Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. So der BFH (Az. VI R 7/14).
Steuern
Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. So der BFH (Az. VI R 7/14).
Der BFH entschied, dass die Veräußerung des Miteigentumsanteils an einer Sache (Buch) Gegenstand einer Lieferung sein kann (Änderung der Rechtsprechung) und diese Lieferung trotz fehlenden Buchnachweises steuerfrei ist, wenn objektiv feststeht, dass der veräußerte Gegenstand unmittelbar nach der Veräußerung in einen anderen Mitgliedstaat gebracht wurde (Az. V R 53/14).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Rahmen der im Jahr 2003 auf EU-Ebene beschlossenen Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) geschaffene Zahlungsansprüche abnutzbar sind und ob sie damit bei einem entgeltlichen Erwerb der AfA unterliegen (Az. IV R 6/12).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bestimmte Umspann- und Leitungsverluste steuermindernd zu berücksichtigen sind bzw. ob das Versorgungsnetz das gesamte innerbetriebliche Leitungsnetz eines Versorgers einschließlich des betrieblichen Netzes umfasst, aus dem Strom ausschließlich zum Selbstverbrauch entnommen wird (Az. VII R 7/15).
Der auf einer Verschmelzung beruhende Übernahmeverlust bleibt für gewerbesteuerrechtliche Zwecke nach § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 unberücksichtigt. Dort heißt es, dass ein Übernahmegewinn oder -verlust nicht zu erfassen ist. Diese Regelung ist lt. BFH mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar (Az. III R 12/13).
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob eine Abschreibung für einen Beteiligungsverlust auch bei der Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigt werden kann (Az. III R 13/13).
Das BMF warnt vor SEPA-Überweisungsträgern oder Zahlungsaufforderungen von Unternehmen, die einen Stempelaufdruck mit folgenden oder ähnlichen Elementen enthalten: „Scheck – Wert akzeptiert – Retourniert für den Wert – Befreit von Abgabe – zur Hinterlegung beim Bundesministerium für Finanzen – nur zur Verrechnung von folgendem Konto – Uniform Commercial Code UCC“.
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten sind, die einem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Dies bedeutet, dass auch Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten nicht zusätzlich geltend gemacht werden können (Az. 1 K 2078/15).
Transparenz und Meldepflichten seien von größter Bedeutung, um dem Thema zu begegnen, betont die Bundeskanzlerin. Der Bundesfinanzminister will die Veröffentlichung der Panama Papers dafür nutzen, verstärkt gegen Steuervermeidung vorzugehen.
Das BMF hat die gesonderte Feststellung nach § 27 Abs. 8 KStG im Fall von Nennkapitalrückzahlungen neu geregelt (Az. IV C 2 – S-2836 / 08 / 10002).
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