Das BVerwG entschied, dass der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung begründet, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht (Az. 3 C 32.12).
Recht
Das BVerwG entschied, dass der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung begründet, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht (Az. 3 C 32.12).
Wesentliche Tätigkeiten des Friseurhandwerks dürfen im stehenden Gewerbebetrieb nur nach Eintragung in die Handwerksrolle, die grundsätzlich den Großen Befähigungsnachweis („Meisterprüfung“) erfordert, ausgeübt werden. So das OVG Niedersachsen (Az. 8 LA 31/13).
Das in Indien von einer unbekannten Leihmutter geborene Kind besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit seines biologischen Vaters. Dies entschied das VG Köln (Az.10 K 2043/12).
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER I) in Brüssel beauftragte das präsidierende Litauen, informelle dreiseitige Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission bezüglich der Aktualisierung der Hinweise und Termine von drei EU-Richtlinien, damit diese mit den geltenden EU-Rechtsakten zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen abgestimmt werden können.
Der Witwe eines mit nur 51 Jahren an Krebs verstorbenen Polizeibeamten, den sie rund fünf Monate vor seinem Tod geheiratet hatte, steht ein Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung (Witwengeld) zu, weil es sich trotz der kurzen Ehezeit nicht um eine „Versorgungsehe“ gehandelt hat. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 2 A 11261/12).
Eine in einem Kniegelenk durchgeführte Umstellungsosteotomie, nach der beim 52jährigen Patienten weiterhin Kniegelenksbeschwerden aufgetreten sind, ist nicht behandlungsfehlerhaft und nicht ohne ausreichende ärztliche Aufklärung durchgeführt worden, weil dem Patienten keine Operation mit einer Schlittenprothese empfohlen wurde. So das OLG Hamm (Az. 26 U 61/12).
Der BGH hat über die Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und einem Geschmacksmuster entschieden (Az. X ZR 171/12).
Der BGH entschied, dass eine Flugverspätung wegen verzögerter Landeerlaubnis auf „außergewöhnliche Umstände“ i. S. d. Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung zurückgeht, die die Verpflichtung eines Luftverkehrsunternehmens zu Ausgleichszahlungen entfallen lassen (Az. X ZR 115/12).
Das VG Gießen hat die Klage der Ev. Kirche gegen das Land Hessen abgewiesen, mit der sich die Kirche gegen die Genehmigung gewandt hatte, die das beklagte Land der beigeladenen Stiftung „Präsenz zu Büdingen“ am 03.01.2012 für ihre Satzung erteilt hatte (Az. 8 K 818/13).
Ab 12.11.2013 können Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen beim DPMA auch ohne Signatur elektronisch eingereicht werden.
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