Das ArbG Duisburg hat die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der beleidigende Äußerungen bei Facebook eingestellt hatte, nur aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für unwirksam erachtet (Az. 5 Ca 949/12).
Recht
Das ArbG Duisburg hat die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der beleidigende Äußerungen bei Facebook eingestellt hatte, nur aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für unwirksam erachtet (Az. 5 Ca 949/12).
Das Vorhaben der Bundesregierung, die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 auf 19,0 Prozent zu senken, ist auf mehrheitlich positives Echo unter Experten gestoßen, wenngleich weiterhin umstritten. Das ging aus einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales hervor.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Mini- und Midijobber mehr Geld verdienen können. Die Verdienstgrenzen für Minijobber und Midijobber sollen auf 450 und 850 Euro erhöht werden. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zu „Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ in den Bundestag eingebracht.
Bordelle sind als „ähnliche Einrichtungen“ im Sinne der Vergnügungssteuersatzung zu besteuern. Für „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen“ sehe die Satzung aber keine personenbezogene Steuer vor. Die Besteuerung richte sich vielmehr nach der Veranstaltungsfläche. So das VG Düsseldorf (Az. 25 K 3617/12).
Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof muss die Behörde dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen. Sie sei allerdings nicht dazu verpflichtet, im Vorfeld einen Termin abzustimmen (Az. 10 BV 09.1860).
Erreichen Fluggäste ihr Endziel drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunft, können sie vom Luftfahrtunternehmen eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen. So entschied der EuGH (Az. C-581/10 und C-629/10) und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Art. 73 BV, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid stattfindet, steht laut Bayerischem Verfassungsgerichtshof der Zulassung des auf die Abschaffung der Studienbeiträge gerichteten Volksbegehrens nicht entgegen, weil ein Wegfall dieser Beiträge nur in den Körperschaftshaushalten der Hochschulen zu Mindereinnahmen führen würde (Az. Vf. 57-IX-12).
Der DStV warnt vor den Konsequenzen einer übereilten Bankenunion in der Euro-Zone mit einer zentralen Aufsicht durch die Europäische Zentralbank. Außerdem warnt er vor den weiteren Plänen der EU-Kommission, einen einheitlichen Fonds zur Abwicklung maroder Banken sowie eine gemeinsame Einlagensicherung zu schaffen, da dies erfahrungsgemäß zu Lasten der kleinen und mittelgroßen Bankkunden gehe.
Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache (im vorliegenden Fall Sommerreifen) setzt laut AG München grundsätzlich voraus, dass dem Vertragspartner die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben wurde. Dass das Fahrzeug, für das die Reifen gedacht waren, mittlerweile verkauft wurde, ändert daran nichts (Az. 222 C 7196/11).
Laut VGH Baden-Württemberg verletzt die gezielte Ansprache von Frauen auf eine Schwangerschaft oder gar einen Schwangerschaftskonflikt in der Nähe einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (sog. „Gehsteigberatung“) das Persönlichkeitsrecht der angesprochenen Frauen (Az. 1 S 36/12).
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