Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bildungsleistungen bleibt vorerst alles beim Alten. Der DStV befürwortet ausdrücklich die Entscheidung des Gesetzgebers, keine weitere Kompromisslösung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum JStG 2013 anzustreben, sondern vielmehr die Regelung gänzlich aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen.