutlich geringeren Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Johanneskirche zustimmen muss, obwohl die Baulastverpflichtung nach wie vor auf dem württembergischen Kirchengemeindegesetz von 1887 beruht (Az. 1 S 2388/12).
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