Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ohne die Voraussetzung des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gewährt werden, und von vererblichen Versorgungsanwartschaften

Das BMF nimmt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ohne die Voraussetzung des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gewährt werden, und von vererblichen Versorgungsanwartschaften Stellung (Az. IV C 6 – S-2176 / 07 / 10006).

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BFH: Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest steuerbegünstigt

Verkauft ein Brezelverkäufer auf dem Oktoberfest in Festzelten „Wiesnbrezn“ an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden. Der BFH hat die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurückgewiesen, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen restaurantähnlichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen sollte (Az. V R 15/17).

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BFH zur gewerblichen Prägung einer „Einheits-GmbH & Co. KG“

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die gewerbliche Prägung einer sog. Einheits-GmbH & Co. KG aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Bestimmung, die die Kommanditisten zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschafterrechte an der GmbH ermächtigt, entfällt, soweit es um die Wahrnehmung der Rechte aus oder an den der KG gehörenden Geschäftsanteilen an der GmbH geht (Az. IV R 42/14).

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BFH: Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum Erwerb einer Beteiligung am künftigen Arbeitgeber

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger im Hinblick auf die angestrebte Anstellung als Vorstand und gleichzeitig im Hinblick auf die Beteiligung an einer noch zu gründenden Kapitalgesellschaft aufgewandt hat, als vergebliche vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (engerer wirtschaftlich vorrangiger Veranlassungszusammenhang) zu berücksichtigen sind (Az. VI R 1/16).

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