Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach dem Muster der BGB-Informationspflichten-Verordnung befasst (Az. VIII ZR 378/11).
Recht
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach dem Muster der BGB-Informationspflichten-Verordnung befasst (Az. VIII ZR 378/11).
Empfänger von Hartz IV haben lt. LSG Hessen keinen Anspruch auf zusätzliches Geld für Besuchsreisen zum im Ausland lebenden Ehepartner (Az. L 7 AS 275/12).
Nach einer Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt hat ein Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Anschaffung von Rechtsliteratur, da kein unabweisbarer besonderer Bedarf vorliege (Az. L 5 AS 322/10).
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden und damit die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde der Sozialversicherungsträger bestätigt, dass Rabattgutscheine für Einrichtungshäuser oder Freizeitaktivitäten kein zulässiges Instrument sind, um Mitglieder für eine Krankenkasse zu werben (Az. S 81 KR 1280/11).
Die Landgerichte Düsseldorf und Hannover haben entschieden, dass ein Reiseveranstalter die in der Buchungsbestätigung genannten Flugzeiten nicht willkürlich ändern darf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte TUI, Alltours und Schauinsland-Reisen wegen unzulässiger Änderungen der Vertragsbedingungen verklagt.
Das VG Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass gegenüber einem Beamten ein Amtsausübungsverbot verhängt werden kann, wenn der berechtigte Verdacht besteht, dass er ein Programm zum Ausspähen von Passwörtern in das Computernetzwerk seiner Dienststelle installiert hat (Az. 5 L 130.12).
Das neue, erweiterte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) tritt am 1. September 2012 in Kraft. Durch das neue Gesetz bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Informationen und schnellere Auskünfte.
Das AG München entschied, dass das Übergeben von Schriftstücken an der geöffneten Wohnungstür keinen Eingriff in die Privatsphäre darstellt, auch wenn dem ein „Sturmklingeln“ vorausgegangen sein sollte (Az. 473 C 31187/11).
Das VG Koblenz hat entschieden, dass der Landkreis Cochem-Zell vorläufig die Kosten für die Beförderung eines sechsjährigen Kindes von dessen Wohnort Beuren bis zum Schulkindergarten der Grundschule Bullay übernehmen muss. Allerdings nur bis zur Höhe der notwendigen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel (Az. 7 L 666/12).
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