Das FG Münster hat – anders als das FG Hamburg – entschieden, dass die Neureglung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von anteiligen Miet- und Pachtzinsen verfassungsmäßig ist (Az. 10 K 4664/10).
Steuern
Das FG Münster hat – anders als das FG Hamburg – entschieden, dass die Neureglung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von anteiligen Miet- und Pachtzinsen verfassungsmäßig ist (Az. 10 K 4664/10).
Eine Teilwertabschreibung ist im Fall der Verschmelzung von Schwesterkapitalgesellschaften und späterer Anteilsveräußerung nicht nach § 12 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UmwStG a. F. hinzuzurechnen. So das FG Münster (Az. 10 K 2079/12).
Deutschland und Singapur sind übereingekommen, ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zur Bewältigung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung zu verbessern. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, den international vereinbarten Standard für den Informationsaustausch in ihr Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aufzunehmen. Dieses Abkommen wird im Anschluss an die nationale Ratifizierung durch beide Seiten in Kraft treten.
Der Entwurf des BMF-Schreibens mit Stand 11.10.2012 regelt Einzelheiten für die dauerhafte Anwendung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, das ab dem Kalenderjahr 2013 für den Lohnsteuerabzug einzusetzen ist.
Auch Stückzinsen aus sog. Altanleihen, d. h. aus vor dem 1. Januar 2009 erworbenen festverzinslichen Wertpapieren, sind zu versteuern. Mit Blick auf eine erhebliche Zahl gleichgelagerter Einspruchsverfahren, die wegen des gerichtlichen „Musterverfahrens“ bislang ruhen, kommt dieser Entscheidung des FG Münster eine weitreichende Breitenwirkung zu (Az. 2 K 3644/10).
Die Finanzämter in Niedersachsen überprüfen laut der OFD Niedersachsen in Kürze die Einkünfte von Rentnerinnen und Rentnern, die bislang keine Steuererklärungen für die Kalenderjahre 2005 bis 2010 abgegeben haben. Es sei gewährleistet, dass nur diejenigen, die nach dem Alterseinkünftegesetz erklärungspflichtig sind, die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten.
Das Honorar eines Autors für die Lesung aus seinem Werk unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn die Lesung einer Theatervorführung vergleichbar ist. So das FG Köln (Az. 12 K 1967/11).
Das BMF nimmt ausführlich Stellung zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer und ergänzt damit das Schreiben vom 22.12.2009 (Az. IV C 1 – S-2252 / 10 / 10013).
Das BMF will mit der Verordnung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen schaffen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen gelten laut BMF die bisherigen Nachweismöglichkeiten weiter.
Das BMF weist darauf hin, dass mit der Umstellung auf das elektronische Verfahren ELStAM zum 01.01.2013 bis auf wenige Ausnahmen die bisher in der Übergangszeit 2011/12 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug wieder vom Steuerpflichtigen beantragt werden müssen.
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