Kreis muss Fahrtkosten zu einem Schulkindergarten zunächst übernehmen

Das VG Koblenz hat entschieden, dass der Landkreis Cochem-Zell vorläufig die Kosten für die Beförderung eines sechsjährigen Kindes von dessen Wohnort Beuren bis zum Schulkindergarten der Grundschule Bullay übernehmen muss. Allerdings nur bis zur Höhe der notwendigen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel (Az. 7 L 666/12).

 

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