Der DStV fordert eine bessere steuerliche Behandlung von Sparern. Anlass geben hierfür jüngste Untersuchungen, wonach die Deutschen immer weniger für ihre Altersversorgung zurücklegen.
Steuern
Der DStV fordert eine bessere steuerliche Behandlung von Sparern. Anlass geben hierfür jüngste Untersuchungen, wonach die Deutschen immer weniger für ihre Altersversorgung zurücklegen.
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Teil eines Gewinns aus der Veräußerung eines forstwirtschaftlichen Betriebs, der auf einen Bodenschatz (hier: Kalkvorkommen) entfällt, einkommensteuerpflichtig ist. Der Bodenschatz bilde kein selbständiges Wirtschaftsgut, sondern sei Teil des zugehörigen Grundstücks und damit des forstwirtschaftlichen Betriebs (Az. 6 K 3775/08).
Bereits bestandskräftige Bescheide können lt. FG Baden-Württemberg nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung hinsichtlich der Abziehbarkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr geändert werden (Az. 3 K 149/12).
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Verkauf von privat erworbenen Gegenständen über die Internetauktion „eBay“ nicht der Umsatzsteuer unterliegt (Az. 14 K 702/10).
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Höchstbetrag von 1.250 Euro für ein einzelnes häusliches Arbeitszimmer von jedem Ehegatten nur zur Hälfte angesetzt werden kann, wenn beide Eheleute das Arbeitszimmer gemeinsam nutzen (Az. 3 K 447/12).
Die Reform der Reisekostenrechts findet ein positives Echo unter Experten. Das wurde während eines öffentlichen Fachgespräches zu dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts im Finanzausschuss am Nachmittag des 22.10.2012 deutlich.
Laut FG Hamburg ist die Verminderung des Sonderausgabenabzugs für die private Krankenversicherung der Basisversorgung um die Arbeitgeberzuschüsse auch insoweit verfassungsgemäß, als die Zuschüsse auf die Komfortversorgung entfallen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG) (Az. 3 K 144/11).
Der DStV kritisiert, dass sich das Gesetzgebungsverfahren um das Deutsch-Schweizerische Steuerabkommen verzögert. Deutschland schade sich dadurch nur selbst.
Angesichts der kräftig sprudelnden Steuereinnahmen fordert der Bund der Steuerzahler den Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und substanzielle Einsparungen im Bundeshaushalt. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass der Fiskus in diesem und den Folgejahren mit deutlich höheren Steuereinnahmen rechnen kann als bisher angenommen.
Voraussichtlich Ende November sollen die Beratungen zum Abbau der kalten Progression im Vermittlungsausschuss fortgesetzt werden. In diesem nunmehr 3. Versuch gilt es lt. DStV dringend eine Einigung zu erreichen. Eine Fortsetzung der heimlichen Steuererhöhungen ist nicht länger hinnehmbar.
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