Apotheker dürfen nach einer Entscheidung des VG Berlin keine 1-Euro-Wertgutscheine für die Einlösung von Rezepten gewähren. Damit hat das Gericht acht Apotheker, die hiermit geworben hatten, berufsrechtlich zur Verantwortung gezogen (Az. 90 K 4.11 T u. a.).