Das BMF nimmt zur Ermittlung der Entfernungspauschalen Stellung (Az. IV C 5 – S-2351 / 09 / 10002:002).
Steuern
Das BMF nimmt zur Ermittlung der Entfernungspauschalen Stellung (Az. IV C 5 – S-2351 / 09 / 10002:002).
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf des Merkblatts zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2014 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, bekannt gemacht.
Das VG Stuttgart hat die Klage der Betreiberin eines Massagestudios gegen die Heranziehung zu Vergnügungssteuern für „Tantra-Massagen“ durch die Landeshauptstadt Stuttgart abgewiesen (Az. 8 K 28/13).
Das BMF nimmt zu Fragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen Stellung (Az. IV C 4 – S-2290 / 13 / 10002).
Die EU-Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, in der geprüft werden soll, ob Änderungen der französischen Steuervorschriften für Seeverkehrsunternehmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.
Das BMF hat in einem Schreiben zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 28.02.2013 in der Rechtssache C-425/11 (Ettwein) Stellung genommen. Der EuGH hatte entschieden, dass Deutschland die Regelung des Ehegattensplittings nicht wegen Wohnsitzverlagerung in die Schweiz verweigern darf (Az. IV C 3 – S-1325 / 11 / 10014).
Das BMF-Schreiben geht ausführlich auf die umsatzsteuerlichen Besonderheiten im Groß- und Einzelhandel für die Überlassung von Transportbehältnissen bei der Belieferung mit Waren ein (Az. IV D 2 – S-7200 / 07 / 10022:001).
Eine innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen, deren Lieferung im Inland ohne Recht zum Vorsteuerabzug steuerfrei wäre, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. So der BFH (Az. V R 30/12).
Der BGH nimmt Stellung zu der Frage, inwiefern weiterhin Anspruch auf Kindergeld für ein Kind, welches sich in Mutterschutz bzw. Elternzeit befindet besteht, wenn vor Beginn dieses Zeitraums die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld vorgelegen haben (Az. III R 58/12).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob auf das Erfordernis der Eigenhändigkeit der Unterschrift des Vorsteuervergütungsantrages eines im Drittland ansässigen Unternehmens nach § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG 2005 im Hinblick auf gemeinschaftsrechtliche Vorgaben abgesehen werden kann (Az. V R 3/11).
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