Einem Unternehmen, das kein Luftfahrtunternehmen ist, aber ein eigenes Flugzeug nebst Piloten anderen Unternehmen im Rahmen eines Chartervertrags zur Verfügung stellt, steht für das auf diesen Flügen verbrauchte Mineralöl kein Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer zu (Az. VII R 26/09).