Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei Ermittlung des gemeinen Werts nicht börsennotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft anhand zeitnaher Verkäufe Synergieeffekte wertmindernd zu berücksichtigen sind, die nicht in der erworbenen Kapitalgesellschaft angelegt, sondern durch den Erwerber persönlich bedingt sind (Az. II R 39/10).