Das BZSt weist darauf hin, dass die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (kurz: DA-KG) auf den Stand 2015 geändert wurde. Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen.
Steuern
Das BZSt weist darauf hin, dass die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (kurz: DA-KG) auf den Stand 2015 geändert wurde. Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen.
Die belgischen Streitkräfte haben ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen für den dienstlichen Bedarf eingeführt. Das BMF hat u. a. zu den Umsatzsteuervergünstigungen Stellung genommen (Az. III C 3 – S-7492 / 08 / 10002).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein, dessen Zweck die Förderung der Erziehung und Berufsausbildung ist, für seine Leistungen den Vorsteuerabzug geltend machen kann (Az. XI R 10/14).
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob ein ordnungsgemäßer Belegnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung erbracht ist, wenn bei Beförderungslieferungen CMR-Frachtbriefe zum Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung vorgelegt werden (Az. V R 14/14).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, der als Grenzgänger bei einem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt ist, aus Gründen der Gleichbehandlung unter analoger Anwendung des § 46 Abs. 5 EStG 2010 ein Härteausgleich zu gewähren ist (Az. I R 69/13).
Laut BFH ist einem Beamten, der zeitweise bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt war, der für seine Versorgungsanwartschaft diesem Arbeitgeber innerhalb von zwei Jahren nach dem Beitragsjahr die Übermittlung bestimmter Daten gestatten muss und diese Einwilligung aber seinem hierfür unzuständigen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn erklärt hat, bei Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn – wie hier – im amtlichen Antragsvordruck ein entsprechender fehlerhafter Hinweis enthalten war (Az. X R 14/14).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Arbeitslohn, den ein im Inland ansässiger Pilot – der im internationalen Luftverkehr in einer Zweigstelle einer US-amerikanischen Fluggesellschaft in Großbritannien tätig ist – bezogen hat, in Deutschland zu besteuern ist (Az. I R 68/14).
Der BFH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen an die Stelle eines Nießbrauchs tretende Versorgungsleistungen auf eine vor dem 1. Januar 2008 vereinbarte Vermögensübertragung von Privatvermögen steuerlich zu berücksichtigen sind (Az. IX R 32/14).
Der BFH hatte die Frage zu klären, ob die Auflösung einer in früheren Wirtschaftsjahren gebildeten Ansparabschreibung nebst Gewinnzuschlag im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung als Betriebseinnahme bei der Ermittlung der für einen Investitionsabzugsbetrag maßgeblichen Gewinngrenze zu berücksichtigen ist (Az. VIII R 29/13).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der von einem Unternehmen des Produzierendes Gewerbes zur Herstellung von Flachglas beim Prozess des Floatens zum Antrieb von Lüftern und Gebläsen als Kraftstrom eingesetzte Strom nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG entlastungsfähig ist (Az. VII R 11/14).
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