Die OFD Koblenz weist darauf hin, dass von der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen mit Sicherheitszertifikat auch schon die Steuer(vor)anmeldungen für den Dezember 2012 betroffen sind, da diese erst nach Ablauf des Monats und somit in 2013 zu übermitteln sind. Sollte die Registrierung bis dahin nicht erfolgt sein und die Steuer(vor)anmeldung aus diesem Grunde erst nach der gesetzlichen Abgabefrist dem Finanzamt übermittelt werden, so muss der Unternehmer mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen.
Continue reading →