Das BMF stellt klar, dass die Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses der EU-Kommission keine rechtliche Bindungswirkung haben. Maßgeblich seien insbesondere das UStG, die UStDV und der UStAE und weitere Verwaltungsanweisungen (Az. IV D 1 – S-7072 / 13 / 10005).